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Ab wann ist "Rasen" strafrechtlich relevant?

Themenstarteram 13. Oktober 2020 um 0:30

Guten Morgen,

aus aktuellem Anlass stelle ich mir die o. g. Frage. Ab wann fährt man nicht mehr nur etwas schneller sondern begeht Straftaten?

Ich selbst fahre in der Innenstadt nie schneller als 80 km/h und halte es für absolut verantwortungslos, dort Rennen jeglicher Art zu veranstalten. Damit gefährdet man unschuldige Menschenleben und die Raser aus Berlin sitzen nun zurecht eine lebenslange Haftstrafe ab.

Aber ich gebe auch zu, dass ich auf der Autobahn sehr zügig fahre, d. h. bis zu 250 - 280 km/h. Dies allerdings nur bei optimalsten Bedingungen (gut ausgebaute Strecke, trockene Fahrbahn, sehr gute Sichtverhältnisse, wenig Verkehr). Hierfür sind schließlich unsere Autobahnen und Autos auch ausgelegt und nicht zuletzt hat die Autolobby es bis heute geschafft, dass es kein Tempolimit gibt. Und warum sonst soll ich so viel Geld für meinen 6-Zylinder Dienstwagen ausgeben? Da könnte ich mir auch gleich einen VW up kaufen.

Dass man bei sehr hohen Geschwindigkeiten zivilrechtlich immer eine Teilschuld im Falle eines Unfalls trägt, war und ist mir schon länger bekannt. Darum geht es hier aber nicht. Hier geht es um die strafrechtliche Einordnung. Wenn ich unter den o. g. Bedingungen fahre und dabei absolut vorausschauend und rücksichtsvoll wie immer bin wüsste ich nicht, was daran plötzlich strafbar sein soll. Ich bin auch schon dutzende Male mit 280 km/h an Polizeiwagen vorbeigefahren und die haben selbstverständlich auch nie was gemacht. Warum denn auch?

Also: Wo ist denn diese unsichtbare Grenze, wo man vom normalen Autofahrer zum Straftäter wird?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@UmsichtigerRaser schrieb am 13. Oktober 2020 um 02:30:32 Uhr:

 

Ich selbst fahre in der Innenstadt nie schneller als 80 km/h

wie rücksichtsvoll...

hat man dir das so in der Fahrschule beigebracht??

Dein "250 - 280"-Geheize will ich mal besser nicht weiter kommentieren...

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Zitat:

@hjluecke schrieb am 14. Oktober 2020 um 11:23:05 Uhr:

 

Brauche ich nicht, habe ich schon. Ich zeichne es aber nicht dafür, wenn man einmal etwas schneller mit dem Fahrzeug unterwegs ist.

Ja, klar, "einmal etwas schneller" - kein Problem. Man kann auch "einmal etwas zu viel" trinken, ohne gleich ein Alkoholiker zu sein. Nur ist es ja nicht "einmal", sondern immer wieder "einmal". Und jedes Mal git es einen guten Grund, warum es wieder "einmal" sein durfte. Ist ja auch nichts passiert! Es müssen nur genug Fahrer wieder "einmal" "etwas schneller sein" und es wird in der Summe trotzdem gefährlich. Und dann ist das auch bei Alkoholikern ein bekannter Selbstbetrug, sein Verhalten schönzureden. "Einmal" wird man ja wohl ... Kann ja jedem mal passieren! Hast du denn noch nie ....? Und ähnliche Ausflüchte für eigentlich permanentes Fehlverhalten daf man sich dann anhören.

Grüße vom Ostelch

Wer andere für seinen persönlichen Vorteil schädigt, den würde ich durchaus als Asozial titulieren.

Zitat:

@sambob schrieb am 14. Oktober 2020 um 10:59:58 Uhr:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 14. Oktober 2020 um 10:01:49 Uhr:

Wir fahren auch mit 80 durch die Stadt. BAB 100. :D

Ansonsten kann das hier nur ein Fake sein.

So ein Gesülz - "250-280 mitm 6-Zylinder Dienstwagen". Bitter.

Vielleicht ein PROVIDA-Wagen, wer weiß....

Vielleicht hat er auch einen Stift genommen, und die Zahlen am Tacho überschrieben. Aus einer 180 kann man ganz leicht eine 280 machen.

In der ganzen Straße stehen nur fette Bonzenkarren,

Bootstrailer, wo das Boot min. 2 Motoren hat.

Jede Alte hat da ihren Kiddis-zur-Schule-bring-SUV mit 10 Zyl.

Und dann wohnt da noch einer zur Untermiete.

Er fährt nur einen Polo, hat kein Boot und keine Alte - was für ein asoziales Schwein..

Ihr solltest euch mal selbst lesen...

