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ABE für Gepäckträger & Koffer ?

Hallo allerseits.
Ich verkaufe gerade ein Gepäckträgersysten und Koffer bei E-bay. Ein Potentieller Käufer hat mich gefragt ob eine ABE vorhanden sei.
Nun schau ich dumm aus der Wäsche. Von einer ABE für Gepäckträger und Koffer habe ich noch nie gehört.( oder gesehen.)
Auch bei neuen Trägern war bisher nur die Anbauanleitung und allerhöchstens ein TÜV und GS Zeichen dabei.
ABE, Gutachten oder ähnliches, wie wir es von Lenkern & Co kennen, Fehlanzeige.
Gibt es neue Regelungen in der STVZO ?
Sind Gepäcksyteme seit kurzem Eintragungspflichtig ?
Oder wie. oder was.
Wer kennt sich aus ?
Gruß
Jürgen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Da kenne ich mich aus, daher habe ich mich geäußert. Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, mache ich das in der Regel nicht.

Oh mei, mal locker bleiben. Klingt ein bissl wie:

"wer die eigene Meinung nicht aus dem Stehgreif mit Paragrafen untermauern kann, hat gefälligst den Rand zu halten...":D

Ganz nebenbei, die Aussage - es wohl mal gehört zu haben, sagt ja hinreichend aus, dass man sich in der Sache selbst nicht sicher ist. Oder?

Mag auch sein, dass meine technischen Kennisse in Sachen Auto/Motorrad eher begrenzt sind und rein auf bisherigen (22/25 Jahren) Laien-Erfahrung bestehen, aber genau aus dem Grund bin ich ja bei MT - um mir Informationen und Tipps zu holen. Dafür wenden sich andere vertrauensvoll in Steuer- und Vertragsrechtsfragen an mich und ich bin froh, dem einen oder anderen User da schon geholfen haben zu können. So gleicht sich das durch Nehmen und Geben dann auch wieder ein bissl aus...

:)

Zitat:

...das ist in Sachen Motorrad (damit hast Du offensichtlich auch wenig am Hut)

Nun gut, diese Aussage erschließt sich mir jetzt nicht so wirklich. Mag sein, dass ich momentan noch etwas unschlüssig und nach langer Abstinenz wieder auf der Suche nach der richtigen Maschine bin, aber ob das gleich auf akute Ahnungslosigkeit rückschließen lässt - na ja, egal...

:D

Am besten alles mal ein bissl locker nehmen...

:):p
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Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Also etwa so... :D

Breite ist Ok, Höhe dürfte noch ein bisschen mehr.

(Hoffentlich wurde der Ironiemodus verstanden

:D

)

0016

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Na ja, für einen juristischen Schlagabtausch bin ich eigentlich immer zu haben. Ähmmm, nur fällt mir hier leider nix Gegenteiliges ein und die StvO zählt dann auch nicht zu meinem Spezialgebiet, sofern es sich nicht um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Strafzetteln handelt... :D
Aber ich meine seinerzeit auch gehört zu haben - nicht breiter als der Lenker. Die Höhe kann man wohl mal außen vor lassen.

Da finde ich die Einstellung von softail88 vernünftiger, das besser nicht zu tun, wenn man es im Grundsatz nicht weiß, sondern nur vermutet, was zu wissen, noch schlimmer: "meint, was gehört zu haben". Das geht fast immer schief und hat mit der Jurisprudenz wenig zu tun. Vor allem, wenn man Vorschriften in der StVO sucht, die in der StVZO stehen.

Das Grundgesetz schreibt vor: Keine Strafe ohne Gesetz.

Das Gesetz ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) auf Grund dessen Vorschriften erlassen wurden, als da wären: Die StVO und die StVZO. Schauen wir uns letztere näher an, finden wir in § 32 (StVZO) die Abmessungen von Fahrzeugen. Demnach dürfen Kraftfahrzeuge 2,55 breit (Abs. 1 Ziff.1) und 4 m hoch (Abs. 2) sein. Ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug.

Ein PKW darf nur 2,50 m breit sein.

