Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen?

Hallo,
ich habe von einem Kumpel der 7 km entfernt wohnt ein Auto gekauft zum ausschlachten was nicht mehr fahrbereit ist.
Das Fahrzeug ist zur Zeit abgemeldet aber normal dürfte ich das doch bis bei mir daheim abschleppen um es dann auseinander zu bauen und zu entsorgen?!
Habe irgendwo mal was gelesen aber ich weiss nimmer wo.
Hätte da nämlich gerne was schriftliches falls die Polizei mich anhält und die mir irgendwas vorwerfen was nicht stimmt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW


*klugscheiss Modus an* 🙂
Gemäss Altautoverordnung bzw. Urteilen und Kommentaren dazu (da finden sich auch ausdrücklich die privaten Garagenschlachtungen wieder...) darf niemand (kein Autohändler... Privatperson....whatever) ein Auto auch nur "in wesentlichen Teilen" zerlegen (Ausnahme "zum Zwecke der Reparatur/"Wiederinverkehrbringung"!), ausser eben einer zertifizierten Verwertung.

UND???

Natürlich zerlegt man das Auto um es zu Reparieren/Wiederinverkehrbringen zu können.
Leider weis man hinterher nicht mehr wie es zusammen gehörte und bringt deshalb die zerlegten Reste zum Verwerter.
Das dabei das ein oder andere Teil vergessen wird, naja, kann ja vorkommen 😉😛

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ihr könnt mir sagen was ihr wollt, aber die deutschen gesetzte sind beschissen. um mal ein auto von A nach B zu schleppen braucht man ja ein jurastudium. denn selbst in diesem thread gibt es 2 standpunkte. und keine klare aussage.

die deutschen polizisten tun mir leid. anstatt präsent zu sein, müssen sie sich täglich mit ändernden gesetzten auseinandersetzten.

Es gibt im Deutschen Recht keine zwei Standpunkte!

1.
Abschleppen (mehrfach erläutert) hat den Nothilfegedanke als Grundlage

2.
Schleppen bedarf, sofern man es tut, einer Genehmigung. Welche auch - unter Beachtung der dortigen Auflagen - erteilt wird (kostenpflichtig).

3.
Schleppen ohne Genehmigung ist zumindest eine VOWi (wegen der Vorgaben des Fahrerlaubnisrechtes jedoch auch oftmals eine Straftat).

Punkt! Mehr Möglichkeiten gibt es nicht. Dann haben sich eben tatsächlich vier Berufsgenossen geirrt!

Munter bleiben!

Zitat:

Original geschrieben von 200D


hmm warum kann ich denn meinen beitrag garnich mehr bearbeiten?...naja dann mach ich nochma nen neuen post auf.

also wegen der überführung. ich meine nicht die überführung nach dem kauf. dafür muss dann wohl ne kurzzulassung oder sowas her, kostet dann halt ca. 75€, anders geht das denke ich kaum.
mir geht es darum, mit dem auto vom stellplatz im dorf aufs feld zu kommen.
wie wäre es denn, wenn ich das auto absolut fahruntüchtig mache (z. b. zündkerzen rausnehmen oder sowas)? brauche ich dann eine zulassung für das auto? es muss ja zugelassen werden, weil es ein KRAFTfahrzeug ist. die kraft kommt vom motor. aber ohne zündkerzen kann der motor beim besten willen keine kraft mehr entwickeln und damit ist das auto dann vllt auch kein kraftfahrzeug mehr?
könnte ich das auto dann mit der frontstoßtange eines anderen autos schieben? das wäre dann ja kein schleppen/abschleppen, oder doch (die kratzer am schiebenden auto, die dadurch wohl zwangsläufig entstehen würden, wären mir wurscht)?
wie würde es sich mit schieben durch eigene körperkraft verhalten? das wäre dann doch etwas umständlich, aber wenn das ne saubere lösung wär, wärs auch ne überlegung wert.

ich könnte mir schon vorstellen, dass die grünen da ein auge auf uns werfen werden, wenn wir auf dem acker rumdriften und vllt. darauf aus sind, irgendwie ne möglichkeit zu suchen, uns eins auszuwischen. von daher ist hier denke ich die gefahr, ärger zu bekommen, besonders hoch, wenn nicht alles zu 100% rechtens ist.

