Abgelaufener Verbandkasten

Ich hab Grad Mal wieder neue verbandskästen bestellt weil ich festgestellt habe das die alten abgelaufen sind.
Sind nur 9€ und im Falle einer Verwarnung nur 5€ Strafe.... Aber ich finde es ehrlich gesagt nicht mehr zeitgemäß insbesondere bei den vielen Diskussionen heutzutage über das MHD.
Bei Lebensmitteln sagt man ja auch das man in der Regel auch teils deutlich über MHD die Ware absolut einwandfrei ist und sogar noch verkauft werden darf... Anders sieht es natürlich aus beim Verbrauchsdatum aus. Ein solches hat der Verbandskasten aber nicht. Man fragt sich ja auch insbesondere bei original eingeschweißten Verbandsmaterialien was da schlecht werden soll nach 5jahren!?
Ist jemand Mal erfolgreich gegen ein verwarngeld vorgegangen?

173 Antworten

Also mein Verbandkasten wird jetzt demnächst 20 Jahre alt (war mein erster). Bislang habe ich alles abgelaufene bzw. leider auch verbrauchte ersetzt bzw. direkt von den Sanis zurück erhalten. Ich warte auf den Tag, an dem ein eifriger Polizist den kontrollieren will und mit mir zusammen jedes Päckchen durchgehen darf :-) Wenn er lieb ist darf er auch die Liste haben, wo ich eintrage, wann was abläuft.

Zitat:

@essi-cabrio90 schrieb am 25. Juli 2023 um 23:10:05 Uhr:


Aber ich finde es ehrlich gesagt nicht mehr zeitgemäß insbesondere bei den vielen Diskussionen heutzutage über das MHD.
Bei Lebensmitteln sagt man ja auch das man in der Regel auch teils deutlich über MHD die Ware absolut einwandfrei ist und sogar noch verkauft werden darf...

Es ist das Thema, was hier im Forum alle Paar Jahre vorkommt. Im Fahrzeug, wo er vorgeschrieben ist, muss er funktionieren. Der Gesetzgeber hat sich hier auf das Haltbarkeitsdatum festgesetzt. Ohne so eine Reglung hätte ein 70 Jähriger Autofahrer vielleicht einen 50 Jahre alten Verbandkasten mit einer rostigen Schere an Bord.

Du hast vollkommen recht, ein abgelaufenen Verbeandkasten muss man nicht wegwerfen. Den kannst du weiterhin für den Eigenverbrauch verwenden. Pflaster braucht man immer wieder mal.

Was viele nicht wissen ist, dass man Verbandkästen auch spenden kann. Dann muss für die Ausbildung kein neuer gekauft werden. Die Verbandkästen der DVG (Duisburger Verkehrsgesellschaft) werden nach der Ausmusterrung in Schulen verwendet. Das überschrittene Haltbarkeitsdatum ist bei einer Übung uninteressant.

Moin Moin !

Zitat:

In welcher Glaskugel hast du denn da gelesen.

 

An deiner Antwort ist ja alles falsch

Im Gegensatz zu dir, der du deine Weisheiten offensichtlich aus Stammtischgeplauder beziehst, lese ich einfach die entsprechenden Vorschriften im Original.

Zitat:

Der Gesetzgeber hat sich hier auf das Haltbarkeitsdatum festgesetzt.

Wo steht das, bitte Quelle angeben

Zitat:

Ist doch ganz einfach.

 

In §35h StVZO ist geregelt, dass PKW einen Verbandkasten nach DIN 13164 mitzuführen haben.

Im Bußgeldkatalog ist unter Tatbestandsnummer 15335124 festgelegt, was bei Verstoß zu zahlen ist.

 

Zitat:

Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb: 5 Euro

So ist es! Und eine Vorschrift über dieses ominöse Datum findet man im gesamten Verkehrsrecht nicht. Wäre auch völlig unsinnig, da die Haltbarkeit von eingeschweisstem Verbandsmaterial unbegrenzt ist , und die Haltbarkeit von Klebematerialien kaum vom Alter, sondern von äusseren Einflüssen abhängt.

Quellen :
https://www.din13164.de/
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35h.html

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Juli 2023 um 11:14:45 Uhr:


Und eine Vorschrift über dieses ominöse Datum findet man im gesamten Verkehrsrecht nicht.

Der Hersteller druckt ein Datum drauf, wie lange der Verbandkasten die Norm erfüllt.

Nur weil es nicht geandet wird, heißt es nicht dass es richtig ist.

