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abgemeldeter PKW in einer TG abstellen

Hallo,
weiß zufällig einer, ob es erlaubt ist, einen abgemeldeten PKW über Jahre in einer Tiefgarage abzustellen?
Zusatzfrage: Wenn das Fahrzeug zwar angemeldet ist, aber ebenfalls Jahre nicht mehr beim TÜV war:
kann es da Probleme geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@v8.lover schrieb am 9. Januar 2020 um 11:27:29 Uhr:


1. Mit dem Vermieter sprechen.
2. nein, darf halt nur nicht auf öffentlichem Grund stehen/fahren.

Zu 2:
Doch. Wenn es angemeldet ist, muss es auch eine gültige HU haben. Egal ob es genutzt wird oder nicht, auch wenn es auf privatem Grund steht.

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Eben,

was spricht dagegen sich mit den Mietern mal zu unterhalten?

Nicht jeder hat eigenes Grundstück um ein nicht angemeldetes Fahrzeug unterzubringen. Was ist denn daran verkehrt sich entsprechendes Grundstück zu mieten?

Lass doch die Fahrzeuge da stehen. Was soll der Zirkus?
Die Mieter zahlen doch alle regelmäßig ihre Miete, oder etwa nicht?

Dann geh doch, für dein Gewissen, regelmäßig die Stellplätze ab und kontrolliere ob schädliche Flüssigkeiten austreten.

Plötzlich explodieren wird sicher nichts.

Genau
.. Habe auch jahrelang meine Miete bezahlt... Bis irgendwann ein Neidischer den Parkplatz haben wollte... Mit dem Argument der steht ja eh nur rum... Habe den capri dann doch verkauft. 🙂

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 9. Januar 2020 um 14:45:40 Uhr:


@HighspeedRS wenn der Mieter stirbt und Geld hatte, haften die Erben, sofern sie das Erbe angenommen haben, die Haftung geht auch über das geerbte Vermögen hinaus

Prinzipiell richtig, Alternative (statt vom eigenen Geld zu zahlen) wäre ein Nachlassinsolvenzverfahren.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 9. Januar 2020 um 12:25:57 Uhr:


@Steven4880 die beiden Fahrzeuge sind von meinen Mietern. mich interessiert nur, wer im Falle eines Falles haftet:
zum einen eine eventuelle Strafe, zum anderen aber auch, wenn z.B. eine Leitung oder der Tank durchrostet und Öl
oder Benzin ausläuft. und wenn der Eigentümer des Fahrzeuges in Haftung genommen wird: was passiert, wenn er
zahlungsunfähig ist, muß ich dann haften?
ich frage lieber meinen Rechtsanwalt, das ganze ist mir zu heikel
@trollfahrer

Die Mieter zahlen regelmäßig ihre Miete, davon gehe ich jetzt einfach aus.

Auch ein angemeldetes Fahrzeug mit TÜV kann plötzlich durchrosten oder gar eine Flüssigkeit verlieren.

Auch der Mieter mit einem nagelneuen Auto auf dem von dir vermieteten Stellplatz kann plötzlich zahlungsunfähig sein.

Ich glaube eher es stört dich dass da ein altes Auto steht.
Das scheint dir Bedenken zu geben.

Dann äußere deine Bedenken und räume Unstimmigkeiten aus dem Weg.

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Zitat:

@ktown schrieb am 9. Januar 2020 um 14:28:44 Uhr:


Mal abgesehen, was man vertraglich vereinbaren darf, aber das Baurecht schreibt nicht vor, dass ein Fahrzeug angemeldet sein muss und die Umweltthematik ist nicht davon abhängig ob ein Auto zugelassen ist oder nicht.
Auch ein angemeldetes Fahrzeug kann die Umwelt durch auslaufende Betriebsmittel belasten.

Bei einem angemeldeten Auto besteht dann doch ein Versicherungsschutz der ggf. die Kosten durch auslaufende Betriebsflüssigkeiten bis zu einem x Betrag übernimmt oder gilt das generell nur für Unfälle?

