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ABE Zulassung und TüV Gutachten

Themenstarteram 5. August 2018 um 20:27

Hallo,

ich kenn mich mit dem Zeug nicht wikrlich aus.

Ich möchte mir Feder kaufen, nun aber steht bei den einen Federn ABE Zulassung bei den anderen TüV Gutachten. Was ist der Unterschied?

Nach meiner Logik, mit ABE muss ich nicht zum Tüv, muss aber das Papier immer im Auto haben.

Und mit dem Tüv Gutachten zum Tüv fahren und es eintragen lassen. Oder ist das anderes.

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13 Antworten

Genau so ist es. Ich habe auch Federn mit ABE verbaut und sind solange eintragungsfrei bis andere als Serie vorgegebene Reifen oder Felgen verbaut werden. Dann muss es in Verbund eingetragen werden

Genau das heist es. Aber die ABE bezieht sich auf das Serien Fahrzeug. Hast du andere Felgen montiert ist die ABE hinfällig da die Kombination nicht geprüft wurde und du musst das ganze Eintragen lassen, genaueres müsste aber in der ABE stehen ab wann diese nicht mehr gültig ist. Mit Gutachten musst du immer Eintragen lassen, da sind Punkte aufgeführt die überprüft werden müssen, da man die meisten ABEs und Gutachten der Hersteller runterladen kann kannst du dir das vorher durchlesen was zu beachten ist.

Themenstarteram 5. August 2018 um 21:05

Zitat:

@Zoker schrieb am 5. August 2018 um 22:57:20 Uhr:

die meisten ABEs und Gutachten der Hersteller runterladen kann

Der Link zur pdf von H&R geht nicht.

Was heißt serien Felgen? Felgen ab Werk oder Felgenmaße, die der Herstelle freigegeben hat. Max ET usw

Zitat:

Nach meiner Logik, mit ABE muss ich nicht zum Tüv,

Kann sein, kann nicht sein. Auf jedenFall die Auflagen des ABE-Gutachtens lesen.

Auch bei ABEs kann es sein, dass man damit zum TÜV muss und den korrekten Einbau bestätigen lassen muss. Unterschied ist dann, dass das Mitführen der ausgefüllten ABE reicht. Mit einem Teilegutachten musst du unbedingt zum TÜV und bekommst dann einen Zettel für die Zulassungsstelle mit, damit diese die Fahrzeugpapiere korrigieren können.

Zitat:

@Atrox17 schrieb am 5. August 2018 um 23:05:16 Uhr:

Zitat:

@Zoker schrieb am 5. August 2018 um 22:57:20 Uhr:

die meisten ABEs und Gutachten der Hersteller runterladen kann

Der Link zur pdf von H&R geht nicht.

Was heißt serien Felgen? Felgen ab Werk oder Felgenmaße, die der Herstelle freigegeben hat. Max ET usw

Hast du direkt bei H&R geschaut? Ich habe mal ein paar Fahrzeuge ausprobiert, da gingen der Download der Gutachten, ABE gab es da aber auf den ersten blick keine. Bei KW und Koni das gleiche, da gibt es auch keine ABE für eine Tieferlegung, nur Teilegutachten. Wenn du über irgendwelche Onlineshop suchst dann geh ich mal davon aus das die Beschreibung falsch ist, und die ABE mit einem Teilegutachten gleichgesetzt wird.

Themenstarteram 6. August 2018 um 14:29

Zitat:

Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen

sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen

Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und

die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten

Dass bedeutet also, wenn ich z.B BBS Felgen kaufe mit ABE für mein Auto muss ich diese nicht Eintragen lassen wenn ich zusätzlich die Federn verbaut habe?

Ja, war von einer Shopseite, da H&R diese nur über Händler verkauft.

Tatsächlich gibt es nur ein Gutachten. Auf der Shopseite waren 40/40 ABE und 50/50 Tüv Gutachten

Zitat:

Dass bedeutet also, wenn ich z.B BBS Felgen kaufe mit ABE für mein Auto muss ich diese nicht Eintragen lassen wenn ich zusätzlich die Federn verbaut habe?

Auch die BBS-Räder können abnahmepflichtig sein.

Also: Beide Gutachten genau lesen.

Und: ABE -> Eintragungsfrei -> Bedeutet nur: Keine Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. August 2018 um 23:55:39 Uhr:

Auch bei ABEs kann es sein, dass man damit zum TÜV muss und den korrekten Einbau bestätigen lassen muss.