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Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Juli 2023 um 11:14:45 Uhr:


So ist es! Und eine Vorschrift über dieses ominöse Datum findet man im gesamten Verkehrsrecht nicht. Wäre auch völlig unsinnig, da die Haltbarkeit von eingeschweisstem Verbandsmaterial unbegrenzt ist , und die Haltbarkeit von Klebematerialien kaum vom Alter, sondern von äusseren Einflüssen abhängt.

Das Thema hatten wir doch schon ein paar mal durchgekaut, und immer wieder wird von vorne gegoogelt. Findet man etwas bei der Google Suche nicht sagt man, dass es diese Reglung nicht gibt. Es gibt mehrere stellen, wo es stehen könnte. Zum Beispiel bei der allgemeinen Reglung zum Haltbarkeitsdatum.

Zitat von:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35h.html

Zitat:

Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

Du bist der Meinung, dass die Haltbarkeit von äußeren Einflüssen abhängt. Das ist schon mal ein guter Anfang. Temperaturen sind äußere Einflüsse, die bei Laternenparkern eine große Rolle spielen. Die Hitze innerhalb des Fahrzeugs im Sommer, die Kälte im Winter. Auch die Qualität der Verpackung der Materialien spielt eine Rolle. Wenn die Verpackung so langlebig ist, wie du es schilderst, kann der Hersteller sein Produkt 20 Jahre haltbar machen. Wir können uns nun unterhalten, ob das Ablaufen der Garantie des Herstellers reicht, dass das Produkt nicht mehr ausreichend geschützt ist. Vieleicht liegt es aber auch an einer Reglung, auf die wir noch nicht gekommen sind.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Juli 2023 um 11:14:45 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Juli 2023 um 11:14:45 Uhr:



Zitat:

In welcher Glaskugel hast du denn da gelesen.

 

An deiner Antwort ist ja alles falsch

Im Gegensatz zu dir, der du deine Weisheiten offensichtlich aus Stammtischgeplauder beziehst, lese ich einfach die entsprechenden Vorschriften im Original.

 

Zur Info ich gehe nicht zum Stammtisch. Ich glaube nicht dass du dir anmaßen kannst wo ich meine Informationen einhole.

Du kannst dein Blödsinn noch 1000 mal wiederholen aber wenn der Verbandkasten oder die Materialien abgelaufen sind bist du verpflichtet die Dinge auszutauschen.
Dir kann ich nur empfehlen deine Informationsquellen auszutauschen

Wenn du auf Quellen verweist solltest du auch so schlau sein die richtig zu lesen.
Denn dort steht geschrieben bei Ablauf austauschen

Aus deiner Quelle:
....Kfz-Verbandkästen nach neuster aber auch alter Normen-Version dürfen verwendet werden, so lange die jeweiligen Inhaltsbestandteile vorhanden und nicht abgelaufen sind.

Hallo MvM
Das würde bedeuten: im Sommer brauch ich einen gekühlten und im im Winter einen angewärmten Verbandkasten-.
Eigentlich würde mich mal der Zustand des Kastens im Streifenwagen interessieren

Aus dem Ablaufdatum ergeben sich zunächst zwei Sachverhalte:
1. Nach Ablauf dürfen die Produkte nicht mehr vertrieben werden § 4 (1) MPG
2. Nach Ablauf erlischt die Haftung des Herstellers.

Das „Ablaufdatum“ ist regulatorisch ein Selbstschutz des Herstellers, der intern keine Daten über z. B. Sterilität nach >5 Jahren ab Produktion vorhalten will und sagt nichts über die Eignung aus.

Zitat:

@lore8 schrieb am 29. Juli 2023 um 17:47:51 Uhr:


Hallo MvM
Das würde bedeuten: im Sommer brauch ich einen gekühlten und im im Winter einen angewärmten Verbandkasten-.
Eigentlich würde mich mal der Zustand des Kastens im Streifenwagen interessieren

Da der Verbandkasten im Sommer nicht gekühlt, und im Winter nicht gewärmt wird, ist der Gedankansprung unwichtig. 😉

Wie der Zustand eines Verbandkasten im Streifenwagen aussieht ist für die Diskussion eigentlich unwichtig. Ich kann mir vorstellen, dass die Erste-Hilfe mäßig deutlich besser ausgestattet sind, als ein normaler PKW. Immerhin sind die oft als erstes am Unfallort. So ein handelsüblicher Erste-Hilfe Verbandkasten würde da doch vieleicht einen Monat, vieleicht aber auch eine Woche halten. Bei der Deutschen Bürokratie würde mich aber auch nicht wundern, wenn selbst ein medinzinisch professionell ausgestatteter Krankenwagen einen handelsüblichen Erste-Hilfe-Verbandkasten dabei haben muss, weil er Vorschrift ist. Bei der DVG wird der Verbandkasten bei allen Fahrzeugenen zeitgleich gewechselt, ohne auf das Haltbarkeitsdatum zu gucken. Ein Verbandkasten, der noch haltbar ist, weil er auf Grund eines Erste-Hilfe-Einsatzes getauscht wurde, wird genau so ausgewechselt, wie die bald ablaufenden. Als Großbestellung ist ein Austausch bei der gesammten Fahrzeugflotte billiger und zuverlässiger, als eine Liste für jedes Fahrzeug zu führen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 29. Juli 2023 um 19:22:00 Uhr:


