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Abgemeldetes Auto fahren - Möglich mit eVB? Oder anders?

Themenstarteram 21. Oktober 2021 um 13:52

Liebe Freunde,

aus dem Bereich Verkehrs- und Zulassungsrecht:

Person A wohnt in Hamburg und kauft in München einen PKW bei einem Autohändler. Person A fährt eine ungeheure lange Strecke nach München, besichtigt das Auto und kauft es. Jetzt müsste Person A eigentlich mit den Papieren wieder hoch nach Hamburg und bei der Zulassungsstelle des Wohnortes das Auto anmelden, die Kennzeichen drucken, wieder die ungeheure Strecke runterfahren, Kennzeichen dranmachen und mit dem Auto hoch.

KANN man das umgehen? Und wenn ja, wie?

Mir schwebt da die eVB-Nummer der Versicherung vor. Ich fange mal anders an: Wo ist das Problem, ein abgemeldetes Auto zu fahren?

a) Verstoß Steuergesetz/Abgabenordnung. Es heißt, ein abgemeldetes Auto dürfe auf kürzestem Wege zur Zulassungsstelle gefahren werden. Ergo, andere Fahrten als diese sind nicht erlaubt und stellen eine Straftat dar. Frage: wie WEIT darf die kürzeste Strecke sein? Deshalb ja auch mein Extrembeispiel München nach Hamburg.

b) Verstoß Pflichtversicherungsgesetz. Klar, wenn ich auf dem Weg irgendjemandem Schaden anrichte, ohne eine KFZ Haftpflichtversicherung, wirds unlustig. Aber kann man da nicht von der Versicherung diese "Zusage" schon einholen, dass das Auto versichert werden wird? Diese eVB legt man ja bei der Zulassungsstelle auch als Zusage der Versicherung vor, dass sie dieses Auto versichern wird.

Gibt es einen Weg, diese zweifache Fahrerei zu vermeiden?

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43 Antworten

Mal sehen was er sagt.

Aber das wird ja, wenn es so sein sollte, so langsam echt lächerlich.

@windelexpress danke für die Bestätigung.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. Oktober 2021 um 19:57:32 Uhr:

Mal sehen was er sagt.

Aber das wird ja, wenn es so sein sollte, so langsam echt lächerlich.

Was genau meinst mit lächerlich?

Der Missbrauch ist nicht unerheblich.

Was meinst, warum die Regelung zu den Kurzzeitkennzeichen so verschärft wurden?

Der Missbrauch ist so ausgeufert, dass die KZK nun vorab Fahrzeuggebunden und HU Pflichtig sind.

Und ein Händler, der bei der Zuverlässigkeitsprüfung Durchfällt und dem die roten Dauerkennzeichen entzogen wird, hat ein nicht kleines Problem. Denn hat er mehrere Rote Kennzeichen, sind alle weg. Die UnZuverlässigkeit lässt sich nicht nur auf eines seiner Kennzeichen beschränken.

Themenstarteram 23. Oktober 2021 um 21:30

Das mit München und Hamburg war ein Extrembeispiel für eine LANGE Entfernung zwischen Wohnort und Händler - ich hoffe, dass dies hier auch jedem klar wurde. Daher sprach ich auch von Person A. Oder hätt ich ihn Max Mustermann nennen sollen?

Und ja, wenn ein Auto exakt die Parameter aufweist, die ich suche und uns die nächsten Jahre dienen soll, warum sollte man dann nicht auch ein wenig Strecke auf sich nehmen? Hat sich auf jeden Fall gelohnt.

Die rechtliche Lage ist mir auf jeden Fall klar. Glücklicherweise konnte wir vor Ort Kurzzeitkennzeichen fertig machen und ich bin direkt mit dem neuen Wagen nach Hause gefahren.

Ja ich kenne den Missbrauch aber die Überführung eines gekauften KFZ durch den Käufer nach Hause zähle ich aber bei weitem nicht dazu und das wird dann lächerlich.

Einige scheißen sich so langsam aber auch nur noch in die Hose, so mein Gefühl.

@McMulesack91

Brauchst dich nicht rechtfertigen.

Die Möglichkeiten wurden dir genannt ;) und das wolltest ja wissen

 

Unnötige Kommentare musst du halt ausblenden

 

@KapitaenLueck

Die Kennzeichen braucht der Händler, um seine Arbeit verrichten zu können. Die Zuteilung ist nunmal an Bedingungen geknüpft, ob du das lächerlich findest oder nicht, ist eigentlich irrelevant

 

Es gab/gibt halt Händler, die mit den zu verkaufenden Autos mit roten Kennzeichen durch die Gegend gurken, also für private Zwecke. Was nicht erlaubt ist.

Vor jeder Fahrt muss das dazugehörige Fahrtenbuch ausgefüllt werden, was die wenigsten tun.

 

Und der Händler und seine Angestellten dürfen mit den roten Kennzeichen Fahrzeuge bewegen, nicht Käufer, Kumpels oder sonstwer

 

KZK kosten 30€, der Versicherungsbetrag wird idr von der Versicherung verrechnet. Einzig der Aufwand, die KZK zu erhalten ist etwas aufwendiger, weil halt zur Zulassungsstelle muss und sie gelten nur 5 Tage

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 24. Oktober 2021 um 03:17:53 Uhr:

Ja ich kenne den Missbrauch aber die Überführung eines gekauften KFZ durch den Käufer nach Hause zähle ich aber bei weitem nicht dazu und das wird dann lächerlich.