@Steven4880 wie kommst Du darauf, dass ich keine alten Autos mag??? erstens bestehen die Mietverträge schon länger als 10 Jahre und zweitens besitze ich selber drei Oldtimer. Ich vermiete inzwischen seit rund 30 Jahren
Wohnungen und Tiefgaragenplätze, Du glaubst nicht, was man mit Mietern so alles erlebt, ich gebe aber zu, dass bei Wohnungen sehr viel mehr Probleme auftreten als bei TG-Plätzen, aber im laufe meines Lebens habe ich viel dazu gelernt und auch Lehrgeld bezahlt, mir geht es darum, nicht für das Verschulden von Mietern haften zu müssen, das wirst Du sicherlich auch verstehen. Und im übrigen wirst Du sicher auch zugeben, dass die Gefahr eines
"Umweltschadens" bei einem alten Auto, das 10 Jahre nicht bewegt wurde, ungleich größer ist als bei neueren Autos oder bei Autos, die ständig bewegt werden. Geh mal zu einem beliebigen Oldtimerstammtisch oder frage mal einen Oldtimerfahrer: Jeder wird Dir bestätigen, dass die Autos vom Rumstehen kaputt gehen.

Vielleicht musst du mal bei einem Versicherungsmakler nachfragen ob es sowas wie eine erweiterte Eigetümerhaftpflichtversicherung gibt falls der Mieter die Schäden nicht bezahlen kann.

Zitat:

@Souix schrieb am 9. Januar 2020 um 20:36:13 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 9. Januar 2020 um 14:28:44 Uhr:


Mal abgesehen, was man vertraglich vereinbaren darf, aber das Baurecht schreibt nicht vor, dass ein Fahrzeug angemeldet sein muss und die Umweltthematik ist nicht davon abhängig ob ein Auto zugelassen ist oder nicht.
Auch ein angemeldetes Fahrzeug kann die Umwelt durch auslaufende Betriebsmittel belasten.

Bei einem angemeldeten Auto besteht dann doch ein Versicherungsschutz der ggf. die Kosten durch auslaufende Betriebsflüssigkeiten bis zu einem x Betrag übernimmt oder gilt das generell nur für Unfälle?

Warum sollte die Haftpflicht für eine mangelhafte Wartung am Fahrzeug aufkommen?

Weil sie nunmal für Schäden aufkommt, die vom versicherten Fahrzeug ausgeht. Der Versicherer kann dann bei grober oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit den Schaden vom Halter einklagen.

Wohingegen beim nicht angemeldeten Fahrzeug gibt es womöglich keinen Versicherungsschutz.

§1 PflichtVG verlangt allerdings nur, dass die Versicherung für Schäden eintritt die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Genau das ist im hier diskutierten Szenario ja nun nicht der Fall.

Da müsste jetzt also jeder in seinen AKB nachlesen, ob auch andere Schäden versichert sind.

Dazu habe ich mal bei einer großen Versicherung nachgelesen:

A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
A.1.1 Was ist versichert?
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
• Personen verletzt oder getötet werden,
• Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden,
• reine Vermögensschäden verursacht werden
und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie oder uns geltend gemacht werden.
(...)
Gebrauch des Fahrzeugs umfasst z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.

Das sieht jetzt also eher schlecht aus, weil es im hier diskutierten Fall ja eben nicht um den Gebrauch des Fahrzeugs geht sondern gerade um langzeit-nicht-gebrauchte Fahrzeuge.

Dazu gilt dann noch:

A.1.1.7 Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Kfz-Umweltschadenversicherung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. Zum Leistungsumfang der Kfz-Umweltschadenversicherung siehe: „Kfz-Umweltschadenversicherung“.

