abgeschleppt obwohl keine Schilder
Hallo, darf ich abgeschleppt werden obwohl da kein einziges Schild steht?
Ich muss 330€ bezahlen. Das Schild sind die sogar gerade dabei aufzubauen. Ich habe aber ein Video gemacht an dem Tag wo ich mein Auto geparkt habe. Es ist nirgends zu sehen dass es ein privat Parkplatz oder sonstiges ist.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dass man es abschleppen darf.
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In Berlin muss das wohl auch so sein. Finde ich auch gut, so verstehts halt jeder.
Ich bin Landei, daher verlasse ich mich auf meinen GMV
Muss der TE nun auch noch alle Beweggründe darlegen? Und wenn er damit fertig ist, muss er seine Schlüppergröße angeben?
Privater geht’s ja wohl kaum. Wenn man das auch noch kennzeichnen soll, muss ich gleich ´nen Schilderwald zuhause aufstellen.
Wenn du keinen Wildverbiss auf der eigenen Scholle haben willst, brauchst du sogar einen tiersicheren Zaun mit Untergrabungsschutz. Geht ins Geld.
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Zitat:
@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 13:06:04 Uhr:
Nein aber sobald man die 110 wählt und danach fragt ob jemand sein Auto entfernen kann ruft die Polizei zu 100000% den Fahrzeughalter an
Wie das? Wo hast Du Deine Telefonnummer bei der Zulassung des Kfz hinterlegt?
Und was hätte der Anruf gebracht,wenn Du gerade in Malle bist?
Hier erhält ParkNotruf nur Auskunft zu einem Fahrzeughalter,wenn sie eine ordentliche Vollmacht des Grundstückseigentümers vorlegen, der sie beauftragt den Störer zu entfernen.
Hast Du Dir sicherlich nicht zeigen lassen und da Du gleich gezahlt hast, musst Du jetzt aktiv werden, wenn Du das Geld wieder haben willst.
Ich hätte übrigens nicht 5 Tage mit dem Abschleppen gewartet. Eigentlich ein netter Zug des Eigentümer, aber irgendwann wollte der sein Eigentum auch mal wieder selbst nutzen.
Zitat:
@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 13:06:04 Uhr:
Nein aber sobald man die 110 wählt und danach fragt ob jemand sein Auto entfernen kann ruft die Polizei zu 100000% den Fahrzeughalter an
Hatte selber schon mal 2 Fälle wo ich zugeparkt war und die Polizei den Halter angerufen
Auch auf privatem Grund?
Zitat:
@pido schrieb am 15. April 2024 um 19:52:49 Uhr:
Nachdem ich die Videos gesehen habe, hätte ich da weder 30 Minuten noch 5 Tage geparkt.
Das parken dort würde ich den Hobby Juristen hier im Forum überlassen.
Die Hobbyjuristen haben halt nach den Infos geurteilt die ihnen zur Verfügung standen. Jetzt wurden halt mehr Infos zur Verfügung gestellt.
Der TE war sich selbst nicht sicher, das er dort parken darf. Warum sonst macht er ein Video?
Jetzt hier rumheulen und Absolution einfordern ist ganz schlechter Stil.
Also sorry, jetzt habe ich mir die Videos auch angeschaut. Für eine Stadt ist das ein ganz normales Bild, die Hecke sagt da gar nix. Das sind Parkplätze an einer öffentlichen Straße und ohne eine entsprechende Beschilderung sehe ich noch immer keinen Grund dort abzuschleppen. Da müssten Schilder stehen, die Stellplätze nummeriert sein….Schranke, Tor….Hinweis auf ein Privatgelände, dann würde ein Abschleppen gerechtfertigt sein.
Meine Meinung.
Vielleicht klärt uns der TE noch auf, wenn er mehr oder weniger erfolgreich seine abschleppkosten eingeklagt hat.
Das würde mich interessieren.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 20:58:20 Uhr:
Weisen abgesenkte Bordsteine nicht automatisch auf die Zufahrt auf ein Privatgelände hin?
Gegenfrage, muss man auf öffentliche Parkplätze immer den Bordstein hoch fahren ?
In vielen Wohngebieten ist es völlig normal, das vor den Häusern, Blöcken …solche Parkplätze für alle zur Verfügung stehen, und wo das nicht so ist stehen unübersehbare Hinweisschilder.
Ich bin wirklich erstaunt, wie man aus diesen Bildern ableiten kann, dass es sich um private Parkplätze handelt. Nichts deutet darauf hin.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2024 um 21:03:53 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 20:58:20 Uhr:
Weisen abgesenkte Bordsteine nicht automatisch auf die Zufahrt auf ein Privatgelände hin?Gegenfrage, muss man auf öffentliche Parkplätze immer den Bordstein hoch fahren ?
In vielen Wohngebieten ist es völlig normal, das vor den Häusern, Blöcken …solche Parkplätze für alle zur Verfügung stehen, und wo das nicht so ist stehen unübersehbare Hinweisschilder.
Ein abgesenkter Bordstein bedeutet doch idr , dass man nicht parken darf. Zb, weil dieser Bordstein nach Genehmigung der Gemeinde abgesenkt wurde, damit Grundstücksbesitzer oder ihre Mieter auf das Grundstück bzw den Parkplatz gelangen können.