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Ab wann ist ein Wagen ein Unfallwagen?

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 2. Februar 2015 um 9:52

Hi Leute,

ich war lang nur noch passiver User dieses Forums.

Mein Dicker fuhr und fuhr und fuhr, ohne Probleme, daher war keine Aktivität von Nöten.

Aber nun endet der Leasingvertrag für den Dicken und ich habe mich entschieden, bei akzeptablem Angebot vom Händler, ihn noch 2 Jahre weiterzufahren. Ich will einfach mal für eine Zeit lang weniger für ne Karre im Monat ausgeben. Ich warte dann lieber auf die ganz neue Version der Touaregs dieser Welt. Wird ja in den nächsten Jahren echt einiges kommen, auch von andren Herstellern.

Nun meine Frage. Ich hatte bei diesem Wagen zwei kleinere Unfälle, natürlich nicht selbst verschuldet :-)

Einmal musste die linke hintere Tür ausgetauscht werden, einmal die rechte Felge und der hintere Kotflügel.

Ist dieser Wagen damit schon ein Unfallwagen? Oder sind die Schäden zu vernachlässigen. Die Versicherung hatte insgesamt einen merkantilen Verlust von 1000 Euro bestätigt.

Hintergrund ist natürlich, das ich mir vom Händler nicht einen "teuren" Wagen reinbuchen lassen möchte, wenn ich dann beim Wiederverkauf "Unfallwagen" angeben muss. Und damit die Gebote ja in den Keller rauschen.

Könnt ihr mir hier weiterhelfen?

Vielen Dank

T1toT2

 

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20 Antworten

Komische Frage. Merkantiler Verlust von 1.000,- € doch wohl deshalb, weil es ein Unfallwagen ist, oder? Und damit wäre die Frage schon beantwortet.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 10:56

Jo. So formuliert haste natürlich recht, PeterBH.

Gibt es dann Erfahrungen, wie der Mulitplikator im freien Markt dann ist?

Also, bei 1000 Euro merkantilem Verlust. Um wieviel zieht der Markt das Gebot nach unten? Um 2k oder 3k? Kann mir nicht vorstellen, das es bei den 1k bleibt.

Für mich sind das Blechschäden. Rechnung behalten und dem Käufer dazu geben...

am 2. Februar 2015 um 12:18

In der deutschen Rechtsprechung gibt es keine einheitliche Linie, was ein Unfallwagen ist und was nicht. Definiert ist das auch nirgends eindeutig. Ein Wagen, der eine durch Versicherung oder Gutachter bescheinigte Wertminderung durch Unfall hat, ist meist eindeutig. Aber es gibt auch, teils sehr hohe Schäden, die nicht unter Unfall laufen. Beispiel wäre ein komplett verkratztes Auto durch Vandalismus. Hier könnte der Schaden etwa 12000€ sein für eine neue Komplettlackierung. Rein vom Schadenswert würde man von einem Unfallwagen ausgehen. Tatsächlich hat es aber damit nichts zu tun.

Die Grenze zwischen "Blechschäden" und "Unfall" ist nicht sehr eindeutig.

Ich würde immer Empfehlen, alle Reparaturen aufzudecken. Dadurch ist man immer auf der sicheren Seite. Sollte man irgendwann Schadenersatz durch Wertminderung von einer Versicherung bekommen haben, so würde ich selbst einen Unfallwagen angeben.

Wäre jetzt meine Meinung zu dem Thema, keine Rechtsberatung :)

@T1toT2 ich würde mal deine Frage Verkehr und Sicherheits-Forum stellen und dann gut filtern, denn 90% der antworten sind Schrott.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 13:39

Vielen Dank für die Antworten.

Ich berichte dann mal wie der Händler dieses Problem einstuft und bearbeitet.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verkehrsunfall01.php

PS: der Wagen des TS ist ganz eindeutig ein Unfallwagen, d.h. er muss die Schäden beim Verkauf angeben....

