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Fahrerkarte abgelaufen, neue ist schon da, aberrrrrr

Themenstarteram 26. Juni 2013 um 16:37

Hallo Truckers, meine Fahrerkarte läuft ab. Die Neue habe ich schon, aber, auf der Führerscheinstelle sagte man mir, das ich am Ablauftag der alten Karte, den Tacho und die Karte auslesen muss. Könnte ich auch machen, aber der Ablauftag ist ein Samstag, arbeitsfrei, Firma dicht. Außerdem habe ich davor 2 Tage Urlaub. Nun frage ich euch was ich nun machen soll? Irgendjemand hat doch bestimmt die Lösung parat.

Es grüßt der Schiribertl

16082012089
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. Juni 2013 um 16:58

Das ich keine 2 Karten haben darf ist bekannt. Es muss aber schon vor Ablauf eine neue geordert werden um den reibungslosen Übergang zu haben. Außerdem muss die alte Karte 28 Tage mitgeführt werden. Es scheint mir, das du noch weniger auf der Höhe bist als ich.

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Hi,

Bevor du in Urlaub gehst deine Fahrerkarte nochmal auslesen und Fertig.

Und denk dran du musst sie 28 Tage noch mitführen denn dort sind ja deine Daten drauf wenn du kontolliert wirst

Na dann eben am letzten Arbeitstag auslesen und vom Chef ne Urlaubsbescheinigung mit einreichen.

Aber du solltest eigentlich wissen, dass du keine 2 Karten haben darfst - Ergo auslesen und abgeben bei der ausstellenden Behörde.

Themenstarteram 26. Juni 2013 um 16:58

Das ich keine 2 Karten haben darf ist bekannt. Es muss aber schon vor Ablauf eine neue geordert werden um den reibungslosen Übergang zu haben. Außerdem muss die alte Karte 28 Tage mitgeführt werden. Es scheint mir, das du noch weniger auf der Höhe bist als ich.

Themenstarteram 26. Juni 2013 um 17:00

Hallo Kipptransporteur, reicht es wenn die Karte ausgelesen wird, oder muss der Tacho auch ausgelesen werden??

Ist mir nichts bekannt das man wenn die Fahrerkarte eines Fahrers abgelaufen ist extra den Tacho Auslesen muss.

Der muss nur in seinem Regelmäßigen Zeitram (Spätestens alle 90 Tage) ausgelesen werden.

mein Vorschlag...

 

1. Karte am letzten Tag "Downloaden"

2. neue Karte nach dem Urlaub benutzen (die alte ist dann eh nicht mehr gültig)

3. beide Karten 28 Tage mitführen. Dadurch entgeht man dem Verdacht der Manipulation und kann alle erforderliche Tage nachweisen (man hat ja nichts zu verbergen)

4. die FE im Regelrythmus auslesen (90 Tage)... da ist so oder so mehr drauf als so mancher denkt...

5. nach 28 Tagen die alte Karte der Entwertung zuführen....

 

Gruß

Themenstarteram 26. Juni 2013 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber979

mein Vorschlag...

 

1. Karte am letzten Tag "Downloaden"

2. neue Karte nach dem Urlaub benutzen (die alte ist dann eh nicht mehr gültig)

3. beide Karten 28 Tage mitführen. Dadurch entgeht man dem Verdacht der Manipulation und kann alle erforderliche Tage nachweisen (man hat ja nichts zu verbergen)

4. die FE im Regelrythmus auslesen (90 Tage)... da ist so oder so mehr drauf als so mancher denkt...

5. nach 28 Tagen die alte Karte der Entwertung zuführen....

 

Gruß

Super, danke für die präzise Auskunft, aber was heißt Entwertung zuführen? Zerfleddern und in Müll?

Zitat:

Original geschrieben von Schiribertl

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber979

mein Vorschlag...

 

1. Karte am letzten Tag "Downloaden"

2. neue Karte nach dem Urlaub benutzen (die alte ist dann eh nicht mehr gültig)

3. beide Karten 28 Tage mitführen. Dadurch entgeht man dem Verdacht der Manipulation und kann alle erforderliche Tage nachweisen (man hat ja nichts zu verbergen)

4. die FE im Regelrythmus auslesen (90 Tage)... da ist so oder so mehr drauf als so mancher denkt...

5. nach 28 Tagen die alte Karte der Entwertung zuführen....

 

Gruß

Super, danke für die präzise Auskunft, aber was heißt Entwertung zuführen? Zerfleddern und in Müll?

