abgemeldeter PKW in einer TG abstellen
Hallo,
weiß zufällig einer, ob es erlaubt ist, einen abgemeldeten PKW über Jahre in einer Tiefgarage abzustellen?
Zusatzfrage: Wenn das Fahrzeug zwar angemeldet ist, aber ebenfalls Jahre nicht mehr beim TÜV war:
kann es da Probleme geben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@v8.lover schrieb am 9. Januar 2020 um 11:27:29 Uhr:
1. Mit dem Vermieter sprechen.
2. nein, darf halt nur nicht auf öffentlichem Grund stehen/fahren.
Zu 2:
Doch. Wenn es angemeldet ist, muss es auch eine gültige HU haben. Egal ob es genutzt wird oder nicht, auch wenn es auf privatem Grund steht.
60 Antworten
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 10. Januar 2020 um 08:57:09 Uhr:
dies habe ich im Netz gefunden:https://www.seeon-seebruck.de/abgestellte-altfahrzeuge
Auf der anderen Seite findet man aber auch das: https://www.wn.de/.../...ivatgrundstueck-Autofriedhof-aergert-Anwohner
Wichtig wäre, dass die Eigentümer der Fahrzeuge dir eine Haftpflicht-Ruheversicherung nachweisen. Die haftet für alle Schäden, die von den stillgelegten Autos ausgehen, wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten. Im Normalfall wandelt sich die normale HV in eine kostenlose RV bei der Abmeldung um. Diese gilt aber nur 1-1,5Jahre. Die dürften inzwischen abgelaufen sein.
Sinnvoll wäre wohl auch eine Pappe unter dem Motorraum auszulegen, so dass Ölflecken sofort auffallen und es keine Diskussionen geben kann, ob die alt oder frisch sind.
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 10. Januar 2020 um 08:57:09 Uhr:
@ktown natürlich hast du in dem punkt recht, aber:die frage ist doch, ob ich nicht fahrlässig oder sogar grob fahrlässig handele, wenn ich es dulde, dass so ein
fahrzeug über jahre hinweg auf dem platz steht.dies habe ich im Netz gefunden:
https://www.seeon-seebruck.de/abgestellte-altfahrzeuge
Das ist die Meinung dieser Gemeinde. Nicht die allgemeine Rechtsprechung. Um zu diesem Schluss zu kommen, bedarf es noch vieler zusätzlicher Faktoren. Wenn dem so wäre, müsste man alle Fahrzeuge die als Wertanlage gekauft werden unverzüglich verschrottet werden, weil sie ja nicht angemeldet oder versichert sind.
Ich habe einen Bekannten, der hatte auch schon mal ein Strafverfahren wegen unerlaubter Abfallentsorgung (o.ä.) an der Backe, weil sein alter SAAB abgemeldet, ohne TÜV und etwas traurig auf privatem Grund rumstand. Äußere Beschädigungen bestanden nicht, nur der Lack war ziemlcih stumpf.
Später hat er das Ding wieder flottgemacht, TÜV ohne Mängel bekommen und fährt damit heute noch rum. Ich meine aber, er ist sogar auch verurteilt worden, obwohl keine Flüssigkeiten ausgetreten waren. Die Anzeige wurde von der Stadt Braunschweig erstattet. War ziemlich ärgerlich für ihn.
so, ich bin etwas schlauer geworden, mein Versicherungsvertreter bietet mir bzw. dem jeweiligen Mieter eine
Versicherung für 29 € im Jahr an, damit sind solche Schäden wie oben beschrieben, abgedeckt.
p.s. wer glaubt, dass "mein" Tiefgaragenplatz tatsächlich mir gehört, der irrt. der TG gehört zu einer WEG, und dort gibt es Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, und der Betonboden der TG ist mit Sicherheit Gemeinschaftseigentum, insofern könnte mich die WEG auch dazu zwingen, Ölreste o.ä. komplett zu entfernen. In einer WEG hat man eigentlich nur das Recht, zu wohnen bzw. zu parken, ich darf z.B. auch nicht einen Gitterzaun auf meinem TG-Platz anbringen, dass müßte die Gemeinschaft dann mehrheitlich beschliessen
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Zitat:
@trollfahrer schrieb am 10. Januar 2020 um 11:20:02 Uhr:
so, ich bin etwas schlauer geworden, mein Versicherungsvertreter bietet mir bzw. dem jeweiligen Mieter eine
Versicherung für 29 € im Jahr an, damit sind solche Schäden wie oben beschrieben, abgedeckt.
klingt fair. Dein Mietvertrag sollte eine Kündigungsklausel enthalten, wenn die WEG auf die Idee kommt, das Abstellen abgemeldeter Autos zu untersagen.
Mietverträge für Tiefgaragen sind frei verhandelbar, anders als Wohnungsmietverträge.
Ich vereinbare immer drei Monate Kündigungsfrist, gleichzeitig ist immer die aktuelle Garagenordnung
Teil des Mietvertrages
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 10. Januar 2020 um 13:31:59 Uhr:
Mietverträge für Tiefgaragen sind frei verhandelbar, anders als Wohnungsmietverträge.
