Ab wann sind Bremsbeläge verschlissen? TÜV
nHallo,
ab wann gelten Bremsbeläge als verschlissen? An meinem Golf weiß ich, dass meine Beläge noch so rund 2-3mm Belag vorne haben. Ich habe eine Verschleissanzeige, diese leuchtet nicht, auch bremst der Wagen ohne Probleme.
Kann mir der TÜV-Mann deshalb trotzdem vorschreiben, dass ich die Bremsen tauschen muss? Ich würde die Beläge gerne bis zur Verschleissgrenze abnutzen um sie nicht vorzeitig zu entsorgen.
Gruß Busy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Nee bei 2 m/m kann der Tüv -Heini nichts sagen.
Erst wenn Metallstaubanhaftungen an den Felgen sichtbar ist.
Notfalls würde ich die Prüfstelle verklagen.
Am Besten so lange warten, bis man mit den Füßen auf der Straße bremsen muß...
Wenn der Prüfer nicht zufrieden ist, dann wird er das im Bericht notieren "Bremsbeläge Verschleißgrenze". Was hindert dich jetzt ein paar € für neue Beläge zu investieren? Ich muß es nicht verstehen...🙄
Sind die Beläge Innen und Außen 2-3mm dick?
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58 Antworten
also wenn du das so schreibst klingt das danach das überhaupt nur noch 2-3mm belag drauf sind und nicht 2-3mm bis zur verschleissgrenze.
mach einfach mal ein rad ab dann siehste wie dick die beläge noch sind
auf die verschleissanzeige würde ich mich definitiv net verlassen die kann auch mal nichts anzeigen.
zb bei kabelbruch oder kaputter birne usw usw.
und auf den tüv verlasse ich mich erst gar net.
hab da noch nie gesehen das die das rad abmachen um nach den belägen zu schauen und nachmessen.
das einzige wo die immer schauten ist ob die bremsscheibe ne kante bekommen haben
Ach was soll ich da noch rum machen und Räder demontieren...? Der Tüv-Mann hat die Bremsen auf dem Prüfstand geprüft, vorne, hinten und Handbremse, alles gut, keine Abweichungen usw. Dann hat er die Bremsen mit der Taschenlampe geprüft und mir den Hinweis gegeben, es zu beachten, dass die Beläge und Scheiben vorne bald fällig werden. Mehr auch nicht.
Und ob da jetzt 2-3mm bis zum Metall sind oder bis zur Verschleißanzeige sind ist mir jetzt mal egal. Auf jeden Fall habe ich noch 2-3mm laut Werkstatt und rund 2000km laut Tüv bis zum Wechsel. Sollte nächste Woche die Verschleißanzeige angehen, werde ich die Bremsen erneuern damit beim Verkauf keine Kontrollleuchte leuchtet. Wenn die Bremsen noch 2000km durchhalten und ich den Wagen bis dahin verkauft habe, darf sich der Käufer darum kümmern :-), dafür bekommt er ja einen Preisnachlass von mir beim Verhandeln, wenn er möchte.
Ach und der Tüv-Mann hat mir erklärt, ab wann eine Bremsscheibe verschlissen ist. Wenn 2mm weg sind. Das bedeutet, wenn eine Bremsscheibe neu 20mm hat und beim Tüv 18mm oder weniger, dann ist sie verschlissen. Steht anscheinend auch auf einer Bremsscheibe, die Neu-Dicke und die Verschleißdicke. Konnten wir aber an meinen nicht mehr finden, da zu alt. Er hat meine aber nicht gemessen sondern per Augendiagnose als bald fällig bezeichnet, sie seien auch am Rand verrostet usw.
@ Busy1979,
lass dich nicht verrückt machen. An meinem 5er Golf fing mit knappen 120.000 km die Verschleißanzeige an zu leuchten. Erneuert habe ich dann mit 145.000 km nur die Beläge. Die Scheiben hatten noch 1,2 mm bis zur Verschleißgrenze (von 3 mm). Laut VW Werkstatt bedeutet das Erreichen der Verschleißgrenze, dass kein neuer Belagsatz verbaut werden darf. Der montierte kann aber bis zur Verschleißgrenze benutzt werden, auch wenn die Scheibe dann ins Untermaß geht.
Gruß
Eben Busy...lass dich nicht verrückt machen!!!
Wenn das Auto nicht mehr bremst, wirst du es schon merken. 😛
Nein...dein Vorhaben klingt jetzt logisch (das mit dem Verkauf etc. hätte vielleicht in den Anfangspost gehört) und beim Verkauf gibts halt n paar Scheine Rabatt -> fertig. Zudem denke ich, dass du noch mehr als 2000km fahren könntest.
Also viel Erfolg beim Verkauf und sei froh, dass dir der Golf in der sonstigen Zeit nicht deine Nerven geraubt habt. 😎
Ja es hätte wohl in den Anfangsbeitrag gehört, aber mir ging es erstmal um den TÜV, und den hab ich ja jetzt. Und problemlos war das Auto bisher, total! Ist nie nicht angesprungen oder sonst irgendwas, total zuverlässig. Seit 2 Monaten tut die Sitzheizung nicht mehr, werd mal schauen, woran es liegen könnte, ist aber wohl ein Luxusproblem, stört mehr meine Frau als mich, aber jetzt hat sie ja eine A-Klasse mit Sitzheizung :-)
Trotzdem bleibt die Frage noch offen ab wann Beläge beim TÜV als verschlissen angesehen werden.
