ab wann ist man ein ''Raser''....??
Hallo
im großen Tempolimit Thread wird seit längeren leidenschaftlich über ein generelles Tempolimit diskutiert...😉
oft wird dort wie auch in den Medien allgemein das geflügelte Wort ''Raser'' benutzt😮
Der User Maxlwella hat mich darüber hinaus gebeten das Wort ''Raser'' mit einer Umfrage versehen als Thread zu erstellen.....und da Umfragen nur von Moderatoren erstellt werden können hab ich das dann mal gemacht...😉
meine Frage und deshalb auch hier zur Diskussion gestellt,was ist für euch ein ''Raser'' und ab wann beginnt das für euch mit dem rasen??
ein kontroverses Thema,ich weiss,dennoch sollte sich das auch friedlich diskutieren lassen😉
gespannte Grüße
Andy
Beste Antwort im Thema
auch ich habe eine abweichende Meinung zu dem Thema...😉
ein Raser lässt sich alleine nicht an der Geschwindigkeit festmachen,sondern ist situationsbedingt von der erzeugten Gefahrenlage abhängig,wer spielende Kinder direkt am Strassenrand sieht und dennoch mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeifährt ist für mich eher ein Raser als jemand der zu nachtschlafender Zeit auf der leeren Autobahn ein dann evtl. unsinniges TL deutlich überschreitet😉
mfg Andy
1000 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Omega-OBA
Und keiner will ernsthaft bestreiten, dass es zHG gibt, die von der Masse der betroffenen Autofahrer in ihrer Sinnfälligkeit angezweifelt werden. Es sind eben auch nur Menschen, die diese zHG vergeben. Das berechtigt aber nicht dazu, diese zHG zu mißachten, denn das ist definitiv der falsche Weg.Besser ist es, wenn solche "unsinnigen" zHG den vergebenden Ämtern gemeldet werden. JEDER BÜRGER hat das Recht dazu, eine Verwaltungshandlung zu kritisieren.
Da bin ich ganz Deiner Meinung. Richtiger kann man es nicht formulieren.
Zitat:
Original geschrieben von Omega-OBA
Je mehr Bürger ein und dieselbe Verwaltungshandlung anzweifeln, umso eher sollte sich eine Behörde genötigt sehen, ihren Verwaltungsakt zu überdenken.
Dieser Aussage liegt zugrunde, dass die z.B. angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur scheinbar "unsinnig" war.
Das Gegenteil ist jedoch auch möglich; ggf. erfährt der Bürger auf diesem Wege, weshalb er in seiner Einschätzung zur Sinnhaftigkeit der Verordnung irrt, so dass er sein Verhalten überdenken kann. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Da bin ich ganz Deiner Meinung. Richtiger kann man es nicht formulieren.Zitat:
Original geschrieben von Omega-OBA
Und keiner will ernsthaft bestreiten, dass es zHG gibt, die von der Masse der betroffenen Autofahrer in ihrer Sinnfälligkeit angezweifelt werden. Es sind eben auch nur Menschen, die diese zHG vergeben. Das berechtigt aber nicht dazu, diese zHG zu mißachten, denn das ist definitiv der falsche Weg.Besser ist es, wenn solche "unsinnigen" zHG den vergebenden Ämtern gemeldet werden. JEDER BÜRGER hat das Recht dazu, eine Verwaltungshandlung zu kritisieren.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Dieser Aussage liegt zugrunde, dass die z.B. angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur scheinbar "unsinnig" war.Zitat:
Original geschrieben von Omega-OBA
Je mehr Bürger ein und dieselbe Verwaltungshandlung anzweifeln, umso eher sollte sich eine Behörde genötigt sehen, ihren Verwaltungsakt zu überdenken.
Das Gegenteil ist jedoch auch möglich; ggf. erfährt der Bürger auf diesem Wege, weshalb er in seiner Einschätzung zur Sinnhaftigkeit der Verordnung irrt, so dass er sein Verhalten überdenken kann. 🙂
Ganz richtig, darum auch die Anführungszeichen.
