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Fahrerkarte Abgelaufen, Analog-Diagrammscheibe

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 9:18

Hallo Forum,

ich Fahre seit 2008 mit Karte (Betonmischer), diese ist jetzt abgelaufen, leider nur 1 Modul der Weiterbildung bekommen da ich die Firma gewechselt habe, (weg. Lohn, was sonst auch...:):mad:) nächste Firma ist Insolvent und bin demnach momentan zu Hause.

Ein neues Arbeitsangebot / Spediteur sagt, es wäre kein Problem, sie hätten auch Fahrzeuge mit noch Analogen Tachographen.

----------------------

Meine Frage ist: Darf ich auch ohne Weiterbildung Gewerblich CE Pflichtige Fahrzeuge mit Analogtachograph Fahren und ab wann ist die Weiterbildung für alle Varianten Pflicht ? :confused:

Vielen Dank erst mal, für Eure Antworten

Viele Grüße, rad05 ;)

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2013 um 6:32

Fahrgäste müssen sich künftig immer auf Antirutschmatten setzen :D :D

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am 31. Juli 2013 um 9:25

Die neue Fahrerkarte kannst Du beantragen auch wenn Du die Module nicht fertig hast. Kostet ca. 40 Euro und solltest Du auf jeden fall tun.

Die Übergangsfrist geht bis 10.09.15

Dann solltest Du alle Module gemacht haben.

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter319

Die neue Fahrerkarte kannst Du beantragen auch wenn Du die Module nicht fertig hast. Kostet ca. 40 Euro und solltest Du auf jeden fall tun.

Die Übergangsfrist geht bis 10.09.15

Dann solltest Du alle Module gemacht haben.

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Danke für Deine Antwort @Sprinter319...:p

Also müsste dann ab 11.09.2015 jeder LKW- über 7,5t dessen Fahrer, mindestens die Module vorweisen können, egal ob Analog- oder Digitaltachograph.

----

Bei einer jetzigen Kontrolle mit einem Analogtachograph und ohne Nachweis der Module, ist es noch kein Vergehen und kann nicht geahndet werden.

Die Führerscheinstelle wird demnach bei einer neu beantragten Fahrerkarte, noch keinen Nachweis der Module verlangen!?

-----------

Na wenn das alles so ist, werde ich mal eine neue F-karte beantragen, dann muß ja nur noch der Arbeitgeber Passen, hoffentlich, naja...:p

am 31. Juli 2013 um 13:17

Nee, die Fahrerkarte hat mit den Modulen nichts zu tun.

Busfahrer z. B. brauchen ja auch ne Karte aber keine Module oder z. B. Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen usw.

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter319

Nee, die Fahrerkarte hat mit den Modulen nichts zu tun.

Busfahrer z. B. brauchen ja auch ne Karte aber keine Module oder z. B. Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen usw.

Indirekt doch, ohne Module keine Schlüsselnummer für gewerbliches Fahren im Führerschein, ohne die Schlüsselnummer keine Fahrerkarte, eigentlich auch kein Fahren mit analogem EG-Kontrollgerät. Und Busfahrer müssen auch genauso Ihre Module nachweisen.

am 31. Juli 2013 um 13:33

Natürlich bekommst Du ne Fahrerkarte ohne Schlüsselnummer. Wichtig ist, dass man nen Kartenführerschein hat.

Dass Busfahrer die Module auch brauchen hatte ich nicht beachtet. Mein Fehler...

Themenstarteram 31. Juli 2013 um 13:34

Hi Captain Ultimate,

Module Schlüsselnummer ?

Wo steht diese und zu welchen Zweck:):confused:

Gerade auf der alten Karte gesehen, ist das die Schl.-Nr , unter 5a oder 5b ?

Oder über dem Chip auf der Rückseite, bei mir Nr. 183 ?

am 31. Juli 2013 um 14:08

Wenn Du die Module hast, wird das im Führerschein eingetragen. Schlüsselnummer 95(?! glaub ich)

Eintrag "95" mit Ablaufdatum in der Zeile der jeweilig zugeordneten Fahrerlaubnisklasse.

Da ein Buskutscher andere Module absolvieren muss als ein Trucker, sind die für den Bus bei D / DE / D1 eingetragen und die für den LKW bei C / CE / C1 / C1E. Und zwar jeweils die gleichen Daten der Gruppe, zu denen sie gehören.

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

 

Da ein Buskutscher andere Module absolvieren muss als ein Trucker, sind die für den Bus bei D / DE / D1 eingetragen und die für den LKW bei C / CE / C1 / C1E. Und zwar jeweils die gleichen Daten der Gruppe, zu denen sie gehören.

Und welche Module machst Du , wenn Du CE und DE hast ?

Die C(E) und D(E)

"Ladungssicherung" z.B. beim LKW ist ja wohl eine andere Geschichte als beim Bus.

Beim Bus muss man wissen, wie man Koffer / Ski etc. bruch- und rutschsicher verstaut und sichert.

Die eigentliche "Ladung" = Fahrgäste muss nicht verzurrt werden ;)

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Die C(E) und D(E)

 

"Ladungssicherung" z.B. beim LKW ist ja wohl eine andere Geschichte als beim Bus.

Da gebe ich Dir ohne weiteres Recht . 

Ich habe die Module " nur " für CE gemacht , aber die 95 auch für DE

bekommen . Hätte ich für DE gemacht , hätte ich auch für beide die

95 bekommen .

am 1. August 2013 um 6:32

Fahrgäste müssen sich künftig immer auf Antirutschmatten setzen :D :D

am 1. August 2013 um 8:25

Normalerweise müsste man eine Fahrerkarte auch mit Führerscheinklasse B bekommen. Es gibt ja auch Kleintransport (2800 < x < 3500) mit digitalen Tacho.

Bekommt man auch bei nur B bzw. BE ohne Probleme.

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