Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?
Moin zusammen,
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.
Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:
"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"
Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.
Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."
Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.
JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.
Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...Soll ich Widerspruch einlegen?
jop! 😁
am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! 😰
schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... 🙄
154 Antworten
oocchhhhh mönsch dicke
kannst doch nu nich mit sowas kommen,🙂
natürlich kann man gehwege die in meinen augen keine sind zuparken,
und fußgänger, die auf der straße laufen, werden erstmal von h4f weggehupt und dann durch irgendeinen 80 in der stadt fahrer weggekickt
also alles palletti
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
Vielen Dank für die wenigen, aber hilfreichen Antworten.Alle anderen benehmen sich hier wie pubertierende Kinder die aus lauter Langeweile nichts besseres zu tun haben, als unsinnige Kommentare zu schreiben. Macht nichts, ich habe eine große Geduld. Irgendwann werdet ihr auch erwachsen und könnt euch an einer ernsten Diskussion beteiligen.
Also, ganz so unsinnig sind viele der Kommentare ja nicht.(ein paar natürlich) .
Also so ein kleines bisschen sehe ich da bei dir auch. Ich bin abgeschlept worden, warum sind die so böse zu mir.....
Man steht nicht auf dem Gehsteig. Punkt aus. Auch nicht ein bisschen. Da gehört nur sehr wenig Verständniss dazu das in der Fahrschule zu lernen.
Bürgersteig gehört nun mal nicht zum Parkraum.
Natürlich kannst du dich als zu hart bestraft ansehen, ist ja wohl auch obere Grenze. Wie von dir am Anfang erwähnt haben die dir den Platz ja wohl gerade erst freigeschlept, dann ist die Aktion allerdings wegen deinem Vorsatz gerechtfertigt. Inclusive der Kosten
Moorteufelchen
@ Archduchess
aber irgendwie sind in dem von dir verlinkten vp forum, auch wenns gutere gutmenschen sind als hier, die meinungen ähnlich wie sie hier sonst kommen würden, woran mag das wohl liegen??
aber nichtsdestotrotz, @ te, ich würd den widerspruch durchziehen, zur not bis vor gericht,
halte uns dann aber auch bitte auf dem laufenden was draus geworden ist
meine volle unterstützung hast du
😁😁😁😁😎
gar so lustig wie hier sind sie da aber nicht. Und die Mods achten auch aufs fachliche.
Was hier nicht wirklich ist, aber vielleicht gar nicht sein kann.
Nur wie gesagt, das hier sollte eigentlich nicht dem "Spaß" einiger dienen, dafür gibts ein astreines Blog-Thema aus dem das öfters mal überschwappt und ein allgemeines Klima des "Spaßes" bringt - wer mehr wissen will, das "Sagts uns" hat einige Themen zu dem Thema zu bieten. 😁
Und ich möchte betonen, ich habe in diesem Thema hier nicht auf dieses Forum verlinkt - auf dieses Forum mache ich nur deeplinks zum Thema "was kostet das Wegklagen eines Schildes im Verwaltungsverfahren". 😁
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mein gott, es stand doch nie zur debatte, dass der te seinen fehler abstritt und sich rauswinden will.
er stand seiner angabe nach mit 2 rädern auf dem gehweg und da reicht ein ticket völlig aus.
es ging hier wie der titel schon aussagt um die verhältnismäßigket !
Zitat:
Original geschrieben von infuso
soso. die vom fach machen natürlich nie fehler oder handeln voreilig.
Auf jeden Fall erheblich seltener als Laien.
soll das jetzt den zur allgemeinen erheiterung sein? wen das wirklich dein ernst sein sollte:
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
soll ich jetzt erzählen was aus meiner meinung nach überflüssig ist? WAYNE juckt das?
Zitat:
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
ROFL!!!!! wie rücksichtsvoll. ja herr wachtmeister, der da vorne dem nehmen sie besser den führerschein, der hat schon 10 bier getrunken und n unfall gebaut! rücksichtsvoll wie ich bin hab ich nur 5 bier getrunken und keinen unfall gebaut...
Zitat:
Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.
ein lob auf eure polizei!
Zitat:
Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:
"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"
Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.
was tsimmt nicht? das du auf dem gehsteig geparkt hast? vielleicht is rainer calmund vorbeigekommen und wurde eingeklemmt und musste von der feuerwehr befreit werden wegen deinem wagen?
genau wegen solchen leuten gibts klare vorschriften. und die heissen: auf dem gehweg wird nur geparkt wen mittels schild erlaubt
Zitat:
Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.
und wens nur 10cm währen...was soll das den immer? ich bin nur 40 km/h zu schnell gewesen in der stadt, deshalb soll ich den deckel abgeben? wo ist das problem? ob du einen cm oder einen meter drinstehst ist egal
Zitat:
JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.
und ein anderer meint du hast jemanden behindert. also zieh vors bundesverfassungsgericht.
Zitat:
Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.
ja dann MACH DOCH! sag aber bescheid wo und wann verhandlung ist. komm ich vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
gar so lustig wie hier sind sie da aber nicht. Und die Mods achten auch aufs fachliche.