gruß
karl

p. s.: an das ordnungsamt, umweltamt, die jäger und natürlich den bauern hab ich auch gedacht😉

kann mir bitte jemand meine fragen beantworten?

insbesondere würde es mich mal interessieren, wie das ist, wenn man ein unangemeldetes auto, das evtl auch funktionsuntüchtig ist durch fehlende zündkerzen, bewegt, indem man mit einem anderen auto, das angemeldet ist, sich hintendendranklebt und das andere auto SCHIEBT? wie ist das mit dem sicherheitsabstand? ich unterschreite ihn ja praktisch unendlich, wenn ich meinen vordermann berühre...oder gilt der vllt nur gegnüber kraftfahrzeugen und ist mein auto, was ohne zündkerzen garnicht funktioniert, halt einfach garkein kfz im sinne der stvo? evtl könnte man ja auch eine schleppstange nehmen zum SCHIEBEN? wenn die 1,6m lang ist, würde es erst ab einer geschwindigkeit >7,2km/h ein bußgeld geben (weniger als die hälfte des halben tachowertes). da könnt man grad so gemütlich dahinrollen im 1. gang mit standgas, damit wäre die sache perfekt, wenn das so gehen würde. so ewig bräuchte ich da garnicht mal, in 15min würde ich schon fast 2km zurücklegen und mehr werde ich kaum zurücklegen.

falls das nichts ist, wie sähe es mit der alternative schieben durch eigene körperkraft aus? wäre ein ganz schöner kraftakt aber wenn man da mit ein paar leuten anpackt evtl ne überlegung wert.

noch ne weitere alternatividee: wie sähe das mit ner bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von 6km/h aus? dann wäre das auto doch zulassungs-, versicherungs- und führerscheinfrei, oder? muss man das vom tüv abnehmen lassen?
aber wäre wahrscheinlich schwer technisch zu realisieren.

gruß
karl

Schieben halte ich für noch verbotener als ziehen. Wenn der geschobene eine Vollbremsung machen müsste, dann würde der Hintermann ihn ja weiterschieben da er nicht zu selben Zeit bremst. Dazu steht der Schiebende noch auf dem Gas. Wenn du nur Stoßstange an Stoßstange schiebst, kann sicher niemand einen Abschleppgedanken erkennen da das zu schiebende Fzg. nicht mit dem Schiebenden verbunden ist durch Seil oder Stange. Dann ist das zu schiebende Fzg ja quasi eigenständig im Straßenverkehr unterwegs. Und das ist dann vielleicht fahren mit einem nicht angemeldetem Fahrzeug.

Allein aus Gründen der Sicherheit halte ich Schieben für bedenklich.

Wenn ziehen schon verboten ist, dann wird schieben wohl erst recht nicht erlaubt sein.

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Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


um mal ein auto von A nach B zu schleppen braucht man ja ein jurastudium.

Nö - nur eine Genehmigung UND den richtigen Führerschein.

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


die deutschen polizisten tun mir leid. anstatt präsent zu sein, müssen sie sich täglich mit ändernden gesetzten auseinandersetzten.

Mir auch (mein voller Ernst!).

Aber nicht nur sie müssen sich mit den Gesetzesänderungen beschäftigen.

Das dürfen Du und ich auch.
Wer in Sozialkunde in der Hauptschule (ausnahmsweise mal) aufgepaßt hat, wird sich noch an:

"...In der Bundesrepublik Deutschland werden das Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II als fortlaufende Hefte und über das Internet in elektronischer Fassung durch den Bundesanzeiger Verlag veröffentlicht, ebenso Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen des Bundes, soweit sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers erscheinen..."

erinnern.

Dort kann jeder mündige Bürger nachlesen was z. Zt. legal ist und was nicht. Welche (Bundes-) Gesetze sich ändern bzw. geändert haben usw.

ja aber da kommst du vor lauter lesen nicht vor die türe. 🙁

Also nochmal:

Abschleppen geht NUR, wenn man mit einer Panne nicht mehr kann!!!!