..ihr asozial-Feststeller..

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. Oktober 2020 um 13:04:21 Uhr:

In der ganzen Straße stehen nur fette Bonzenkarren,

Bootstrailer, wo das Boot min. 2 Motoren hat.

Jede Alte hat da ihren Kiddis-zur-Schule-bring-SUV mit 10 Zyl.

Und dann wohnt da noch einer zur Untermiete.

Er fährt nur einen Polo, hat kein Boot und keine Alte - was für ein asoziales Schwein..

Ihr solltest euch mal selbst lesen...

..ihr asozial-Feststeller..

Gruß Jörg.

Reicht ja wenn wir dich lesen müssen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Oktober 2020 um 13:07:35 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 14. Oktober 2020 um 13:04:21 Uhr:

In der ganzen Straße stehen nur fette Bonzenkarren,

Bootstrailer, wo das Boot min. 2 Motoren hat.

Jede Alte hat da ihren Kiddis-zur-Schule-bring-SUV mit 10 Zyl.

Und dann wohnt da noch einer zur Untermiete.

Er fährt nur einen Polo, hat kein Boot und keine Alte - was für ein asoziales Schwein..

Ihr solltest euch mal selbst lesen...

..ihr asozial-Feststeller..

Gruß Jörg.

Reicht ja wenn wir dich lesen müssen.

Mich braucht keiner lesen..

..der Text da reicht..

Ich verlange übrigens nicht von dir, es zu verstehen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@MvM schrieb am 14. Oktober 2020 um 12:29:52 Uhr:

Zitat:

@sambob schrieb am 14. Oktober 2020 um 10:59:58 Uhr:

 

Vielleicht ein PROVIDA-Wagen, wer weiß....

Vielleicht hat er auch einen Stift genommen, und die Zahlen am Tacho überschrieben. Aus einer 180 kann man ganz leicht eine 280 machen.

Nun sind wir bei Leistungsabgaben von Motoren. Du musst es leider hinnehmen, dass es außer Opel Corsa-B City 1,2i und Honda Civic FK3, Executive 2,2i-CDTI auch Fahrzeuge gibt, deren 6 Zylinder Motor das Fahrzeuge auf deutlich mehr als 250 km/h beschleunigen kann.

Zitat:

@CV626 schrieb am 13. Oktober 2020 um 13:55:37 Uhr:

Zitat:

Nein, deshalb nicht. Wenn einem in diesem "Einmal nicht aufgepasst"-Augenblick ein "Hindernis" in den Weg läuft/fährt ist es eben ein eventuell tödlicher Unterschied zwischen 50 und 80 km/h. Dem Opfer ist es dann egal, ob du als "Raser" unterwegs warst.

... und vor allem bist du dann wegen dieser Geschwindigkeitsüberschreitung sofort wegen fahrlässiger Tötung dran, was ohne Unfall nur eine Owi wäre, wird also mit Unfall sofort zur Straftat.

Eben. Rase ich mit 50 km/h zu viel durch die Stadt und überfahre jemanden, droht mir wegen fahrlässiger Tötung (oder gar Mordes) eine mehrjährige Haftstrafe.

Rase ich mit 50 km/h zu viel durch die Stadt und werde geblitzt, drohen mir 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Ich finde, das steht in keinem Verhältnis. Extreme Geschwindigkeitsverstöße sollten, wie etwa in der Schweiz, als Straftaten und nicht als Ordnungswidrigkeiten gelten.

Mal rein mathematisch: In den Bremsweg geht die Geschwindigkeit quadratisch ein.

Wenn also zwei Autofahrer, einer mit 50 km/h, der andere mit 70 km/h, das berühmte Kind gleichzeitig sehen und bremsen, dann kann es so ausgehen:

Der langsamere kommt unmittelbar vor dem Kind noch zu stehen, der schnellere hat noch 50 km/h (!) drauf, wenn er das Kind überrollt, also die volle Ausgangsgeschwindigkeit des langsameren.

Das ganze wird noch extremer, wenn man noch die Reaktionszeiten mit einrechnet und wenn der schnellere Fahrer 80 km/h drauf hat.

Fazit: mit 80 km/h innerorts KANN MAN GAR NICHT umsichtig fahren.

Zitat:

@nogel schrieb am 14. Oktober 2020 um 14:05:14 Uhr:

Mal rein mathematisch: In den Bremsweg geht die Geschwindigkeit quadratisch ein.

Wenn also zwei Autofahrer, einer mit 50 km/h, der andere mit 70 km/h, das berühmte Kind gleichzeitig sehen und bremsen, dann kann es so ausgehen:

Der langsamere kommt unmittelbar vor dem Kind noch zu stehen, der schnellere hat noch 50 km/h (!) drauf, wenn er das Kind überrollt, also die volle Ausgangsgeschwindigkeit des langsameren.

