Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruch einlegen?
Moin zusammen,
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.
Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.
Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.
Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:
"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"
Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.
Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":
"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."
Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.
JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.
Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schwukele
...Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf...Soll ich Widerspruch einlegen?
jop! 😁
am besten mit der begründung die uns hier geliefert hast! 😰
schreib uns dann aber auch bitte wielang es gedauert hat, bis die aufforderung zum idiotentest zur mpu bei dir in den briefkasten geflattert kam.... 🙄
154 Antworten
Wird zeit das es Frühling wird....
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich glaube hier hast du mich nicht ganz verstanden.
Durchaus möglich, deswegen frage ich nochmal: Findest Du es in Ordnung, daß schwukele abgeschleppt wurde? Findest Du es in Ordnung, daß schwukele in Zukunft VT zur Anzeige bringen möchte, welche exakt das gleiche Vergehen begehen?
So long
Ghost
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Durchaus möglich, deswegen frage ich nochmal: Findest Du es in Ordnung, daß schwukele abgeschleppt wurde?JA Findest Du es in Ordnung, daß schwukele in Zukunft VT zur Anzeige bringen möchte, welche exakt das gleiche Vergehen begehen?JA kann er von mir aus machenZitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich glaube hier hast du mich nicht ganz verstanden.So long
Ghost
Wenn man sich in Ruhe mal die 4 Bilder betrachtet, kann man erkennen, daß:
- es nicht erkennbar ist, ob die Straße, wo dieser blaue(?) Pkw steht, selbst bereits eine Einbahnstraße ist; ersichtlich ist hier nur, daß die Einfahrt in den Parkplatz (?) als Einbahnstraße gestaltet wurde;
- wenn es sich um eine Einbahnstraße handelt, sollte es egal sein, auf welcher Straßenseite ein abgestellter Pkw steht, da aus der Gegenrichtung eh keiner kommen darf;
- wenn es sich um eine Einahnstraße handelt, gilt das Parkverbotsschild allerdings für die ganze Straßenbreite; er dürfte da also nicht stehen;
- wenn es sich um keine Einbahnstraße handelt, darf er da aber erst recht nicht stehen, da mit Gegenverkehr aus dem durch Schranken gesicherten Grundstück zu rechnen wäre;
Alles andere wurde schon geschrieben.
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Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
- wenn es sich um eine Einahnstraße handelt, gilt das Parkverbotsschild allerdings für die ganze Straßenbreite; er dürfte da also nicht stehen;
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Er darf zwar auf dem Gehweg nicht stehen. Das Z 283 gilt auch in einer Einbahnstraße nur für die Seite, auf der es aufgestellt ist.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Durchaus möglich, deswegen frage ich nochmal: Findest Du es in Ordnung, daß schwukele abgeschleppt wurde? Findest Du es in Ordnung, daß schwukele in Zukunft VT zur Anzeige bringen möchte, welche exakt das gleiche Vergehen begehen?Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich glaube hier hast du mich nicht ganz verstanden.
Guten Morgen,
wenn ein berechtigtes Abschleppen wegen Behinderng oder Gefahr besteht ist ein Abschleppen gerechtfertigt, ich habe mich hier nur zu Schukeles Halteverbotsverstoß ( 4 Bilder) geäußert, das Abschleppen war wohl ein anderer Grund, wenn man sich das Bild auf Verkehrsportal.de anschaut.
Wenig erstaunlich ist, das auch hier wieder die "üblichen Verdächtigen", welche - wie aus anderen Freds ersichtlich - "Regelbrecher" am liebsten auf dem elektrischen Stuhl grillen würden, sich auch hier nicht zurück halten können, den Zeigefinger zu erheben. 🙄
Der innbrünstige Wunsch nach Regeln und nochmals Regeln, scheint eben doch - wie ich schon seit längerem vermute - durch eine entsprechende Persönlichkeit hervorgerufen zu sein.
Zum abschleppen:
Zitat:
Beim Parken im absoluten Halteverbot darf das Fahrzeug auch ohne konkrete Behinderung abgeschleppt werden. Hier liefert die "negative Vorbildwirkung" Grund genug, entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 11 K 279.10). Auch eine "Funktionsbeeinträchtigung des Verkehrsraums" kann die Polizei zum Abschleppen veranlassen (VG Aachen, Az.: 6 K 1/10).
http://www.n-tv.de/.../...Abschleppen-rechtens-ist-article4206841.html
Wenn dort kein absolutes Halteverbot gilt, und Du auch niemanden wirklich behindert hast, war das Abschleppen wohl überzogen.