Zitat:
Original geschrieben von Omega-OBA
Und keiner will ernsthaft bestreiten, dass es zHG gibt, die von der Masse der betroffenen Autofahrer in ihrer Sinnfälligkeit angezweifelt werden. Es sind eben auch nur Menschen, die diese zHG vergeben. Das berechtigt aber nicht dazu, diese zHG zu mißachten, denn das ist definitiv der falsche Weg.Besser ist es, wenn solche "unsinnigen" zHG den vergebenden Ämtern gemeldet werden. JEDER BÜRGER hat das Recht dazu, eine Verwaltungshandlung zu kritisieren.
Da bin ich ganz Deiner Meinung. Richtiger kann man es nicht formulieren.
Innerhalb einer geschl. Ortschaft gilt eine zHG von 50 km/h. Nun bin ich sicher nicht der einzige, dem gewisse Unterschiede zwischen den innerörtlichen Strassen aufgefallen sind. In einem reinen Wohngebiet können 50 km/h sehr schnell zu viel sein, auf der mehrspurigen Hauptstraße in der Stadt kann man je nach Tageszeit auch schon mal deutlich schneller fahren.
Die gleiche Situation haben wir auf der Landstraße. Auch hier gibt es eine große Anzahl völlig verschiedener Streckenabschnitte die nur eines gemeinsam haben - eine zHG von 100 km/h. Ich selbst fahre täglich über ein Landstraße, auf der selbst ein Michael Schumacher keine 100 km/h fahrer könnte, ohne sich mit dem Wagen in die Botanik zu verabschieden. Dem gegenüber kenne ich aber auch LS die sich mit wesentlich höherer V absolut gefahrlos befahren lassen.
Worin besteht nun das Problem, diesen Umstand zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend zu verhalten?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
[
Innerhalb einer geschl. Ortschaft gilt eine zHG von 50 km/h. Nun bin ich sicher nicht der einzige, dem gewisse Unterschiede zwischen den innerörtlichen Strassen aufgefallen sind. In einem reinen Wohngebiet können 50 km/h sehr schnell zu viel sein, auf der mehrspurigen Hauptstraße in der Stadt kann man je nach Tageszeit auch schon mal deutlich schneller fahren.Worin besteht nun das Problem, diesen Umstand zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend zu verhalten?
in diesem Beitrag steckt viel Wahrheit,die Kommunen könnten durchaus auf einigen dieser Ausfallstrassen auch mal Schilder mit 60 oder 70 Km/h aufstellen nur wird dies oftmals aus Gründen der Bequemlichkeit meist nicht gemacht😮
mfg Andy
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Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Wurde in HH schon gemacht. Mit Erfolg, weniger Staus, weniger Unfälle!
ja in Hamburg wurde dies stellenweise schon gemacht und es hat sich bewährt😉
leider ist das für viele andere Kommunen scheinbar ein kein Thema....😕
mfg Andy
Ich weiß nicht, ob das schon mal gepsotet wurde aber in der Wikipedia steht ne ganz interesante Definition:
Im Volksmund und in den Medien wird mitunter auch der Begriff auf Personen angewendet, die schnell fahren und sich somit über ein von dem Verwender des Begriffs offen oder verdeckt gewünschtes generelles Tempolimit für deutsche Autobahnen hinwegsetzen. Die Bewertung der Fahrweise durch Dritte erfolgt damit im Hinblick auf die eigene Vorstellung einer angemessenen Fahrgeschwindigkeit.