Natürlich ist "TÜV" da aber nicht wörtlich zu nehmen, eine Änderungsabnahme kann wohl jeder PI einer ÜO durchführen...

Zitat:

Mit einem Teilegutachten musst du unbedingt zum TÜV und bekommst dann einen Zettel für die Zulassungsstelle mit, damit diese die Fahrzeugpapiere korrigieren können.

Nein, auch bei einem Teilegutachten ist üblicherweise das Mitführen des Nachweises über die Änderungsabnahme (*) völlig ausreichend, genau wie bei einer Änderungsabnahme aufgrund einer ABE.

In beiden Fällen kann es aber auch notwendig sein, die Fahrzeugpapiere sofort berichtigen zu lassen. Das steht dann aber auf dem Nachweis drauf.

 

(*) die Papiere sind dann "bei der nächsten Befassung" zu ändern, also wenn aus irgendwelchen anderen Gründen ein neuer Fahrzeugschein erstellt wird. Es hat sich aber wohl irgendwie durchgesetzt, dass auch die nicht-Änderung bei zwischenzeitlicher Befassung nicht beanstandet wird.

Zitat:

@Golf3vec schrieb am 5. August 2018 um 22:57:05 Uhr:

Ich habe auch Federn mit ABE verbaut und sind solange eintragungsfrei bis andere als Serie vorgegebene Reifen oder Felgen verbaut werden.

Ich habe letzte Woche noch eine ABE für H&R-Federn in der Hand gehabt, die auch bei der Verwendung von Sonderrädern keine Änderungsabnahme forderte. Ich kenne aber auch solche z.B. für den Twingo, bei denen ist jede Kombination mit Sonderrädern gleich ein 19(2)-Fall (Erlöschen der BE, Einzelbegutachtung, Neuerteilung der BE durch die Zulassungsstelle).

Es gibt in dem Bereich zwar ein paar Faustregeln, wie es "meistens" ist (z.B.: "Tieferlegung nur durch andere Federn macht keine Probleme mit Sonderrädern, beim Gewindefahrwerk sind Sonderräder gleich ein 19(2)-Fall"), aber man muss immer jeden Einzelfall betrachten und genau lesen, was in den jeweiligen Gutachten steht!

@hk_do Bei TÜV weiß der Ottonormalo was gemeint ist. Wenn wir jetzt noch mit Vollgutachter etc. anfangen, dann verwirrt es nur...

Und es ist bei Felgen/Fahrwerk, um die es hier geht, nicht üblich, dass diese bei Verwendung eines Teilegutachtens zur Abnahme nicht sofort in den Fahrzeugpapieren aufgenommen werden müssen. Ich hatte noch keine Abnahme von Felgen oder Federn für die ein Teilegutachten vor lag, die nicht unverzüglich in die Papiere einzutragen war.

Da ich es bei einem Fahrzeug immer eintragen lassen wollte, wenn mal wieder etwas anliegt, wollte ich die Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit korrigieren lassen (kostet ja nicht viel, so lange der Fahrzeugbrief nicht von Änderungen betroffen ist, was z.B. bei Leistungs-/Hubraumänderung der Fall ist), allerdings musste ich dann zur HU und der Prüfer schickte mich direkt zur Zulassungsstelle, da die Papiere noch nicht korrigiert waren. Und auch hier musst du genau lesen, da ich schrieb, dass die Zulassungsstelle damit die Papiere korrigieren kann und nicht sofort muss, es kommt halt immer auf den Einzelfall an. Interpretiere bitte nichts hinein und schreibe nicht aufgrund deiner Fehlinterpretation, dass eine Aussage falsch ist, das verwirrt nur unnötig...

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. August 2018 um 01:56:56 Uhr:

Und es ist bei Felgen/Fahrwerk, um die es hier geht, nicht üblich, dass diese bei Verwendung eines Teilegutachtens zur Abnahme nicht sofort in den Fahrzeugpapieren aufgenommen werden müssen.

Doch, das ist sogar ein eher seltener Ausnahmefall bei einer Änderungsabnahme.

Da gibt es auch keinen Unterschied, ob die Änderungsabnahme auf Grundlage einer ABE oder eines Teilegutachtens durchgeführt wurde.

Dann habe ich wohl immer die falsche Hardware gekauft oder die Prüfer hier handhaben es anders.

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