Dort wiederum:

A.6 Kfz-Umweltschadenversicherung
A.6.1 Was ist versichert?
Wir stellen Sie von Kosten frei, die Ihnen als Folge Ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten als Verantwortlicher nach dem Umweltschadensgesetz für Umweltschäden entstehen. Voraussetzung ist, dass sie durch einen
Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht werden.

Nach §3 des Umweltschadensgesetzes scheint mir diese aber nur für (bestimmte) berufliche Tätigkeiten zu gehen. Bei einem privaten Oldtimer wird demnach die Haftung nch Nr. A.6 der AKB auch nicht greifen.

Ob es sich dann überhaupt um eine Betriebsstörung handelt könnte demnach offen bleiben.

Oder? 😕

Danke, wieder was gelernt! 🙁

Hallo, Trollfahrer,

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 9. Januar 2020 um 12:21:59 Uhr:


@tomato: ich habe einen Mieter mit einem Alfa aus den 70ern, der Wagen ist abgemeldet, letzter TÜV war 2011
ein anderer Mieter hat einen Toyota MR2 aus den 80ern, der Wagen ist ebenfalls abgemeldet, letzter TÜV war 2004
und in einer weiteren TG-Anlage, in der mir auch einige Plätze gehören, steht eine Ente, die zwar angemeldet ist, der letzte TÜV-Stempel ist jedoch von 2007, Eigentümer der Ente und des TG-Platzes sind in diesem Fall identisch.
das nicht erlaubt sei.
in deutschland ist alles etwas kompliziert !!!

zu allererst könnte es sich lohnen, mal bei den Mietern nachzufragen, warum diese Fahrzeuge dort stehen und was sie damit vorhaben.

Nach Deiner Beschreibung kann es sein, dass sie abwarten wollen, bis diese den Oldtimerstatus bekommen.

Wenn dem so sein sollte, wenn die Miete regelmäßig gezahlt wird und wenn gesichert ist, dass keine gefährlichen Stoffe (z. B. Öl) abfließen, kann es Dir relativ egal sein, ob die Fahrzeuge dort weiter vor sich hinschlummern, zumal Du ja mit den Mietern in anderer Hinsicht keinen Stress hast.

Bzgl. der abgelaufenen HU: Da Du nicht der Halter bist, hast Du diesbezüglich ja nichts zu befürchten und somit kann es Dir ja egal sein, ob diese abgelaufen ist oder nicht, solange die Fahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen und damit möglicherweise eine Gefahr für andere darstellen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Bzgl. der abgelaufenen HU: Da Du nicht der Halter bist, hast Du diesbezüglich ja nichts zu befürchten und somit kann es Dir ja egal sein, ob diese abgelaufen ist oder nicht, solange die Fahrzeuge nicht am Straßenverkehr teilnehmen und damit möglicherweise eine Gefahr für andere darstellen.

Auch wenn die Mieter die Fahrzeuge im Straßenverkehr nutzen würden hat der Vermieter nichts zu befürchten.😉

@ktown natürlich hast du in dem punkt recht, aber:

die frage ist doch, ob ich nicht fahrlässig oder sogar grob fahrlässig handele, wenn ich es dulde, dass so ein
fahrzeug über jahre hinweg auf dem platz steht.

dies habe ich im Netz gefunden:

https://www.seeon-seebruck.de/abgestellte-altfahrzeuge

Aber die Fahrzeuge stehen doch auf einem befestigten Boden. Die Stellfläche ist für den Zweck doch da.

Was du da im Netz gefunden hast sieht für mich eher danach aus als ob es da um unbefestigten Boden geht. ZB Rasen.

Ich habe ebenfalls einen TG-Stellplatz bei der Arbeit.
Meine C-Klasse die ich hatte, die hat Öl verloren.
Es dauerte nicht lange bis ich Mitteilung bekam, den Ölfleck zu entfernen und dafür zu sorgen dass das abgestellte Fahrzeug keine Flüssigkeiten verliert.

Das ist doch okay. So sieht glaube ich der normale Ablauf aus.

Ich glaube du machst dir da zu große Sorgen.

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