Zitat:

@T1toT2 schrieb am 2. Februar 2015 um 10:52:44 Uhr:

...Einmal musste die linke hintere Tür ausgetauscht werden, einmal die rechte Felge und der hintere Kotflügel.

Ist dieser Wagen damit schon ein Unfallwagen? ...

Moin,

für mich eindeutig ein Unfallfahrzeug. Insbesondere der Austausch des "hinteren Kotflügel" kann ja nur bedeuten, dass geschweißt und gespachtelt wurde, da dieser logischerweise nicht "abzuschrauben" und gegen einen neuen zu ersetzen ist.

Grüße

Ex-Polofahrer

Ich hatte mal ein Golf Cabrio gekauft, mit einem kleinen Lackschaden rechts. Danach stellte sich heraus, dass der Lackschaden ein neuer Kotflügel hinten rechts war, der alte schön rausgeflext und der neue eingeschweißt. Dazu den Holm erneuert und die Fahrertür. Kotflügel konnte ausgebeult werden.

Das zuständige Landgericht hielt das für einen eindeutigen, offenbarungspflichtigen Unfallschaden.

Und lustigerweise gibt es genau zu Deinen Beschädigungen ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 (Az.: VII ZR 330/06). In dem verhandelten Fall ging es um den Verkauf eines Wagens, bei dem der Eigentümer keine Angaben zu Vorschäden machte. Später stellte sich heraus, dass es einen Blechschaden an einer Tür und dem hinteren Seitenteil gab. Das Gericht urteilte, dass diese Sachmängel über der Definition einer Bagatelle lagen.

Gruß

Peter

am 3. Februar 2015 um 17:37

Zitat:

@Bikermaxx schrieb am 2. Februar 2015 um 16:09:03 Uhr:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verkehrsunfall01.php

PS: der Wagen des TS ist ganz eindeutig ein Unfallwagen, d.h. er muss die Schäden beim Verkauf angeben....

Darf ich fragen woran du das festmachst? An einer Privat geführten Webseite eines Holländers unter einer deutschen Domainendung?

Wer sagt denn das der Mensch der den text dort verfasst hat, auch Ahnung hat wovon er schreibt?

Wer sagt denn, das das auch nach dem deutschen Recht bestand hat?

Und ist die Fragestellung "Ab wann ist es ein Unfallwagen?" denn überhaupt und/oder nur mit juristischen Begriffen zu beantworten, oder geht es hier nicht mehr um Emotionen?

Da ist nämlich ein Stück weit großer Unterschied!

Für den einen ist es bereits ein Poliertuch das zum Einsatz kommen muss, um einen Schaden zu verdecken und für den andern reicht es wenn der Wagen noch rollt.

 

@TE: Vermutlich wird der Händler bei der Rücknahme sehr pingelig sein um möglichst eine hohe Nachzahlung/Zuzahlung herauszuholen. Wenn die Instandsetzung im gleichen Autohaus durchgeführt wurde, kann man recht gut damit argumentieren, dass man dort ja doch wohl keinen Pfusch macht.

Andererseits kann der Händler den durch einen evtl. Gutachter definierten Wertverlust natürlich zum Abzug bringen. Dafür wurde dir von der gegnerischen Versicherung ja auch Ersatz geleistet.

verkehrslexikon.de ist nichts anderes als eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen zu verschiedenen Stichpunkten. Einfach mal dem Link folgen. Ist manchmal besser, als alles gleich anzuzweifeln. Habe schon viele Entscheidungen dort nachgesehen, alle von deutschen Gerichten. Allerdings schaue ich mir auch die Originalentscheidungen an.

