abgemeldetes Auto Privatparkplatz / Mietsache
Hallo zusammen,
ich brauch einmal eure Bewertung:
Abgemeldetes Auto steht auf Privatgrundstück
Es laufen keine Betriebsstoffe aus, das Auto hat auch keine Schäden oder ähnliches
Parkplatz gehört zur Mietwohnung der Schwiegermutter dazu
Nun kommt der Vemieter um die Ecke: nicht zulässig, man muss ihn informieren wenn ein abgemeldetes Fahrzeug da steht und er will ne Haftungszusage haben falls was passieren sollte
Anwalt hab ich heute nicht erreicht aber sicherlich kann hier schonmal jmd. bewerten ob das passt. Klar, Vermieter hat Hausrecht und darf alles bestimmen aber ich denke, dass er hier zu weit geht…
Danke euch 🙂
28 Antworten
ja @windelexpress genau
Würde mich als Vermieter auch stören.
Wir haben einen, der zusätzlich zu seiner mitgemieten Garage noch zwei Stellplätze belegt. So groß ist der Hof aber nicht, dass hier jeder noch was abstellen kann,wies ihm beliebt.
Wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag erwähnt ist, hat Deine Schwiegermutter auch keinen Anspruch darauf.
Also hat hier wohl der Eigentümer das Heft in der Hand.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2021 um 16:08:06 Uhr:
Spricht ein nicht behebbares Problem gegen das Anmelden des Autos?
Das Auto war noch nicht auf mich versichert… gekauft, überführt und nun richten & anmelden
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Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 17. Juli 2021 um 16:41:15 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2021 um 16:08:06 Uhr:
Spricht ein nicht behebbares Problem gegen das Anmelden des Autos?Das Auto war noch nicht auf mich versichert… gekauft, überführt und nun richten & anmelden
1.) in Rätseln du sprichst ...
2.) der TE war gefragt
Das Auto wurde für einen Mitarbeiter gekauft und wurde überführt mit Hänger
Es hat aktuell einen Getriebeschaden welcher gerichtet wird (Ersatzteil fehlt)
Parkplatz ist Bestandteil im Mietvertrag wird aber nicht explizit erwähnt als §
Es macht keinen Sinn das Auto anzumelden wenn es derzeit nicht fahrtüchtig ist
Montag sprech ich mit Vermieter nochmal 🙂
Über welchem Betrag Haftpflichtversicherung reden wir denn? Ich meine, wenn das Gerät sowieso mal angemeldet werden soll, dann spielen die paar Euro für die ggf. frühere Anmeldung doch keine Rolle und sind gleichzeitig sinnvoll angelegt, um etwaige Haftungsansprüche zu befrieden, wenn doch irgendwas Blöder passiert.
Wenn das Auto noch eine aktuell gültige HU hat und nicht gerade 3,5 Liter Hubraum oder Diesel ohne Kat usw. (Wegen der Steuer) , wäre das in der Tat die einfachste Lösung.
Es soll auch Versicherungen geben, die vorab eine "Ruheversicherung", in diesem Fall gegen Beitrag, zeichnen.
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 19. Juli 2021 um 08:53:07 Uhr:
Es soll auch Versicherungen geben, die vorab eine "Ruheversicherung", in diesem Fall gegen Beitrag, zeichnen.
Das Auto ist doch schon eine ewig abgemeldete Schrottkiste, da kann man keine Ruheversicherung anmelden.
Yes... ein typischer Rio....
Einfach mal erkundigen, was eigentlich eine Ruheversicherung ist und erst dann die Tasten bedienen... 😠
Also seit wie lange das Fzg. bereits abgemeldet ist, davon stand bisher kein Wort zu lesen.
Und um win Beispiel zu nennen: ein 300 SL ist bestimmt keine Schrottkiste, wenn jetzt nur ein Getriebedefekt vorliegt, aber das Auto ansonsten einem Museumsstück gleichkommt.
Übertrieben ausgedrückt.