Abgesang auf den Phaeton-Service
Moin,
ich bin am vergangenen Wochenende auf dem Weg von Hamburg nach Berlin gewesen und hatte das ACC meines Phaetons (Bj. 08/2008) aktiviert, als ich im Kombiinstrument die Fehlermeldung "ACC Fehler" bekam und das System komplett ausfiel.
Nach meiner Rückkehr aus Berlin rief ich am Mittwoch bei meiner Werkstatt an, bei der es sich nicht gerade um einen kleinen Dorfbetrieb handelt, sondern sicher um einen der größten VW-Händler in Deutschland. Es gab dort bisher zwei Kundendienstmeister als spezielle Oberklasse-Ansprechparter für die Phaeton- und Touareg-Kunden, von denen einer schon bei meinem letzten Werkstattkontakt nicht mehr da gewesen ist. Mitgeteilt hatte mir das natürlich niemand.
Mein aktueller Anruf landete in der Telefonzentrale, wo ich nach dem aktuellen Oberklassekundendienstmeister fragte. Ich erhielt die Antwort, dass es die dort nicht mehr gebe und ich mit einem anderen Ansprechpartner verbunden werde.
Diesem freundlichen Mitarbeiter schilderte ich dann das ACC-Problem. Nach Eingabe des Kennzeichens meines Phaetons in das System sagte er mir dann, dass für mein Fahrzeug sowieso eine "Aktion" hinterlegt sei und diese dann gleich mit erledigt werden würde. Um was es sich bei dieser "Aktion" handeln würde wisse er allerdings nicht und müsse sich darüber selbst erst mal informieren.
Einen Werkstatt-Termin hätten sie aber kurzfristig auch gar nicht frei, sondern ich könne mein Fahrzeug erst frühestens am Dienstag oder Mittwoch der kommenden Woche bringen. Wie bitte?
Ich habe dem Kundendienstmitarbeiter dann gesagt, dass mein Auto immer in meiner Firma von Hol- und Bringdiest abgeholt wird und ich einen Ersatz-Phaeton gebracht bekomme. Nach einem kurzen Schweigen erfuhr ich dann, dass man mir gern einen Ersatzwagen bringen würde, aber sicher keinen Phaeton, denn die Firma hätte keine Ersatz-Phaetons mehr.
Meine Antwort mit dem Verweis auf das "Servicepaket inklusive Phaeton" war kurz, unmissverständlich und betont sachlich. Nicht das erste Mal muss ich um diese Selbstverständlichkeit diskutieren. Und das, wie gesagt, bei einem Betrieb, der sich Oberklassekompetenz auf die Fahnen geschieben hat(te)!
Ich empfinde solche Gespräche als absolut kontraproduktiv in Hinblick auf das Bemühen um Kundenbindung und als ultimativen Abgesang auf den Phaeton-Serviceanspruch. Der neue Jaguar XJ wird sicher ein sehr schönes Auto!
Grüße aus Hamburg
Björn
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von capdoc:
"kein Phaeton und keiner seiner Fahrer hat es verdient bei diesem Fahrzeug und dem Preis des Fahrzeugs behandelt zu werden wie jeder Polo-Kunde."
Schade! Solche Aussagen hätte ich hier nicht erwartet. Warum soll ein Polo-Kunde nicht so behandelt werden wie ein Phaeton-Kunde?
Nur wegen des Preises? Wegen der Brieftasche?
Achtung:
1. Jeder Polo-Fahrer könnte ein künftiger Phaeton-Kunde sein.
2. Meine Frau fährt Golf. Soll sie jetzt anders behandelt werden als ich mit meinem Phaeton?
3. Wenn i c h dann den Golf zur Inspektion/Rep. bringe, soll ich dann anders behandelt werden?
u.s.w.
Ich komme aus dem Vertrieb und weiß sehr wohl, dass es gefährlich ist, wenn man sich auf das von capdoc angesprochene Terrain begibt.
Bei meinem Händler in Kehl werden alle Fahrer gleich freundlich empfangen. Für den Phaeton-Fahrer steht dann jedoch ein kompetenter Ansprechpartner (Meister) zur Verfügung.
Hier wird nicht nach der Brieftasche des Kunden gehandelt, sondern sachgerecht!
