Abläufe des Plenums offizielles modification?
Kann mir jemand sagen, ob es ein offizielles Volkswagen-Bulletin gibt, in dem für den Phaeton vorgeschrieben wird, die Abläufe des Plenums beim VW-Händler entfernen zu lassen, die Gummistopfen aus dem Plenum zu entfernen und die Abläufe des Dachs abzuschneiden? Oder wird das inoffiziell gemacht, um Schäden durch Überflutung bei Regen zu verhindern? Ich habe jetzt einen Schaden davon und meine Versicherung versucht, sich herauszureden, indem sie behauptet, es handele sich um Wartungsrückstand, wenn der Phaeton nicht modifiziert wurde. Wer kann mir helfen, eine Antwort darauf zu bekommen? Vielen Dank im Voraus!
19 Antworten
Das entfernen höre ich das erste mal als offiziellen Weg.
Ich kann Dir nur sagen das jedes Mal, wirklich jedes, bei einem Besuch bei VW der Wasserkasten und Abläufe gereinigt worden sind. Steht so in jeder Rechnung. Das sollte mE für Versicherungsansprüche reichen.
Baujahr bzw. Erstzulassung, wo gewartet?
Könntest Du bitte das Schreiben der Versicherung hier mal als Anhang posten? Natürlich mit geschwärzten persönlichen Daten. Alternativ wortwörtlich wiedergeben.
LG
Udo
Alex,
es steht auf jeder Rechnung von VW😁
Du weißt, dass das keine Garantie dafür ist, dass es auch gemacht worden ist?
Aber klar, für die Versicherung könnte das reichen.
LG
Udo
Danke für eure Antworten! Ich wohne in den Niederlanden, aber was ich verstehe, ist, dass bei der offiziellen Inspektion die Wasserabläufe des Schiebedachs durchgespült und das Plenum gereinigt werden. Was hier behauptet wird, ist, dass das auf dem Foto gezeigte Teil, in das anscheinend oft Nadeln gelangen, bei einer Inspektion entfernt wird, ebenso wie die zwei Gummistopfen weiter oben im Plenum. Außerdem sollen die Wasserabläufe des Dachs bei den Gummilippen (den sogenannten Entenschnäbeln) abgeschnitten werden. Den orangefarbenen Ablauf kann man nicht sehen, wenn man in das Plenum schaut, und man kommt auch nicht heran. Von unten ist es ebenfalls schwierig, und dieses Teil wird dann entfernt. Ich habe verstanden, dass es in Amerika eine Klage darüber gab und dass VW dies dort für 65 Millionen Dollar beigelegt hat. Es ist also ausdrücklich nicht Teil der regulären Wartung, und meines Wissens gab es auch keine Rückrufaktion für alle Fahrzeuge mit dieser Konstruktion. Das Auto stammt ursprünglich aus Deutschland und ist aus dem Jahr 2011. Es wurde dort bei einem Händler gewartet. Ich suche also eine Bestätigung, dass diese Modifikation (nicht die Reinigung) eine offizielle Maßnahme von Volkswagen ist. Ich denke, dass dies nur inoffiziell durchgeführt wird.
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Nein, es wird bei der Wartung offiziell nirgendwo was abgeschnitten, dazu gab es auch nie eine Modifikation bei VW für den Phaeton.
Behauptet das die Versicherung oder wie habe ich das zu verstehen?
LG
Udo
Ja, die Meinung des Schadensachverständigen ist, dass bei der Wartung durch den VW-Händler der orangefarbene Plenumsablauf sowie zwei Gummistopfen weiter oben im Plenum entfernt werden. Da diese Stopfen und der Ablauf noch im Auto vorhanden sind, sagt er, dass es sich um Wartungsrückstand handelt und der Schaden daher nicht von der Versicherung gedeckt ist.
Ich finde dein Zitat "Wer sich einen Swimmingpool anschafft, sollte auch das Wasser bezahlen können..." sehr passend, haha.
Das ist doch einfach zu lösen.
Schreibe VW in Wolfsburg an, stelle die Frage wie hier im Forum und erzähle, was der Sachverständige da in den Raum wirft.
Aber noch einmal, hast Du ein Schriftstück von dem Sachverständigen oder erzählt der das nur so?
LG
Udo
Danke wieder für deine Erklärung, ich habe noch keine offizielle Reaktion von der Versicherung erhalten. Das ist das, was der Gutachter der Werkstatt mitgeteilt hat. Aufgrund eurer Hilfe habe ich jedoch bereits selbst einen Brief an die Versicherung geschickt. Ich werde diesen übersetzt als beifügen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Anschluss an die Feststellungen des zweiten Schadengutachters, der den Wasserschaden an meinem Volkswagen Phaeton (Kennzeichen K-390-ZT) begutachtet hat, möchte ich gerne Stellung nehmen.
Dem Mechaniker teilte er mit, dass der Schaden möglicherweise durch mangelnde Wartung verursacht wurde, da der originale Plenumsablauf (siehe Foto unten) und die Notstopfen noch im Fahrzeug vorhanden seien und diese bei einem Service in einer VW-Werkstatt standardmäßig entfernt würden. Auch die Abläufe des Schiebedachs, die ebenfalls in diese Plenumswanne münden, sollten abgeschnitten werden, da sie dieselbe Konstruktion wie der zentrale Ablauf aufweisen, nur kleiner.
Ich möchte einige wesentliche Punkte klarstellen:
Unterschied zwischen Gummistopfen und Plenumsablauf:
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen den Gummistopfen und dem Plenumsablauf. Die Gummistopfen werden manchmal als Notlösung angesehen, wenn der Plenumsablauf nicht ausreichend Kapazität hat (zum Beispiel in Ländern mit starkem Regenfall). Der Plenumsablauf selbst ist jedoch ein unsichtbares Bauteil, das tief unter der Klimaregelungseinheit eingebaut ist. Dieser Ablauf ist nur mit Spezialwerkzeugen, wie z.B. einer Hebebühne, zugänglich. Der Gutachter hat, soweit mir bekannt ist, keine Beweise oder Fotos eines verstopften Plenumsablaufs vorgelegt.