Haben wir hier mal einen Prüfing der da was zu sagen kann?
LG Moorteufelchen
Da kaum ein Prüfer die Belagstärke wirklich messen wird, ist es immer ne Einzelfallentscheidung wann einem die Beläge subjektiv als zu wenig erscheinen. Ich halte es immer so, sind noch so 2mm oder mehr druff gibts nen erheblichen Hinweis 😁 Dadrunter gibts nen erheblichen Mangel. Dabei ist mir dann auch egal ob die Anzeige leuchtet oder nicht. Ich unterschreib den Zettel und nicht die Verschleissanzeige 🙂 Die 2mm ermittelt man dann mit Augenmaß und Erfahrung. Ab und zu lass ich von der Werkstatt dafür dann sogar nen Rad demontieren, was mit nem SChlagschrauber ja wirklich nur 10sekunden dauert um mir die Beläge genau anzuschauen wenn der Blick durchs Rad nicht so gut ist...
Mfg. Ein Prüfing des TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Da kaum ein Prüfer die Belagstärke wirklich messen wird, ist es immer ne Einzelfallentscheidung wann einem die Beläge subjektiv als zu wenig erscheinen. Ich halte es immer so, sind noch so 2mm oder mehr druff gibts nen erheblichen Hinweis 😁 Dadrunter gibts nen erheblichen Mangel.
*Zustimmend nick*
Zitat:
Dabei ist mir dann auch egal ob die Anzeige leuchtet oder nicht. Ich unterschreib den Zettel und nicht die Verschleissanzeige 🙂
*Zustimmend nick*
es hatte hier ja schon jemand erwähnt:
nicht an jedem Belag ist ein Verschleißkontakt, und nicht immer sind die Beläge gleichmäßig verschlissen.
Zitat:
Mfg. Ein Prüfing des TÜV.
dann oute ich mich jetzt mal als GTÜ-Prüfingenieur 😉
Na dann wenn schon, dann oute ich mich auch als TÜV-ler: zu 99% stimme ich dem Kollegen zu. 1% (Nichtzustimmung): der "erhebliche Hinweis". So was habe ich nicht in meiner Software. Muss ich mich wohl beschweren bei den Vorgesetzten🙂)))))))
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Blue1983
Da kaum ein Prüfer die Belagstärke wirklich messen wird, ist es immer ne Einzelfallentscheidung wann einem die Beläge subjektiv als zu wenig erscheinen. Ich halte es immer so, sind noch so 2mm oder mehr druff gibts nen erheblichen Hinweis 😁 Dadrunter gibts nen erheblichen Mangel. Dabei ist mir dann auch egal ob die Anzeige leuchtet oder nicht. Ich unterschreib den Zettel und nicht die Verschleissanzeige 🙂 Die 2mm ermittelt man dann mit Augenmaß und Erfahrung. Ab und zu lass ich von der Werkstatt dafür dann sogar nen Rad demontieren, was mit nem SChlagschrauber ja wirklich nur 10sekunden dauert um mir die Beläge genau anzuschauen wenn der Blick durchs Rad nicht so gut ist...Mfg. Ein Prüfing des TÜV.
Na also, geht doch
Danke für eure Beiträge.
LG Moorteufelchen
Die ganze Aufregung verstehe ich nicht. Eine gewisse Bastelkenntnis scheint der TE ja zu haben
www.motor-talk.de/.../...erze-defekt-haftet-haendler-t4469948.html?...
Bremsbeläge für beide Achsen kosten in der Bucht nicht mal nen Fuffziger, gewechselt sind sie von aus der Haustür bis wieder rein in nicht einmal zwei Stunden (sehr gnädig gerechnet).
Verkauf "neue Bremsbeläge= Verkaufspreis +50€"
oder "Noch zu erneuernde Bremsbeläge -200€" weil Käufer muss in Werkstatt machen lassen.
Macht Stundenlohn 100 € und Null-TÜV-Stress. Also ICH müsste da nicht überlegen und rein subjektive MT-Meinungen einholen
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Trotzdem bleibt die Frage noch offen ab wann Beläge beim TÜV als verschlissen angesehen werden.
Haben wir hier mal einen Prüfing der da was zu sagen kann?