Alles andere geht NICHT!!!!

Es sei denn, man lässt es sich genehmigen. Und ich denke, dass es nun genug diskutiert wurde!!! Egal, ob jemand einen kennt, der weiß, dass es anders ist!

So ist die Rechtslage und Schluss!!!!

Modies.........

Zitat:

Original geschrieben von winjen66


Also nochmal:

Abschleppen geht NUR, wenn man mit einer Panne nicht mehr kann!!!!

Alles andere geht NICHT!!!!

Es sei denn, man lässt es sich genehmigen. Und ich denke, dass es nun genug diskutiert wurde!!! Egal, ob jemand einen kennt, der weiß, dass es anders ist!

So ist die Rechtslage und Schluss!!!!

Modies.........

und ist das abschleppen/schleppen, wenn man ein auto, das evtl keine zündkerzen mehr hat, mit hilfe eines anderen autos SCHIEBT mit/ohne abschleppstange? und schieben durch eigene körperkraft?

spätestens, wenn ich aus dem auto motor, getriebe und kupplung herausgenommen habe, fehlt doch wohl jede gesetzliche grundlage für eine zulassungspflicht und versicherungspflicht!?! da dürften ja aber eigentlich die zündkerzen schon evtl ausreichen? dann ist die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit nichteinmal 6, sondern 0 km/h, ich habe 0,00ps und 0,00ccm (hubraum ist wohl noch vorhanden nur ohne zündkerzen, aber wenn der motor fehlt, ist der auch nicht mehr da).

und bauartbedingte höchstgeschwindigkeit von 6km/h?

gruß
karl

p. s.: sicherlich ist es gefährlicher, ein auto zu schieben als es zu ziehen. aber wenn ich damit eine gesetzeslücke gefunden habe, soll mir das recht sein. dafür brauch ich auch nicht schneller als 7km/h fahren, das macht die ganze sache auch wieder weniger gefährlich. ich glaub bei nem auffahrunfall mit 7km/h bekommt man nicht mehr als ne beule, womit ich gut leben könnte.

Hy,
@200D der Transport des Fzgs zum Acker und die eventuellen Probleme
dabei mit der Trachtengruppe sind eigentlich belanglos denn das Fahren auf dem Acker ohne Zulassung ist genau so verboten, außer der Acker wäre komplett eingezäunt
aber einen solchen Acker habe ich noch nie gesehen
ergo kann der Landwirt erlauben was er will,dadurch wird es auch nicht legal

Gruss

Stefan

Nicht zu fassen - Andere haben Mordsprobleme ein geeignetes Gelände für ihre Off-Roader genehmigt zu bekommen, und hier will einer mit nem nicht zugelassenen Strassenauto Bauers Acker umpflügen. Der Bauer wird sich freuen, wenn er seine nächste Saat auf dem ölverseuchten Boden aussäht.

Und um deine Frage: } spätestens, wenn ich aus dem auto motor, getriebe und kupplung herausgenommen habe, fehlt doch wohl jede gesetzliche grundlage für eine zulassungspflicht und versicherungspflicht!?! {
zu beantworten:
das Teil hat im öffentlichen Strassenverkehr nichts mehr zu suchen, nicht einmal am Strassenrand geparkt. Wenn du es trotzdem transportieren musst: ab auf nen Trailer!

Aber es den "Grünen" mal so richtig zu zeigen und Gesetzteslücken zu suchen ist natürlich viel cooler 😰

das hat doch nichts mit cool zu tun. ich will nur auf legale weise meinen spaß haben.
der bauer hat damit kein problem. andere leute setzen sich in ihre schrottkiste, fahren los und bekommen ne menge stress, wenn sie pech haben. darauf hab ich keinen bock. ich finde es nicht richtig von dir, mein vorhaben zu verurteilen. ich mache mir wenigstens einen kopf darüber, dass alles mit rechten dingen zugeht.
welchen ölverseuchten boden meinst du?
warum sollte auf einem privatgrundstück eine versicherungspflicht bestehen? ich denke, die optische trennung von der straße zum feld sollte ausreichen, um anzunehmen, dass das feld kein öffentlicher verkehrsraum mehr ist.