Was sind Koffer ? Koffer sind "mitgeführte, austauschbare Ladungsträger)" i.S. § 42 Abs. 3 StVZO.

Die zählen zu dieser Gesamtbreite. Nicht dazu zählen z.B. Spiegel (Abs. 1 Ziff. 5) Also dürfte ein Motorrad grundsätzlich 2,55 m breit sein. Die Breite des Motorrades steht aber in dessen ABE und in der ZB 1 und 2. Interessant: Koffer werden davon nicht erfasst, denn sie sind: "mitgeführte, austauschbare Ladungsträger" zählen also zu Ladung. Die Spiegel nach Ziff. 5 auch nicht.

Für die Koffer gelten somit nicht die Vorschriften des 32, sondern des § 22 und zwar !aufpassen! : St

VO

. Hier wäre Neoneo28 dann zufällig richtig. Das ist also eine Handlungsvorschrift für den Fahrzeugführer. 32 StVZO bezieht sich auf das Fahrzeug.

Wir lernen: Das Motorrad darf so breit sein, wie es in seinen Papieren steht. Nicht dazu zählen Spiegel und Koffer, sofern sie abnehmbar sind (nicht: z.B. dieses Honda Dingens mit den integrieten Koffern.)

Meine 1100er BMW ist an den Koffern breiter als am Lenker. Meine ZX 10 war hinten mit den Givis über einen 1m breit. Der Lenker nur 60. Breiteste Stelle meiner ZZZR 1100 sind die Spiegel mit Extensions.

Soviel mal auf die Schnelle, ich muss jetzt in Einsatz. Schwerpunkt StVZO und Ladung.

Das war der einfache "Blick ins Gesetz" .

Unter einem juristischen Schlagabtausch verstehe ich was anderes.

:p

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


´...Das war der einfache "Blick ins Gesetz" .
Unter einem juristischen Schlagabtausch verstehe ich was anderes. :p

BOH bist du gemein.. ich hatte mir meine Meinung schon so schön zurecht gelegt.-...

und jetzt kommst DU mit deinem fundierten Wissen und Tatsachen!

nicht nett... nenene garnicht nett... *koppschüttel!

Alex

PS warum sind deine Koffer breiter wie die Verkleidung? bei der RS ist es "gleich" breit!

Nun... das mit dem fundierten Wissen ist eine Sache. Zu wissen, wo's steht eine andere. In Zeiten von "google" gibt man "Fahrzeugabmessungen" ein und landet genau auf dem 32er StVZO. Dass das bei mir zum Handwerkszeug gehört, ist ein anderes Thema, ich muss das wissen, wenn ich draußen bin und kann nicht erst am grünen Tisch nachschlagen.
Um Deine Frage zu beantworten, weshalb die Koffer meiner K 1100 LT breiter sind, als die Verkleidung: Das hat man bei BMW so konstruiert. Ich habe ein Highline - Edition - Modell, da hat man Koffer, Topcase, 4- Kanal Stereo in der Rückenlehne usw. auf das Motorrad gebaut, damit man es für über 30.000 Mark verkaufen kann.
Die Verkleidung ist 68 cm breit (im Kniebereich am breitesten). Ich will ja keinen Windjammer a la Goldwing. Die Lenkerenden (mit Schwingungsdämpfern) sind genau 78 cm auseinander und die Fahrzeugbreite an den Koffern beträgt 90 cm.
Weshalb das an der K 100 RS anders ist, ist auch leicht zu erklären: Es ist ein ganz anderes Motorrad. Nicht zu vergleichen.
Damit können wir die Behauptung, dass nichts breiter sein darf, als der Lenker, getrost ins Reich der Märchen versenden. Ohne "juristischen Schlagabtausch" mit ungleichen Waffen. :D
Hättest Du gewusst, dass Du in einem großen SUV, der auf einem Tandemanhänger einen anderen SUV transportiert, ein EG-Kontrollgerät benötigst ?
Weshalb Nungu Bongo ungestraft am Flughafen einen Zöllner fressen darf (mit Ketchup, natürlich) während Salvatore Pertucci das Brett bekommt, weil er mit dem Mofa auf unseren Autoibahnen in die falsche Richtung fährt ?
Da soll mir nochmal jemand erzählen, Gesetze und vor allem das Strafrecht seien langweilig. Von wegen...:D

