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ABE für Hella schwarze Rückleuchten

Themenstarteram 5. März 2004 um 17:40

Hallo wer kann mir eine kopie von einer ABE bescheinigung für die schwarzen Rückleuchten(Hella)vom GOlF II schicken?

hochsal@aol.com

MFG.Jens

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45 Antworten

FALSCH!!!! Ich weiß nich wer immer wieder diesen Blödsinn erzählt aber ein E Prüfzeichen entbindet noch lange nicht das es man dazu keine ABE benötigt. Das E Prüfzeichen muß so oder so vorhanden sein, das heißt lediglich das es für das jeweilige Land zugelassen ist. Dennoch gibt es für jedes Bauteil entweder ein Teilegutachten oder eine ABE

am 5. März 2004 um 21:58

mmmh, sorry Matze80...wenn die Dinger ein E Prüfzeichen haben sind sie zugelassen und geprüft.

Wozu dann noch die ABE ?

Versuche noch den entsprechenden §§ zu finden.

Gruß

John091040

Du hast recht allerdings nicht mit allem, ist das E Zeichen vorhanden wurde es geprüft und für den Verkauf freigegeben, du hast allerdings zu fast jedem Teil gewissen Auflagen zu beachten. Bei schwarzen Rückleuchten zum Beispiel wirst Du darauf hingewiesen Extra Rückstrahler anzubringen oder eine Extra Nebelschlußleuchte. Außerdem steht in der ABE schriftlich drin das dieses Teil durch Sachverständige geprüft und für das jeweilige Fahrzeug freigegeben wurde. Außerdem steht darauf die KBA Nummer welche beim Kraftfahrtbundesamt mitsamt dem Prüfbericht aufbewahrt wird.

am 5. März 2004 um 22:15

§§ 21a STVZO besagt das ein E Püfzeichen reicht.

Das mit den "Katzenaugen" bei den ganz schwarzen von Hella habe ich auch gelesen.

 

Gruß

John091040

Es reicht definitiv NICHT, wenn du mir nicht glaubst dann geh zum TÜV und informier dich dort. Ich habs schon mehr als einmal hinter mir.

am 5. März 2004 um 22:33

ich sags für einige gern öfter:

lest euch einfach hier mal nen paar Threads zu dem e-Prüfzeichen durch. Da stehts echt oft genug, dass das in Verbindung mit Leuchten am Auto ohne weitere Dokumente zugelassen ist. Da brauch jetzt also keiner mit Felgen mit e-Prüfzeichen kommen, das ist was anderes. Es geht allein um Lichter. Die im Forum kennen sich bezüglich der StVO sehr gut aus. Sie werdens wohl auch wissen. Unter irgend einem Thread werden auch zwei seiten gezeigt (die eine hat john091040 bereits gepostet), wo das nochmal erklärt ist. Leider ist genau die andere Seite aufschlußreicher, als die hier gepostete. Wens interessiert, der sollte halt mal die e-Prüfzeichen Threads durchlesen.

Des weiteren haben sies ja nun auch bei dem Tuningkram bei Kabel1 gesagt. Wers nochmal hören möchte, sollte auf die seite gehen und sich den stream angucken von der zweiten folge, wo die ersten Sachen montiert werden. Sicher nicht das beste Beispiel, aber es ist nunmal so, dass die breite Masse es so sieht. Kann also nich so viel falsches dran sein.

am 5. März 2004 um 22:41

Zitat:

Original geschrieben von tzyn

ich sags für einige gern öfter:

lest euch einfach hier mal nen paar Threads zu dem e-Prüfzeichen durch. Da stehts echt oft genug, dass das in Verbindung mit Leuchten am Auto ohne weitere Dokumente zugelassen ist. Da brauch jetzt also keiner mit Felgen mit e-Prüfzeichen kommen, das ist was anderes. Es geht allein um Lichter. Die im Forum kennen sich bezüglich der StVO sehr gut aus. Sie werdens wohl auch wissen. Unter irgend einem Thread werden auch zwei seiten gezeigt (die eine hat john091040 bereits gepostet), wo das nochmal erklärt ist. Leider ist genau die andere Seite aufschlußreicher, als die hier gepostete. Wens interessiert, der sollte halt mal die e-Prüfzeichen Threads durchlesen.

Des weiteren haben sies ja nun auch bei dem Tuningkram bei Kabel1 gesagt. Wers nochmal hören möchte, sollte auf die seite gehen und sich den stream angucken von der zweiten folge, wo die ersten Sachen montiert werden. Sicher nicht das beste Beispiel, aber es ist nunmal so, dass die breite Masse es so sieht. Kann also nich so viel falsches dran sein.

hm... komisch auf meinen hella scheinwerfern waren E prüfzeichen... die bullen die mich kontrolliert haben wollten ne ABE und die story mit den E prüfzeichen haben sie mir nicht abgenommen und der typ von der dekra wollte auch die ABE sehen... anscheinend sind da auch einige leute in dem business nicht richtig ausgebildet...

Ok da es hier wohl Leute gibt die es anscheinend besser wissen lass ich euch mal machen, mehr als warnen kann ich auch nicht. Soll mir auch recht sein, ich weiß das das E Zeichen nicht ausreicht un gut is.

am 5. März 2004 um 23:06

jo, weil du es auch nicht belegen kannst. Ich habs schon so oft gesagt. Zeigt was vor, wo das steht oder geregelt ist. Ihr/du wisst/weißt es auch nur von der Polente und Dekra/Tüv. Und da sind wohl auch einige nich aufm damm. Ich kanns leider auch nicht genau sagen. Ich les das halt und da steht es so - in einigen Threads werden sogar entsprechende Absätze der StVO zitiert.

