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abgelaufene Tachoprüfung §57b

Hallo alle zusammen!

die Tachoprüfung muss ja alle 2 Jahre gemacht werden und es darf nicht überzogen werden!

Kann mir irgendjemand einen Link schicken in dem dies steht und auch die Strafen die bei einer Überziehung anfallen?? Wie immer gehen die Meinungen und die Einstellungen zur Wichtigkeit gewaltig auseinander!

Für eine schnelle Antwort danke ich Euch schon jetzt!

LG

Beste Antwort im Thema

Ohne gültige Tachoprüfung nach §57b kein TÜV!

§57b Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte

(1) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Fahrtschreiber nach § 57a Abs. 1 oder mit einem Kontrollgerät nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein müssen, haben auf ihre Kosten die Fahrtschreiber oder die Kontrollgeräte nach Maßgabe des Absatzes 2 und der Anlagen XVIII und XVIIIa darauf prüfen zu lassen, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind. Bestehen keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit, so hat der Hersteller oder die Werkstatt auf oder neben dem Fahrtschreiber oder dem Kontrollgerät gut sichtbar und dauerhaft ein Einbauschild anzubringen. Das Einbauschild muss plombiert sein, es sei denn, dass es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen lässt. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass das Einbauschild die vorgeschriebenen Angaben enthält, plombiert sowie vorschriftsmäßig angebracht und weder verdeckt noch verschmutzt ist.

(2) Die Prüfungen sind mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Prüfung durchzuführen. Außerdem müssen die Prüfungen nach jedem Einbau, jeder Reparatur der Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteanlage, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl und nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeuges sowie bei Kontrollgeräten nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auch dann, wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht oder wenn sich das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges geändert hat, durchgeführt werden.

(3) Die Prüfungen dürfen nur durch einen nach Maßgabe der Anlage XVIIIc hierfür amtlich anerkannten Fahrtschreiber- oder Kontrollgerätehersteller oder durch von diesen beauftragte Kraftfahrzeugwerkstätten und durch nach Maßgabe der Anlage XVIIId anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten durchgeführt werden. Die Prüfungen dürfen nur an Prüfstellen vorgenommen werden, die den in Anlage XVIIIb festgelegten Anforderungen entsprechen.

(4) Wird der Fahrtschreiber oder das Kontrollgerät vom Fahrzeughersteller eingebaut, so hat dieser, sofern er hierfür nach Anlage XVIIIc amtlich anerkannt ist, die Einbauprüfung nach Maßgabe der Anlage XVIIIa durchzuführen und das Gerät zu kalibrieren. Die Einbauprüfung und Kalibrierung kann abweichend von Satz 1 auch durch einen hierfür anerkannten Fahrzeugimporteur durchgeführt werden. Die Einbauprüfung darf nur an einer Prüfstelle durchgeführt werden, die den in Anlage XVIIIb festgelegten Anforderungen entspricht.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57b.php

Gruß

Chris

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Punkt 1 Der Fahrer ist immer dran, den schon bei der Abfahrtskontrolle muss das Auffallen.
Wenn es dumm läuft steht der LKW an der Kontrollstelle ,und geht in die nächste Tüv Stelle um genau geprüft zu werden danach richtet sich das Bußgeld.
Aber bei solch gravierenden Verstößen, ist Schluss mit lustig , hier werden Gewerbeaufsichtsamt und BAg informiert und die Firma mal auf Links gedreht , und dann wird alles kontrolliert , von der fahrerkarte bis hin zum Wiegeschein ,lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeiten ect.
Hab das einmal Live in einer Firma mit gemacht da ist um 10 Uhr am freitag der zoll BAG und das Gewerbeaufsichtsamt samt Polizei auf gelaufen, da ist keiner mehr rein und raus keine Kundschaft nichts.
gegen 20 Uhr war dann der Spass vorbei und einige Zeit später wurde eine 6 Stellige Summe Überwiesen, seit dem hat keiner mehr 1 Minute Zulang gefahren war kein LKW Tüv mehr Überfällig und jeder Wiegeschein war aufs Kilogramm genau.

Moin Moin !

Abgelaufene SP 75E , HU 25E (15 E gilt nur bei nicht SP-pflichtigen Fzgen).
Fahrtschreiber zwischen 75 E und 150 E für Fahrer, bis 300 für Unternehmen.

Allerdings bezweifele ich , dass der Fahrtschreiber nicht geprüft wurde, da ohne gültige Prüfung keine positive HU möglich ist. Das Datum , welches auf dem Schild angegeben ist , ist das Datum der Prüfung, von da an gilt die Prüfung 2 Jahre bis Monatsende.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. Februar 2021 um 10:26:05 Uhr:


Moin Moin !

Abgelaufene SP 75E , HU 25E (15 E gilt nur bei nicht SP-pflichtigen Fzgen).
Fahrtschreiber zwischen 75 E und 150 E für Fahrer, bis 300 für Unternehmen.

Allerdings bezweifele ich , dass der Fahrtschreiber nicht geprüft wurde, da ohne gültige Prüfung keine positive HU möglich ist. Das Datum , welches auf dem Schild angegeben ist , ist das Datum der Prüfung, von da an gilt die Prüfung 2 Jahre bis Monatsende.

MfG Volker

Der Tacho wurde 18 gemacht, also 2 Jahre HU währe 11.20 dran gewesen, also bei dieser Abnahme wäre der Tacho dran gewesen ,also alles Richtig .

Jetzt ist Tacho und HU dran ,wenn die SP nicht gemacht wurde ,Dann wird es wahrscheinlich eine HU Plus.

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