Abgabe VW fordert Reparatur in VW zugelassener Werkstatt

Hallo Zusammen,
hatte 3 Jahre nun eine VW Finanzierung incl. aller Versicherungen bei denen in Berlin; wollte das Auto nun wieder zurück geben; Das Autohaus veranschlagt nun für Lackschäden, beschädigten Felgen und Reifen 8100 € . Meine alte Autowerkstatt würde den Schaden für 2300 - 2500 € beheben. Leider steht in meinem Vertrag, das Schäden bei der Garantieversicherung vermittelnden Händlern , oder einem anderen durch den Hersteller anerkannten Betrieb ihrer Wahl , durchgeführt werden müssen. Allerdings hat VW allen Vertragswerkstätten die Verträge gekündigt, so das in Berlin nur die großen Autohäuser mit Werkstatt in Frage kommen !!! Monopolisierung vom Feinsten. Was kann ich tun? Kennt sich jemand da aus..die Differenz beträgt fast 6000€ , die ich jetzt zahlen soll . Danke im Voraus
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wie kann man fremdes Eigentum nur so verwanzen.......🙁

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Zitat:

@f355 schrieb am 22. August 2018 um 17:31:07 Uhr:


Der Verband der mandantenlosen Anwälte wir das nicht gerne hören, aber man kann doch miteinander Reden. Üblicherweise ist niemand besonders scharf auf einen Rechtsstreit, so dass man eigentlich eine für beide Seiten brauchbare Lösung finden müsste.

Worüber genau möchtest du hier reden und was könnte der Grund sein in einen Rechtsstreit einzutreten ?

Der Leasingeber lacht dich aus beim Versuch da irgendwas zu "reden" und das vollkommen zu recht.

Zitat:

Ist der TE blind? Ich versteh das nicht. Will gar nicht wissen wie die Wohnung dazu aussieht oder alles andere.

Bei derartigen Kommentaren sträuben auch mir sich die Nackenhaare. Man sollte schon differenzieren können.

Zitat:

So wie deren Autos aussehen, ist es wohl auch in Ihrem Kopf bestellt......

Und auch das ist sehr daneben, insbesondere die Verallgemeinerung.

Zitat:

Deine Vergleiche hier mit der AFD sind eine Frechheit. Du kannst ja deine merkwürdige Meinung zu diesem Fahrzeugzustand gern kundtun, ist ja soweit in Ordnung.

Diese Beurteilung eines Vergleiches spricht eine deutliche Sprache!

Der Leasinggeber stellt sich dieses Fahrzeug garantiert nicht auf den Hof, wenn er es dem Leasingnehmer zu einem vernünftigen Preis verkaufen kann. Da lacht niemand.

Zitat:

@f355 schrieb am 22. August 2018 um 17:57:15 Uhr:


Der Leasinggeber stellt sich dieses Fahrzeug garantiert nicht auf den Hof, wenn er es dem Leasingnehmer zu einem vernünftigen Preis verkaufen kann. Da lacht niemand.

Natürlich stellt der sich das Teil nicht auf den Hof.

Der kassiert die 8k und schiebt den Schrott so wie er ist zum Restwert an irgendeinen Aufkäufer weiter.

Und alle lachen außer dem Leasingnehmer, der hatte aber seinen Spaß schon vorher mit den Berliner Bordsteinen.

Maximal könnte man ganz vorsichtig versuchen (!) 3,50 EUR bei von den Reparaturkosten hinfort zu verhandeln.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. August 2018 um 17:04:22 Uhr:



Zitat:

@martinb71 schrieb am 22. August 2018 um 11:41:44 Uhr:


Es wäre schön wenn der TE dazu mal endlich die im Leasingvertrag stehende Summe für den Kauf nennen würde.

Ich wüsste nicht, dass im Leasingvertrag eine Kaufsumme steht. Schließlich ist der Kauf am Ende der Laufzeit nicht vorgesehen.

Der Leasingnehmer hat gar keinen Anspruch darauf, das Fahrzeug zu kaufen. Wer das von vorne herein plant, sollte eher die Finanzierung mit Schlussrate wählen. Da hat er am Ende der Laufzeit die Wahl zwischen Kaufen und Zurückgeben.

Der TE ht bisher nichts von Leasing erwähnt. Lediglich von VW Finanzierung.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 22. August 2018 um 19:03:10 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. August 2018 um 17:04:22 Uhr:


Ich wüsste nicht, dass im Leasingvertrag eine Kaufsumme steht. Schließlich ist der Kauf am Ende der Laufzeit nicht vorgesehen.

Der Leasingnehmer hat gar keinen Anspruch darauf, das Fahrzeug zu kaufen. Wer das von vorne herein plant, sollte eher die Finanzierung mit Schlussrate wählen. Da hat er am Ende der Laufzeit die Wahl zwischen Kaufen und Zurückgeben.

