Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?
Moin zusammen,
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.
Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:
"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"
Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.
Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."
Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.
JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.
Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...Soll ich Widerspruch einlegen?
jop! 😁
am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! 😰
schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... 🙄
154 Antworten
Auf dem 1. Bild sehe ich hinten ein "Zebrastreifen"/Fußgängerüberwegschild.
Daher kann ich mir eine Behinderung - auch wenn der Rest breit genug ist - durchaus vorstellen. Du nicht?
Zwar ist es nicht so wie "wenn ich den Bauch einklemme kann ich mich noch durchquetschen", aber es ist eben auf dem Gehweg.
Warst du dann nur halb vor der Litfaßsäule und der andere war noch neben dir?
Oder warst du dort wo der Chevy steht?
Die Rechtssprechung ist durchwachsen. Negative Vorbildfunktion teilweise umstritten.
Und die Behinderung üblicherweise schon konkret sein muß.
Wenn ich sowas ähnliches privat anzeigen würde, rate ich zu einem Foto mit Kinderwagen - wenn kein Rollstuhl verfügbar ist.
Was soll man raten? Der Verstoß selbst wurde begangen, geht noch um die Abschleppgebühren.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
streitet ja auch keiner ab aber wenn er niemanden behindert und da eh kein mensch lang geht, ist es doch völlig überzogen.
Vielen Dank für die wenigen, aber hilfreichen Antworten.
Alle anderen benehmen sich hier wie pubertierende Kinder die aus lauter Langeweile nichts besseres zu tun haben, als unsinnige Kommentare zu schreiben. Macht nichts, ich habe eine große Geduld. Irgendwann werdet ihr auch erwachsen und könnt euch an einer ernsten Diskussion beteiligen.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
erbärmlich, wie sich die gutmenschen hier wieder auskotzen. immer die selben.
Letztlich wird er es mit der Behörde oder einem Richter ausmachen müssen. Defakto war es ja auch keiner dieser Gutmenschen, sondern offenbar jemand vom Fach, der den Wagen abschleppen ließ. 😉
Wir können nun also alle brav auf das Ergebnis warten und du dich solange mit den Gutmenschen fetzen. Wenn du das nötig hast. 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Auf dem 1. Bild sehe ich hinten ein "Zebrastreifen"/Fußgängerüberwegschild.Daher kann ich mir eine Behinderung - auch wenn der Rest breit genug ist - durchaus vorstellen. Du nicht?
Zwar ist es nicht so wie "wenn ich den Bauch einklemme kann ich mich noch durchquetschen", aber es ist eben auf dem Gehweg.
Warst du dann nur halb vor der Litfaßsäule und der andere war noch neben dir?
Oder warst du dort wo der Chevy steht?
Die Rechtssprechung ist durchwachsen. Negative Vorbildfunktion teilweise umstritten.
Und die Behinderung üblicherweise schon konkret sein muß.
Wenn ich sowas ähnliches privat anzeigen würde, rate ich zu einem Foto mit Kinderwagen - wenn kein Rollstuhl verfügbar ist.Was soll man raten? Der Verstoß selbst wurde begangen, geht noch um die Abschleppgebühren.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Ich stand auf dem ersten Bild auf dem Gehweg vor dem Chevy, nicht hinten und auch nicht neben neben der Werbesäule auf Bild 2.
Nein, keine Rechtsschutzversicherung vorhanden. Ich rufe morgen bei der zuständigen Stelle mal an und frage nach, wie teuer ein erfolgloser Widerspruch sein wird. Bei bis zu 50€ an zusätzliche Gebühren werde ich es einfach probieren.
Merks dir für die Zukunft, fürs Auto ist MT brauchbar, aber das V+S ist rechtsfreier Raum.
Zwar sind auch dort das Gegenüber Menschen die ein echtes Anliegen haben.
Aber durch Verwässerung mit Themen die besser ein Blog wären gibts hier nichts zu lachen -also für die Themenersteller...
die Themen sind eigentlich nicht zur Belustigung da - "Spaß" hat hier nichts verloren bzw. ist eine hilfreiche Antwort. Nein, sollte eine hilfreiche Antwort sein... 😁
Aber...