Demnach definiert jeder einen "Raser" unterschiedlich und der Meinung schließe ich mich an 🙂
Ich benutze den Begriff eher selten 😁
ich habe mal ab 30km/h gewählt. das bezieht sich aber auf autobahn.
in der stadt ist die grenze (für mich) sicherlich deutlich niedriger.
pi mal daumen dürfte es sich um ca. 30% überschreitung drehen.
in der 30-zone also nicht mehr als 40km/h.
in der stadt bei erlaubten 50km/h müssen mehr als 65km/h nun wirklich nicht sein.
auf der BAB bei erlaubten 130km/h kann man auch mal 160km/h fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Innerhalb einer geschl. Ortschaft gilt eine zHG von 50 km/h. Nun bin ich sicher nicht der einzige, dem gewisse Unterschiede zwischen den innerörtlichen Strassen aufgefallen sind. In einem reinen Wohngebiet können 50 km/h sehr schnell zu viel sein, auf der mehrspurigen Hauptstraße in der Stadt kann man je nach Tageszeit auch schon mal deutlich schneller fahren.Die gleiche Situation haben wir auf der Landstraße. Auch hier gibt es eine große Anzahl völlig verschiedener Streckenabschnitte die nur eines gemeinsam haben - eine zHG von 100 km/h. Ich selbst fahre täglich über ein Landstraße, auf der selbst ein Michael Schumacher keine 100 km/h fahrer könnte, ohne sich mit dem Wagen in die Botanik zu verabschieden. Dem gegenüber kenne ich aber auch LS die sich mit wesentlich höherer V absolut gefahrlos befahren lassen.
Worin besteht nun das Problem, diesen Umstand zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend zu verhalten?
Die Problemlage ist vielschichtig, wie so oft. Ich nehme deshalb mal die Vorbildwirkung als Beispiel heraus.
Wie ist das denn mit der Vorbildwirkung? Latschen die Eltern bedenkenlos über die Straße, dann machen das die Kinder irgendwann auch nach. Und fährt Papa/Mama immer 10-20 über Limit und Sohneman oder Töchterchen sehen das ständig und nehmen das als Normalität ins Bewußtsein mit auf, dann machen die das auch gleich von Anfang an mit dem Lappen in der Hand.
Es dauert recht lang, bis man ein "erfahrener" Lenker ist, mancher schafft es sogar nie.
Und was bei einem erfahrenen Lenker sicher über die Bühne geht und kein Gefahrenpotential hat, das muß bei einem blindlings nachfolgenden Nachahmer noch lange nicht gut gehen.
Was meint ihr, wie einfach es ist, unliebsame, dicht hinter einem klebende Schmeißfliegen auf den Acker zu schicken. Geht ganz einfach, wenn man z.B. eine Strecke hat, die man in und auswendig kennt und den Hintermann immer mehr anpuscht dranzubleiben und dann bei geeigneter Kurve nochmal kurz Abstand zieht (dann geht die Schmeißfliege auch aufs Gas) und den spätest möglichen Bremspunkt nutzt, um selbst die Kurve noch zu bekommen. - Hat ja jeder selber in der Hand, wie er fährt. Der eine ist dann durch, der andere auf dem Acker. --- NEIN, so soll es doch nicht sein. Lieber miteinander, als ständiger Fight und schlechtes Vorbild.
Gestern bin ich zum "Raser" geworden und die Stelle wird vielleicht jemand kennen:
Auf der B91 zwischen Weißenfels-Süd und Mitte/Borau wurde für Straßenarbeiten in Borau eine Behelfsauf- bzw. abfahrt für das Einkaufszentrum eingerichtet.
Übliches Limit 100 km/h auf der Umgehung und zwei Fahrspuren. Auf Höhe der Behelfsauffahrt wird bis auf 30 km/h "eingebremst", was ja für mich nachvollziehbar ist, WENN jemand diese Auffahrt benutzen würde.
Nun ist das EKZ aber wieder über den normalen Weg befahrbar und niemand, auch keine Lkws zum Anliefern, nutzen diese Behelfsauffahrt, aber die Temposchilder stehen immer noch.
Da war ich gestern etwas im Gedanken und war trotz 80 km/h eigener Geschwindigkeit also fast dreimal so schnell wie erlaubt. Passiert ist nichts, aber ich frage mich, warum man die Schilder nicht wieder wegnehmen kann, wenn die Behelfsauffahrt eh nicht mehr gebraucht wird?
