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Abgasuntersuchung ab 2006
Hallo in die Runde!
Ich hoffe es ist ok wenn mein erster Eintrag gleich eine Anfrage ist. Habe zu dem Thema leider nicht viel finden können.
Es ist wohl inzwischen klar, dass ab 2006 die Abgasuntersuchung für Mopeds ab Bj. 89 kommt. Es werden wohl zusammen mit der HU Abgaswerte (leerlauf bei Fzg ohne Kat., ca. 2000 U/min bei Fzg mit Kat) und Lärmwerte gecheckt.
Weiss jemand ob man bei neu bedüstem Vergaser wg. anderer Auspuffanlage/Lufi die Abgaswerte einhalten kann? Welche Grenzwerte werden denn überhaupt angesetzt? Meines Wissens bedüst HD ab Werk im unteren und mittleren Drehzalbereich nur aufgrund der Abgasgrenzwerte sehr mager, dh diese Werte dürften bei fetterem Gemisch / Neubedüsung wohl kaum einzuhalten sein, oder?
Die Lärmwerte wären ja dann ggf. nochein anderes Problem, aber jedes mal die Vergaserbedüsung zu ändern wäre ja schon happig. Seelig sind die EFI fahrer- die alte "konforme" Map lässt sich wohl leichter flashen (und zurück natürlich ;-) )
Nachdem meine, nach damaligem Stand der Dinge legale und eingetragene AMC-Anlage, bei der Frankfurter Polizei inzwischen als illegal gilt, bin ich eh schon genervt.
Wünsche euch nen schönen Saisonauftakt!
Kwiksilver
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15 Antworten
ich denke, die abgaswerte sind damit nicht mehr einzuhalten; gerade das ist ja der "sinn" der untersuchung, nämlich herauszufinden, ob motoren modifiziert wurden.
ich habe auch in einem link -der in diesem forum in irgend einem thread steht- gelesen, dass zunächst die lärmwerte gemessen werden sollen. dies wurde jedoch wieder vom gesetzgeber fallengelassen und lediglich die vorgabe an die prüfer gegeben, auf die lärmentwicklung zu achten. das heisst also für mich, dass man nicht mit ganz offenen tüten antanzen sollte.
grüsse,
harley13
Willkommen!
Also ich muss den HSR 42 ganz schön fett stellen, schon früher damit die Kesstech lief, und seit 3 Tagen habe ich die HD1 von AMC drauf. Auch da musste ich wieder auf fett trimmen, sonst läuft sie nicht rund.
Heute wollte ich die Sache dann eintragen, nach 45 Minuten heißt es (DEKRA): "Oh.. ne das wird wohl nichts.
Da ist ja schon eine Leistungsveränderung durch den Vergaser, dann darf ich die Anlage nicht eintragen. Da muss eine Einzelabnahme her."
Schöne Scheisse!
Ich fahre die HD1 trotzdem in Frankfurt. Sie ist um einiges leiser als meine "entflötete" Kesstech.
Wenn sie zu laut wird, kann man je sogar die dB-Killer noch ein bischen modifizieren. Zum Beispiel einige Löcher im Sieb zuschweissen?
Gruß SCOPE
Hallo nochmals!
Ich habe die letzte Info aus der Motorrad (mündlich überliefert). Der Prüfer soll wohl nur dann tatsächlich messen wenn der Lärm "auffällig" ist- gottlob wenigstens ein bisschen Ermessensspielraum.
Was die Abgaswerte angeht bin ich wirklich gespannt. Mein Vergaser wurde beim Einbau auch neu bedüst, ohne geht eigentlich nicht.
Die Mannen von HD-Wiesbaden / HD-Factory Ffm / HD Bernie´s Wetzlar haben alle übereinstimmend davon berichtet, dass die Polizei in Frankfurt bei AMC HD1 Anlagen rot sieht. Die nicht verstellbare wird angeblich schnell lauter als im Gutachten (könnte sein, aber man merkt es selber ja nicht so richtig, weil´s ein schleichender Prozess ist) und die verstellbare gilt schlichtweg als illegal, weil AMC für das Gutachten eine nicht mit der verkauften Anlage baugleiche vorgelegt haben soll. In beiden Fällen sehe ich vom Käufer der Anlagen keinen Vorsatz und finde die Beschlagnahme ungerechtfertigt- ist aber letztes Jahr in Ffm des öfteren vorgekommen.
Die Händler haben zuletzt noch empfohlen entweder Stock zu fahren oder, wenn´s denn klingen soll, gleich eine illegale Anlage zu fahren, weil das Ergebnis das gleiche ist und illegal billiger ist. Wenn da eben nicht die Sache mit den Abgaswerten käme...