Der TE ht bisher nichts von Leasing erwähnt. Lediglich von VW Finanzierung.

Stimmt. Das kam von dem von mir Zitierten.

Die Lösung des Problems ist hier wie schon mehrfach geschrieben:
Fahrzeug kaufen, weiterfahren oder aufbereiten lassen und verkaufen.

Finanzierung mit Rückgabe oder Leasing ist für Privatkunden immer ein Risiko. Am Ende steht immer eine Nachzahlung oder das Gerenne zum Beulendoktor.
Bei einer Firma mit einem Pool von Leasingfahrzeugen läuft das viel geschmeidiger.
Dafür zahlen die natürlich auch nicht nur 99 € im Monat.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 22. August 2018 um 20:50:30 Uhr:



Am Ende steht immer eine Nachzahlung oder das Gerenne zum Beulendoktor.

Blödsinn. Bevor ich Dienstwagen hatte, habe ich ein Fahrzeug geleast und 1 Fahrzeug mit Schlussrate finanziert. Beide vor der Rückgabe zum Aufbereiter gegeben, 1x noch Geld herausbekommen (wegen Minderkilometern), das andere mal nichts nachzahlen müssen, da waren die Mehrkilometer gerade noch in der Toleranz.

Also ich habe jetzt auch schon öfter geleaste Dienstwagen zurückgegeben. Die sahen aber auch nie so aus, obwohl da auch nicht selten mal ein Poolfahrzeug drunter war...

Einmal gab es Geld zurück, wegen Minderkilometern, einige wenige Male waren (berechtigte) Nachzahlungen fällig, der Großteil verlief aber Reibungslos.

Was ich beim hier oft genannten Vorschlag des Rückkaufs noch zu Bedenken gebe: Ja, viele Leasinggeber bieten das an... aber: Auch hier verzichtet niemand auf seinen Gewinn, nur um den Leasingnehmer glimpflich aus einer für ihn ungünstigen Lage herauskommen zu lassen. Die beiden Anbieter mit denen ich beruflich zu tun hatte, haben zwar Angebote für eine Übernahme nach Leasingende unterbreitet, die waren auch nie wirklich schlecht, aber immer unter der Vorraussetzung abgegeben, dass die Fahrzeuge bei Rückgabe in entsprechendem Zustand sind und erst nach erfolgter, eventuell fälliger Wartung und/oder Reparatur veräussert werden. Ein Kauf ohne vorherige Rückgabe und die damit verbundene Abgeltung der sich aus dem Leasingvertrag ergebenden Pflichten (ggf. Aufbereitung, fällige Wartung, Reparaturen, wenn auch nur kostmetischer Natur etc.), quasi im (ungepflegten, unreparierten) Istzustand, wäre zumindest dort nicht möglich gewesen.

Mag sein dass andere Leasinggeber das anders handhaben, ich kenne es aber nur so.

Mir kommt es so vor, als habe der TE sich bei den hier bei MT anzutreffenden Meinungsrichtungen gleich zwei Mal an den für ihn falschen orientiert:

1. Warum sollte ich auf Leasing- und Mietfahrzeuge aufpassen? Die gehören mir doch nicht. So lange ich sie fahre werden sie schon durchhalten und die Zeit danach ist das Problem des Trottels der sie kauft.

2. Ich habe keine Zeit oder Lust mich um Autopflege zu kümmern. Warum soll ich Hunderte von Euros zum Aufbereiter tragen, nur damit der Händler dann weniger Arbeit hat?

In diesem Fall ist das böse nach hinten losgegangen, denn wer nach diesen Prämissen verfahren will, der darf bei der Behandlung des Fahrzeugs nicht so maßlos übertreiben.

Den Wagen derartig abzurocken und ihn dann noch ohne Aufbereitung zur Rückgabe zu bringen - das bedeutet es sich wenigstens ein Mal zu oft einfach gemacht zu haben. Ein Profi-Aufbereiter hätte sehr viel von den 8.100,00€ sparen können.

Wenn man den TE mit seiner Angabe "Finanzierung" so verstehen darf, dass er eine Ballonfinanzierung für das Auto hat, dann stellt sich das etwas einfacher dar. Dann ist er berits Käufer des Fahrzeugs und hat nun die Schlussrate an der Backe oder er muss beim Rückkauf durch den Händler die Schäden als Abzug akzeptieren. Beim freien Verkauf würde er besser wegkommen als über den Händler.

Zitat:

@Knergy schrieb am 22. August 2018 um 10:28:12 Uhr:


darauf gleich aber auf die persönlichen Verhältnisse des TE zu schließen bzw. ihn so grundlos runterzumachen, ist keinesfalls in Ordnung.

Wenn er sich drei Jahre nicht um sein Auto kümmert wäre ich deiner Meinung. Aber nicht einmal zur Rückgabe mal Waschen, Müll raus und aussaugen zeugt schon von ziemlicher Ignoranz und Respektlosigkeit.