Friedrich
164 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Mal ehrlich Björn,Zitat:
Original geschrieben von just.bjoern
Moin 6kant,ich nehme deinen (ich habe mit dem "Forums-Du" kein Problem) Beitrag mal als Anlass, um den Interessierten ein kurzes Update über die Mängelbeseitigung an meinem Phaeton zu geben:
Gestern hat mein neuer 😁 mein Auto abgeholt und die Werkstatt verfrachtet. Es lagen zwischenzeitlich wohl zwei Aktionen vor, die ausgeführt worden sind. Um welche Aktionen es sich handelte, weiß ich noch nicht.
Die Mängel am Memorypaket (sporadischer Verlust der Einstellwerte für den Innenspiegel, das Lenkrad und die Abklappfunktion des rechten Außenspiegels) sowie an der Standheizung sollen beseitigt sein. Da ich das Auto heute erst zurück erhalten habe und noch nicht wieder gefahren bin, kann ich das zwar noch nicht bestätigen, glaube aber nach wie vor an das Gute im Freundlichen!
Der Fehler des ACCs konnte nicht beseitigt werden, da auf Anweisung aus Dresden ein Steuergerät und das Radarauge (nennt man das so?) meines Phaetons getauscht werden müssen. Leider sind diese Teile zur Zeit im Rückstand und können nicht geliefert werden. Also habe ich nach wie vor kein ACC und mein Phaeton muss somit deshalb ein drittes Mal in die Werkstatt.
Kleine Anekdote am Rand: Als Ersatzwagen bekam ich, obwohl ich das beim Anmeldungsgespräch ausdrücklich thematisiert hatte, dieses Mal einen uniblauen VW Passat 2,0 TDI Variant mit Handschaltung und Sparausstattung. Da war sogar der Audi A4 neulich besser 😉. Ein 300 PS starker Passat R36 hätte mir trotz seines etwas aufdringlichen Außenauftritts übrigens sicher viel Spaß gemacht 😁!
So what..., denn immerhin ist der Kundendienstmeister freundlich und bemüht, was ich ausdrücklich lobend hervorheben möchte (schade eigentlich, dass ich das als notwendig erachte).
Noch ein Wort zum Jaguar: Du, lieber 6kant, hast möglicherweise länger keinen Jaguar mehr genauer inspiziert oder gar gefahren, was ich jedenfalls auch ganz vorsichtig vermute. Ich bin durch den Phaeton ja durchaus eine hohe Materialanmutung und eine excellente Haptik gewohnt, fand aber den gerade gefahrenen Facelift-Jaguar XK Cabrio in diesen Bereichen durchaus sehr gelungen. Von der Straßenlage des XKs (aber auch des XFs) war ich sogar recht beeindruckt!
Grüße aus Hamburg
Björn
in Deinem Fall hätte ich den Leihwagen abgelehnt und würde jetzt konsequent auf eine Wandlung hinarbeiten. Ich hätte diese Geduld nicht bewiesen und sofort Nägel mir Köpfen gemacht.
peso
Moin,
hätte ich damals bloß deinen Rat beherzigt, peso!
Gestern öffnete sich das Fenster der Fahrertür nach dem Hochfahren selbstständig noch einmal und ließ sich dann nur noch mit gehaltener Taste zum endgültigen Schließen bewegen. Dabei habe ich mir erst mal nichts gedacht und meinen Phaeton in der Hotelgarage, wo ich übernachtet habe, geparkt.
Heute Morgen kam ich dann wieder zum Auto und konnte das Auto nicht per Fernbedienung öffnen. Mir fiel weiterhin auf, dass die rote Kontrolldiode in der Fahrertür nicht blinkte. Auch die Kofferraumklappe ließ sich nicht per Schlüsseltaste öffnen. Ich habe das Fahrzeug dann manuell aufgeschlossen. Dann stellte ich fest, dass die Innenraumbeleuchtung nicht funktionierte und Sitz und Spiegel ihre Einstellungen nicht mehr gespeichert hatten.
Den Motor konnte ich dann normal starten, allerdings erschien dann die Warnung "ACC Ausfall" im MFD und auch das Frontassist-System funktioniert nicht mehr. Ein Reset und ein Neustart des Fahrzeugs beseitigte den Fehler nicht und ich fuhr 500 km ohne ACC nach Hause. Die angezeigte Spannung im Voltmeter betrug vom Start an 14 Volt.
Die Batterie der Fernbedienung wurde übrigens beim letzte Service erneuert; jedenfalls wurde mir das Wechseln berechnet, wenn ich mich richtig erinnere.