Ach Sch&§!&, ich werde wohl am Ende des Jahres (ein Jahr zu früh) ohne AU Tüv machen, dann habe ich wenigstens noch mal zwei Jahre Ruhe- hoffentlich!
Ride Safe!
Ja, habe mich in der HD-Factory auch ausführlich darüber unterhalten. Die AMC HD1 wird wohl genre beschlagnahmt.
Aber es wird auch unter vorgehaltener Hand erzählt, dass die Beamten die maßgeblich daran beteiligt waren, bzw. die Order ausgegeben haben, nicht mehr Dienst sind.
Wegen Amtsmißbrauch...
Ich wage es, mal sehen wie lange es gut geht.
Gruß SCOPE
Wenn es denn tatsächlich zur Beschlagnahme eines Motorrades aufgrund einer von TÜV-Prüfern abgenommenen und eingetragenen, nicht veränderten Anlage kommt, dann sollte man sich in jedem Fall genau Namen und sämtlich dienstlichen Daten der beteiligten Beamten notieren. Möglichst rasch - per Handy oder so - einen Zeugen zum Ort des Geschehens lotsen - es könnte sich lohnen (sagt mein Bruder, der ist Anwalt). Die Vermutung liegt sehr nahe, daß hier von seiten dieser Leute das Recht gebrochen wird. Fälle dieser Art polizeilicher Willkür gehören in die Öffentlichkeit, in die Medien und sollten umgehend zur Anzeige gebracht werden (Und sollten immer gleich in diesem Forum veröffentlicht werden). Das sagen übrigens auch Freunde von mir, die selbst Polizisten sind und sich über solche Kollegen sehr sehr ärgern, die den Ruf der Polizei ramponieren und die wichtige Arbeit der Polizei beim Bürger in Mißkredit bringen.
Hoffen wir auf eine stress- und unfallfreie Supersaison
Mir stellt sich die Frage der Abgaskonformität viel weniger wegen der Vergaserneubedüsung/Einspielen einer neuen Map, sondern wegen des Austausches einer Auspuffanlage mit Kat gegen eine ohne Kat.
Gute Frage!
Also bei KessTech gibt es einen Kat. Denn kann man
so rein- oder rausnehmen. Ist so groß wie ein Zigarettenanzünder.
Verstehe ich eh nicht. Bei HD wird ja auch nur ein Abgasrohr mit einem Kat versehen bzw gereinigt.
Aus einer Tüte kommt katgereinigtes Abgas und aus der
Anderen ungereinigtes.
Naja, mal abwarten, ob das überhaupt soweit kommt, mit
der ASU für Moppeds.
Regards,
SHABBES
Moin,
wer ein bischen dazu lesen will, kann das hier tun.
http://www.umweltbundesamt.org/fpdf-k/2826.pdf
Gruß,
Torsten
Die HD1 von AMC gibt es auch mit Kat, tauscht man das Original gegen eine ohne Kat ist es vorbei mit der Betriebserlaubnis - hat mir ein Ingenieur vom TÜV gesagt als ich meine Tüten habe eintragen lassen.
Das stimmt. Wenn in den Papieren U-KAT steht, dann muss der Auspuff auch einen KAT haben um eingetragen zu werden. Ich hatte schon die ganzen Geräuschmessungen hinter mir für die SE I Anlage, es scheiterte dann aber am fehlenden KAT. Ich weiss nicht, ob Einsteck-KATs für die Krümmer ausgereicht hätten.
Allerdings bringt der KAT ja auch keinen steuerlichen Vorteil. Das könnte aber ab 2006 so sein, wenn es eine Einstufung in EURO Norm Klassen gibt.
Gruß,
Torsten
@ Torsten:
Vielen dank für die Info vom Umweltbundesamt. Wenn ich das Ding halbwegs richtig verstehe, gilt für meine Möhre noch Euro 1- weil vor 2002 zugelassen, d.h. natürlich so lange auch hier das Besitzstandswahrungsprinzip gilt. Vielleicht gibt es dann noch Hoffnung.
Meine HD1 hat (U-)Kat, aber so wie ich das verstehe, wird bei Fhzg mit Kat eben bei höherer Drehzahl gemessen, was die Messlatte natürlich wieder etwas schwieriger zu überspringen werden lässt. Ich bin sehr gespannt wie die HD-Dealer die Sache handeln. (Jedes mal für AU Vergaser/Bedüsung/ggf.Auspuff tauschen??)
Vielen Dank auch für die Info wegen der Beschlagnahmen in Ffm. Eines der überraschten Opfer des Übereifers der Frankfurter Polizei soll übrigens gesagt bekommen haben, er könne sich ja an den Hersteller wenden, wg. Regress, aber das Moped sei erstmal fällig, auch wenn er nicht wissen konnte, dass das Gutachten nicht unter korrekten Umständen zustande gekommen sei.
