ABE Multifunktionslenkrad ?
Hallo Caddy-Gemeinde,
daß man ein MFL nachrüsten kann und welche Teile man dafür braucht, kann man ETKA entnehmen oder in diversen Threads lesen.
Mein Problem ist aber, daß ich zumindest den Einbau beim freundlichen machen lassen muß, da es ein Leasingfahrzeug ist und ich vom Airbag, den man neu braucht, grundsätzlich die Finger weg lasse.
Nachdem ich mir jetzt die Teile (außer Airbag) laut ETKA besorgt habe, wurde der Einbau mit der Begründung abgelehnt, es fehle die Unbedenklichkeitsbescheinigung/ABE für dieses Lenkrad. Ich solle mir diese doch vom Kundenservice Inland besorgen. Dieser Kundenservice verwies mich wieder an den Händler, er solle das mit dem Händlerservice erledigen. Dieser wiederum erklärte mir er sei dafür nicht zuständig und ohne dieses Schriftstück gibt´s keinen Einbau. Hier schließt sich jetzt der Elendskreis.
Hat jemand schon ein MFL in einer Vertragswerkstatt einbauen lassen, und wenn ja, wie wurde das mit der Freigabe gelöst ??
Bin für jede Hilfe dankbar !!
P.S. Habe eine Anfrage an VW per Email geschickt, jedoch bis jetzt keine Antwort erhalten.
28 Antworten
Bist du dir sicher, daß du alles Caddyteile gekauft und mitgebracht hast? Mir klingt es danach, als wäre irgend ein Teil nicht für den Caddy und der Händler verlangt von dir einen Nachweis, das es trotzdem zulässig ist.
Oder du hast ihn verärgert, weil du dein Material wo anders kauftest.
Mein Frontstoßfänger, die Wasserkastendämmung und einiges mehr ist auch vom Touran.... dachte solang es von VW ist, wirds auch verbaut? 😕 Da braucht man ne ABE?
Eine ABE von VW Teilen für VW Fahrzeuge, gibt es sowas überhaupt? Wenn dann schimpft sich doch sowas eine Unbedenklichkeitserklärung für Umbauten.
Ich kann mich aber daran erinnern das es diese für den Airbag nicht gibt.
Sag halt das du das auf eigenes Risiko einbauen lässt... Oder geh in eine freie Werkstatt, die haben auch meistens nen Airbagschein und dürfen das umbauen. Die bestellen dann den Airbag für dich bei VW und verbauen das auch.
Meine Werkstatt des Vertrauens hat das für 30 Euro Kaffeekasse gemacht, jedoch habe ich alle Teile selbst besorgt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Li-La-Lu
Bist du dir sicher, daß du alles Caddyteile gekauft und mitgebracht hast? Mir klingt es danach, als wäre irgend ein Teil nicht für den Caddy und der Händler verlangt von dir einen Nachweis, das es trotzdem zulässig ist.Oder du hast ihn verärgert, weil du dein Material wo anders kauftest.
Das Lenkrad stammt aus einem Caddy Bj. 2012, wurde durch ein R-Line Lenkrad ersetzt.(dies wurde in einer freien Werkstatt an einem Privatfahrzeug gemacht) Kabel für MFL wurde laut ETKA Teilenummer bestellt, die mir der freundliche selber herausgesucht hat. Lenksäulensteuergerät ist ein Highline, da GRA verbaut, muß daher nicht gewechselt weden. Airbag soll der freundliche bestellen und mit Lenkrad einbauen. Somit ist alles original von VW und nix gebastelt oder vom Zubehörhandel. Am Material kann´s wohl nicht liegen...
Einbau auf eigenes Risiko würde ich machen, aber es ist ein Leasing-Firmenwagen mit Privatnutzung, da muß alles offiziell sein und bleiben. Wenn sonst mal was passieren sollte und es wird bemerkt, daß das Lenkrad nicht zur Auslieferungsvariante gehört, dann fährst du laut KD-Hotline ohne Betriebserlaubnis für das ganze Auto ! Und diesen Versicherungszoff will ich mir ersparen. Ich probiers einfach mal bei einer anderen VW Werkstatt. Fakt ist, daß der Umbau in die Ausstattungsliste des Fahzeugs eingepflegt werden muß, alles andere ist illegal.
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Dann kommst Du um einen VWN Partner nicht rum. Obwohl (?????) darf es eigentlich ein "NUR" VW Servicepartner auch? Ich frage mal mein Opel Autohaus - ein VW Servicepartner.
@ Meigrosoft :
Danke für Deine Mühe, wenn`s der Servicepartner auch in die Ausstattungsliste einpflegen kann ist´s mir wurscht wer´s macht.
Ach ja, VW hat sich auf meine leicht angesäuerte Email gemeldet, sie wollen sich telefonisch bei mir melden, bin mal gespannt...
Melde mich wenn´s was neues gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Haegar680
... und es wird bemerkt, daß das Lenkrad nicht zur Auslieferungsvariante gehört, dann fährst du laut KD-Hotline ohne Betriebserlaubnis für das ganze Auto ! Und diesen Versicherungszoff will ich mir ersparen. ...
Völliger Quatsch mit dem "ohne Betriebserlaubnis". Wenn die nachgerüsteten Teile zum Homologationsumfang des Caddys 2k gehören, bleibt sie selbstverständlich erhalten. Homologationsumfang heißt, daß es einen Caddy gibt (egal welche Ausstattungslinie) der ab Werk diese Teile besitzt.
