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Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen?

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 11:37

Hallo,

ich habe von einem Kumpel der 7 km entfernt wohnt ein Auto gekauft zum ausschlachten was nicht mehr fahrbereit ist.

Das Fahrzeug ist zur Zeit abgemeldet aber normal dürfte ich das doch bis bei mir daheim abschleppen um es dann auseinander zu bauen und zu entsorgen?!

Habe irgendwo mal was gelesen aber ich weiss nimmer wo.

Hätte da nämlich gerne was schriftliches falls die Polizei mich anhält und die mir irgendwas vorwerfen was nicht stimmt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

*klugscheiss Modus an* :)

Gemäss Altautoverordnung bzw. Urteilen und Kommentaren dazu (da finden sich auch ausdrücklich die privaten Garagenschlachtungen wieder...) darf niemand (kein Autohändler... Privatperson....whatever) ein Auto auch nur "in wesentlichen Teilen" zerlegen (Ausnahme "zum Zwecke der Reparatur/"Wiederinverkehrbringung"!), ausser eben einer zertifizierten Verwertung.

UND???

Natürlich zerlegt man das Auto um es zu Reparieren/Wiederinverkehrbringen zu können.

Leider weis man hinterher nicht mehr wie es zusammen gehörte und bringt deshalb die zerlegten Reste zum Verwerter.

Das dabei das ein oder andere Teil vergessen wird, naja, kann ja vorkommen ;):p

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am 6. März 2008 um 15:31

wenn ich nicht falsch liege:

1 tropfen altoel "verseucht" 1 million liter wasser

Harry

am 6. März 2008 um 15:38

Grummel; Abschleppen ist es, wenn ein Auto eine Panne hat und aufgrund dessen im öffentlichen Straßenverkehr liegen bleibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Auto plötzlich die Zündkerzen verliert und damit liegen bleibt.

Alles andere - ausser Panne - ist schleppen!

Hy,

er kann es auch hintragen und das Fahren auf dem Feld wird dadurch nicht legaler,

egal ob Öl oder nicht,nur auf umzäunten Grundstücken erlaubt, selbst dann aber so umzäunt dass auch keine Fußgänger hinkommen.

 

PS: Die meisten Anzeigen bei solchen Fällen kommen auch nicht von den Landwirten,

sondern von dem Zuständigen Jagdpächter

 

Aber Versuch macht klug, also sparen für das Bußgeld und dann testen

 

Gruss

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Grummel; Abschleppen ist es, wenn ein Auto eine Panne hat und aufgrund dessen im öffentlichen Straßenverkehr liegen bleibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Auto plötzlich die Zündkerzen verliert und damit liegen bleibt.

Alles andere - ausser Panne - ist schleppen!

ja, okay. das wäre dann geklärt. mein gedanke war, dass man für ein betriebsunfähiges auto vllt keine zulassung braucht.

es würde mich - aus purer neugierde - mal interessieren, ab wann ein gefährt eine zulassung oder zumindestens ne versicherung braucht. ein auto ohne motor scheint noch eine zu brauchen. ich denke da z. b. an eine kutsche oder weiß der geier was. irgendein gefährt, was sich jemand selbst gebaut hat und das mit muskelkraft angetrieben wird. denn wenn es nicht nur nach dem vorhandensein eines motors geht - wonach dann noch?

achja, wenn man ein auto auf 6km/h bbh umbaut, braucht man doch auch keine zulassung und versicherung!?!

@harry

1 liter verseucht 1 million liter wasser - zumindestens nach janosch (glaub so war das doch). also 1 tropfen eher 1000l vllt.

gruß

karl

am 6. März 2008 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von 200D

@harry

1 liter verseucht 1 million liter wasser - zumindestens nach janosch (glaub so war das doch). also 1 tropfen eher 1000l vllt.

einen wissenschaftlich fundierten beweis kann ich nicht liefern !

aber da ich eben dachte das mich mein hirn (wiedermal täuscht) suchte ich..

und fand nur auf die schnelle diese fusszeile

welche variante nun richtig ist??..

nach dem brennstoff wird wasser eh das problem unseres ( ok eures) kontinets werden.

Harry

mag sein, dass du auch recht hast. ich kenne mich da nicht so aus.

gruß

karl

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