LG Moorteufelchen
Da sage ich mal, dass ich Beläge so ab ca. 2mm schon mal mit einem Hinweis versehe, ist ja tatsächlich nicht immer so genau zu messen im eingebauten Zustand. Was man imho aber recht deutlich sehen kann, ist, wenn deer Belag eben klar unter 2mm ist, und dann würde ich ihn auch als "erheblich" bemängeln. Man hat mit den Jahren schon ein ganz gutes Auge und kann das recht gut einschätzen. Außerdem gibt es auch noch Herstellervorgaben für die Mindestbelagstärke, habe mir von den meisten meiner Werkstätten, wo ich prüfe, für die gängigen Modelle diese ausdrucken lassen, da kommen auch interessante Sachen raus. Golf liegt z. B. tatsächlich bei 2mm Mindestbelagstärke, manche Renaults sind sogar schon ab unter 3mm verschlissen laut Herstellerangabe, und das macht es wiederum für uns Prüfer leicht: Da kann ich dann einfach aufgrund der nicht eingehaltenen Herstellervorgabe sagen, dass das Fahrzeug keine Plakette kriegt, Ausdruck vom Hersteller kann man ja jederzeit vorzeigen, wenn Nachfragen kommen.
Gardiner
PS: Ich lasse tatsächlich öfter mal 'nen Rad abschrauben, wenn ich einen Verdacht habe oder was nicht genau sehen kann.
Außerdem hab ich einen feinen Winkelspiegel von Hazet, was man damit alles sehen kann, da staunt ihr 😁
Die Beurteilung der Bremsbeläge liegt im Ermessen des Prüfers. Man kann in eingebauten Zustand diese schlecht genau messen und da die HU-Richtlinie fordert Prüfung ohne Demontage muss man wohl den Zustand der Bremse mit "inaugenscheinnehmen"-Methode beurteilen. Viel besser sieht es aus mit der Bewertung der Bremsscheiben. In den meisten Fällen (bei PKW´s) kann man sie mit einem Spezial-Schiebemesser genau ausmessen. Die Vergleichswerte hat man in einer kostenloser Iphone-App der Firma AEZ. Früher war die Suche nach dem richtigen Fahrzeug relativ umständlich. Über Facebook habe ich dann der Firma vorgeschlagen die Fahrzeugsuche nach den Schlüssel-Nummer zu gestalten, was im nächsten Update auch erfolgte. Nun dauert es nicht mal 2 Minuten bis man das Mindestmaß einer Bremsscheibe hat. Diese App kann ich den Kollegen der Prüforganisationen nur empfehlen. Zwar hat man in den Prüfstellen meistens die Kataloge, in den man die Herstellervorgaben aussuchen kann aber erstens sind sie nicht immer auf dem neuesten Stand, zweitens dauert es ewig, bis man das richtige Fahrzeug gefunden hat. Und im Außendienst ist die App unersetzlich.
Vor Jahren habe ich einen Fall, in dem ich Bremsscheiben nach einer Sichtprüfung als "erheblich" eingestuft habe und der Kunde ist am nächsten Tag gekommen, mir die Bremsscheiben auf den Tisch geknallt hat und gesagt, dass die Scheiben noch 0,2 mm über der Verschleißgrenze lägen und ich sie nicht als erheblich hätte beurteilen dürfen . Wie bitter es auch für mich war, rechtlich gesehen hat der Kunde recht gehabt. Seitdem ich die Vergleichswerte in der Hand habe kann mir sowas nicht mehr passieren.
Schöner Gruß und einen schönen Sonntag
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Da sage ich mal, dass ich Beläge so ab ca. 2mm schon mal mit einem Hinweis versehe, ist ja tatsächlich nicht immer so genau zu messen im eingebauten Zustand. Was man imho aber recht deutlich sehen kann, ist, wenn deer Belag eben klar unter 2mm ist, und dann würde ich ihn auch als "erheblich" bemängeln. Man hat mit den Jahren schon ein ganz gutes Auge und kann das recht gut einschätzen. Außerdem gibt es auch noch Herstellervorgaben für die Mindestbelagstärke, habe mir von den meisten meiner Werkstätten, wo ich prüfe, für die gängigen Modelle diese ausdrucken lassen, da kommen auch interessante Sachen raus. Golf liegt z. B. tatsächlich bei 2mm Mindestbelagstärke, manche Renaults sind sogar schon ab unter 3mm verschlissen laut Herstellerangabe, und das macht es wiederum für uns Prüfer leicht: Da kann ich dann einfach aufgrund der nicht eingehaltenen Herstellervorgabe sagen, dass das Fahrzeug keine Plakette kriegt, Ausdruck vom Hersteller kann man ja jederzeit vorzeigen, wenn Nachfragen kommen.Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Trotzdem bleibt die Frage noch offen ab wann Beläge beim TÜV als verschlissen angesehen werden.
Haben wir hier mal einen Prüfing der da was zu sagen kann?
LG MoorteufelchenGardiner
PS: Ich lasse tatsächlich öfter mal 'nen Rad abschrauben, wenn ich einen Verdacht habe oder was nicht genau sehen kann.
Außerdem hab ich einen feinen Winkelspiegel von Hazet, was man damit alles sehen kann, da staunt ihr 😁
Zitat:
Original geschrieben von Busy1979
...sonst war ausser einem abgelaufenen Verbandskasten nichts, den hab ich beim Tüv für 5,55€ gleich gekauft.
Der Gesetzgeber schreibt kein Verfallsdatum für den Verbandskasten vor sondern nur dessen Inhalt. Die aufgedruckten Verfallsdaten sind daher für den privaten Anwender unerheblich.