abgeschleppt obwohl keine Schilder

Hallo, darf ich abgeschleppt werden obwohl da kein einziges Schild steht?
Ich muss 330€ bezahlen. Das Schild sind die sogar gerade dabei aufzubauen. Ich habe aber ein Video gemacht an dem Tag wo ich mein Auto geparkt habe. Es ist nirgends zu sehen dass es ein privat Parkplatz oder sonstiges ist.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dass man es abschleppen darf.

200 Antworten

Ich bezog mich eigentlich da drauf...

... deinem Sohn, gute Besserung

Gruß jaro

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. Apr. 2024 um 15:5:13 Uhr:


Es ist dem Eigentümer des Parkplatzes auf jeden Fall zuzumuten zunächst einen Zettel ans Auto zu machen.

Zitat:

@Kuni78 schrieb am 15. April 2024 um 15:16:50 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. April 2024 um 15:09:54 Uhr:


@Kuni78
Und hier?

Das wird dir im Zweifel ein Anwohner dort beantworten können.

Ich löse auf: Parkplätze direkt an der Straße: erlaubt für alle. Parkplätze auf dem Hof: nur für Anwohner und Besucher, genau so auch durch Schilder gekennzeichnet.

Schilder auf dem Hof. Bei den Parkplätzen an der Straße sind keine Schilder.

Nach dem Bild sind es Anwohnerparkplätze und womöglich Eigentümer mit eigenem Parkplatz.

Sich da kackendreist Tage hinstellen und hoffen das dass funktioniert...........

Tom

Noch einmal: wo steht das?

Ich bin ein großer Freund vom Einhalten von Regeln. Und zu den Regeln gehört auch, dass ich einen Privatparkplatz, der öffentlich zugänglich ist, auch als solchen kennzeichne. Erst recht, wenn er unmittelbar an der Straße liegt.

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Zitat: "Kennzeichnung eines Privatparkplatzes

Eigentümer haben zwar das Recht, parkende Fahrzeuge von ihrem Grundstück entfernen zu lassen. Doch dies gilt nur, wenn sie ihren Privatparkplatz als solchen für andere ausweisen." Zitat Ende

Grundsätzlich sollte der Privatparkplatz auch als solcher erkennbar sein, insbesondere durch eine entsprechende Beschilderung, ansonsten kann es gut sein, dass der Auftraggeber letztendlich die Abschleppkosten tragen muss und sie nicht auf den Parkenden abwälzen kann.

Der TE kann ja mal später berichten was da raus kommt.

Ich persönlich hätte es auch als Privatparkplatz gesehen.

Der Eigentümer hat seine Rechte an den Abschlepper abgetreten.
Vorteil für den Eigentümer, er ist das Problem los und muss sich keine Gedanken mehr machen.
Er wird dem Unternehmen aber schon Beweise vorgelegt haben das es sein Stellplatz ist und das das Auto dort unberechtigt steht.

Ab jetzt handelt die Firma auf eigenes Risiko. Die wird abwägen was sie kann. Was nicht heißt das die alles richtig machen.

Wenn du schreibst das du wegfliegen musstet dann ist ein Flughafen in der Nähe. Die Anwohner werden sowas öfter erleben und haben da kein Bock drauf das Unternehmen wird nämlich nicht in Hintertupffingen am Bauernhof aktiv.

Es muss nicht alles beschildert sein was man darf und nicht darf.

Jetzt hilft nur der Rechtsweg.

Nach meinem Rechtsbewusstsein hätten die Parkplätze gekennzeichnet sein müssen, das sie nicht für jedermann nutzbar sind. Da auf dem Bild nichts zu erkennen ist, das sie auf privatem Grund sind oder anderweitig nur spezieller Nutzung geschaffen wurden, sehe ich hier keinen Grund der ein abschleppen erklären würde.

Ich würde mich hier an das Ordnungsamt wenden und nachfragen ob hier ein Abschleppen rechtens ist.
Die 110 anzurufen ist natürlich Unfug.

Grundsätzlich halte ich das persönlich so.
Wenn nicht eindeutig ersichtlich, das ich da parken darf.... na dann parke ich da eben halt nicht.

Wer seine denkmurmel nicht nur dafür hat, das es nicht in den Hals regnet erkennt auf dem Bild sofort.. das ich hier als Nicht-Anlieger nicht parken darf.
Alles andere ist "own risk"

Zitat:

@yellwork schrieb am 15. April 2024 um 18:34:59 Uhr:


Wer seine denkmurmel nicht nur dafür hat, das es nicht in den Hals regnet erkennt auf dem Bild sofort.. das ich hier als Nicht-Anlieger nicht parken darf.
Alles andere ist "own risk"

Woran erkennt man an dem Bild sofort, das man dort nicht als Nicht-Anlieger nicht parken darf ?
Hilf mir doch bitte mal für die Zukunft ! Ansonsten halte ich es ja so wie du, hier bin ich aber anscheinend überfordert.

Ich werde heute Abend einen fetten Text an diese app schreiben und euch auf dem laufenden halten

yellwork, wenn die Stellplätze nummeriert oder mit den Kennzeichen besonders herausgestellt wären, könnte man deinem Ansatz etwas abgewinnen. Da sind bloß keine solchen Merkmale. Mit unterschiedlichen Pflasterungen und Gegengefälle abgeteite Stellplätze finden sich allerorts in öffentlichen Verkehrsraum.

Hast du denn das Auto abgeholt? Hast du etwas bezahlt? Bist du im ADAC? Hast du schon im Katasteramt nachgefragt, ob die Parkplätze Privatgrundstück sind?

Gruß

Uwe

@seya63
1.Es sind eindeutig Parkplätze aber weder so oder so nicht gekennzeichnet. Also Auslegungssache.
Argument Parkplätze müssen gekenntzeichnet sein, gilt dann für beide Seiten.
Dann darf da keiner parken.
2.Die Begründung zum abschleppen, abgesenkter Bordstein, andere Pflasterung, ist merkwürdig - gibt es auch oft bei öffentlichen Parkkplätzen.
3.Ich würde gegen angehen, soll die Firma doch vor Gericht gehen.
4. Fachanwalt-Beratung wäre sinnvoll, aber nur einer der hierzu Lust hat.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. April 2024 um 19:20:38 Uhr:


Hast du denn das Auto abgeholt? Hast du etwas bezahlt? Bist du im ADAC? Hast du schon im Katasteramt nachgefragt, ob die Parkplätze Privatgrundstück sind?

Gruß

Uwe

Die ersten beiden Fragen hat er schon beantwortet.

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