Heißt also, es handelt sich nicht um Wohnungsmieter und der Stellplatz wurde mit der Wohnung vermietet?
stimmt, bei den beiden geschilderten Fällen sind es Tiefgaragenplätze in zwei unterschiedlichen Wohnungseigentümeranlagen, in denen ich vor Jahren mal günstig TG Plätze kaufen konnte, zu denen ich aber keine
Wohnung besitze. Ich habe allerdings auch Wohnungen mit einem TG-Platz vermietet, da wird es schon etwas schwieriger.
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 10. Januar 2020 um 11:20:02 Uhr:
so, ich bin etwas schlauer geworden, mein Versicherungsvertreter bietet mir bzw. dem jeweiligen Mieter eine
Versicherung für 29 € im Jahr an, damit sind solche Schäden wie oben beschrieben, abgedeckt.p.s. wer glaubt, dass "mein" Tiefgaragenplatz tatsächlich mir gehört, der irrt. der TG gehört zu einer WEG, und dort gibt es Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, und der Betonboden der TG ist mit Sicherheit Gemeinschaftseigentum, insofern könnte mich die WEG auch dazu zwingen, Ölreste o.ä. komplett zu entfernen. In einer WEG hat man eigentlich nur das Recht, zu wohnen bzw. zu parken, ich darf z.B. auch nicht einen Gitterzaun auf meinem TG-Platz anbringen, dass müßte die Gemeinschaft dann mehrheitlich beschliessen
Ist das genauso bei bewohntem Eigentum in einer WEG mit gekauften Stellplätzen
Stellplätzen zur Wohnung (2 Stellplätze).
Ich denke der direkte Stellplatz ist mein Eigentum, die Zentrale Zufahrt aber Eigentum der WEG?
Spassauto steht angemeldet in anderer WEG. Wohnung vermietet (mein Besitz), aber den Stellplatz der Mietern "gemietet".
Kfz wird i.d.R. alle 2 Wochen getauscht gegen das Alltagsauto🙂.
Meistens wird freundlich gegrüsst, manche steinigen einen mit Blicken, manche Fragen blöd nach warum dieses Kfz hier rumsteht und Parkplatz belegt. Der ein oder andere meckerte schon über angebliche Ölflecken verursacht durch mein Kfz.
Immer nur blödes Gelabere, bis auf dem Moment wo ich per Schlüssel Zugriff zum Hauseingang rausgehe und nicht durch das TG Tor! (Ohne WEG Eigentum gibt es nur einen Zugang zur Tiefgarage.
Zitat:
@NOMON schrieb am 10. Januar 2020 um 10:48:39 Uhr:
Ich habe einen Bekannten, der hatte auch schon mal ein Strafverfahren wegen unerlaubter Abfallentsorgung (o.ä.) an der Backe, weil sein alter SAAB abgemeldet, ohne TÜV und etwas traurig auf privatem Grund rumstand.
Da müsste aber lange vor der Anzeige was gekommen sein, wo nicht drauf reagiert wurde.
[quote][i]@fw89429 [url=/forum/aktion/PostJump.html?postId=58085170]schrieb am 9. Januar 2020 um 11:30[/url]:[/i] Da TGs vermutlich niemals öffentlicher Raum, sondern immer privat betrieben sind, steht und fällt das mit der Erlaubnis des Eigentümers. Ebenso bei der HU: solange das Fahrzeug nicht "am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt" (also hier auf privatem Gelände steht), spielt die HU keine Rolle.[/quote]
Das stimmt nicht, solange es angemeldet ist und im öffentlichen Raum bewegt werden könnte, muss es gültigen TÜV besitzen. Auch auf privatem Grundstück geht es nur solange gut, wie es niemand vom Ordnungsamt mitbekommt. Sollten Sie das entdecken, bekommst Du trotzdem Post von denen und Aufforderung vom Straßenverkehrsamt mitv14 Tagen Frist um einen Tüvnachweis zu erbringen, wenn nicht erfolgt aufforderung zum abmelden und zuletzt wird zwangsabgemeldet. So sieht das aus in Deutschland
Nach fünf Jahren dürfte das wohl erledigt sein.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 16. Juni 2025 um 18:18:55 Uhr:
Nach fünf Jahren dürfte das wohl erledigt sein.
Garnicht aufs Datum geschaut 🤣
Aber da der Threat ja noch viele weitere Jahre gelesen wird, zumindest solange es das Forum hier gibt, kann eine Richtigstellung falscher Ratschläge auch nach 5 Jahren nicht schaden.
Oder bist du da anderer Auffassung
Wenn es Dein TG Platz ist, könnte dort ein Hubschrauber stehen.
Dürfte die Polizei, Ordnungsamt nichts angehen, da nicht öffentlich!
Kenne das von einem Altersheim, wo genügend verstaubten Kfz, Oldtimer stehen. Es wird nur etwas unternommen, wenn Kfz Flüssigkeit verliert, eingebrochen wurde, usw.
Habe selber schon 1x einen Fiesta von Mutti mit Unfallschaden 3 Jahre auf einem TG Platz abgestellt. Der ein oder andere im Haus hat aus Interesse gefragt warum 🙂 .... die Nachbarschaft hat dadurch nie gelitten!
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 16. Juni 2025 um 18:45:12 Uhr:
Dürfte die Polizei, Ordnungsamt nichts angehen, da nicht öffentlich!
Hat damit nichts zu tun. Die Polizei + OA können auch eine Anzeige für ein Fahrzeug auf Privatgrund stellen.