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Zusatz bei der Zulassung

Themenstarteram 5. April 2017 um 16:46

Hallo,

 

ich bekomme demnächst einen Neuwagen und lasse diesen auf eine dritte Person zu. Gibt es eine Art Zusatzklausel bei der Zulassungsstelle, welche vermerkt, dass Steuersachen und Knöllchen, etc direkt an mich weitergeleitet werden und nicht erst an den eigentlichen Halter?

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Ist genauso falsch...

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Nein das bekommt immer der Halter des Fahrzeugs.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 5. April 2017 um 19:10:13 Uhr:

Nein das bekommt immer der Halter des Fahrzeugs.

Das ist so pauschal gesagt schlicht falsch.

@TE: Frag mal, ob man dich als Empfangsbevollmächtigten eintragen kann.

am 6. April 2017 um 3:42

In Berlin ist es so ,dass im Anmeldebogen man ankreuzen kann wer der Halter und der Verantwortlicher ist.

Wird dann in der Zulassung vermerkt.

Beispiel Kind minderjährig ,schwerbehindert,hier wird dann der Verantwortliche eingetragen und das Kind als Halter.

Den Grund warum hier ein Halter und ein Verantwortlicher eingeragen werden soll wird zumindest hier in Berlin nicht hinterfragt.

B 19

am 6. April 2017 um 7:22

Diese Konstellation kenne ich auch noch nicht.

Ich war aber einmal Versicherungsnehmer für meinen Stiefsohn als Halter

eines Fahrzeuges wegen der Versicherungsprozente.

Aber Wie ist das denn bei Leasingfirmen ?

Sind die denn nicht Halter des Fahrzeuges und bekommen doch nicht die Knöllchen oder ?

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 6. April 2017 um 09:22:24 Uhr:

Aber Wie ist das denn bei Leasingfirmen ?

Sind die denn nicht Halter des Fahrzeuges und bekommen doch nicht die Knöllchen oder ?

Nein, Halter ist der Leasingnehmer. Jedenfalls bei MB. Ich denke aber, dass es bei den anderen genauso ist.

Das Problem ist nicht die Zulassungsstelle, da kann entweder den Standort des Fahrzeuges oder einen Empfangsbevollmächtigten eintragen lassen. Das Problem ist Flensburg, das wird nur der Halter gespeichert und alle automatischen Anfragen außerhalb der Gemeide spucken automatisch den Halter aus. Was bei einigen netten Vätern ((als Halter eingetragen), die für die ewigen Verkehrsverdstöße ihres Nachwuches den Briefkasten leeren dürfen, für Haßanfälle sorgt. Bei der Steuer kann man sich als Empfänger des Bescheides eintragen lassen ,soweit ich das weiß. Hilft im obigen Fall leider nichts.

Da man den Steuerbescheid eh nur ein einziges Mal bekommt und dann jährlich abgebucht wird, ist es ja nicht so tragisch, wenn einmalig der Bescheid an den Halter geht.

Für die regelmäßige Steuerzahlung kann derjenige, der die Steuer bezahlen soll, seine Bankdaten angeben und ein SEPA Mandat erteilen. Das kann auch jemand vollkommen anderes sein, als im Fahrzeugschein.

am 7. April 2017 um 9:21

Der Steuerbescheid kommt jährlich, eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist Pflicht. Diese muss auf den Fahrzeughalter bei einem inländischen Geldinstitut lauten, hier kann man wohl nichts umleiten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. April 2017 um 11:21:12 Uhr:

Der Steuerbescheid kommt jährlich, ....

Dann wohnst Du nicht in Deutschland.

Denn hier wird er einmalig nach der Anmeldung erstellt, das wars dann auch.

Der nächste Bescheid kommt dann erst wieder bei der Abmeldung.

am 7. April 2017 um 14:42

Du solltest öfter deine Post öffnen ;) Der Steuerbescheid kommt jährlich, das ist schon so richtig, weil ja auch jährlich vom Konto eingezogen wird. Und der Zoll macht nichts ohne entsprechenden Bescheid, das dürfte er auch gar nicht. Ich hab die aktuellen jährlichen Bescheide für beide Autos grad in die Buchhaltung einsortiert :)

Sei Dir gewiss, daß ich meine Post sorgfälltig öffne und auch verwalte.

Eventuell solltest Du dich auf den aktuellen Stand bringen.

Denn dann wäre dir aufgefallen, daß nicht mehr das Wohnort Finanzamt für die Kfz-Steuer zuständig ist, sondern seit 01. Juli 2014 der Zoll. Ich sehe das hast Du gerade berichtigt.

Hier mal direkt vom Zoll, dritter Unterpunkt: Kraftfahrzeugsteuerbescheid, zweiter Absatz.

http://www.zoll.de/.../beginn-und-ende-der-steuerpflicht_node.html?...

Bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine unbefristete Steuerfestsetzung. Der erstellte Steuerbescheid behält für die Folgejahre seine Gültigkeit. Höhe und Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich aus Ihrem Steuerbescheid.

Zahlungserinnerungen werden durch die Zollverwaltung nicht versandt.

Einen neuen Steuerbescheid erhalten Sie nur, wenn sich besteuerungsrelevante Änderungen ergeben.

 

Eventuell hast Du hier die Steuer- mit den Versicherungsunterlagen verwechselt.

Denn die Beitragsrechnungen kommen jährlich.

am 7. April 2017 um 15:11

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 7. April 2017 um 17:06:52 Uhr:

… Eventuell hast Du hier die Steuer- mit den Versicherungsunterlagen verwechselt.

Mit Sicherheit nicht.

Der Zoll verschickt EINEN Bescheid, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt und JÄHRLICH einen Bescheid, wenn die Steuer noch zu überweisen ist (bei relativ alten Zulassungen), das ist zumindest mein letzter Stand, der mir vor ein paar Wochen vom HZA so bestätigt wurde...hat aber alles mit der Frage des TE nix zu tun...

am 7. April 2017 um 20:13

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 7. April 2017 um 17:14:37 Uhr:

… hat aber alles mit der Frage des TE nix zu tun...

Meine Kernaussage war ja, dass der Halter die Einzugsermächtigung erteilen muss, also hier keine Möglichkeit besteht, die Steuer auf einen anderen als den Halter weiterzuleiten.

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