Ergo: Anwalt einschalten.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Wenig erstaunlich ist, das auch hier wieder die "üblichen Verdächtigen", welche - wie aus anderen Freds ersichtlich - "Regelbrecher" am liebsten auf dem elektrischen Stuhl grillen würden, sich auch hier nicht zurück halten können, den Zeigefinger zu erheben. 🙄
...
Niemand fordert dass..
dass du jetzt die Große Keule schwingst verwundert - mich - nicht
du denkst das ses so ist....
Ichhab auch nicht gesagt dass ich es gut finde dass er abgeschleppt wurde!
Ich sagte nur- Ein Abschleppen bei Behinderung der Fußgänger ist verhältnismäßig .
Dass er jetzt uach noch einen Wandel durchmacht und zum Racheengel wird-- naja...
Wie mit den Nichtrauchern... am schlimmsten sind die EX....
Gegenseitige Rücksicht....
von einer Einbahnstraße ist nichts zu sehen.
Fragen beantwortet er nicht! (ob er jetzt dne Einspruch "durchzieht"😉
..ich bin raus
Alex
Ich darf jetzt wohl mal zur Zurückhaltung auffordern! Der TE hat einen Fehler gemacht, es muss ja wohl auch noch erlaubt sein, dies anzumerken, ohne dass die "Gutmenschenkeule" oder "Regelerotiker-Nummer" ausgepackt wird.
Schauen wir uns die Bilder des TE
http://www.motor-talk.de/.../...widerspruch-einlegen-t4349378.html?...
mal genau an.
a) die Straße, in der er parkt, ist mitnichten eine Einbahnstraße. Bild 3 zeigt einen längeren Straßenausschnitt, nirgendwo findet sich ein entsprechendes Zeichen. Dafür
b) ist in beeindruckender Klarheit ein absolutes Halteverbot für den gesamten Straßenverlauf erkennbar
Damit kommen zusammen: Parken im absoluten Halteverbot/entgegen der Fahrtrichtung/halb auf dem Gehweg (so dass sowohl sich begegnende Fahrzeuge als auch sich begegnende Fußgänger behindert werden können).
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Guten Morgen,Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Durchaus möglich, deswegen frage ich nochmal: Findest Du es in Ordnung, daß schwukele abgeschleppt wurde? Findest Du es in Ordnung, daß schwukele in Zukunft VT zur Anzeige bringen möchte, welche exakt das gleiche Vergehen begehen?
wenn ein berechtigtes Abschleppen wegen Behinderng oder Gefahr besteht ist ein Abschleppen gerechtfertigt, ich habe mich hier nur zu Schukeles Halteverbotsverstoß ( 4 Bilder) geäußert, das Abschleppen war wohl ein anderer Grund, wenn man sich das Bild auf Verkehrsportal.de anschaut.
welche bereits wieder gelöscht sind, ausser dem golf, der er aber ja nicht war 🙁🙁
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Ob schmales Brett oder nicht; im Endeffekt ist es dennoch so, daß er dort, wo er steht, nicht stehen darf.
Und übrigens; welchen Sinn hat es, ein Halteverbotsschild in einer Einbahnstraße nur für eine Straßenseite gelten zu lassen, wo es doch effektiv gar keine zweite Straßenseite gibt? Es mag zwar einen zweiten Gehweg geben, aber auf dem haben Kfz. ja eh nix zu suchen. Zudem, oftmals bestehen ja Einbahnstraßen nur aus einer Fahrbahn und nicht aus zweien. Wenn es hier also ein Halteverbot gibt, dann gilt das definitiv für die ganze Fahrbahn- bzw. Straßenbreite.
Und stelle Dir mal folgenden Fall vor:
- zweispurige Straße;
- Einbahnstraße;
- die zweite Spur, (die neben dem Geweh), besteht tlw. aus Parkbuchten;
- was glaubst Du, wo das Halteverbotsschild steht, das sich auf den Rest der Straße bezieht?
