abgemeldetes Auto Privatparkplatz / Mietsache
Hallo zusammen,
ich brauch einmal eure Bewertung:
Abgemeldetes Auto steht auf Privatgrundstück
Es laufen keine Betriebsstoffe aus, das Auto hat auch keine Schäden oder ähnliches
Parkplatz gehört zur Mietwohnung der Schwiegermutter dazu
Nun kommt der Vemieter um die Ecke: nicht zulässig, man muss ihn informieren wenn ein abgemeldetes Fahrzeug da steht und er will ne Haftungszusage haben falls was passieren sollte
Anwalt hab ich heute nicht erreicht aber sicherlich kann hier schonmal jmd. bewerten ob das passt. Klar, Vermieter hat Hausrecht und darf alles bestimmen aber ich denke, dass er hier zu weit geht…
Danke euch 🙂
28 Antworten
https://www.autoscout24.de/.../?...
Das Abstellen auf privatem Grund ist ohne Einschränkungen erlaubt
Haben Sie sich entschlossen, ein Fahrzeug abzumelden, müssen Sie es auf privatem Grund abstellen, das öffentlich nicht zugänglich ist. Im Idealfall sind Sie Besitzer eines Grundstücks oder Mieter eines solchen.
Das Abstellen des Autos bei Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen ist ebenfalls gestattet. Als Privatgrund gelten alle Grundstücke, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Das Parken in einer Garage ist generell erlaubt. Dazu gehört auch ein Platz in einer Tiefgarage, den Sie mieten oder besitzen.
Ein Firmenparkplatz, Campingplätze sowie Zufahrten, die Anlieger befahren, gehören nicht dazu. Wenn Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bei der Stadt oder Kommune, bevor Sie Ihren Wagen abmelden und
Danke - hab das selbe Verständnis.
Wie sieht es aus, wenn beispielsweise Öl oder sowas auslaufen sollte?!
Dem Vermieter geht es um die Versicherungsleistung bei Brand- und/oder Umweltschäden. Da hilft ggf. eine Ruheversicherung.
Hier ein Urteil. Geht aber um eine Rostlaube
https://www.berliner-mieterverein.de/.../050711b.htm?...
Vermieter muss Schrottauto auf Hausgrundstück nicht dulden
Ein Mieter hatte heimlich sein altes abgemeldetes Fahrzeug auf dem zum Mietshaus gehörenden Parkplatz abgestellt. Per Zettel am Auto angebrachte Aufforderungen des Vermieters, das Fahrzeug zu entsorgen, ignorierte er. Schließlich wurde es dem Vermieter zu bunt und er ließ das Fahrzeug abschleppen und verschrotten. Als der Mieter den Vermieter nach dem Verbleib seines Autos fragte, verlangte dieser von ihm die Abschlepp- und Verschrottungskosten. Der Streit ging vor das Amtsgericht Pankow/ Weißensee und das Gericht gab dem Vermieter Recht.
Das Abstellen der Rostlaube auf dem Grundstück des Vermieters stelle eine Rechtsverletzung dar. Der Mietvertrag gestalte lediglich die Nutzungsmöglichkeit der Parkplätze vor dem Mietobjekt zum zeitweisen Parken zugelassener Fahrzeuge. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung oder Zustimmung des Vermieters habe der Mieter jedoch kein Recht, ein abgemeldetes Fahrzeug längerfristig auf den vom Vermieter angebotenen Parkplätzen abzustellen. Seiner Pflicht zur Schadensminderung sei der Vermieter nachgekommen, da er mehrere Zettel am Auto angebracht und erst einige Zeit später das Fahrzeug habe entfernen lassen.
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Um allem aus dem Wege zu gehen würde ich dem Vermieter eine Haftungszusage geben.
Das könnte u.U. ein teures Unterfangen werden. Ich würde die Bestätigung meiner Ruheversicherung vorlegen.
Versicherung Hat er allerdings noch keine, soweit ich das bisher geschriebene einschätzen kann.
Gibt es Vordrucke für solch Haftungszusage?
Ruheversicherung geht nicht da bisher nicht auf mich zugelassen gewesen
Lass die doch den Vermieter formulieren, er will die ja schließlich haben, und Du Unterschreibst dann wenn du den Text als i.O. befunden hast.
Dein abgemeldetes Auto steht bei Deiner Schwiegermutter auf dem Parkplatz?