Aus dem Ablaufdatum ergeben sich zunächst zwei Sachverhalte:
1. Nach Ablauf dürfen die Produkte nicht mehr vertrieben werden § 4 (1) MPG

das "nicht mehr vertrieben werden" aus §4(1) MPG lautete im Volltext:

"Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn" (u.A. das hier diskutierte Datum abgelaufen war)

Allerdings ist diese Vorschrift zum 25.05.2021 aufgehoben worden.

Nachfolgevorschrift ist §12 MPDG, und siehe da:

"Es ist verboten, ein Produkt in den Verkehr zu bringen, in Betrieb zu nehmen, auf dem Markt bereitzustellen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn" (wieder u.A. dann, wenn das hier diskutierte Datum abgelaufen ist).

Wenn Du jetzt noch schlüssig darlegen kannst, warum die Käufer von Verbandkästen durch die EU Verordnung 2017/745 reguliert werden, ist Deine Argumentation zwingend. Ansonsten halt nur eine Nebelkerze.

Da das MPDG nicht nur der Durchführung der VO(EU) 2017/745 dienst sondern auch deren Erweiterung (siehe §1), ist es IMNSHO nicht auf deren Geltungsbereich beschränkt (*). Es gilt also innerhalb des in §2 festgelegten Anwendungsbereichs, und der bestimmt sich über die Produkte und nicht über deren Verwender. Ausnahmeregelungen habe ich nicht gefunden.

Aber IANAL.

(*)
ich habe deswegen nicht weiter nachgeforscht, ob der (private) Kraftwagennutzer in den Anwendungsbereich fällt.

Zitat:

@electroman schrieb am 28. Juli 2023 um 12:40:42 Uhr:


... Laut Statistik produzierte im Jahr 2021 jeder Bundesbürger 646 kg Siedlungsabfall im Jahr.
Das macht in 6 Jahren 3876 kg Müllaufkommen pro Person. Selbst wenn jeder Einwohner in D seinen eigenen Vebandskasten hat (es gibt ca. 50 Mio Kraftfahrzeuge bei 84 Mio Einwohnern) und dieser 2 kg schwer wäre, würde das einem Aufkommen von 0,05% der Müllmenge entsprechen.
Wie viele Kilogramm an Kaffeebechern, Papiertaschentüchern, Brottüten und sonstigem Müll werden wohl in dieser Zeitspanne von einem Einwohner produziert?

Der eine fängt halt beim Verbandskasten an, der andere bei Wegwerf-Kaffebechern. Jeder spart nach und nach etwas mehr ein. Und irgendwann treffen sich beide in der Mitte und der Idealzustand ist erreicht 😁

Ok, man wird ja wohl noch träumen dürfen...
Aber im Ernst: Jeder kleiner Posten zur Müllreduzierung hilft den Gesamtberg zu reduzieren. Warum dann ignorieren?

Zitat:

@MvM schrieb am 29. Juli 2023 um 20:08:54 Uhr:


Bei der Deutschen Bürokratie würde mich aber auch nicht wundern, wenn selbst ein medinzinisch professionell ausgestatteter Krankenwagen einen handelsüblichen Erste-Hilfe-Verbandkasten dabei haben muss, weil er Vorschrift ist.

Bei den Feuerwehrfahrzeugen ist das genau so. Auf unseren HLF 20 findet sich der Notfallrucksack im Geräteraum und der Verbandkasten unter der Sitzbank...

Gibt es bei Aldi, Lidl und Co für 5 €. Den "Alten" kann man trotzdem behalten, für Gartenbude, oder Garage. Das Zeug wird ja nicht schlecht, besser als nichts im Falle eines Falles. Übrigens dieser hier ist wohl der mit dem ältesten Ablaufdatum.
In den noch gültigen Kästen, müssen seit letzten Jahr 2 Mund/Nasenmasken nachgerüstet sein. Falls die blau/weißen mal lange Weile haben, könnte es bei einer Kontrolle 10 € kosten.

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2-ablauf
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