Hä? Wer frißt wo einen Zöllner? Und geht das auch mit Majo?
Aber mal im Ernst: Langweilig ist die Juristerei nicht - aber dermaßen kompliziert. Da blickt man als Bruttonormalbürger nicht mehr durch - siehe Dein Beispiel mit den beiden SUVs. Und ich weiß nicht, ob es Sinn und Zweck der Gesetzgebung ist, daß man ohne Jura-Studium oder entspr. Ausbildung wie bei Dir da eigentlich gar nicht mehr durchblicken kann. Ich meine, da sollte man mal so richtig aufräumen. Anscheinend haben sich da ein paar Beamte kräftig ausgetobt. Sinnvoll ist das alles schon lange nicht mehr.
Übrigens, ein Fall aus unserer Praxis: Darf man mit einem als LKW aufgelasteten Wohnmobil Sonntags mit einem Anhänger, auf dem ein Motorrad steht, fahren?

mmmh... das mit dem SUV wusste ich bis heute auch nicht. Hab ich heute gelernt, im übrigen nahe Deinem Heimatkreis auf der A8, softail und von einer sehr hübschen jungen Kollegin. Die Leute von den Kontrollgruppen sind Profis in Sachen LKW. Wir unterstützen nur.
Die skurilen Fälle hat mein Strafrechtsprof Dr. Hagen Gülzow immer gebracht. In diesem Fall ging es um den vermeidbaren und unvermeidbaren Verbotsirrtum, ein sehr komplexes Thema, hier zu erörtern, leider unmöglich, aber spannend. So habe ich das aber auch in über 30 Jahren nicht vergessen.
Salvatore Pertucci und Nungu Bongo werden mir ebenso in Erinnerung bleiben, wie der Ehemann, der seine Gattin in Essig eingelegt hat, das Mädchen, das mit einer Tüte Himbeerbonbons eine (damals strafbare) Abtreibung betrieb und der Bauer, der an der Grenze zur DDR (gab es auch noch) auf einem Leiterwagen eine Sidewinder-Rakete mit sich führte. Das hätte Potential für ein Buch.
Übrigens blieb der Kannibale Bongo straffrei, weil er sich in seinem Heimatland erkundigt hatte und eine behördliche, aber falsche Auskunft bekommen hat. Und weil er Ketchup dazu gegessen hat. Majo wäre strafbar gewesen.
Zwar bin ich keine Behörde, aber dennoch daher zurückhaltend mit der Auskunft, was das Wohnmobil betrifft. Grundsätzlich gilt (§ 30 Abs. 3 StVO) das Sonntagsfahrverbot von 00.00 bis 22:00 Uhr für alle LKW ab 7,5 Tonnen und alle LKW, egal wie schwer, mit Anhänger, das träfe auch auf das LKW-WoMo zu, egal, was der auf dem Anhänger hat.
Es gibt aber zu allem Ausnahmen, siehe die Streckenverbote in der Pfalz, wo ich auch eine Ausnahmegenehmigung für das Elmsteiner Tal für meine ganze Clique bekommen habe.
Diesen Schriebs haben sich manche meiner Kumpels eingerahmt, die wollten es nicht glauben.:D
Was den WoMo-Laster betrifft, weiß Michi (camion-rebel) sicher besser Bescheid als ich. Das ist ein waschechter Trucker.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


...noch schlimmer: "meint, was gehört zu haben". Das geht fast immer schief und hat mit der Jurisprudenz wenig zu tun. Vor allem, wenn man Vorschriften in der StVO sucht, die in der StVZO stehen.

Deshalb sagte ich ja, nicht mein Spezialgebiet... Meine Äußerungen bezogen sich daher auf jenes, was ich angenommen hätte - in dem Wissen - dass das wohl nicht so ganz passen wird...