Häckseln ,Schreddern. Zerschneiden , nicht dem Chef abgeben wenn der die haben will aber auch nicht einfach wegwerfen wegen möglichem Missbrauch.. fürt dritte unbrauchbar machen und zerstören.. solltest Du diese aber ggf noch wegen anderen Gründen als Nachweis ( für ggf unbezahlte Touren oder andere Fahrten Gerichtsverwertbar benötigen dann im heimischen Save sicherstellen und keinem was davon erzählen.. Max deinem Anwalt wenn sowas Arbeitsrechtliches anstehen könnte.. )

Gibt ja solche chefs auch die sachen verschwinden lassen oder daten versehendllich gelöscht werden / wurden.. Jol.

am 27. Juni 2013 um 6:42

1. es ist blödsinn den tacho auslesen zu müssen.

2. die abgelaufenen karte muss nicht direckt ausgelesen werden. das kann auch später innerhalb der 28 tage frist erfolgen. (die karte kann ich auch nach jahren noch auslesen)

3. es ist richtig, das die abgelaufene karte ab dem tag wo sie ungültig wurde 28 tage mitgeführt werden muss

4. da sie dein persöhnliches eigentum ist, braucht die karte nicht abgegeben zu werden. zerstören musst du sie auch nicht. (kannst sie dir rahmen und an die wand hängen ;) )

5.

Zitat:

Gibt ja solche chefs auch die sachen verschwinden lassen oder daten versehendllich gelöscht werden / wurden.. Jol.

wenn der chef das macht ist er nur blöd. zum einen weil er eine externe datensicherung machen muss. zum anderen, weil er die daten nicht vorlegen kann. in beiden fällen wird es für den chef teuer. nicht für den besitzer der karte.

6. wenn was arbeitsrechtliches anstehen sollte, kann ich auch die daten von meinen chef anfordern. er ist zur bereitstellung der daten laut gesetz verpflichtet. gründe hierfür sind nicht relevant.

7.

Zitat:

aber der Ablauftag ist ein Samstag, arbeitsfrei, Firma dicht. Außerdem habe ich davor 2 Tage Urlaub.

für diesen zeitraum §20 bescheinigung mitführen, da nach ablauf der gültigkeit der alten karte kein nachtrag möglich ist.

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 5:37

Habe mich ganz schlau gemacht und mit der Gewerbeaufsicht gesprochen. Dort wurde mir gesagt, das die karte ruhig ein paar Tage später ausgelesen werden kann. Der Tacho nimmt eine abgelaufene Karte sowieso nicht mehr an. Der Tacho braucht nicht ausgelesen zu werden, außer im 28 Tage Rhytmus.

Aber, was völlig neu ist: ein höchstrichterliches Urteil gibt es, welches besagt, das die Fahrerkarte ab sofort WÖCHENTLICH ausgelesen werden muss.

Und jetzt kommt ihr.

am 28. Juni 2013 um 6:06

Zitat:

Original geschrieben von Schiribertl

 

Habe mich ganz schlau gemacht und mit der Gewerbeaufsicht gesprochen. Dort wurde mir gesagt, das die karte ruhig ein paar Tage später ausgelesen werden kann. Der Tacho nimmt eine abgelaufene Karte sowieso nicht mehr an. Der Tacho braucht nicht ausgelesen zu werden, außer im 28 Tage Rhytmus.

Aber, was völlig neu ist: ein höchstrichterliches Urteil gibt es, welches besagt, das die Fahrerkarte ab sofort WÖCHENTLICH ausgelesen werden muss.

Und jetzt kommt ihr.

Wer hat dir das denn erzählt mit dem wöchentlichen Auslesen?

"Höchstrichterliches Urteil".....:D

am 28. Juni 2013 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von Schiribertl

Aber, was völlig neu ist: ein höchstrichterliches Urteil gibt es, welches besagt, das die Fahrerkarte ab sofort WÖCHENTLICH ausgelesen werden muss.

Und jetzt kommt ihr.

Das ist Blödsinn, denn kein deutsches Gericht kann EU-Recht aufheben!

EU-Recht bricht deutsches Recht.

Du warst schneller ....

Ich wollte gerade nach der diesbezüglichen EU-Verordnung fragen.

Da hat wohl wieder ein Sesselpupser versucht, sich an einem Fragesteller auszutoben.

Themenstarteram 9. Juli 2013 um 18:58

Die Aussage mit dem wöchtenlichen Auslesen kommt vom Gewerbeaufsichtsamt.

Habe beim googeln auch nix darüber gefunden.

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