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ABE und Eintragung
Moin zusammen, nochmal ne Frage zum ABE: Muss ein Teil mit ABE zwingend eingetragen sein, oder reicht es aus die entsprechende ABE mitzuführen? ( es geht um einen seitlichen Kennzeichenhalter von Genscher, welcher zwar eine ABE hat, aber nicht im Schein eingetragen ist )
Christian
Beste Antwort im Thema
Hey locker bleiben, war ironisch gemeint....
Mir ist das wirklich völlig Latte.
Und außerdem verstehe ich deinen Kommentar zum Dealer nicht. Er hat ihm gesagt, dass er das Teil nicht geliefert bekommt und hat ihm eine Alternative angeboten. Dass die dem TE zu teuer ist, ist ja nicht das Problem des Händlers. Ihm deswegen unqualifizierte Vorwürfe zu machen ist auch keine Art und Weise.
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26 Antworten
So ein Unsinn...
Da ist das Problem wieder: Wenn ich 10 Leute frage, sagen 5 „muss eingetragen werden“ und die andern 5 „muss nicht eingetragen werden“ !? Evtl. liegt es am Ende an der Willkür der unterschiedlichen Prüfer ( TÜV / Dekra ... ) ?
Es gibt gesetzliche Vorschriften die je nach Fahrzeug anders sind.
In der "alten" StVO mag ein KZ-halter (ohne ABE) grundsätzlich nicht eintragungspflichtig sein. Nach EG-Richtlinie sind sie es.
Wenn du also nach Euro3 oder 4 zugelassen hast gilt das eben.
Aber das ganze Trara ist doch auch überflüssig. Geh einfach zum TÜV, lass ihn abnehmen und gut ist. Die beissen nicht. Zumindest wenn du dem nicht erzählen willst wie er seinen Job zu machen hat, dann evtl doch.
Der Halter muss halt gewisse Voraussetzungen erfüllen. Aber das musste er auch in der StVO.
Ich bin vor paar Wochen hin und hab dem nen selbstgemachten vorgezeigt. Die Nummer war krumm und schief aber drauf. Und sonst sind die Bedingungen nun auch nicht so streng.
Höhe, Winkel, Licht - fertig.
Neuste Aussage von meinem Harley Händler, in Bezug auf den originalen seitlichen KZH ! „ Die gewünschte Variante kann nicht bestellt werden, da US Artikel ohne Gutachten geblockt sind !“
Dafür könnte er mir aber eine ( modifizierte / durch Metallbauer )
eintragungsfähige Lösung basteln lassen. Kostet dann übrigens über das doppelt wie die Originale!
Ich hab dass jetzt mal dankend abgelehnt.
Da fahr ich echt mal lieber selbst beim TÜV vorbei und spreche mit den Prüfern drüber. Irgendwie werd ich dass Gefühl nicht los, dass der Harley Händler einfach keinen Bock auf die gewünschte „einfache“ Lösung hat !
Zitat:
@Visiableman schrieb am 20. Dezember 2018 um 20:14:13 Uhr:
Neuste Aussage von meinem Harley Händler, in Bezug auf den originalen seitlichen KZH ! „ Die gewünschte Variante kann nicht bestellt werden, da US Artikel ohne Gutachten geblockt sind !“
Dafür könnte er mir aber eine ( modifizierte / durch Metallbauer )
eintragungsfähige Lösung basteln lassen. Kostet dann übrigens über das doppelt wie die Originale!
Ich hab dass jetzt mal dankend abgelehnt.
Da fahr ich echt mal lieber selbst beim TÜV vorbei und spreche mit den Prüfern drüber. Irgendwie werd ich dass Gefühl nicht los, dass der Harley Händler einfach keinen Bock auf die gewünschte „einfache“ Lösung hat !
so ist es
Wahrscheinlich will er ihn dir nicht verkaufen, weil der Halter so scheiße aussieht und auch er vielleicht seinen Stolz oder einen guten Ruf zu verlieren hat...
Denk mal drüber nach
Hab mal drüber nachgedacht. Guter Ruf ? Fehlanzeige! Stolz ? Fehlanzeige ! Ahnung ? Fehlanzeige ! Wunsch des Kunden erfüllen ? Fehlanzeige ! Ob der scheiße aussieht oder nicht kann ihm und DIR ziemlich scheiß egal sein.
Hey locker bleiben, war ironisch gemeint....
Mir ist das wirklich völlig Latte.
Und außerdem verstehe ich deinen Kommentar zum Dealer nicht. Er hat ihm gesagt, dass er das Teil nicht geliefert bekommt und hat ihm eine Alternative angeboten. Dass die dem TE zu teuer ist, ist ja nicht das Problem des Händlers. Ihm deswegen unqualifizierte Vorwürfe zu machen ist auch keine Art und Weise.
Zitat:
@Visiableman schrieb am 26. Dez. 2018 um 22:52:39 Uhr:
Fehlanzeige !
Warum gehst du dann da hin?
Selbst schuld..

Ich tät jetzt erstmal über den Nick nachdenken, ihn ggfs. "abmelden"/löschen, und das "Visiableman" in ein einfaches, korrektes "Visible" ändern (und das "man" per Leerzeichen abgetrennt, dann wird's auch "amerikanisch" verständlich ).
Und dann wieder passende Kommentare abgeben.
Ähhh: Oberlehrermodus "Aus"!
Um einfach mal wieder zur Eingangsfrage zurück zu kommen:
Nein!, Anbauteile mit ABE müssen nicht eingetragen werden, es reicht das Mitführen der ABE.
Der klägliche Rest gehört m.E. in eine eigene Diskussion.
Grüße
Uli
Danke für die Tipps
Hatte bislang (20 Jahre lang) an meinen Moppeds immer selbst gebaute Kennzeichenhalter, aber nie übertrieben, hatte bisher nie den Tüv Prüfer interessiert.
Habe das jetzt auch bei meine Bob gemacht, Kennzeichenbeleuchtung mit e-Zeichen + Rückstrahler mit e-Zeichen selbstverständlich dran. Allerdings ist der nächste Tüv erst in 1 Jahr, werde sehen ob dies den Tüv Prüfer diesmal interessiert.