Mein Phaeton ist nun zwei Jahre und zwei Monate alt und hat nur 32.000 km gelaufen. Dass ACC ist nun zum dritten Mal ausgefallen und meine Geduld ist nun zu Ende. Ich möchte nun die Wandlung betreiben und mich schnellstmöglich von diesem Wagen trennen. In diesem Zusammenhang habe ich nun folgende Fragen:
Frage Nummer 1: Stellt der nun dritte Ausfall das ACCs in Verbindung mit diversen anderen Mängeln eine rechtlich Einwandfreie Grundlage für mein Wandlungsbegehren dar?
Frage Nummer 2: Welcher prozentuale Faktor ist pro angefangener 1.000 km als Nutzungsentgelt angemessen (die Hersteller versuchen ja wohl immer, 0,67 % durchzusetzen).
Vielen Dank für eure Auskünfte, die ich auch gern per PN entgegen nehme.
Grüße aus Hamburg
Björn
Schade! 😰
Ich habe dein Fahrzeug stets als ausgesprochen elegant empfunden und finde es nun schade, dass es nun bald so zu Ende gehen wird.
Wenn ich es richtig erinnere, hast Du schon mal die Werkstatt gewechselt?
Uli
Moin Uli,
ja, das ist korrekt: die Werkstatt habe ich nach den Fehlleistungen des letzten Jahres bereits gewechselt.
Ich habe da übrigens durchaus zwei Herzen in meiner Brust. Nach gut 500 km heute bei gutem Wetter, freier Autobahn und einem Schnitt von 147 km/h habe ich wieder einmal festgestellt, dass der Phaeton ein wirklich erstklassiger Reisewagen ist.
Wirklich schade...
Grüße aus Hamburg
Björn
Guten Abend,
die Frage der Wandlung bzw. die Voraussetzungen für eine Wandlung würde ich mit einem entsprechend versierten Anwalt besprechen. Auskünfte hier werden wohl nicht verbindlich sein und wenn Du bei der Wandlung von Anfang an Fehler machst dann wird das nichts.
Also ich würde, wenn wirklich eine Wandlung gewünscht ist, mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen.
Viel Glück bei der Wandlung.
Bin schon gespannt was Du zu der Prozedur an sich hier noch berichten wirst.
Gruss
Ralph
Ähnliche Themen
Moin Björn,
ich kann dich ja verstehen, aber was hält dich davon ab, es noch einmal zu versuchen, um den Fehler beheben zu lassen. Wenn dir der Wagen gefällt, dann wäre ein Wandlung doch unter Umständen mehr Stress für dich, oder nicht?
Ich frage nur, weil man sich ja auch an ein Auto gewöhnt.
Soll kein Ratschlag, sondern nur ein Gedanke sein.
Viele Grüße nach HH.
Hallo Björn,
deinen unmut kann ich gut verstehen ! Ging mir mit meinem vor geraumer Zeit ja nicht besser. ( Meiner stand, mit nur sehr kurzen Unterbrechung, 6 Wochen in der Werkstatt ). Für eine Wandlung muß der Fehler aber relevant sein. Das heiß das daß Auto nicht normal fährt. Und ich weiß nicht ob der Außfall des ACC ein relevanter Fehler ist. Ja, da wird ich jetzt sicher von einigen hier gesteinigt, aber das wird meiner Meinung nach VW ins Felde führen, wenn du damit kommst. Ich würde da immer einen Fachanwalt zu rate ziehen. Spätestens wenn VW beim Antrag nein sagt.
Ich hoffe aber das VW deinem wunsch entspricht.
Gruß
Stefan
Ich habe gerade das " Buch " des Phaeton vor mir, ungefähr 2,5 cm dick und schwarz. Dort wird der Service des Phaetons ganz ausführlich beschrieben, ich konnte/wir konnten diesen Service bei zwei voll in Anspruch nehmen, jetzt denke ich gerade über diesen "nicht mehr vorhandenen Service" nach und an das wo er uns soo oft geholfen hat, wie damals als sich unser V1o selbstständig gemacht hat und um 1 uhr Nachts die Nachbarn geweckt hat, ich und mein Vadder haben einfach bei VW angerufen und ne halbe Stunde und Verärgerte Nachbarn später stand ein Autotransporter vor der Tür.. Den V10 haben wir durch ne Starterkabelabternnung zum schweigen gebracht und ihn in der N-Stellung den LKW hochgezogen und den V8 Ersatzwagen abgeladen...Der V8 ist einfach ein geiler Motor... Tja, und es war von Sonntag auf Montag und da man in der 3ten Klasse noch in nem Stuhlkreis noch vom WE erzählt, hatte ich ne Gute Geschichte auf Lager 😁
Auf alle Fälle hätten wir den V8 behalten wollen... Ich erinnere mich noch daran, dass er ein Kehlheimer Kennzeichen hatte und innen Grau war und außen Lunablau... KEH-AK, den rest weiß ich nimmer.. EIN GEILES AUTO, NUR... ICh hätte ihn, wenn ich nen Führerschein gehabt hätte genommen...