:D

Ich gebe es zu, meine Spezialgebiete liegen eher im Steuer-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht. Die haben es nicht so mit Lenkerbreite und Kofferhöhe, wobei mich die steuerliche Abzugsfähigkeit von Strafzetteln als Betriebsausgabe durchaus verwundert hat. Man lernt halt nie aus...

:p

In Sachen Abschleppen gibt es aber die kuriosesten Erfahrungen. Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber der liegengebliebene Fahrzeugtransport meines Schwagers wurde von meiner Schwester mit einem alten Golf II weggezogen (gerade so). Also Ford Scorpio mit Autotransporthänger und meinem verunfallten Calibra drauf. Abenteuerliche Fure und Gott sei Dank nur 2 Km...

Aber okay, zurück zum Thema.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


In Sachen Abschleppen gibt es aber die kuriosesten Erfahrungen.

In Sachen Abschleppen gibt es geschätzte 20.000 Urteile, vor den unterschiedlichsten Gerichten, vornehmlich den Verwaltungsgerichten.

Ich erinnere mich an den einen oder anderen armen Komilitonen, der sich im besonderen Polizeirecht dieses Themas als Seminararbeit angenommen hat und die Fachliteratur der Hochschule mit Schubkarren in seine Studienbude bzw. über den Kopierer zerren musste.

Ich hatte mir das Thema "Das Staatshaftungsgesetz (StHG, kennt keine Sau) und die Gründe für die Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht" ausgesucht. Da gab es genau einen Kommentar und eben das Gesetz, das aber nie in Kraft trat, weil es im Bundesrat scheiterte. Daher gibt es in D immer noch kein vernünftiges Haftungrecht, wo man den Staat packen kann, wenn seine Mitarbeiter Mist bauen, sondern länderspezifische Regelungen und den Gummiparagraph 839 BGB, basierend auf Art. 34 GG.

Das war wenig Aufwand und ich bekam eine 1,5. Ist 31 Jahre her.

Ich wundere mich eben, wenn sich jemand als Rechtskundiger zu erkennen gibt und nicht weiß, dass die Bauartbestimmungen für Fahrzeuge in der StVZO zu finden sind.

Darf man daher fragen, was Du studiert hast ? Wie man Strafzettel absetzt, hat man mir nie beigebracht. Ist wohl nicht Bestandteil der Ausbildung für den gehobenen Verwaltungs- und Polizeidienst. Ich würde mich freuen, wenn außer wishboneX, der Rechtsanwalt ist; und dem vor allem im Verwaltungsrecht beschlagenen Kandidat Nr.2 jemand ein wenig Fachwissen im juristischen Bereich einbringen würde. Da kommen hier nämlich zuweilen die abenteuerlichsten Dinge zusammen.

Ach,, da fällt mir noch ein Spruch von Prof Gülzow ein "Lügen Sie selbst, oder haben Sie einen Anwalt ?"

:D

Selbstständiger Steuerfuzzi (so heißt das zumindest bei meiner Tochter) und Unternehmensberater, also berufsspezifisch im Zuge des Studiums, unzähligen Qualifikationen und bisheriger Berufserfahrung Steuer- Wirtschafts- und Vertragsrecht - kein Anwalt und schon gar kein Verkehrsrechtsexperte... Ob StVo oder StVZo ist mir also relativ schnuppe. Hab ich aber auch so zu verstehen gegeben... :D :) :p
Was das Abschleppen angeht, so habe ich vor kurzem erst wieder so ein unrühmliches Beispiel auf der A6 gesehen. Ford Mondeo zieht Hänger mit verunfalltem Rexton oben drauf. Oder Mercedes Vito mit Hänger und Mercedes Vito oben drauf - nagelneu - allerdings bereits auf der Seite liegend mit Totalschaden des Zugfahrzeuges, des Hängers wie auch des Neufahrzeuges.
Wir driften aber, so glaube ich, gewaltig vom Thema ab. Mit ABE für Gepäckträger und Koffer hat das alles nix mehr zu tun... :)

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Ob StVo oder StVZo ist mir also relativ schnuppe. Hab ich aber auch so zu verstehen gegeben...