Da das ein VW ist: Kaum ein Hersteller hat transparentere Bedingungen, VW hat einen ziemlich detaillierten Schadenkatalog herausgegeben den alle Kunden von Leasing und Finanzierung bekommen. Da steht schön aufgelistet welche Schäden akzeptiert werden und welche nicht. Da sollte für einen Leasingnehmer schon vor Abgabe klar sein was kommt. Abgesehen davon dass da auch steht dass ein Auto gereinigt und ausgesaugt zurückzugeben ist.

Die Summen müsste man nachrechnen, sieht für die Schäden aber plausibel aus. HU ist erst September, die ist nicht zu zahlen. Pauschale Lackaufbereitung geht auch zu Lasten des Händlers und darf nicht dem Kunden berechnet werden. Alles was unter pauschale Lackaufbereitung fällt ist normale Gebrauchsspur. Lackverätzung muss man live sehen ob die nur etwas den Klarlack angegriffen hat oder tiefer geht.

Denke die beste Lösung wird die hier schon oft genannte sein: Mit dem Händler reden ob man das Auto nicht selber übernehmen kann und dann an "XYZ Im- und Export" verkaufen. Das geht bei VW immer. Die Leasinggesellschaft dahinter verkauft das Auto nie an den vorherigen Leasingnehmer. Der Händler bei dem das Auto abgegeben wird hat aber das Recht zur Eigenvermarktung und kann das Auto übernehmen und dem Kunden verkaufen - wenn er will. Alles eine Frage des vernünftigen miteinander redens - und des Preises.

Bei Fuhrparks hat sich etwas eingebürgert dass auch für Kleinkunden bei Fahrzeugen mit einigen Macken/Schäden empfehlenswert ist: Gebrauchtwagenbewertungen machen TÜV/Dekra und Co. auch. Vor Rückgabe selber beauftragen, mit der Liste der Schäden zum nächsten Aufbereiter "mach fertig was du billiger reparieren kannst als die Summe im Gutachten". Und dann das Auto zurückgeben.

Für das nächste Auto: Einparkhilfe vorne und hinten mitbestellen und Stahlräder mit Radkappen oder zumindest Alufelgen in kleiner nehmen - wird bei den ganzen Bordsteinberührungen billiger. Alternativ gibt es auch Einparkkurse.

Bei den Beschädigungen hätte man es auch mit einem großen Fuhrpark schwierig glimpflich aus der Nummer rauszukommen.

Wenn es eine klassische VW 3 Wege Finanzierung ist würde ich auch dazu raten die Kauf Variante zu wählen und den Wagen dann anderweitig zu verwerten.

Der TE hat nirgends gesagt, dass er nicht bereit ist zu bezahlen, sondern ihm der Betrag sehr hoch vorkommt. Das ist er auch, denn die Aufstellung hat einen entscheidenden Fehler: bei allen Beträgen handelt es sich um Reparaturkosten, nicht um Minderwerte. Nur letztere dürfen aber in Rechnung gestellt werden!

Noch zwei Tipps an den TE:
1. Um bei der Rückgabe einem guten Eindruck zu machen, sollte man das Auto zumindest ordentlich aussaugen.
2. Man sollte ein Leasingfahrzeug / 3-Wege-Finanzierung-Fahrzeug regelmäßig pflegen, d.h. einmal im Monat in die Waschstraße.

Ich denke den wirst du jetzt kaufen müssen.
Wenn du ihn nicht mehr haben willst, lässt du die Werkstatt ran, die Vogelkotflecken kann man wahrscheinlich wegpolieren, ein paar Lackierarbeiten sind fällig, Felgenaufbereitung und Service, eine gescheite Aufbereitung und dann geht der sicherlich als Gebrauchtwagen einigermaßen weg...

Diese Leasinggeschichten funktionieren nur, wenn man mit dem Auto wenig fährt und es in Neuzustand abgibt...
Das ist aber bei vielen Autos nach 3 Jahren nicht mehr der Fall, davon leben die Autohäuser 😉
Irgendwer muss die Party halt bezahlen, und das ist immer der Kunde, wer denn sonst?

Zitat:

Wer von Euch ohne jegliche eigene mangelnde Pflege, Kratzer, Bordsteinschrammer ist, der verdamme den TE bis zum Boden.

Das kommt auch viel darauf an, wie und wo man das Auto einsetzt.
Wenn man damit im Großstadtalltag unterwegs ist, das Auto immer draußen steht, dann bleibt es gar nicht aus, dass n Vogel draufscheißt oder einem wer ne Macke reinfährt und abhaut. Auch solche Räder sind einfach nichts für bordsteinreiche Regionen...

Mein "Gebrauchtwagen" sieht meistens besser aus, weil er regelmäßig aufbereitet wird, also alle 4-6 Jahre wird er gereinigt, poliert, nachlackiert, Stoßstangen & Felgen erneuert, usw. usf.

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