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Auszahlung und Reparatur

Themenstarteram 13. Februar 2007 um 1:43

hi, ich hätte mal ne wichtige Frage!!

Vor 2 Wochen ist mir ein alter Mann in meinen Fiat Brava reingefahren (und zwar vorne Links, genau in den Reifen der jetzt nicht im 90 Grad Winkel steht sondern sagen wir mal 75).

Als der Gutachter der Dekra kam hat er gemeint das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und ich habe mittlerweile das Gutachten bekommen! Dort steht das die Reparatur 4300€ betragen würde und ich bekomme für das Auto 3000€ von der Versicherung + 300€ Restwert von einem Händler ( da er mein Auto ins Internet gestellt hat, und ein Händler dafür 300 € bietet und ein anderer 280€)( er selbst hat den Restwert auf 300€ festgelegt).

Nun zu meiner Frage: Wenn ich nun auf die 300€ verzichte, die 3000€ nehme, das Auto behalte und privat in einer Werkstatt reparieren lasse und mich des sagen wir 2500 kostet (wäre im Ausland) (die 500€ die übrig bleiben wäre eh der Ausfall, den ich 14 Tage lang kriege) wie ist dann die Rechtslage, wenn mir in sagen wir mal einem halbe Jahr wieder jemand reinfährt?

Mir wurde nämlich erzählt, dass ich dann gar nichts mehr bekomme, da mir das Auto schonmal ausbezahlt wurde.

Das glaub ich aber nicht, da ich das Auto ja wieder reparieren lassen hab und der Wert ja wieder hergestellt wurde, und wenn mir doch wieder jemand reinfährt, dann mindert des den wert wieder von dem was ich reingerichtet hab und ich müsste doch wieder den SChaden bezahlt bekommen. Davon hängt nun ab ob ich das Auto reparieren lasse oder verkaufe.

Denn ich richte das Auto nicht mit 2500€ her und dann fährt mir wieder einer rein, und ich verliere das Auto und das Geld welches ich benutzt habe um es wieder zu reparieren!!

Danke schonmal für die Hilfe, hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, ist scho sehr spät :) !!!

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10 Antworten

Dieses Thema des "mehrfachen" Totalschadens hatten wir erst kürzlich hier: http://www.motor-talk.de/t1343072/f13/s/thread.html

Am besten mal den ganzen Thread durchlesen, da sollte deine Frage dann beantwortet sein.

am 13. Februar 2007 um 7:51

Wenn du das auto selbst fachgerecht reparierst (wel der lackierer ein guter Freund ist oder,...) gibt es keinen Unterschied zur reparatur in einer werkstatt, Du musst nur dem versicherer belegen dass auch repariert wurde. bei einem neuen schaden wird dann wahrscheinlich überprüft ob die vorherige rep. fachgerecht war.

der rest steht in dem anderen thread

am 13. Februar 2007 um 12:41

Eins versteh ich nicht.

Was wäre gewesen wenn die Versicherung dir ihren hauseigenen Gutachter kommen hätte lassen. Hättest du das auch zugelassen?

Und schicken sie dir den DEKRA dann ist alles gut?

Das soll kein Vorwurf sein, du kannst als Laie davon ja nichts wissen.

Hast du den Wiederbeschaffungswert mal anhand von www.Autoscout.de und www.mobile.de überprüft, ob er auch im Rahmen liegt?

Zwei benannte Restwertaufkäufer, heißt für mich der DEKRA hat dein Auto mal wieder gegen unsere oberste Rechtsprechung in die Internetrestwertbörse gestellt.

BGH Thema Restwert:

Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 - VI ZR 132/04

Zitat:

Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht

verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO) und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen

werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte

Wieso machst du dich erst kundig, nachdem du alles schon zugelassen hast, was die zahlungspflichtige Versicherung dir vorgeschlagen hat? Ist Mal wieder eine m. E. sehr aufällige, versicherungsfreundliche Wertekonstelation, Auffällig heißt dabei nicht unbedingt falsch, aber auffällig eben.