Habe ich mittlerweile auch bemerkt. Das hörte sich zunächst nach fachlicher Kompetenz an. Das ist ein MT - Phänomen, dass bei Rechtsfragen - und das ist in Sachen Motorrad (damit hast Du offensichtlich auch wenig am Hut) eben häufig StVO und StVZO, sich gerne die zu Wort melden, die "glauben etwas gehört zu haben"

Was OT betrifft: Ich habe die Themen "Absetzbarkeit von Strafzetteln" und "Abschleppen" nicht in diesen Fred eingebracht.

Hier ging es explizit um Fragen der StVZO. Da kenne ich mich aus, daher habe ich mich geäußert. Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, mache ich das in der Regel nicht.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Ach,, da fällt mir noch ein Spruch von Prof Gülzow ein "Lügen Sie selbst, oder haben Sie einen Anwalt ?" :D

Danke für den Spruch. Mich hats grad fast verrissen.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Da kenne ich mich aus, daher habe ich mich geäußert. Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, mache ich das in der Regel nicht.

Oh mei, mal locker bleiben. Klingt ein bissl wie:

"wer die eigene Meinung nicht aus dem Stehgreif mit Paragrafen untermauern kann, hat gefälligst den Rand zu halten...":D

Ganz nebenbei, die Aussage - es wohl mal gehört zu haben, sagt ja hinreichend aus, dass man sich in der Sache selbst nicht sicher ist. Oder?

Mag auch sein, dass meine technischen Kennisse in Sachen Auto/Motorrad eher begrenzt sind und rein auf bisherigen (22/25 Jahren) Laien-Erfahrung bestehen, aber genau aus dem Grund bin ich ja bei MT - um mir Informationen und Tipps zu holen. Dafür wenden sich andere vertrauensvoll in Steuer- und Vertragsrechtsfragen an mich und ich bin froh, dem einen oder anderen User da schon geholfen haben zu können. So gleicht sich das durch Nehmen und Geben dann auch wieder ein bissl aus...

:)

Zitat:

...das ist in Sachen Motorrad (damit hast Du offensichtlich auch wenig am Hut)

Nun gut, diese Aussage erschließt sich mir jetzt nicht so wirklich. Mag sein, dass ich momentan noch etwas unschlüssig und nach langer Abstinenz wieder auf der Suche nach der richtigen Maschine bin, aber ob das gleich auf akute Ahnungslosigkeit rückschließen lässt - na ja, egal...

:D

Am besten alles mal ein bissl locker nehmen...

:):p

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28



Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Da kenne ich mich aus, daher habe ich mich geäußert. Wenn ich von etwas keine Ahnung habe, mache ich das in der Regel nicht.
Oh mei, mal locker bleiben. Klingt ein bissl wie: "wer die eigene Meinung nicht aus dem Stehgreif mit Paragrafen untermauern kann, hat gefälligst den Rand zu halten..."

Das ist Deine Interpretation, sonst nichts. Lies, was da steht, das Schwarze (oder Blaue) sind die Buchstaben. Der Rest ist Deine Fantasie.

:mad:

Mich kotzt das an, wenn einem Sachen in den Mund gelegt werden, die man nicht gesagt hat. Da werde ich stinksauer. Wie sich das für Dich anhört, ist mir vollkommen bums. Ich kann nur für mich sprechen. Und da treffe ich die Aussage, dass ich mich zu Fachthemen dann äußere, wenn ich auch was davon verstehe. Und nicht irgendwas in die Welt posaune, nur um mich wichtig zu Wort zu melden. "Juristischer Schlagabtausch..."

:p:p:p

Ich (ich persönlich !) beherzige nach Möglichkeit den Spruch: "Wenn man schon den Mund nicht halten kann, einfach mal ne Ahnung haben."

Was Du machst, ist Deine Entscheidung und geht mich nichts an.

Alles bestens... Lass gut sein... :D
...editiert und gelöscht...
Den Rest schenk ich mir jetzt einfach mal, wird mir sonst echt zu blöd... :p

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