Wir haben hier durchaus sowas, mit einer sogar 3-spurigen Straße, wo nur in der mittleren gefahren werden kann, da links wie rechts über die ganze Länge der Straße abschnittsweise Parkbuchten installiert worden sind.
kürzlich bei einem der berliner hotels den "hotelparkplatz" dazugebucht und sogar bezahlt, allerdings ging nach einigen tagen des aufenthalts das tor nicht mehr auf. direkt vor dem eingang herrscht ein eingeschränktes halteverbot. ein schild, welches sozusagen das hotel dort (mit einer befreiung für busse) aufgestellt hat.
kiste dort abgestellt und schnurstracks zur rezeption - was tun? tor wird morgen in ordnung gebracht, ich soll doch bitte so freudlich sein und bis morgen vor dem eingang stehenbleiben. extra nochmal nachgefragt, ob ich denn auch niemanden behindere. nein, es werden keine busse erwartet. die kiste war am nächsten nachmittag trotzdem weg. ordnungsamt schöneberg-wilmersdorf faselt was von "behinderungen".
wer eine auslandszulassung bewegt, beisst wohl zwangsläufig in den sauren apfel. man erfährt nämlich nicht von der umsetzungszentrale, wohin umgesetzt wurde sondern darf erstmal zum polizeirevier bezahlen und erfährt es erst dann. tja, die zahlung ist wohl die einverständnis für die erfolgte massnahme und schliesst einen einspruch aus.
da ich da mal öfter einchecke und auch langfahre, habe ich letzte woche mal beobachten können, wie sich das ordnungsamt auf dem öffentlichen parklatz schräg gegenüber auf die lauer (vermutlich nur gegen ausländer) legt. mir ist nämlich ein fahrzeug mit berliner zulassung aufgefallen, was mindestens 2 tage unbewegt im eingeschränkten halteverbot gestanden haben muss.
und auch der taxifahrer meinte, dass ihm in letzter zeit huckepack genommene ausländer - polen, rumänen, bulgaren - ganz besonders auffallen.
naja, die haben gerade wohl wieder keine kohle. neben dem kobe-beef und auslandseinsätzen einer bundeswehr, die ursprünglich für die verteidigung gebildet wurde, müssen ja auch noch wahlkampf usw. finanziert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Ob schmales Brett oder nicht; im Endeffekt ist es dennoch so, daß er dort, wo er steht, nicht stehen darf.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wie kommst Du auf das schmale Brett?
Unbestritten darf er dort nicht stehen. Aber nicht wegen des Schildes auf der anderen Seite.
Zitat:
Und übrigens; welchen Sinn hat es, ein Halteverbotsschild in einer Einbahnstraße nur für eine Straßenseite gelten zu lassen, wo es doch effektiv gar keine zweite Straßenseite gibt? Es mag zwar einen zweiten Gehweg geben, aber auf dem haben Kfz. ja eh nix zu suchen.
Wie jetzt? In einer Einbahnstraße gibt es keine rechte oder linke Seite? 😕
Zitat:
Zudem, oftmals bestehen ja Einbahnstraßen nur aus einer Fahrbahn und nicht aus zweien. Wenn es hier also ein Halteverbot gibt, dann gilt das definitiv für die ganze Fahrbahn- bzw. Straßenbreite.
Ganz sicher nicht. Ein Halteverbot per Z 283 oder Z 286 gilt immer nur für die jeweilige Seite. Schau mal
hierunter Abschnitt 8. 😉
Zitat:
Und stelle Dir mal folgenden Fall vor:
- zweispurige Straße;
- Einbahnstraße;
- die zweite Spur, (die neben dem Geweh), besteht tlw. aus Parkbuchten;
- was glaubst Du, wo das Halteverbotsschild steht, das sich auf den Rest der Straße bezieht?
Theoretisch gar nicht - das Halteverbot ergibt sich von allein (falls ich Deine Schilderung richtig verstehe).
Zitat:
Wir haben hier durchaus sowas, mit einer sogar 3-spurigen Straße, wo nur in der mittleren gefahren werden kann, da links wie rechts über die ganze Länge der Straße abschnittsweise Parkbuchten installiert worden sind.
Berlin?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
kürzlich bei einem der berliner hotels den "hotelparkplatz" dazugebucht und sogar bezahlt,
Ach ja - Berlin. 😉
Zitat:
wer eine aus
Nö - das ist nur eine Sicherheitsleistung und schließt den Rechtsweg nicht aus.Zitat:
landszulassung bewegt, beisst wohl zwangsläufig in den sauren apfel. man erfährt nämlich nicht von der umsetzungszentrale, wohin umgesetzt wurde sondern darf erstmal zum polizeirevier bezahlen und erfährt es erst dann. tja, die zahlung ist wohl die einverständnis für die erfolgte massnahme und schliesst einen einspruch aus.
Nur mal so aus Interesse. Wo wohnt ihr alle? Bei uns ist das regelkonform geparkt. 😕