Und dass das hier eindeutig ein Unfallwagen ist, ist doch richtig. Gab einen Ausgleich für den unfallbedingten merkantilen Minderwert, Tür wechseln sowie Kotflügel hinten sind nach der BGH-Entscheidung keine Bagatellen. Und ob Unfallwagen oder nicht lässt sich durchaus juristisch bewerten. Das was Du mit "Emotionen" meinst ist die Frage, ob es für den potentiellen Käufer ein "abschreckender" Unfall ist. Dass muss nun jeder für sich selbst beantworten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Februar 2015 um 18:53:47 Uhr:

Und dass das hier eindeutig ein Unfallwagen ist, ist doch richtig.

Das ist wirklich eine Tatsache.

am 4. Februar 2015 um 11:33

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Februar 2015 um 18:53:47 Uhr:

[...] Ist manchmal besser, als alles gleich anzuzweifeln. [...]

Im Gegenteil Peter. Gerade bei dem ganzen Müll, Stuss und Schwachsinn der von JEDEM noch so ahnungslosen im Internet verbreitet werden kann, ist es um so wichtiger Quellen zu verifizieren. Insbesondere wenn man sich darauf verlassen und evtl. berufen will.

Aber gerade bei juristischen Angelegenheiten, bei denen sich sogar Anwälte schwer tun, eine sichere und verbindliche Aussage zu treffen (tun diese aus gutem Grund meisst auch nicht, denn "auf hoher See und vor Gericht..." etcpp), wäre ich umso vorsichtiger bei der Informationsbeschaffung.

Beispiel Wikipedia. Sobald da jemand einen Artikel ändert, bekommen andere Autoren davon Wind und kontrollieren dessen Änderungen. Stimmen diese, bleibt es, wenn nicht wird das zu Stand zu vor zurückgesetzt. Dieses Mehraugenprinzip ist das verlässlichste, wobei die einzelne Webseite einer Privatperson machen kann was Sie will. Insbesondere wenn diese dann auch noch in vereinfachter Sprache erklären will, was diese Gerichtsentscheidung nun bedeutet und dann fremde hingehen und diese Auslegung auf Ihr Anliegen münzen wollen, wird es kritisch mit der Quelle. Wer sichert denn, dass der Erklärbär es nicht selbst falsch verstanden hat, dass er es so erklären konnte wie es zu verstehen ist bzw. sein muss und dass es nicht sogar Stuss ist, was bei raus kommt?

Gerade in einer Zeit, in der so viele Medienhörig sind und glauben was man im TV und anders wo sagt, wo diese doch alle nur eins brauchen: QUOTE QUOTE QUOTE. Gerade da ist es um so wichtiger selbst nachzudenken, selbst nachzuschlagen und selbst zu hinterfragen.

Ist meine Meinung, aber ich will und werde dir deine Meinung nicht ausreden. Nimms als Erörterung warum ich es geschrieben hatte.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Februar 2015 um 18:53:47 Uhr:

[...] Allerdings schaue ich mir auch die Originalentscheidungen an. [...]

Irgendwie empfinde ich es ja zum Satz zuvor schon etwas widersprüchlich, dennoch aber ist es dann ja gut wenn du es tust. Doch wieso schaust du erst bei Klausi um dann bei Klaus noch mal nachzukontrollieren?

am 4. Februar 2015 um 11:39

Zitat:

@dolofan schrieb am 4. Februar 2015 um 08:12:57 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Februar 2015 um 18:53:47 Uhr:

Und dass das hier eindeutig ein Unfallwagen ist, ist doch richtig.

Das ist wirklich eine Tatsache.

Mag sein. Doch nach welcher Grundlage? Der Grundlage einer juristischen Fragestellung, einer emotionalen Fragestellung, oder der Sichtweise eines Verkäufers, der Sichtweise eines Käufers, oder gar einer ganz anderen Grundlage?

Nur mal so am Rande: Aus meiner Sichtweise (als theoretischer Käufer) ist es auch ein Unfallwagen und ich würde es wissen wollen. Als (Privat-)Verkäufer würde ich alle Belege beim Unterzeichnen des Kaufvertrages vorlegen und das im Vertrag vermerken. Als Angestellter beim Händler würde ich vielleicht meinen Chef fragen was er meint :)

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