Wenn du mich fragst, ist es nur ein bürokratisches Problem für VW, die Ausstattungsliste nachzuziehen, da es für deine Aufrüstung keinen Maßnahmencode von VW gibt. Normalerweise ist das Nachziehen der Ausstattungsliste unnötig. Hier wird dann dein Leasingvertrag dann wohl zum Problem.
Das Problem an der Geschichte ist doch ganz simpel: es gibt keine offizielle Freigabe von VW für die Nachrüstung bzw. offizielle Nachrüstlösung. Entweder ab Werk bestellen oder (wenn das nicht möglich ist/war) Pech gehabt. Der 🙂 wird wahrscheinlich auch mit seinem VAG-Tester nicht das MFL freischalten können bzw. nicht wissen, wie es funktioniert. Daher die Räuberpistole mit der ABE.
Für Original-VW-Teile gibt es keine ABE wie für Zubehörteile. Das läuft heutzutage alles über verbindliche Vorgaben und Zertifizierungen von Seiten der Hersteller an die Zulieferer.
Wie kann es wohl angehen, dass im Caddy Teile mit Nummern von VW Passat, Golf, Polo, Sharan, Touran oder auch diversen Audi-Modellen Verwendung finden?😉
Das betrifft, Lenkräder, Bremsteile, Griffe, Leuchten, Räder,.............
Im Caddy sind nicht nur Teile von VW verbaut sondern, auch Teile von Skoda.
zB die Taschenlampe im Tramper ist vom Skoda Yeti.
@ Li-La-Lu : Genau DAS habe ich den KD dann auch gefragt. Es kann ja wohl nicht sein, daß Teile die verbaut werden in baugleichen Fahrzeugen illegal sein sollen, nur weil man sie nachrüstet !?! Es MUß irgendwo eine Freigabe für dieses Originallenkrad für den Caddy geben, sonst wäre der Einbau ja generell nicht genehmigt. Noch verrückter ist ja in meinen Augen die Forderung der Vertragswerkstatt, die für ein VW Originallenkrad, ermittelt mit ETKA, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller VW verlangt, nur um dieses einzubauen. Der Oberwitz : Aussage des Teiledienstleiters : "Wenn die Genehmigung für das Lenkrad vorliegt ist der andere Airbag (Sicherheitsbauteil !!!) kein Problem...." Soll heissen : für ein anderes Lenkrad brauche ich eine Freigabe, für einen anderen Airbag nicht ???
Diese und andere Fragen konnten mir die Damen des KD nicht beantworten, auch die Existenz einer Fachabteilung, die sich mit Teilefreigaben auskennt wurde verleugnet.
Bin mal morgen auf den Anruf von VW gespannt...., wenn dann aber der gleiche Mist herauskommt wie zuvor, überlege ich mir ernsthaft ob man so etwas mal veröffentlichen sollte.
Ich glaube Li-La-Lu und PIPD Black haben beide recht, die haben einfach keine vorgegebene Umbaulösung in der Schublade, daher wird abgeblockt. Aber meiner Meinung nach treibt ein solches Verhalten die Kunden dann eher in Hinterhofwerkstätten (was nichts schlechtes heissen soll) als in Vertragswerkstätten. Da kommen dann Umbauten zustande, die einer genaueren Prüfung vielleicht nicht standhalten. Und die "Profis" jammern wegen Kundenmangel.
Was die Codierung angeht : Die sollten nur mal die Sufu mit dem Stichwort "Multifunktionslenkrad" anwenden, was im Werkstattinfosystem nicht drinsteht, findet man da.
Die Leasing hat auf Nachfrage kein Problem mit einer Aufwertung des Fahrzeugs, nur muß es von einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden und dann im Fahrzeug verbleiben.
Bin mal auf den versprochenen Anruf gespannt, werde dann berichten.
Hab zum Thema Homologation was im Caddy-Forum gefunden :
Der Austauch eines Lenkrades, auch wenn es sich um ein Originalteil des Fahrzeughersteller handelt, ist eine Bauartveränderung die umfänglich nicht in der EG-Homologation des Fahrzeuges enthalten ist. Somit ist eine solche Änderung nach §§ 19 und 21 StVZO durch Vorlage einer auf das Fahrzeugteil bezogene Homologation, Bauartgenehmigung nach § 22 StVZO oder Teilgutachten nach §19 (3) StVZO oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers zur Abnahme nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen des Kraftfahrzeughandwerkes der zur Abnahme nach §21 StVZO berechtigt ist, abzunehmen.
Erfolgt dies nicht, und die Grundlage nach §19 (3) StVZO ist nicht gegeben, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges in vollem Umfang. Insbesondere da der Austausch des Lenkrades einem Verstoss nach § 19 (2) Punkt 2. ...eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ... zugrunde liegt!
Au weia !
Zitat:
Original geschrieben von Haegar680
Der Austauch eines Lenkrades, auch wenn es sich um ein Originalteil des Fahrzeughersteller handelt, ist eine Bauartveränderung die umfänglich nicht in der EG-Homologation des Fahrzeuges enthalten ist. ...
Das Multifunktionslenkrad ist aber Umfang der Homologation, denn Fahrzeuge werden auf die Schlüsselkennzahlen (z.B. 0306 AMT) bezogen homoligiert. Diese Homologation umfaßt sowohl die Grundausstattung, als auch die "Vollausstattung" mit allen aufpreispflichtigen Sonderausstattungen wie dem MFL. Es gibt keine Homologation nur bezogen auf "deinen" Caddy.
Dein Queltext wäre auf ein Lenkrad zutreffend, was nicht ab Werk im Caddy verbaut wird, z.B. das vom Golf 7 GTI.
Richtig!