Funktion des Plenumsablaufs:
Der Plenumsablauf wurde entwickelt, um zu verhindern, dass Abgase in die Kabine gelangen oder Wasser aus tiefen Pfützen in das Fahrzeug eindringt. Dieses Bauteil öffnet sich nur, wenn genügend Wasserdruck aufgebaut ist, um Wasser mit Kraft abzuführen und dabei möglichen Schmutz herauszuspülen. Bei starkem Regen oder in einer Waschanlage kann das System jedoch überlastet werden, auch ohne Verstopfung. Dies kann dazu führen, dass das Plenum bei extremen Wetterbedingungen überläuft.
Wartung des Plenums:
Bei regelmäßigen Wartungen werden immer sichtbare Blätter und Schmutz aus dem Plenumsbereich entfernt. Dies ist eine Standardprozedur, die stets ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der Plenumsablauf selbst ist jedoch unsichtbar und nur durch Ausbau und Kontrolle zugänglich. Dies ist eine komplexe Arbeit, die ausschließlich auf einer Hebebühne durchgeführt werden kann. Es ist daher nicht zumutbar, vom Fahrzeughalter zu erwarten, dass dieser diesen regelmäßig kontrolliert (was unmöglich ist), ohne dass dies ausdrücklich von Volkswagen vorgeschrieben wird.
Anbei sende ich Ihnen ein Foto des Bauteils sowie ein Bild, auf dem zu sehen ist, wo es sich befindet, wenn der Motor ausgebaut ist. Das Durchführen von Modifikationen, wie das Entfernen von Gummiteilen oder das Durchschneiden von Abläufen, wie es der Gutachter vorgeschlagen hat, sind selbstverständlich keine offiziellen Maßnahmen, wie sie von Volkswagen vorgeschrieben werden.
Ungewöhnlich starker Regen am 27. September:
Am 27. September fielen in Papendrecht innerhalb einer Stunde mehr als 9 mm Regen, und in den Tagen zuvor hatte es ebenfalls geregnet. Es ist möglich, dass der Plenumsablauf bereits durch vorherigen Regen teilweise mit Wasser gefüllt war, da dieser standardmäßig tröpfelt und die Ausgänge erst bei einer größeren Wassermenge, wie z.B. in einer Waschanlage, weiter geöffnet werden. Daher könnte es sein, dass er bei diesem extremen Regen überlastet wurde. Dies ist eine Folge von höherer Gewalt und nicht von mangelnder Wartung.
Keine offizielle Wartungsanforderung von Volkswagen:
Das Entfernen der Gummistopfen oder die Anpassung des Plenumsablaufs ist kein offizieller Bestandteil der Wartungsrichtlinien von Volkswagen. Die Stopfen, der Ablauf und die Dachabläufe wurden aus gutem Grund so entworfen. Dieselbe Konstruktion findet man bei Modellen von Porsche, Audi und Bentley. In Amerika wurde bereits eine Sammelklage geführt, bei der VW 65 Millionen Dollar gezahlt hat, ohne eine Haftung anzuerkennen. Dies ist somit ausdrücklich keine offizielle Richtlinie, da sie sonst die Haftung anerkennen würden.
Dies kann von Volkswagen selbst oder einer autorisierten Werkstatt bestätigt werden. Die Behauptung, dass das Unterlassen dieser Maßnahmen als Wartungsrückstand gilt, ist daher unbegründet.
Angesichts des oben Gesagten bitte ich Sie dringend, den Schaden als gedeckt anzusehen und meine Police zu respektieren. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass dieser Schaden übernommen wird und nicht als Folge mangelnder Wartung betrachtet wird.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
C.B. van Schaik
Viel zu viel unnötiger Text. Ist immer schlecht, weil von der Versicherung angreifbar.
Du brauchst nichts weiter als eine Bestätigung von VW, dass das Abschneiden/Entfernen dieser Bauteile nicht zur Wartung gehört.
LG
Udo
Die Bestätigung und der Nachweis einer sauberen Wartungshistorie 🙂
Danke für den Tipp. Ich habe es gekürzt. Was würdet ihr empfehlen? Den Plenumsablauf entfernen oder nur die Enden? Oder einfach nur die Stopfen herausnehmen?
LG
Chris
Das sind die Empfehlungen von einem ausgewiesenen Phaeton -Experten:
https://www.motor-talk.de/faq/vw-phaeton-q37.html#Q4548238
LG
Udo
Zitat:
@chris_1972 schrieb am 22. Oktober 2024 um 14:42:07 Uhr:
Kann mir jemand sagen, ob es ein offizielles Volkswagen-Bulletin gibt, in dem für den Phaeton vorgeschrieben wird, die Abläufe des Plenums beim VW-Händler entfernen zu lassen, die Gummistopfen aus dem Plenum zu entfernen und die Abläufe des Dachs abzuschneiden? Oder wird das inoffiziell gemacht, um Schäden durch Überflutung bei Regen zu verhindern? Ich habe jetzt einen Schaden davon und meine Versicherung versucht, sich herauszureden, indem sie behauptet, es handele sich um Wartungsrückstand, wenn der Phaeton nicht modifiziert wurde. Wer kann mir helfen, eine Antwort darauf zu bekommen? Vielen Dank im Voraus!
Hallo sorry für das späte Melden:
Was für eine Art von Versicherung deckt in NL eventuell den Schaden ab ?
VG