Es heisst ja, wenn man mit dem Anwalt droht oder das Wort "Amtsmissbrauch" gegenüber der Rennleitung verwendet, bei denen (verständlicherweise) die Klappe fällt, aber vielleicht hat es dieses mal doch was gebracht (zumindest uns) Sollte es stimmen, dass dort manche Beamten Ärger bekommen haben wäre das wohl für uns gut, aber ich denke die Beamten auf der Strasse haben sich das auch nicht selber ausgedacht, sondern gemacht was von oben angeordnet wurde.
Bei der ganzen Thematik muss ich übrigens gestehen, dass ich zwar einzelne Gerüchte über AU für Mopeds gehört habe, aber ansonsten NICHTS, NADA! Ausserdem gilt ab 01.01.2006 Euro Abgasnorm 3 für Neuzulassungen. Wo blieb der Aufschrei? Warum sind wir Deutschen eigentlich die einzigen, die diese AU-Sch%&$§ in vorauseilendem Gehorsam implementieren? Ich hätte mich gerne engagiert wenn ich geahnt hätte was da kommt, aber ich hätte mich wohl nicht darauf verlassen dürfen, dass die Fachpresse oder gar ein Händler mal darauf hinweist, dass Handlungsbedarf besteht...
You live, you learn.
Naja. Trotzdem viel Spass und hoffentlich keinen Stress on the road!
Ja! Amtsmissbrauch.
Den Tip habe ich von einem Juristen auch bekommen. Man sollte das dem Beamten auf jeden Fall klar machen.
Egal mit welcher Aussicht auf Erfolg, der Antrag taucht in der Personalakte auf. Das ließt sich nicht so schön, wenn eine Beförderung ansteht. ;-)
Wenn in der Schule eine Arbeit die keinen Fehler hat,
mit 6 bewertet wird, wegen Täuschungsversuch, aber der Schüler nicht direkt auf frischer Tat erwischt wurde, wird es wohl auch Probleme geben.
So sollte man sich auch dagegen wehren dass eine HD1 MIT PHON-EINSATZ potentiell illegal ist.
Gruß SCOPE
Das Thema mit der Beschlagnahme ist rechtlich eine extrem heisse Nummer, da dieser Akt in das Grundrecht des Eigentums (Art. 14 GG) eingreift. Bei einem Eingriff ein Grundrecht muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprochen werden, d.h. der Eingriff in das Eigentumsrecht ist nur zulässig, wenn die Beseitigung des illegalen Zustands auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.
Eine Beschlagnahme ist lediglich im Zuge der Beweissicherung denkbar, und die greift, wenn Ihr Euch weigert, sofort zur nächsten TÜV-Stelle zu fahren. Eine sofortige Stilllegung des Bikes käme gfls. auch in Frage, da damit dem Tatbestand des Betreibens eines Fahrzeugs ohne die erforderliche ABE ebenfalls abgeholfen wäre.
Im Falle einer Beschlagnahme helfen Euch diese Erkenntnisse i.d.R. aber nur sehr beschränkt weiter, kann aber die Grundlage einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage bilden. Voraussetzung: Euch ist ein Schaden durch die Entziehung des Eigentums entstanden. Wenn dem so ist: dokumentieren und die Beamten auf Schadenersatz verklagen.
Im übrigen: Auch und gerade in München sind die Grünen spitz wie Nachbars Lumpi, wenn die eine Harley hören. Ich hatte selbst einmal das Vergnügen einer verschärften Polizeikontrolle, als ich von unseren Freunden und Helfern genötigt wurde, unter Polizeischutz nach Hause zu fahren, um den Fahrzeugschein meines Kraftrads vorzulegen. Ergebnis dieser polizeilichen Aktion: Dienstaufsichtsbeschwerde und Entschuldigung vom Leiter der Verkehrspolizei in München bei mir.
Hi,
die AU läßt sich garantiert auch beim Händler machen. Der wird das schon drehen. Zumindest bei der Lautstärke ist das weniger ein Problem. Auch der TÜV-Prüfer der zum Händler kommt ist ein Harley-Freund. Da geht einfach mehr durch.
Ich werden eben TÜV, AU und KD verbinden und den Bock zum Händler bringen.
Dort wurde mir auch die HD1 ohne dB-Killer montiert und eingetragen (nebst Hypercharger und Thunderslide-Kit). Es gab 102 dB Standgeräusch und 3 kW mehr im Schein.
Mittlerweile habe ich die Einsätze aber in die Töpfe geschraubt. Mir fielen nämlich fast die Ohren ab. Jetzt ist es o.k., wobei ich denke, daß die Töpfe im Laufe der Zeit noch etwas lauter werden.
Ich laß das Thema mal auf mich zukommen...
Gruss,
TK