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abgemeldeter PKW in einer TG abstellen

Hallo,
weiß zufällig einer, ob es erlaubt ist, einen abgemeldeten PKW über Jahre in einer Tiefgarage abzustellen?
Zusatzfrage: Wenn das Fahrzeug zwar angemeldet ist, aber ebenfalls Jahre nicht mehr beim TÜV war:
kann es da Probleme geben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@v8.lover schrieb am 9. Januar 2020 um 11:27:29 Uhr:


1. Mit dem Vermieter sprechen.
2. nein, darf halt nur nicht auf öffentlichem Grund stehen/fahren.

Zu 2:
Doch. Wenn es angemeldet ist, muss es auch eine gültige HU haben. Egal ob es genutzt wird oder nicht, auch wenn es auf privatem Grund steht.

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@onzlaught @tomato
mache ich gerne , wird aber etwas dauern, ich werde mich auch nach einer geeigneten Ruheversicherung oder nach
einer Vermieter-Haftpflicht-Versicherung erkundigen.

Ich habe meinem Rechtsanwalt vor einiger Zeit mal eine ähnliche Frage gestellt, es ging darum, ob ich für Schäden,
die ein Wohnungsmieter verursacht, als Vermieter haften muss.

Die Antwort war sinngemäß: nein, es sei denn, ich hätte schon vor der Vermietung gewußt, dass der Mieter Ärger machen würde, dann wäre es grob fahrlässig gewesen, an diese Person die Wohnung zu vermieten.

meine Vermutung ist: ich muß dafür sorgen , dass die alten Autos entfernt werden, sollte ich das nicht tun und ein
schaden entstehen und die Mieter zahlungsunfähig sind, werde ich in Regress genommen, abner wie gesagt, dass ist
nur eine Vermutung

jetzt geh ich erst mal zu tisch

Für Umweltschäden und Brandschutzbelange (nebst denkbarer Folgen) haftet der Eigentümer/Vermieter als Zustandsstörer jedenfalls neben dem Mieter, der ggf. Handlungsstörer ist.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 9. Januar 2020 um 12:44:14 Uhr:


meine Vermutung ist: ich muß dafür sorgen , dass die alten Autos entfernt werden, sollte ich das nicht tun und ein schaden entstehen und die Mieter zahlungsunfähig sind, werde ich in Regress genommen, abner wie gesagt, dass ist nur eine Vermutung

da liegst Du richtig. Es kann aber noch das weitere Problem geben, wenn der Mieter irgendwann weg ist, das Auto aber noch da. Dann musst Du es nicht nur wegschaffen, wenn Du den Platz wieder nutzen willst, Du musst auch noch darauf aufpassen. Es ist ganz mühsam, dann wenigstens Eigentümer des Autos zu werden, um es zu entsorgen oder idealerweise eigene Ansprüche daraus zu befriedigen.

Hallo Kai, ich kenne das Thema, ohne Räumungsklage geht nichts! d.h.: Rechtsanwalt, Gericht, abschleppunternehmen, Fahrzeug erst mal eine Weile sicherstellen, das sind schnell 600 € oder mehr weg

Bei mir steht das alles im Mietvertrag.
Wagen muss angemeldet sein und verkehrstauglich, soweit ich mich erinnere.

@AndyW211320 das werde ich für die Zukunft in meine Mietverträge auch einbauen. bei meinen Mietern bestehen die Verträge schon über 10 Jahre, und ich möchte sie auch nur ungern kündigen, da bisher immer ein gutes Mietverhältnis vorhanden war. wie gesagt, ich suche da nach Lösungen, die für Mieter und für mich tragbar sind

Solange der Mieter Geld hat, kannst du es dir von ihm wiederholen.
Wenn er keins mehr hat oder verschwindet/stirbt hat man Probleme. Meist bracht man dann Zeit und Geld und sieht beides nicht wieder.

Mal abgesehen, was man vertraglich vereinbaren darf, aber das Baurecht schreibt nicht vor, dass ein Fahrzeug angemeldet sein muss und die Umweltthematik ist nicht davon abhängig ob ein Auto zugelassen ist oder nicht.
Auch ein angemeldetes Fahrzeug kann die Umwelt durch auslaufende Betriebsmittel belasten.

Wenn was passiert, dann haftet natürlich der Verursacher.
Wenn man also dafür sorgt, dass umwelt- wie auch brandschutztechnisch diesbezüglich nichts passieren kann, dann ist es unerheblich ob Fahrzeuge verstaubt in einer TG stehen.

@ktown danke für deine qualitativ hochwertige antwort! aber in einem muß ich dich korrigieren: es gibt kein Baurecht, sondern eine landesbauordnung, und wie der name schon vermuten läßt, sind die landesbauordnungen von bundesland zu bundesland unterschiedlich. in nrw dürfen z.b. keine anhänger in tiefgaragen geparkt werden, in anderen bundesländern dagegen schon

@HighspeedRS wenn der Mieter stirbt und Geld hatte, haften die Erben, sofern sie das Erbe angenommen haben, die Haftung geht auch über das geerbte Vermögen hinaus

Die Gemeindesatzung kann auch das Abstellen von allem was kein KFZ ist auf Parkflächen untersagen, das gilt dann auch für private (Tief)Garagen innerhalb der Gemeinde-/ Stadtgrenzen.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 9. Januar 2020 um 14:44:14 Uhr:


@ktown danke für deine qualitativ hochwertige antwort! aber in einem muß ich dich korrigieren: es gibt kein Baurecht, sondern eine landesbauordnung, und wie der name schon vermuten läßt, sind die landesbauordnungen von bundesland zu bundesland unterschiedlich. in nrw dürfen z.b. keine anhänger in tiefgaragen geparkt werden, in anderen bundesländern dagegen schon

Die jeweiligen Landesbauordnungen sind Baurecht. Hier greift aber besonders die Garagenverordnung. Dies ist zwar auch Landesrecht, wurde aber immer in Anlehnung an die

M-GarVO

erstellt.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 9. Januar 2020 um 14:45:40 Uhr:


@HighspeedRS wenn der Mieter stirbt und Geld hatte, haften die Erben, sofern sie das Erbe angenommen haben, die Haftung geht auch über das geerbte Vermögen hinaus

Oft wird das Erbe abgelehnt, wenn man weis da dort nix mehr ist.

Was sagen denn die Mieter, wenn Du sie einfach mal drauf ansprichst? Vielleicht kann man so Anwalt & Co. umgehen

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