Noch eine Frage: Ist der Wiederbeschaffungswert 3.000€ oder 3.300 €? Wird aus deiner Formulierung nicht klar. Du bekommst WBW - Restwert von der Versicherung. D.h. wenn du 3.000 von der Versicherung bekommst und 300 € über den Restwert müsste dein Fahrzueg eine WBW von 3.300 € haben.

Da du 30 % über Wert fachgerecht richten darst wäre bei 3300 € x 1.3 =4290 bei 4.300 € Schaden dein Auto um 10 € totgeschrieben.

Mit wieviel Prozent MwSt-Anteil ist der Wiederbeschaffungswert ausgewiesen? Ich Wette mal einfach: 19%!!!!!!

Wer hält dagegen?

Mfg

G.o.

P.S: Weisst du das du immer noch einen eigenen Gutachter beauftragen darst, siehe Ratgeber in meiner Signatur!

am 13. Februar 2007 um 17:13

Mal zum Thema Restwert (und Restwertbörse)

Hier wird immer wieder davon gesprochen, das Einstellen in Restwertbörsen sei unseriös, unzumutbar und nur der qualifizierte, neutrale und unabhängige Sachverständige kann den Restwert festlegen.

Ich möchte mir nichts anmaßen, aber kein Kfz-Sachverständiger ist in der Lage, einen Restwert zu „ermitteln“. Hier geht es ausschließlich um Angebot und Nachfrage.

Einem Geschädigten entsteht auch keinerlei Nachteil, wenn er den Restwerterlös erhält, der ihm von einer Versicherungsentschädigung abgezogen wird.

Da sich mit beschädigten Fahrzeugen z.T. viel Geld verdienen läßt, bleibt einzig die Frage, in welche Taschen es fließt (fließen soll).

Ich verfolge immer wieder den umgekehrten Weg, um die Historie von ehemals unfallbeschädigten Fahrzeugen nachvollziehen zu können.

Wurde ein Unfallwagen über die Restwertbörse vermittelt, gibt es zumeist nur noch einen weiteren Käufer, bis das Fahrzeug – wo und wie auch immer – repariert und wieder in Verkehr gebracht wird.

Wurde ein Unfallwagen zu einem geringen Restwert nach Gutachten an den heimischen Abschleppdienst bzw. die heimischen Werkstatt verkauft, profitieren in der Regel noch zwei bis fünf weitere Restwertaufkäufer bis das Fahrzeug - wo und wie auch immer – repariert und wieder in Verkehr gebracht wird. Zwischen einzelnen Restwertaufkäufern verliert so manch Unfallfahrzeug auch schon mal erheblich an Fahrleistung.

am 13. Februar 2007 um 17:40

Sozusagen profitieren ohne Restwertbörse ein Haufen Mittelständer (und somit u. U. auch meine Tante, dein Onkel unser Kumpel, der oder die in einem diesen Firmen arbeiten) zu lasten des Profit der Versicherungswirtschaft.

Unser BGH ist somit durchaus Weise und zeigt Weitsicht!

Mfg

G.o.

am 13. Februar 2007 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Sozusagen profitieren ohne Restwertbörse ein Haufen Mittelständer (und somit u. U. auch meine Tante, dein Onkel unser Kumpel, der oder die in einem diesen Firmen arbeiten) zu lasten des Profit der Versicherungswirtschaft.

Unser BGH ist somit durchaus Weise und zeigt Weitsicht!

Mfg

G.o.

Eine andere Anwort war nicht zu erwarten. An einem Schaden sollen nach deiner Auffassung möglichst viele profitieren, damit der Aufwand des zuständigen Versicherer so umfassend wie nur möglich ausfällt - nur nützt das einem Geschädigten und eigentlich einzig Betroffenen herzlich wenig.

Und das eine Versicherung als Wirtschaftunternehmen keine Überschüsse erwirtschaften sollte, müsstes du mir und vielleicht auch den anderen Forumsteilnehmern einmal erläutern.

am 13. Februar 2007 um 18:50

Und was nützt es dem Geschädigten wenn die Versicherung mehr Gewinn erwirtschaftet. Sag jetzt bitte nicht niedrigere Prämien sonst verzweifel ich noch.