Das versteh ich einfach nicht. Jetzt muss ich bis auf 50 km/h runterbremsen (dann wirds noch nicht so teuer) und den Straßenrand nach Blitzern abscannen, weil ... ja warum eigentlich?
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Omega-OBA
Ganz richtig, darum auch die Anführungszeichen.
Die Anführungszeichen sind mir durchaus nicht verborgen geblieben. Es las sich für mich jedoch so, als wäre eine "unsinnige" Geschwindigkeitsbegrenzung unsinnig, wenn sich nur genügend Leute echauffieren.
Ich vertrete die Ansicht, dass sich auch "genügend Leute" irren können.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Worin besteht nun das Problem, diesen Umstand zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend zu verhalten?
An sich stimme ich Dir zu. Jedoch:
Es ist eben auch höchst subjektiv, was für die örtlichen Gegebenheiten "angemessen" und/oder gefahrlos möglich ist. Nehmen wir nur einmal Dich und Sirion: Wenn auf der LS keine Schilder stünden, würde man allein schon zwischen Euch beiden - selbst im gleichgerichteten Verkehr - immense Differenzgeschwindigkeiten generieren. Du kannst ja mal die Unfallstatistiken hinsichtlich der Begrenzung der zHg auf LS und deren Auswirkung bemühen.
Die Auffassung, wer´s nicht gebacken kriegt (und ablebt), ist halt selber Schuld, vermag beim besten Willen nicht zu überzeugen.
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Gestern bin ich zum "Raser" geworden und die Stelle wird vielleicht jemand kennen:Auf der B91 zwischen Weißenfels-Süd und Mitte/Borau wurde für Straßenarbeiten in Borau eine Behelfsauf- bzw. abfahrt für das Einkaufszentrum eingerichtet.
Übliches Limit 100 km/h auf der Umgehung und zwei Fahrspuren. Auf Höhe der Behelfsauffahrt wird bis auf 30 km/h "eingebremst", was ja für mich nachvollziehbar ist, WENN jemand diese Auffahrt benutzen würde.Nun ist das EKZ aber wieder über den normalen Weg befahrbar und niemand, auch keine Lkws zum Anliefern, nutzen diese Behelfsauffahrt, aber die Temposchilder stehen immer noch.
Da war ich gestern etwas im Gedanken und war trotz 80 km/h eigener Geschwindigkeit also fast dreimal so schnell wie erlaubt. Passiert ist nichts, aber ich frage mich, warum man die Schilder nicht wieder wegnehmen kann, wenn die Behelfsauffahrt eh nicht mehr gebraucht wird?
Das versteh ich einfach nicht. Jetzt muss ich bis auf 50 km/h runterbremsen (dann wirds noch nicht so teuer) und den Straßenrand nach Blitzern abscannen, weil ... ja warum eigentlich?
Hast du ein Telefon?
Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt , Autobahnmeisterei Weißenfels
(0 34 43) 39 25 - 0
Fax: (0 34 43) 39 25 - 12
Autobahnsiedlung 5
06679 Zorbau
Falls du ein Telefon hast, dann ruf doch mal an und schreib uns, was die gesagt haben.
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
in diesem Beitrag steckt viel Wahrheit,die Kommunen könnten durchaus auf einigen dieser Ausfallstrassen auch mal Schilder mit 60 oder 70 Km/h aufstellen nur wird dies oftmals aus Gründen der Bequemlichkeit meist nicht gemacht😮
Oder keiner hat die Traute dafür auf dem Amt. Erhöht mal einer das TL um 20 km/h und es kommt zu einem Unfall (der auch ohne Erhöhung passiert wäre), kriegt er was aufs Dach. Also, bloß keine Eier zeigen und alles so lassen. Geschwindigkeit runter dagegen geht sehr schnell. Safety first! Dasselbe gilt für Ampeln, die man nachst abschalten könnte.
Also, wer nix macht, macht auch nix falsch nach landläufiger Meinung. Am jüngsten Tag komme ich und präsentiere denen die Rechnung für verlorene Zeit....🙁🙄