@Han_Omag F45
irgendwie sagt mir mein bauchgefühl, dass das deine persönliche meinung ist, dass so ein auto auf öffentlicher straße nix zu suchen hat und du den sachverhalt nicht nach juristischen gesichtspunkten beurteilt hast.
falls doch, wäre es nett, wenn du mir das noch genauer erläutern könntest.

gruß
karl

Ein Feld ist mit Sicherheit KEIN öffentlicher Verkehrsraum , sei denn, der Bauer duldet dort öffentlichen Verkehr. Wenn allerdings die Gefahr besteht, daß umweltschädliche Stoffe z.B. das Grundwasser bedrohen , hilft das auch nichts mehr. ( Gefahr im Verzuge ). Aller weitere ist Spökenkiekerei. Fahrzeug bleibt Fahrzeug, egal ob der Motor oder das Getriebe raus sind. Wird die Karre im öffentlichen Verkehrsraum belassen, ist sie nicht versichert und nicht versteuert. Die einzige Art es zu befördern ist ein Hänger, schieben kann man im übertragenen Sinne als " in Verkehr " bringen bezeichnen und dürfte auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sein. Abgemeldete Fahrzeuge gelten nunmal als " Hindernis " im Verkehr und haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts verloren.

@ 200D

Ok. Ich will dir nicht zu nahe treten.

Zunächst musst du das Fahrzeug zu dem Acker bringen. Wenn ein nicht zugelassenes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum nur abgestellt ist, ist das bereits eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kfz noch fahrbereit ist, oder nicht.

Wenn du mit dem Fz dann über den Acker fährst, wirst du es kaum verhindern können, das der Wagen dabei Öl verliert. Wenige Tropfen genügen schon. Schlecht wenn der Boden danach landwirtschaftlich genutzt werden soll. Befindet sich das Ganze dann noch in einem Wasserschutzgebiet, kannst du mit erheblichem Stress rechnen. Selbst bei einem zugelassenen und versicherten Fz würde sich die Versicherung weigern, die Kosten für das Abtragen des "verseuchten Bodens" zu übernehmen, da du ja nicht durch einen Unfall versehentlich auf den Acker geraten bist.

Ich behaupte nicht, das es so kommen MUSS, aber es besteht eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, das es so kommen wird.

Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, als man zum Autowaschen ins Grüne an den Bach fuhr. Solche Zeiten sind lange vorbei. Vor einigen Jahren (edit: es sind sogar rund 25 Jahre) wurden wir vom Ordnungsamt aufgefordert, ein auf einem Privatgrundstück abgestelltes Fz. umgehend zu entfernen. Begründung: das Fahrzeug könnte Betriebsflüssigkeiten verlieren und somit das Grundwasser verseuchen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ein Feld ist mit Sicherheit KEIN öffentlicher Verkehrsraum ,...

aber wie sieht es aus wenn auf so einem "feld" fahruebungen fuer nicht fuehrerscheininhaber veranstaltet werden?

damals musste gewährleistet sein das keine fahrt auf oeffentlichen wegen "moeglich" ist.

also ein befriedetes gelände mit tor oder aehnlichem.

nur so aus interesse.
Harry

na, das ist doch schonmal wenigstens ne antwort, danke! - wenn auch keine gute (ich meine damit nicht die qualität der aussage sondern die konsequenzen für mich).

wie soll da denn einfach so öl aus dem auto rauslaufen, nur weil ich auf dem feld fahr (klingt vllt bllöd, die frage - mein ich aber ernst😉)?
abgesehen davon, dass ich da jetzt so kein problem sehe mit dem öl (also das da überhaupt was ausläuft) - und wenn schon - muss ja erstmal jemand mitbekommen. das sind dann ja sicher nicht mehr als ein paar tropfen - auf einem großen feld. schwer bzw. schlichtweg unmöglich zu entdecken, wenn niemand was davon weiß, denke ich mal...aber ok, das ist ne andere sache. gehört hier eigentlich nicht hin.

@Han_Omag F45
schön, dass du wieder zur sachlichkeit zurückgekommen bist.

gruß
karl

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