Meine schwarzen Blinker (mit orangener Streuscheibe innen) haben ebenfalls nur ein e-Prüfzeichen. Ne ABE gabs dazu auch nich. Wüsste auch nich wofür. Sie leuchten orange und gut is. Bei RL versteh ichs auch nicht so. Außer bei so sachen wo es komplett klarglas ist und halt bestimmte leuchtmittel eingesetzt werden und und...

und sollten sie meinen, dass es nicht reicht, dann sollen sie mir doch bitte die entsprechende Regelung zeigen. Für irgendwas muss das Prüfzeichen ja sein. Sicher nicht nur dafür, dass man weitere sachen auf blinkern/Rl stehn hat, damit man noch weniger durchsieht.

Du scheinst das nich ganz zu schnallen, ein E Zeichen besagt das dieses Teil einer Prüfung unterzogen worden ist und für den Einbau freigegeben wurde, das muß jedes Teil über sich ergehen lassen. Sonst könnte theoretisch ja jder hinterhof schmied irgendwelche Leuchten basteln. Über jedes Teil der Lichttechnik muß vor der Zulassung ein Lichttechnisches Gutachten erstellt werden, darauf bekommt jedes Teil eine KBA Nummer und eine Bescheinigung das die Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Am Ende ist das dann die ABG/ABE bzw das Lichttechnische Gutachten.

Wenn es so wäre wie Du sagst dann könnte ich ja auch "theoretisch" Opel Rückleuchten auf nen Golf kloppen wenn die nen E Prüfzeichen haben. Du siehst also das is logisch schon absoluter Schwachsinn was Du erzählst.

Ich kann da dem Matze nur meine volle Zustimmung schenken und werfe mal noch meine Leuchten mit in die Waagschale:

1.) Klarglasblinker mit Standlichtfunktion:

Die haben auch ein e-Prüfzeichen UND eine ABE. Und ohne diese ABE hätte mich der TÜV mit Recht bei der HU nicht durchgelassen und die Polizei verlangt auch das Papier dazu trotz e-Prüfzeichen.

Der Grund auch hier: in der ABE stehen Auflagen für das jeweilige Teil mit drin. Bei meinen Klarglasblinkern mit Standlichtfunktion beispielsweise, dass die originalen Standlichter deaktiviert werden müssen.

2.) Blaue Seitenblinker:

Die haben auch ein e-Prüfzeichen UND eine ABE.

Auch hier kontrollierten TÜV und Polizei die ABE.

3.) Blaue Rückleuchten:

Dito. Auflage zu den Leuchten: zusätzliche Reflektoren müssen montiert sein inkl. Einhaltung der Einbauposition. Außerdem steht drin, dass die Nebelschlussleuchte nicht integriert ist und dass diese bei Kfz ab Baujahr xx an bestimmten Positionen extern nachgerüstet werden muss.

4.) Klarglas-Hauptscheinwerfer:

dito.

5.) Klarglas-Fernscheinwerfer:

dito.

6.) Seitenmarkierungsleuchten:

dito.

Wer's nicht glaubt, soll sich halt montieren was er will und bei der nächsten Kontrolle unangenehm auffallen. Ich habe meine ABEs schön sortiert in einer Mappe im Auto. Die Polizei und der TÜV können so auf Verlangen alles einfach prüfen und jeder verlässt die Kontrolle mit guter Laune. Die Amtspersonen, weil sie es leicht haben und ich, weil ich nichts zu befürchten habe ;)

Noch ein Nachtrag zum e-Prüfzeichen:

auch wenn auf einer Leuchte ein e-Prüfzeichen drauf ist, muss das Bauteil unverändert angebaut werden. Gerade heute hat wieder einer hier in einem anderen Thread gepostet, dass er sich aus den originalen Frontblinkern die orangenen Streuscheiben ausgebaut hat und dafür orange getönte Leuchtmittel eingebaut hat.

Das ist natürlich verboten, weil sich dadurch die technischen Eigenschaften der Leuchte ändern. Somit ist das von Matze bereits erwähnte lichttechnische Gutachten erloschen und das Teil hat keine Genehmigung mehr!

Wer also meint, sowas machen zu müssen um die 20 oder 30 Euro für zugelassene Klarglasblinker mit ABE zu sparen handelt gesetzeswidrig und kann das auch nicht durch Forenbeiträge oder Internetfunde von sonstwo schönschreiben!

Nur mal so nebenbei...

am 6. März 2004 um 1:09

hallo,

hab mir den beitrag jetzt mal durchgelesen und jetzt meine frage dazu.

Klick mich <----diese klarglasblinker wären ja mit abe

also könnte man sie ja anbauen und gut is.

vorausgesetz man führt die abe immer mit sich im auto?

Ja, so sieht es aus. Stehen Auflagen in der ABE, müssen die natürlich eingehalten werden.

Ich habe mal noch eine Broschüre beim TÜV gefunden, wo noch was zu nachträglich angebauten Leuchten steht. Hier der betreffende Ausschnitt, damit man nicht suchen muss:

"...Was im Einzelnen Sache ist, und ob die Leuchte zum eigenen Fahrzeug passt, muss den mitgelieferten Papieren zu entnehmen sein - also ein Abdruck der Bauartgenehmigung nebst genauen Hinweisen für die Verwendungsmöglichkeiten und die Montage. Prüfen Sie vor dem Kauf von Leuchten und Rückstrahlern, ob diese Unterlagen beigefügt sind! Wenn nicht: Verlangen Sie vom Verkäufer, dass er sie Ihnen aushändigt..."

Hier der Link zur Broschüre:

TÜV-Tipps "Pkw-Beleuchtung"

Und noch eine allgemeine Broschüre zu Anbauteilen:

TÜV-Tipps "Änderungen am Fahrzeug"

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