ab wann ist man ein ''Raser''....??
Hallo
im großen Tempolimit Thread wird seit längeren leidenschaftlich über ein generelles Tempolimit diskutiert...😉
oft wird dort wie auch in den Medien allgemein das geflügelte Wort ''Raser'' benutzt😮
Der User Maxlwella hat mich darüber hinaus gebeten das Wort ''Raser'' mit einer Umfrage versehen als Thread zu erstellen.....und da Umfragen nur von Moderatoren erstellt werden können hab ich das dann mal gemacht...😉
meine Frage und deshalb auch hier zur Diskussion gestellt,was ist für euch ein ''Raser'' und ab wann beginnt das für euch mit dem rasen??
ein kontroverses Thema,ich weiss,dennoch sollte sich das auch friedlich diskutieren lassen😉
gespannte Grüße
Andy
Beste Antwort im Thema
auch ich habe eine abweichende Meinung zu dem Thema...😉
ein Raser lässt sich alleine nicht an der Geschwindigkeit festmachen,sondern ist situationsbedingt von der erzeugten Gefahrenlage abhängig,wer spielende Kinder direkt am Strassenrand sieht und dennoch mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeifährt ist für mich eher ein Raser als jemand der zu nachtschlafender Zeit auf der leeren Autobahn ein dann evtl. unsinniges TL deutlich überschreitet😉
mfg Andy
1000 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Ich weiß jetzt nicht, ob mein Posting hier oder im "Schleicher"-Thread richtig ist, aber in letzter Zeit beobachte ich echt täglich sehr krasse Geschwindigkeitsüberschreitungen, wo ich mich frage "Spinnen die anderen, oder stell ich mich doof an"?Beispiel:
Autobahnabfahrt in meine Heimatstadt. Es geht (noch außerorts) zweispurig unter einer Brücke durch. Begrenzt ist auf 60km/h, ich fahre meist schon 70-80km/h. Trotzdem "heizen" ständig andere links vorbei, wenn man selbst links fährt (weil rechts ein langsames Fahrzeug fährt), wird sogar schon gedrängelt. Und das auch noch, obwohl unter der Brücke wöchentlich geblitzt wird (und die meisten Fahrer ortskundig sind, d.h sie müssten eigentlich damit rechnen, geblitzt zu werden.
In der Gegenrichtung (also Richtung Autobahn) war ich diese Woche bei strömendem Regen unterwegs. Erlaubt waren 100km/h, ich bin schon 120km/h gefahren (für die Witterung auf alle Fälle zu schnell). Auf die Autobahn geht es in einer Kurve, die sich gegen Ende zuzieht. Gerade bei Nässe gab es dort schon viele Unfälle. Die folgende Kurve ist mit 60km/h beschränkt, auch hier wird oft geblitzt. Trotz der Witterung, der Beschränkung auf 100km/h und die folgende Kurve mit 60km/h fuhren mehrere Fahrzeuge links vorbei (u.a. ein Ford Ka, der in der folgenden Kurve bös ins Schlingern kam).
Sind "die anderen" jetzt Raser, oder bin ich ein Schleicher?
Du bist der Durchschnitt.
Rechnen wir mal:
Tempolimit liegt bei 120 km/h. Ich fahre nach Tacho 140 km/h. Ziehe ich eine durchschnittliche Toleranz von 5 km/h ab, bleiben noch 135 km/h übrig.
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h wird beim Messen eine Toleranz von 3% abgezogen, macht also 4 km/h.
Man wird mir also in diesem Fall eine Überschreitung von 11 km/h vorwerfen, was mit grademal 20 Euro geahndet wird. Selbst bei einer Überschreitung von bis zu 20 km/h (da sind wir dann schon fast bei Tacho 150) werden nur 35 Euro fällig.
Da wird auch klar, warum die gar nicht messen, es lohnt sich einfach nicht. Es wird auch weiter schnell gefahren, weil die Bußgelder wohl noch nicht richtig weh tun.
Bei uns wird das gemessen, was denn zu so tollen Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 Teuros führt...🙄 Aber da sag ich mal jetzt nichts zu, wer weiß wer hier alles mitliest.... 🙄
""Ich hau' dir auf die Fresse" ist die Androhung der Körperverletzung. Diese wiederum ist eine Straftat..."
@patti106: Ich muss dir leider widersprechen, die Androhung einer Körperverletzung ist nicht strafbar und kann nicht verfolgt werden. Das gibt der Gesetzestext nicht her, lediglich der Versuch ist bei der Körperverletzung strafbar.
Zitat:
"§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. "
Aber wie gesagt, da brauchen wir uns nicht streiten, ist auch etwas am Thema vorbei.
Wenn eine Person auf die Aufnahme einer Anzeige besteht, muss diese sowieso von der Polzei aufgenommen werden, da nur die Staatsanwaltschaft letztendlich darüber entscheidet, ob eine Straftat vorliegt. Allerdings werden auch der überwiegende Anteil der Anzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr eingestellt, weil der geforderte Tatbestand einfach nicht vorliegt.
LG
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Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
""Ich hau' dir auf die Fresse" ist die Androhung der Körperverletzung. Diese wiederum ist eine Straftat..."@patti106: Ich muss dir leider widersprechen, die Androhung einer Körperverletzung ist nicht strafbar und kann nicht verfolgt werden. Das gibt der Gesetzestext nicht her, lediglich der Versuch ist bei der Körperverletzung strafbar.
und genau das habe ich in einem konkreten Fall genau anders herum gehört.
Also: `Wir werden uns wiedersehen´, könnte als nette Bemerkung interpretiert werden.
