Abblendlicht trotz fernlicht an
guten Tag zusammen.
Habe in meinen B4 DE scheinwerfer verbaut mit Xenon, gleich im vorweck ich weiss das das nicht legal ist. bin aber dabei es legal zu machen reinigungsanlage und leuchtweitenregulierung hab ich schon drin, das einzige ist das die xenon auch bei fernlicht an bleiben, was kann ich da tun? kann mann da irgendwas am lenkstockschalter umstecken?
ich weiss auch das das thema hier schon diskutiert wurde fand aber irgendwie nicht das was ich suche.
hilfe wehre nett das denn tüv nichts mehr im weg steht
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was sollte man bei kba nachfragen?! 😕Zitat:
Original geschrieben von Stepi83
fragt doch einfach mal bei KBA nach ist zwar schwierig weiß selber kann man doch aber Chancen haben.die entsprechenden blätter stehen als pdf auf deren hp bereit, aus denen klar und deutlich hervorgeht, das ein umbau wie du ihn vorgenommen hast NICHT legal ist!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
du hast garantiert KEINE gutachten vom kba!Zitat:
Außerdem hab ich 7 Schriftstücke - Gutachten und Originale von Beglaubigungen vom KBA Flensburg
du hast lediglich kopien, deren inhalt hier schon mehr als einmal diskutiert wurde und nebenbei auch KEINE gültigkeit mehr hat!
Die wurden vermutlich bei Eblöd gekauft, und vom Verkäufer als TOP-Ware deklariert, mit dem Papier kann man sich maximal den Ar... abwischen! (Sorry, wenn ich das so direkt sage!)
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KKrHB
Die wurden vermutlich bei Eblöd gekauft...
....obwohl mit weniger als 3minuten google auch selbst ausdruckbar......aber hier bei mt sieht man die threads darüber jeden tag aufs neue!
Ich schreib mal was zum Thema!
*hüstel
Alle diese Schriftstücke sind veraltet.
Wenn du das Ganze hättest vor 2000 eintragen lassen, wäre es legal gewsen auch OHNE SWRA und aLWR. Die Bauartgeprüften Scheinwerfer, die nebenbei gesagt für die anderen Verkehrsteilnehmer am wichtigsten wären, ziehst du garnicht erst in Erwägung nachzurüsten.(kein Wunder, es gibt keine...) Da du aber gerade jetzt zum TÜV rennst, ist ein Umrüstungsdatum vor 00 relativ unwahrscheinlich, da über 9 Jahre her 😉 Und du baust ehrlich gesagt nur (und auch nur das) ein, was dir die Gutachten erspart hätten(!). Hätten, wenn du vor Sommer 2000 beim TÜV gewsen wärst. Tu dir einen Gefallen und spar dir die Eintragung. Wobei lass ruhig eintragen, jeder halbwegs geschulte Polizist macht sich nen lustigen Abend wenn du kontrolliert wirst und holt wenns ihm passt gleich noch nen Gutachter. Genau das ist hier einem Golffahrer passiert.
Den kenn ich so n bisschen. Er meinte: alles legal, eingetragen, E-Zeichen usw. Wenn man sich dann die dectane-Scheinwerfer ansieht......Aber SWRA hat er auch 😁 Genau wie alWR. Wure teuer für ihn und er fährt wieder mit Halogenlicht rum.
Zum Brenner. Ein Brenner mit H-Sockel, egal welcher, existiert nicht(mehr?). Wieso auch, gibt ja keine passenden Xenonscheinwerfer dafür die eine Zulassung benötigen. Unnötige Kosten für den Hersteller.
Ist in deinem Scheinwerfer ein D-Sockel hast du noch mehr Probleme, dann kannst du nämlich nichtmal mehr zurück. Die Scheinwerfer sind dann Schrott, nie wieder zulassbar (Ausnahmen gibts natürlich), da baulich verändert. Die einzige Möglichkeit zur heutigen Zeit in einem Fahrzeug wie dem Audi 80 Xenon zu bekommen wäre die Konstruktion und Änderung eines Scheinwerfers und Beantragen eines Lichttechnischen Gutachtens. Theoretisch müsste man das hinbekommen indem man den Scheinwerfer mit Xenonlinsen aus dem C4 versieht. Das ist dann aber ebenso so lange illegal wie dieser Scheinwerfer nicht geprüft wurde. Ob man dann evtl sich zusammentun könnte und mehrere Gutachten erstellen könnte, vielleicht bei Hella mehrere Linsen kaufen könnte und dann evtl Nachrüstsätze verkaufen könnte mit ABE oder zumindest mit Gutachten...das weiß ich nicht. Aber genug Kunden dafür gäbe es sicher.
Dazu gesagt sei aber noch, dass Xenon in einem DE-Scheinwerfer nicht mehr blendet als ein Halogenfunzel auch. Es ist greller, aber blendet nicht. Men Tipp wäre allerdings die Blende für den Linksverkehr umzulegen und auf die Erhöhung des Lichtkegels zum rechten Fahrbahnrand zu verzichten. Ansonsten siehts für entgegenkommende Fahrzeuge in (von dir aus gesehen) Rechtskurven sehr schlecht aus. Dann steck einfach einen H1 Brenner in die Linse, pinn den LSS um und mach wenn du willst noch die Porschedüsen in die Stoßstange, die fallen nicht so sehr auf.
Das ist jetzt kein Anleitung zum Gesetze brechen, aber die illegale Möglichkeit bei der am wenigsten Schaden für andere entsteht. Dann würde ich auf hohe Lichttemperaturen verzichten. Mit 4300K hat man mehr als genug Licht entgegen der Meinungen dass das erst bei 8000K so ist. Die Temperatur hat damit nichts zu tun. Die ändert nur die Farbe. Je höher desto blau/ violett. Nachteil: blauere Brenner über 5000K werden zunehmend schwächer und bei Nässe verschwindet auch das letzte Bisschen Licht. Die Fahrer solcher Brenner wollen das immer nicht glauben, die Fahrbahnmarkierungen lassen sie glauben es wäre besonders hell. Auf der Straße selbst ist aber duster. 4300K Brenner fallen zudem nicht gegenüber BLueVision und anderen weißen Halogenlampen auf.