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Abgas Skandal Rückrufaktion 23Q2

VW
Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 6:00

Hallo,

Eine Abfrage der Rückrufaktionen für meinen Touran 1T3 Motor CFJA brachte gerade folgendes Ergebnis:

"30.09.15 23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189"

Bin mal gespannt was diese Maßnahme mit meinem Auto macht!?

Ohne vorab zu wissen was da gemacht wird (Leistungsverlust, Mehrverbrauch etc.) werde ich mein Auto jedenfalls nicht zum Freundlichen bringen bzw. werde ich vorab den Status Quo z.B. mittels Leistungsprüfstand festhalten. Spritverbrauch der letzten Jahre habe ich ohnehin per Spritmonitor.

Bleibt abzuwarten ob vom KBA noch ein Brief ins Haus flattert, der einen quasi zu dieser Maßnahme zwingt.

Gruß,

Joachim

Beste Antwort im Thema

Das wissen die sicherlich, aber wir reden hier nicht von einer

einzigen Software die da angepasst werden muss.

Es ist wie bei jeder Aktion zuvor auch.

- Erst wird die Massnahmennummer festgelegt

- Dann bei Rückruf Info an die Behörden mit der Nummer

- Dann werden in der Datenbank dazu die betroffenen FINs eingetragen

- Mitteilung der betroffenen FINs an die Behörden

- Sicherstellung das Software und ggf Teile verfügbar

- Erstellung von Anleitungen für die Händler

- Freischaltung der Aktionsnummer für Software auf den VW Servern

(damit die wissen was bei welcher SW gemacht werden muss)

 

Das die Massnahmennummer immer weit vor Aktivierung der

entsprechenden Aktion vorhanden ist, ist in den letzten 10 Jahren

bei nicht einer Aktion anders gewesen.

Kurz vor dem Start wird dann eine Info rausgegeben

meist etwa 1-2 Wochen vorher

"Aktionsstart XXYY ab xx.yy.20xx"

Vorher kann eh kein Händler irgendwas durchführen.

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Bei mir gleiches mit Golf VI 2.0 TDI 110PS CBDC BJ2009.

am 2. Oktober 2015 um 7:31

Das ist der nächste Vauxpas!

Nach Prüfung der Fahrgestellnummer mit folgendem Link

http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html

erhält man, als Betroffener, die Aufforderung sich umgehend mit einem autorisierten Volkswagen Vertragspartner in Verbindung zu setzen. Das habe ich gerade getan.

Aussage Volkswagen Berlin Beusselstrasse: "Tut mir leid, dass wir momentan noch nicht tätig werden können. Es handelt sich hierbei zunächst um eine Information und Zuordnung Ihres Fahrzeuges. Wir erhalten noch genauere Informationen seitens VW und können dann in den nächsten Wochen aktiv werden."

Offensichtlich ist im VW-Konzern noch nicht klar, wie man tatsächlich ein gesetzeskonformes Fahrverhalten herstellen kann.

Das wissen die sicherlich, aber wir reden hier nicht von einer

einzigen Software die da angepasst werden muss.

Es ist wie bei jeder Aktion zuvor auch.

- Erst wird die Massnahmennummer festgelegt

- Dann bei Rückruf Info an die Behörden mit der Nummer

- Dann werden in der Datenbank dazu die betroffenen FINs eingetragen

- Mitteilung der betroffenen FINs an die Behörden

- Sicherstellung das Software und ggf Teile verfügbar

- Erstellung von Anleitungen für die Händler

- Freischaltung der Aktionsnummer für Software auf den VW Servern

(damit die wissen was bei welcher SW gemacht werden muss)

 

Das die Massnahmennummer immer weit vor Aktivierung der

entsprechenden Aktion vorhanden ist, ist in den letzten 10 Jahren

bei nicht einer Aktion anders gewesen.

Kurz vor dem Start wird dann eine Info rausgegeben

meist etwa 1-2 Wochen vorher

"Aktionsstart XXYY ab xx.yy.20xx"

Vorher kann eh kein Händler irgendwas durchführen.

am 2. Oktober 2015 um 13:40

Hallo Zusammen,

jetzt wäre es toll wenn wir Erfahrungsberichte von Leidensgenossen bekommen und diese am besten hier in einem Thema gebündelt haben. Mich würde interessieren:

 

1. Wie ist die Aktion für euch abgelaufen? (Kommunikation, Dauer, Mietwagenstellung?)

2. Wie ist die Motorleistung nach dem Update?

3. Wie ist der Dieselverbrauch nach dem Update?

4. Kann man sonst irgendwelche Änderungen feststellen?

5. Habt Ihr für eventuelle Verschlechterungen irgendein Angebot von VW erhalten?

VG Touri

am 2. Oktober 2015 um 15:48

Nach Abgleich der Fahrgestellnummer, steht fest, mein Passat 11/2011, 2,0 TDI ist auch betroffen.

Habe mich umgehend beim Servicepartner gemeldet. Identische Auskunft wie bei @ufojaeger0815, also keine.

Niemand war in der Lage Auskunft zu erteilen, welche Maßnahmen vorgesehen sind, geschweigedenn wann.

 

 

VW ist nicht in der Lage ihre eigenen Vertragspartner vor diesem Onlinecheck über Maßnahmen zu Informieren.

 

Das trägt bestimmt nicht zur Kundenzufriedenheit bei.

am 2. Oktober 2015 um 15:49

Die Frage ist, ob man das Fahrzeug wirklich so abgeben soll um die Maßnahme durchführen zu lassen. Immerhin handelt es sich um ein "corpus delicti".