Einige scheißen sich so langsam aber auch nur noch in die Hose, so mein Gefühl.

Die Überführung eines gekauften Kfz durch den Käufer ist mit roten Kennzeichen nicht vorgesehen und damit missbräuchliche Verwendung, was zum Entzug des Händlerkennzeichens führen kann/wird.

Was daran lächerlich sein soll, erschließt sich mir nicht.

130 auf der AB finde ich auch lächerlich, führt trotzdem regelmäßig zu Sanktionen,wenn ich mich nicht dran halte.

Warum soll sich ein Käufer in die Hose scheißen, dem Händler wird das Kennzeichen entzogen, für den Käufer ist's halt doof,wenn er mit mal auf dem Heimweg ohne Kennzeichen auf dem Rastplatz steht. Nicht erst einmal erlebt.

Es geht hier nicht um "in die Hose sch...."

Ich hab meine grad wieder verlängert und da steht klipp und klar in der Verwendung, dass Fahrten des Kunden nach Hause oder zur Zulassungsstelle ausdrücklich verboten sind.

Bring ich dem Kunden das Auto nach Hause, dann wäre es legal. Das ist natürlich vom Prinzip her bekloppt, ich habe aber auch schonmal eine lange Diskussion mit einer übereifrigen Mitarbeiterin der Zulassungsstelle geführt, als ich zu nem Behördengang (paar Abmeldungen) mit nem Fahrzeug und den roten dort vor der Tür geparkt habe. Es war keines der abzumeldenden Fahrzeuge, sondern eines, was immer nach paar km Fahrt die MKL anzeigte und das ist für mich eine PRÜFUNGSFAHRT und das musste sie dann auch zähneknirschend einsehen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 24. Oktober 2021 um 03:17:53 Uhr:

Ja ich kenne den Missbrauch aber die Überführung eines gekauften KFZ durch den Käufer nach Hause zähle ich aber bei weitem nicht dazu und das wird dann lächerlich.

Einige scheißen sich so langsam aber auch nur noch in die Hose, so mein Gefühl.

@McMulesack91

Und, hat der Kauf und die Überführung des neuen Gebrauchten funktioniert?!

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 24. Oktober 2021 um 14:40:02 Uhr:

@McMulesack91

Und, hat der Kauf und die Überführung des neuen Gebrauchten funktioniert?!

5 Beiträge über deinem, nicht nur den letzten lesen :cool::cool:

Zitat:

@McMulesack91 schrieb am 23. Oktober 2021 um 23:30:37 Uhr:

Glücklicherweise konnte wir vor Ort Kurzzeitkennzeichen fertig machen und ich bin direkt mit dem neuen Wagen nach Hause gefahren.

Zitat:

@McMulesack91 schrieb am 21. Oktober 2021 um 15:52:22 Uhr:

...

Person A fährt eine ungeheure lange Strecke nach München, besichtigt das Auto und kauft es. Jetzt müsste Person A eigentlich mit den Papieren wieder hoch nach Hamburg und bei der Zulassungsstelle des Wohnortes das Auto anmelden, die Kennzeichen drucken, wieder die ungeheure Strecke runterfahren, Kennzeichen dranmachen und mit dem Auto hoch.

KANN man das umgehen? Und wenn ja, wie?

...

Man könnte auch nach München fliegen, geht deutlich schneller ;-)

Die tatsächliche Strecke des TE war nur ein Bruchteil davon.

Hamburg München war von ihm willkürlich ausgewählt worden.

Bei der tatsächlichen Strecke hätte ich nicht mal überlegt, die ggf zweimal zu fahren.

Ich werfe mal die Lieferung vom Auto ein, wenn man einen Stellplatz hat wo das Auto abgemeldet stehen kann, dann kann man in Ruhe in der Heimat anmelden...

Einige Händler bieten es von sich aus an, oder es gibt Angebotsplattformen für solche Transport Aufträge im Internetz ...

Ich hatte vor ~ 2 Jahren Frankfurt/Main -> Berlin ~200 EUR gezahlt und habe zu Hause auf der Couch auf das Auto gewartet:cool: ne Spass konnnte ganz normal arbeiten gehen und ein Nachbar war so nett die Ankunft vom PKW zu quittieren ...:D

Je nach Autotyp (Gewicht ~<1,6t) und Region, kann man günstig einen Autotransporter 3,5 t (F.-Klasse B) mieten ...

Ich hab es immer so gmeacht, das mit dem KZK ist mir zu stressig, sofern es der Händler nicht besorgt ... in der Theorie klingt immer easy, aber man ist eh aufgeregt, fährt lange, kauft ein Auto und soll dann noch in der Fremde zu Ämtern?? Nö ...ich nicht:D:D

Mal so generell:

 

Bei Lieferung und bei Transport auf Anhänger bzw Transporter immer auch die Versicherung des neuen KFZ im Auge behalten.

 

Meist ist beim eigenen Transport gar keine Versicherung für die "Ladung" vorhanden und bei sehr günstiger Lieferung durch Spedition meist begrenzt.

 

Grüße

Steini

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