VG
Christoph
Zitat:
Original geschrieben von Stennic
Hallo Björn,
deinen unmut kann ich gut verstehen ! Ging mir mit meinem vor geraumer Zeit ja nicht besser. ( Meiner stand, mit nur sehr kurzen Unterbrechung, 6 Wochen in der Werkstatt ). Für eine Wandlung muß der Fehler aber relevant sein. Das heiß das daß Auto nicht normal fährt. Und ich weiß nicht ob der Außfall des ACC ein relevanter Fehler ist. Ja, da wird ich jetzt sicher von einigen hier gesteinigt, aber das wird meiner Meinung nach VW ins Felde führen, wenn du damit kommst. Ich würde da immer einen Fachanwalt zu rate ziehen. Spätestens wenn VW beim Antrag nein sagt.
Ich hoffe aber das VW deinem wunsch entspricht.
Gruß
Stefan
stefan,
bitte keinen unsinn erzählen.
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
stefan,Zitat:
Original geschrieben von Stennic
Hallo Björn,
deinen unmut kann ich gut verstehen ! Ging mir mit meinem vor geraumer Zeit ja nicht besser. ( Meiner stand, mit nur sehr kurzen Unterbrechung, 6 Wochen in der Werkstatt ). Für eine Wandlung muß der Fehler aber relevant sein. Das heiß das daß Auto nicht normal fährt. Und ich weiß nicht ob der Außfall des ACC ein relevanter Fehler ist. Ja, da wird ich jetzt sicher von einigen hier gesteinigt, aber das wird meiner Meinung nach VW ins Felde führen, wenn du damit kommst. Ich würde da immer einen Fachanwalt zu rate ziehen. Spätestens wenn VW beim Antrag nein sagt.
Ich hoffe aber das VW deinem wunsch entspricht.
Gruß
Stefanbitte keinen unsinn erzählen.
peso
Hi Peso,
ich habe kein problem damit, wenn man mir sagt das dass was ich geschrieben habe nicht richtig ist. Echt nicht. Aber es so unkomentiert in den Raum zu stellen, ohne auf den Fehler hinzuweisen halte ich schlicht und ergreifend für eine Provokation !!! Ich bitte dich hiermit, entweder das Kind beim Namen zu nennen, oder einfach deinen da raus zu halten. Und wenn du darauf anspielst, das dass ACC relevant ist, dann gleich die Gegenfrage. Läuft er ohne ACC ?
Was nicht heißen soll, das ich Björn nicht wünsche das die gewünschte Wandlung durchgeht.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
der Kommentar wurde auf dem Sch.....Iphone geschrieben.
Wenn Du mal ein wenig googlest oder die einschlägige Rechtsprechung beachtest, wirst Du feststellen, dass der Mangel völlig egal ist. Es gibt keinen Unterschied um welche Gegenstände es sich handelt. Selbst, wenn wir Deine Meinung als richtig betrachten, was aber nicht stimmt, ist der Ausfall des ACC nicht als geringwertig zu betrachten. Beim googlen habe ich u.a. ein Urteil gefunden, dass selbst kleinste Mängel erfasst. Zwei kleinste Mängel ist ein "richtiger" Mangel.
Wenn die "Mängelgröße" herangezogen wird, dann nur bei der Ausgleichszahlung.
Das meine Auffassung bei den Autoherstellern nicht gerne gesehen wird, ist uns allen klar. Man versucht mit aller Gewalt den Kunden zu übervorteilen. Es gibt aber keinen Unterschied zwischen ein paar Socken und einem Auto. Die Rechtsvorschriften sind ganz klar. Zwei Nachbesserungsversuche und "AUS".
Wobei ich Dir aber Recht gebe, dass man, wenn man sich zu diesem Schritt entschließt vorher einen Anwalt konsultieren sollte. Man kann da sehr leicht etwas falsch machen. Selbst die 100 Euro - Beratungsgebühr sind im Verhältnis zum Warenwert Peanuts.
Wenn ich grundsätzlich zu meinem Erwerb stehe, biete ich dem Lieferanten an, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Das dürfte ihm am Leichtesten fallen.