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 16:27

Das einzig Richtige ist jetzt - abwarten!

1. Abwarten bis Post kommt und den VW Fahrer zur Durchführung der Maßnahme bis zum Zeitpunkt X verpflichtet.

2. Abwarten bis die "Maßnahme" überhaupt in den Werkstätten anläuft.

3. Möglichst abwarten bis zum Zeitpunkt X, je länger man wartet umso mehr Informationen werden zur "Maßnahme" herauskommen:

Was wird genau gemacht? Wird

a) nur der Prüfmodus- /Schummel Programmteil entfernt (was ich persönlich nicht glaube)? Dann wärs ja unproblematisch. Oder wird

b) ausserdem in irgendeiner Weise das Abgasverhalten im Fahrbetrieb geändert durch welche Maßnahmen auch immer? Dann würde ich auf jeden Fall "Beweissicherung" betreiben, indem ich vor der Maßnahme auf den Prüfstand fahre, denn nur so hätte ich wirklich was in der Hand.

Einen Wertverlust um den man mit dem Hersteller streiten sollte gibt es schon jetzt, da bin ich mir sicher.

Sollte durch b) der Schaden noch größer werden, dann :confused::confused:

Auf jeden Fall unterstütze ich den Vorschlag von touri1958 und würde eine Umfrage die in diese Richtung geht befürworten!

Gruß,

Joachim

Wir fahren seit Mai 2014 einen Sharan 2.0 TDI mit 130 kw, Bluemotion, SCR-Kat (AdBlue) . Motorkennbuchstaben CFG. Den Typ EA189 habe ich in den Unterlagen nicht gefunden, bin auch am Motorblock noch nicht fündig geworden. Es ist am Motor auf jeden Fall nicht obenauf etwas eingestanzt, das mir sofort ins Auge fallen würde.

Hatte auf einer Webside letzte Woche gelesen, dass aufgrund des Gewichtes des Sharans die Abgas-Menge nur zufriedenstellend mit SCR-Kat + AdBlue zu reduzieren ist, diese Technik bei leichteren Fahrzeugen aber aus Kostengründen häufig nicht verwendet wird. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass der Sharan nicht betroffen ist (war als Modell auch auf keiner Webside aufgeführt). Aber bei der Eingabe der Fahrgestellnummer auf der VW-Seite wurde mir auch angezeigt "30.09.15 23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189".....

Dann warten wir mal ab, wann die Post von VW kommmt

Gruß

Beate

am 3. Oktober 2015 um 10:47

Bin auch dabei...und warte erstmal ab.

Polo 6R 1,6 TDI 66KW 03L.1, Grundmotor TF3/TJ1, DSG, Match, Produktion: 27.09.2012, EZ 11/2012,

somit geh ich in 4 Wochen zwecks § zum AU-Test und frag mal nach den Stickoxiden...

Durchhalten liebe Gemeinde

Grüßle vom Häbi

Frage: Wo kann man sein betroffenes Auto (hier AUDI) außerhalb von VW-Audi auf Leistung prüfen lassen? Macht man dies bei Bosch oder beim ADAC oder TÜV oder bei einem anderen Autohaus (BMW, Mercedes). Was kostet so was ca.? Danke!

wenn es bei dieser "Maßnahme" zu einer Leistungsreduktion kommt (was m.E. kaum anders funktionieren dürfte) müsste die Typprüfung angepasst werden, denn die leistungsrelevanten Werte des Motors haben sich verändert und das müsste eigentlich auch zu einer Änderung der Fahrzeugpapiere führen.

Weis jemand ob diese Serviceaktion bereits angelaufen ist?

So schnell wird das nicht anlaufen, Ab Januar will VW loslegen nach dem Plan was dem KBA vorgelegt wurden. Das soll dann fast das ganze Jahr dauern. Aus Erfahrung kann man davon ausgehen das es eh länger gehen wird ;) Ist am Ende aber auch erstmal egal, das Auto fährt ja.

Und Wenn die Maximalleistung bleibt bzw innerhalb der Toleranz, dann muss da auch nicht geändert werden. Die Kennlinie kann aber ganz anders werden.

Es wird bestimmt den ein oder anderen Anwalt geben der sich auf das Thema einschießt und sich damit ne Golde Nase verdient.

Und die Sache mit 1,6er wird eh noch interessant. Da wissen sie wohl selber noch nicht wie sie es lösen.

Zitat:

Und Wenn die Maximalleistung bleibt bzw innerhalb der Toleranz, dann muss da auch nicht geändert werden. Die Kennlinie kann aber ganz anders werden.

die Maximalleistung müsste dann auch bei der angegebenen Drehzahl vorhanden sein, denn die ist in jedem Fall eine spezifizierte techn. Angabe der Typprüfung (auch CoC)

Ob der Verlauf der (Drehmoment-)Kennlinie (bzw. die Drehmoment-Eckdaten) auch in der Typprüfung spezifiziert ist, weiß ich nicht.

Die Drehmomentkennlinie würde ich aber in jedem Fall als zugesicherte techn. Eigenschaft ansehen, denn deren Eckwerte sind z.B. in vielen Verkaufsunterlagen angegeben worden und die Kennlinie hat erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten (Leistung) bei mittleren Drehzahlen. VW hat in diesem Zusammenhang ja auch "Durchzugswerte" (z.B. 80-120km/h im x-ten Gang) in den Unterlagen genannt. Diese würden dann auch nicht mehr stimmen.

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