Wir werden uns wiedersehen, damit ich Dir die ... polieren (der nannte dann nicht das Auto) werde, ist doch eine Gewaltandrohung ... und sowas ist nicht strafbar?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Morgen sprenge ich die Schule...
Dafür musste schon mancher Trittbrettfahrer zumindest empfindliche Geldsummen hinlegen.
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
""Ich hau' dir auf die Fresse" ist die Androhung der Körperverletzung. Diese wiederum ist eine Straftat..."@patti106: Ich muss dir leider widersprechen, die Androhung einer Körperverletzung ist nicht strafbar und kann nicht verfolgt werden. Das gibt der Gesetzestext nicht her, lediglich der Versuch ist bei der Körperverletzung strafbar.
Zitat:
"§ 223
Körperverletzung(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. "
Aber wie gesagt, da brauchen wir uns nicht streiten, ist auch etwas am Thema vorbei.
Wenn eine Person auf die Aufnahme einer Anzeige besteht, muss diese sowieso von der Polzei aufgenommen werden, da nur die Staatsanwaltschaft letztendlich darüber entscheidet, ob eine Straftat vorliegt. Allerdings werden auch der überwiegende Anteil der Anzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr eingestellt, weil der geforderte Tatbestand einfach nicht vorliegt.LG
Falsch, das ist Ermessenssache des Staatsanwalts und des entscheidenden Richters. Wenn es ein Video gibt, das belegt, dass du deinem Nachbarg ins Gesicht gesagt hast, dass du ihn morgen ermordern wirst, endet das sicherlich nicht ohne Konsequenzen für dich...wie die dann aussehen, ist die andere Frage....
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Morgen sprenge ich die Schule...
Dafür musste schon mancher Trittbrettfahrer zumindest empfindliche Geldsummen hinlegen.
Weil das "Sprengen einer Schule" ein Verbrechenstatbestand ist und damit die "Drohung mit einem Verbrechen" ist, welches für den Tatbestand der Bedrohung ausreicht.
Zitat von JKL05:
"Falsch, das ist Ermessenssache des Staatsanwalts und des entscheidenden Richters. Wenn es ein Video gibt, das belegt, dass du deinem Nachbarg ins Gesicht gesagt hast, dass du ihn morgen ermordern wirst, endet das sicherlich nicht ohne Konsequenzen für dich...wie die dann aussehen, ist die andere Frage...."
Wie die Äußerung von Patti106, Mord ist ebenfalls ein Verbrechen...
Was den Zusammenspiel des Staatsanwaltes und des Richters betrifft, da hast du natürlich Recht: der Staatsanwalt schlägt vor, der Richter entscheidet.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
und genau das habe ich in einem konkreten Fall genau anders herum gehört.Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
""Ich hau' dir auf die Fresse" ist die Androhung der Körperverletzung. Diese wiederum ist eine Straftat..."@patti106: Ich muss dir leider widersprechen, die Androhung einer Körperverletzung ist nicht strafbar und kann nicht verfolgt werden. Das gibt der Gesetzestext nicht her, lediglich der Versuch ist bei der Körperverletzung strafbar.
Also: `Wir werden uns wiedersehen´, könnte als nette Bemerkung interpretiert werden.
Wir werden uns wiedersehen, damit ich Dir die ... polieren (der nannte dann nicht das Auto) werde, ist doch eine Gewaltandrohung ... und sowas ist nicht strafbar?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Ist aber so!
Was anderes ist es, wenn er mit der Hand eine Bewegung über die Kehle macht, oder was von Abstechen sagt.... Wieder Verbrechenstatbestände.
Sorry, habe nur die ersten Beiträge gelesen und möchte beim Thema bleiben.
Ein Raser kann man nicht einfach bestimmen,denn dann zähle ich auch darunter bezahle ich doch fast jedes Jahr mal ein oder zwei Verwarnungen für zu schnelles fahren.
Es ist sehr Situationsabhängig , ich bin noch nie in an einer Stelle geblitzt worden wo eine echte Gefahrenzone besteht und auch vor keiner Schule oder Kindergarten und somit sehe ich den größten Teil der Blitzer nur als Abzocke.
Ihr dürft nun die Fäuste fliegen lassen, aber mit Tachoanzeige 60 bezeichne ich mich im Ort ( Übersicht und Weitsicht vorausgesetzt ) nicht als Raser.
MfG Markus
Zitat:
Original geschrieben von Markus6305
Sorry, habe nur die ersten Beiträge gelesen und möchte beim Thema bleiben.
Ein Raser kann man nicht einfach bestimmen,denn dann zähle ich auch darunter bezahle ich doch fast jedes Jahr mal ein oder zwei Verwarnungen für zu schnelles fahren.
Es ist sehr Situationsabhängig , ich bin noch nie in an einer Stelle geblitzt worden wo eine echte Gefahrenzone besteht und auch vor keiner Schule oder Kindergarten und somit sehe ich den größten Teil der Blitzer nur als Abzocke.
Ihr dürft nun die Fäuste fliegen lassen, aber mit Tachoanzeige 60 bezeichne ich mich im Ort ( Übersicht und Weitsicht vorausgesetzt ) nicht als Raser.MfG Markus
Wie hast Du bei Deinen bisherigen Ortsdurchfahrten immer erkannt/gewußt wo Schulen, Kindergärten, Altenheime, bzw. deren Gefahrenbereiche sind, wenn Du dort mit Deinen von Dir selbst genehmigten 60 vorbei fährst.
Da gibt es ja wohl Verkehrszeichen wie Allgemeine Gefahrenstelle oder auch Vorsicht Kinder und bei etwa 60 , denke ich, bin ich noch in der Lage diese zu erkennen.
MfG Markus