Fakt ist doch, dass der Wiederverkauf eines "Montagsautos" immer problematisch werden kann und der Händler dieses Problem gerne aussitzen möchte.
peso
Hi Peso,
also da war mein Rechtsanwalt anderer Meinung. Aber das ist halt so. Vielleicht hat da auch jeder Anwalt andere Erfahrungen gemacht. Und wie das immer so ist, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gotteshand. Aber wie du auch schon sagtest. Am besten von anfang an eine Anwalt zu Rate ziehen. Und dann hoffen, hoffen, hoffen. 😉
Am besten der Händler spielt mit, sonst hast du immer Stress.
Gruß
Stefan
Mein Zutrauen zu Anwälten verhält sich so, wie zu Journalisten.
Es konzentriert sich auf wenige.
Ich denke, es ist eine gute Vorgehensweise, wenn man sich vorher über die Möglichkeiten beraten lässt.
Entscheiden, wie vorgegangen wird, musst Du als Mandant ohnehin allein.
Ich würde in der frühen Phase den Anwalt aber auf keinen Fall erkennbar werden lassen.
Sonst hast Du in den Gesprächen eine völlig andere Qualität drin und die jeweilige Gegenseite holt auch den Anwalt raus und dann geht es völlig andere Pfade.
Nur so als Erfahrung.
Aber das kennt ja sicher jeder.
Ohne erkennbaren Anwalt bist Du auf der Schiene "Kunde" - mit Anwalt auf der Schiene "Recht".
Das kann ganz unterschiedliche Ergebnisse bringen.
Uli
Zitat:
Original geschrieben von Stennic
Hi Peso,
also da war mein Rechtsanwalt anderer Meinung. Aber das ist halt so. Vielleicht hat da auch jeder Anwalt andere Erfahrungen gemacht. Und wie das immer so ist, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gotteshand. Aber wie du auch schon sagtest. Am besten von anfang an eine Anwalt zu Rate ziehen. Und dann hoffen, hoffen, hoffen. 😉
Am besten der Händler spielt mit, sonst hast du immer Stress.
Gruß
Stefan
Ich stimme Dir vollends zu :-)
Da wir hier ständig mit derartigen Dingen zu tun haben, habe ich vielleicht einen anderen Anwalt. Jedenfalls wurde bisher auf jedem Schreiben unseres Anwaltes postiv geantwortet.
Wobei ich aber sagen muss, dass ich noch kein Auto gewandelt habe.
Bei meinen ersten zwei Phaeton hätten genügende Möglichkeiten bestanden. Aber da war der Service so gut, dass es mich an sich wenig interessiert hat. Letztendlich kamen die Leihwagenkilometer mir zu gute.
peso
Moin Uli,
ich habe in meiner anwaltlichen Sozietät auch einen Fachanwalt für Leasingrecht, den ich mit den relevanten Informationen, wie z. B. der Reparatur-Historie meines Phaetons, versorgen und um sachgerechten Rat zu meiner eigenen Vorbereitung fragen werde.
Die Gespräche mit VW führe ich zunächst kooperativ auf der Händler-Kunden-Ebene, ohne rechtsanwaltlichen Beistand. Da schwimmen wir gedanklich auf einer Wellenlänge. Die juristische Ebene suche ich ggf. erst dann, wenn einvernehmlich keine befriedigende Lösung zu finden wäre.
Grüße aus Hamburg
Björn
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Kloebener
Mein Zutrauen zu Anwälten verhält sich so, wie zu Journalisten.
Es konzentriert sich auf wenige.Ich denke, es ist eine gute Vorgehensweise, wenn man sich vorher über die Möglichkeiten beraten lässt.
Entscheiden, wie vorgegangen wird, musst Du als Mandant ohnehin allein.Ich würde in der frühen Phase den Anwalt aber auf keinen Fall erkennbar werden lassen.
Sonst hast Du in den Gesprächen eine völlig andere Qualität drin und die jeweilige Gegenseite holt auch den Anwalt raus und dann geht es völlig andere Pfade.Nur so als Erfahrung.
Aber das kennt ja sicher jeder.Ohne erkennbaren Anwalt bist Du auf der Schiene "Kunde" - mit Anwalt auf der Schiene "Recht".
Das kann ganz unterschiedliche Ergebnisse bringen.Uli
Das sehe ich ganz anders. Im Regelfall hat jede Wandlung eine Vorgeschichte und leere Drohungen bringen wenig.
peso