Was nützt es dem Geschädigten, wenn unseriöse Restwerthändler unseriöse Preis in diesen Börsen bezahlen und dies nur tun können weil sie wissen sie werden den Längsrahmen ja nicht erneuern bloß irgendwie gerade klopfen, die Sevolenkung nicht austauschen oder die Airbags einfach abhängen und leer zubauen.

Was nützt es dem Geschädigten wennn unseriöse Restwertaufkäufer nur Briefe kaufen um Auftragsklau zu begehen und zusätzlich ein ordentliches Sümmchen mit den Ersatzteilen zu verdienen?

Warum denkst du, haben unsere schlauen BGH Richter derart entschieden?

Genau, aus den oben genannten Gründen und weil Deutschland von seinem Mittelstand lebt und weil Geschädigte ihr Auto halt trotz Totalschaden wieder sauber richten wollen, dies aber aufgrund nichthinnehmbarer finazieller Einbußen, dank überzogener Restwerte nicht mehr tun könnten.

Ich bleibe dabei:

Unser BGH ist somit durchaus Weise und zeigt mit diesem BGH Urteil Weitsicht!

Mfg

G.o.

am 13. Februar 2007 um 19:22

Welche Gewissheit verschafft dir das Recht, alle Restwerthändler, die sich an einer Restwertbörse beteiligen, als unseriös einzustufen?

Woher nimmst du die Weisheit, das ein Fahrzeug, das der örtliche Abschleppdienst oder der Vertragshändler aufgekauft hat, letztlich nicht doch dort landet, wo du und wir alle sie eigentlich nicht gern sehen würden?

Kein Kfz-Sachverständiger und keine Versicherung hat Einfluss darauf, wo letztlich ein unfallbeschädigtes Fahrzeugwrack verbleibt oder wie es wieder in den Verkehr gebracht wird.

Und über "kriminelle Machenschaften" hat sich der BGH in diesem Zusammenhang nicht mal ansatzweise Gedanken gemacht, geschweige denn es zur Grundlage einer Entscheidung gemacht. So etwas sollte dann auch nicht behauptet werden.

Hi,

@gutachter:

komm runter.

Dein Hinweis an den Geschädigten war doch okay - und zureichend. Du wirst aber wohl nie verstehen, das Polemik deine Beiträge keineswegs aufwertet... (leider)

Die aufgeführten Beispiel sind ja wieder haarsträubend (unseriöse Restwertehändler, Airbags einhängen, etc...) --> nein, sowas passiert sicher bei jedem Restwertkäufer, der sich in die Börse verirrt, richtig?... *kopfschüttel*

Und alle Restwertkäufer außerhalb der Börse sind seriös?

Ganz ehrlich - wo liegt der Unterschied, ob der Restwertkäufer vor Ort die Dinger die du aufgeführt hast, durchzieht oder der fremde (wobei in meinen letzten Gutachten sowohl Börse als auch lokaler Markt analysiert und aufgeführt waren)?

Was genau ist übrigen "Auftragsklau"? Guten Morgen, in der modernen Marktwirtschaft angekommen? Ganz abgesehen davon - die Restwertkäufer in der Börse sind keine Mittelständler? Da sind nur weltweit operierende Unternehmen dabei?.... *gg*

Sorry Gutachter - ich versteh deine Extrembeispiele und ich versteh deinen (zu Anfang) getätigten Hinweis - was ich nicht verstehe, warum du deine Beiträge qualitativ immer wieder veraust durch die Pauschalisierungen, diese ständige Hexenjagd deines erklärten Gegners Versicherung.

Gehört so nicht in ein Forum. Du machst unnötig Angst, anstatt seriös (ja, das inflationär gebrauchte Wort ;)) zu informieren. Dabei könntest du es anders.

Naja, seis drum - es wird sich nicht ändern.

Grüße

Schreddi

Da die Frage des Threaderstellers nun beantwortet wurde und hier nur noch OT gepostet wird, ist der Thread an dieser Stelle

*closed*

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