Geh dahin wo die Bilder sind 😁
und meide außer für Fahrzeugfragen dies hier. 😉
Ich werde den Teufel tun und hier im Bodensatz des Forums irgendein Thema das mich persönlich betrifft eröffnen. 😁
Auch wenn ich hier schreibe - und vielleicht mal ein allgemeines Thema eröffne.
Edit:
hm, wie gesagt (für Abschleppen): "konkrete" Behinderung wird oft gefordert.
Ist deine Entscheidung ob du da was versuchen willst.
Grundsätzlich ist es eben verboten, da kannst du kaum was machen.
Falls mehr als 15 € reines Verwarn/Bußgeld könnte man noch die Abstellereigenschaft abstreiten und minimal paar € sparen. "Halterhaftung" im ruhenden Verkehr nach §25a StVG sind 18,50 € gesamt.
Ich war eben auch völlig verwundert, woher du die Bilder gesehen hattest. Habe ich doch hier gar keine gepostet 😉
Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
Letztlich wird er es mit der Behörde oder einem Richter ausmachen müssen. Defakto war es ja auch keiner dieser Gutmenschen, sondern offenbar jemand vom Fach, der den Wagen abschleppen ließ. 😉Zitat:
Original geschrieben von infuso
erbärmlich, wie sich die gutmenschen hier wieder auskotzen. immer die selben.Wir können nun also alle brav auf das Ergebnis warten und du dich solange mit den Gutmenschen fetzen. Wenn du das nötig hast. 😁
soso. die vom fach machen natürlich nie fehler oder handeln voreilig.🙄
Zitat:
Original geschrieben von infuso
soso. die vom fach machen natürlich nie fehler oder handeln voreilig.🙄Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
Letztlich wird er es mit der Behörde oder einem Richter ausmachen müssen. Defakto war es ja auch keiner dieser Gutmenschen, sondern offenbar jemand vom Fach, der den Wagen abschleppen ließ. 😉Wir können nun also alle brav auf das Ergebnis warten und du dich solange mit den Gutmenschen fetzen. Wenn du das nötig hast. 😁
Brav. 🙂
Hier der Beitrag mit den Bildern:
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Unsere Gutmenschen:
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Und auf dem anderen Foto hast du das Kennzeichen hoffentlich auch entfernt? 🙄 😮 😰 😕
hach verdammt, da sind auch nur gutmenschen unterwegs😮😮😮😮😮
die welt is schlecht geworden, nirgends mehr echte kerle, die einfach mal so einen widerspruch durchziehen würden
Das sind aber gutere 😁 Menschen als hier.
Die sagen zwar auch manchmal "dudu" aber wissen wovon sie reden.
Die vom Fach handeln auch gern mal in betrügerischer Absicht,wenn die Kasse nicht stimmt.
Hier in Essen wurden schon mal an korrekt geparkten Autos und mit gültigen Parktickets Knöllchen verteilt.
Man hoffte darauf das sich wegen 10 Eur. keiner die Mühe macht Einspruch einzulegen. Aber weit gefehlt,denn das hat sich nicht jeder gefallen lassen. Als es dann in der Zeitung stand,war der Spuk schnell vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
Defakto war es ja auch keiner dieser Gutmenschen, sondern offenbar jemand vom Fach, der den Wagen abschleppen ließ. 😉
Auch die irren sich öfter. Insbesondere beim Thema Verhältnismäßigkeit.
Den Vorgang des Abschleppens finde ich korrekt. Auf dem Gehweg hat kein Auto etwas zu suchen, auch nicht halb.
Ich stelle mir immer das Gegenteil vor, wenn die Fußgänger auf der Straße spazieren gehen würden ohne auf den Verkehr zu achten. Na da wäre ja schön was los. Und gerade Infuso würde mit seinem Blutdruck kämpfen müssen.
In Hamburg hat er auch immer seinen Nachbarn bzw. dessen Besuch abschleppen lassen.😁