Das ganze wird noch extremer, wenn man noch die Reaktionszeiten mit einrechnet und wenn der schnellere Fahrer 80 km/h drauf hat.

Fazit: mit 80 km/h innerorts KANN MAN GAR NICHT umsichtig fahren.

Und auch wenn man nur"einmal etwas schneller gefahren ist", nützt das dem Opfer auch nichts.

Grüße vom Ostelch

am 14. Oktober 2020 um 12:32

Zitat:

@nogel schrieb am 14. Oktober 2020 um 14:05:14 Uhr:

Mal rein mathematisch: In den Bremsweg geht die Geschwindigkeit quadratisch ein.

Wenn also zwei Autofahrer, einer mit 50 km/h, der andere mit 70 km/h, das berühmte Kind gleichzeitig sehen und bremsen, dann kann es so ausgehen:

Der langsamere kommt unmittelbar vor dem Kind noch zu stehen, der schnellere hat noch 50 km/h (!) drauf, wenn er das Kind überrollt, also die volle Ausgangsgeschwindigkeit des langsameren.

Das ganze wird noch extremer, wenn man noch die Reaktionszeiten mit einrechnet und wenn der schnellere Fahrer 80 km/h drauf hat.

Fazit: mit 80 km/h innerorts KANN MAN GAR NICHT umsichtig fahren.

Uns fehlen einfach die weiter oben beschriebenen Schnellfahrersinne.... gottgleiche Fähigkeiten, die uns gar nicht erst in solche Situationen kommen lassen.

Zitat:

@UmsichtigerRaser schrieb am 13. Oktober 2020 um 02:30:32 Uhr:

Aber ich gebe auch zu, dass ich auf der Autobahn sehr zügig fahre, d. h. bis zu 250 - 280 km/h.

Also wenn du auf der AB so am schleichen bist, darfst dich nicht wundern, wenn du mit Lichthupe zum Platz machen aufgefordert wirst.

PS: Nimmt irgendjemand diesen Thread ernst?

Randbemerkung: 80km/h innerorts? Die Strasse, die ich jeden Morgen ins Büro fahre ist mit 80km/h ausgeschildert... innerorts.

Eckernförde, Flensburger Strasse (B76), Zwischen Abzweig B203 und Abzweig Noorstrasse.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 14. Oktober 2020 um 10:01:49 Uhr:

So ein Gesülz - "250-280 mitm 6-Zylinder Dienstwagen". Bitter.

Naja,

911er (Baureihe 992) Turbo S... Sechszylinder Boxer mit 650 Pferdchen; regelt bei 330km/h ab.

Wird für die meisten wohl eher weniger als Dienstwagen vorgesehen sein.

Gibt weitere 6-Zylinder, die die 280km/h schaffen würden. Aber ich halte den Eingangsbeitrag dieses Threads auch für "Ferienbeschäftigung".

am 14. Oktober 2020 um 14:47

In den USA im Bundesstaat Missouri ist man bei Erreichen, bzw. Überschreiten von 100 MPH automatisch vorbestraft, wenn man erwischt wird.

Nennt sich "attempted Manslaughter" also versuchter Todschlag.

Und in fast allen Staaten in den USA gilt:

Bei mehr als 20 MPH Geschwindigkeitsüberschreitung kommt noch ein "extra Charge" mit hinzu,

nennt sich: "Reckless driving" also soviel wie Rücksichtsloses Fahren übersetzt.

am 14. Oktober 2020 um 14:50

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. Oktober 2020 um 11:32:54 Uhr:

 

Ja, klar, "einmal etwas schneller" - kein Problem. Man kann auch "einmal etwas zu viel" trinken, ohne gleich ein Alkoholiker zu sein. Nur ist es ja nicht "einmal", sondern immer wieder "einmal". Und jedes Mal git es einen guten Grund, warum es wieder "einmal" sein durfte. Ist ja auch nichts passiert! Es müssen nur genug Fahrer wieder "einmal" "etwas schneller sein" und es wird in der Summe trotzdem gefährlich. Und dann ist das auch bei Alkoholikern ein bekannter Selbstbetrug, sein Verhalten schönzureden. "Einmal" wird man ja wohl ... Kann ja jedem mal passieren! Hast du denn noch nie ....? Und ähnliche Ausflüchte für eigentlich permanentes Fehlverhalten daf man sich dann anhören.

Grüße vom Ostelch

Es ist jetzt kein Witz, aber bis 1980 oder 1981 gab es kein Gesetz im US Bundesstaat Tennessee, welches das alkoholisierte Fahren unter Strafe gestellt hatte.

Das war aber gott Lob nur bis 1980 oder 1981 so

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