Kleiner Widerspruch: Dass dortens die Mods auf das Fachliche achten müssen, ist sehr selten. Das bekommen die Stammuser in aller Regel sehr gut im Alleingang hin. Bei MT ist es sicher anders - und hier auch nicht deren Aufgabenbereich 😉
Zitat:
Nur wie gesagt, das hier sollte eigentlich nicht dem "Spaß" einiger dienen, dafür gibts ein astreines Blog-Thema aus dem das öfters mal überschwappt und ein allgemeines Klima des "Spaßes" bringt - wer mehr wissen will, das "Sagts uns" hat einige Themen zu dem Thema zu bieten. 😁
Ich weis...
Zitat:
Und ich möchte betonen, ich habe in diesem Thema hier nicht auf dieses Forum verlinkt - auf dieses Forum mache ich nur deeplinks zum Thema "was kostet das Wegklagen eines Schildes im Verwaltungsverfahren". 😁
Ich bin mitunter etwas robuster unterwegs - hat mir bislang auch noch keine Post eingebracht.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich bin mitunter etwas robuster unterwegs - hat mir bislang auch noch keine Post eingebracht.
Solange die Sachlichkeit gewahrt bleibt, sehe ich da auch kein Problem.
Alleine die Tatsache, dass User als Gutmensch im negativen Sinne bezeichnet werden, sollte ausreichen den ein oder anderen mal eine erzieherische Lektion zu erteilen! 😠
Wenn man nicht weiter weiß ist der argumentierende halt mal ein Gutmensch, so ein Quatsch.....informiert Euch mal was ein Gutmensch ist!
Tituliere hier niemanden als Proll....selbst wenn es passen würde!
Original geschrieben von schwukele
Vielen Dank für die wenigen, aber hilfreichen Antworten.
Alle anderen benehmen sich hier wie pubertierende Kinder die aus lauter Langeweile nichts besseres zu tun haben, als unsinnige Kommentare zu schreiben. Macht nichts, ich habe eine große Geduld. Irgendwann werdet ihr auch erwachsen und könnt euch an einer ernsten Diskussion beteiligen.
Zitat:
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
Zitat:
Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf.
Die beiden Zitate stammen aus Deiner Threaderöffnung. Wunderst Du dich im Ernst bei solch widersprüchlichen Aussagen über die Rückmeldungen?
Leg Widerspruch ein, lass den aber von einem Anwalt formulieren. Dann verlierst Du zwar auch, aber nicht mit "Pauken und Trompeten".
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Auf dem 1. Bild sehe ich hinten ein "Zebrastreifen"/Fußgängerüberwegschild.Daher kann ich mir eine Behinderung - auch wenn der Rest breit genug ist - durchaus vorstellen. Du nicht?
Zwar ist es nicht so wie "wenn ich den Bauch einklemme kann ich mich noch durchquetschen", aber es ist eben auf dem Gehweg.
Warst du dann nur halb vor der Litfaßsäule und der andere war noch neben dir?
Oder warst du dort wo der Chevy steht?
Die Rechtssprechung ist durchwachsen. Negative Vorbildfunktion teilweise umstritten.
Und die Behinderung üblicherweise schon konkret sein muß.
Wenn ich sowas ähnliches privat anzeigen würde, rate ich zu einem Foto mit Kinderwagen - wenn kein Rollstuhl verfügbar ist.Was soll man raten? Der Verstoß selbst wurde begangen, geht noch um die Abschleppgebühren.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Dann müßte es aber eine Uralt RS-Versicherung sein, denn seit vielen Jahren sind Parkverstöße darin ausgeschlossen, weil man, laut BGH, immer von Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit, ausgehen kann.
eine sache ist mir aber immernoch iwie unklar,und zwar:
te schreibt, er hab e "nur" mit den linken rädern auf dem gehweg geparkt
ist es nicht in deutschland so, dass man am rechten fahrbahnrand parken muss, (auser in einbahnstraßen, schon klar)
wie kann er dann mit den linken rädern auf dem gehweg parken?
und wo steht dann der rest des autos???
evtl auf der fahrbahn ??
hat er dort evtl auch jemnd behindert oder gar blockiert???
aber selbst wenn,
das is ja alles völlig wumpe,
natürlich hätten ihm die beamten die das alles eingeleitet haben anstatt ihn abschleppen zu lassen, 100€ unter den scheibenwischer klemmen können, für ne fahrstunde und ne theoriestunde ind der fahrschule, mit dem thema:
wie sollte man nicht parken
alleine aus diesem grunde würde ich schon widerspruch einlegen
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
Moin zusammen,wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
Die StVo ist leider keine Richtlinie sondern ein Gesetz, da ist keinerlei Platz für eigene Interpretationen.
Du siehst wie ein Auto abgeschleppt wird und parkst Deine Karre dann genauso verbotswidrig.
Und jammerst dann dann was von Willkür und Abzocke wenn Dein Auto auch abgeschleppt wird.
Dir ist einfach nicht mehr zu helfen.....