Ab wann ist ein Wagen ein Unfallwagen?
Hi Leute,
ich war lang nur noch passiver User dieses Forums.
Mein Dicker fuhr und fuhr und fuhr, ohne Probleme, daher war keine Aktivität von Nöten.
Aber nun endet der Leasingvertrag für den Dicken und ich habe mich entschieden, bei akzeptablem Angebot vom Händler, ihn noch 2 Jahre weiterzufahren. Ich will einfach mal für eine Zeit lang weniger für ne Karre im Monat ausgeben. Ich warte dann lieber auf die ganz neue Version der Touaregs dieser Welt. Wird ja in den nächsten Jahren echt einiges kommen, auch von andren Herstellern.
Nun meine Frage. Ich hatte bei diesem Wagen zwei kleinere Unfälle, natürlich nicht selbst verschuldet :-)
Einmal musste die linke hintere Tür ausgetauscht werden, einmal die rechte Felge und der hintere Kotflügel.
Ist dieser Wagen damit schon ein Unfallwagen? Oder sind die Schäden zu vernachlässigen. Die Versicherung hatte insgesamt einen merkantilen Verlust von 1000 Euro bestätigt.
Hintergrund ist natürlich, das ich mir vom Händler nicht einen "teuren" Wagen reinbuchen lassen möchte, wenn ich dann beim Wiederverkauf "Unfallwagen" angeben muss. Und damit die Gebote ja in den Keller rauschen.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen?
Vielen Dank
T1toT2
20 Antworten
Hi guys,
danke für die Beiträge und Anregungen.
Vielleicht mach ich nochmal deutlich, worum es mir bei geht.
Der besprochene Touareg ist ein Leasingfahrzeug. Der Vertrag läuft im Juni aus. Ich will diesen Wagen gerne weiterfahren. Der Händler wird ihn mir wohl offerieren. Dieser Wagen ist nun ein Unfallwagen, wie sich dank eurer Hilfe wohl nun sagen lässt. Emotional ist es keiner für mich, da die Schäden ordentlich behoben wurden und nur Blech betrafen. Allerdings will ich für dieses Auto natürlich nicht einen Preis bezahlen, der den Punkt "Unfallwagen" nicht mit einpreist. Mein PLan ist, diesen dann in 2 Jahren wieder zu vekaufen. Hier muss ich auf jeden Fall den Wagen als Unfallwagen angeben, und werde entsprechend tiefere Gebote bekommen. Und diesen Multiplikator kann ich momentan überhaupt nicht einschätzen/einpreisen.
Ich überlege nun, ob ich den Wagen dann lieber 2 Jahre mit einem Autocredit finanziere. Ich kann den Wagen dann 2 Jahren wieder aufn Hof stellen. Und der Verkaufs und Ankaufspreis sind mir bekannt. Ich gehe mal von ca 7k bis 8k jährlichem Wertverlust aus. Und die Zinsen, dich ich da zahlen muss, sind halt der Preis für die Sicherheit, den Wagen wieder vernünftig loszuwerden.
....... was muss denn noch geschehen, dass er für Dich nicht nur faktisch, sondern auch "emotional" ein Unfallwagen ist?🙄
Juristisch ist er es 100%ig.
BTW: würde solche Spielchen lassen, am Ende verdient nämlich nur der Händler daran, es gibt genug bessere Gebrauchte auf dem Markt, die Du weiternutzen kannst....
das der Händler was dran verdient stört mich nich.
es sollte halt alles im Rahmen bleiben. Aber klar, allein schon, um ne eigene Marktmeinung zu bekommen, muss ich ja andre Gebrauchte anschaun....
So ganz verstehe ich die Argumentation nicht: Du willst beim Händler für die Kiste einen Preis zahlen, der den Punkt "Unfallwagen" berücksichtigt. Das setzt aber voraus, dass Du dem Händler den Unfall mitteilst und damit wird die Leasinggesellschaft Dir den merkantilen Minderwert in Rechnung stellen. Anders ausgedrückt, was der Händler Dir beim Preis nachlässt - wegen Unfallwagen - wird Dir die Leasinggesellschaft in Rechnung stellen - wegen Unfallwagen.
Wäre damit vermutliche eine Nullnummer.
Und beim späteren Verkauf müsstest Du die Unfälle angeben, kriegst weniger - hast aber im Gegenzug 1.000,- € Wertminderung erhalten.
Schau doch mal in Deinen Leasingvertrag und da die näheren Bedingungen, was dort zum Thema Unfallschaden steht. Eigentümer des Fahrzeuges ist doch die Leasinggesellschaft, der damit die 1.000,- € zugestanden hätten.
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die Leasing hat ja die 1000.- auch schon bekommen. Von der gegnerischen Versicherung. Die is fine. Sollte Sie zumindest.
Der Knackpunkt is ja eher der, das der Händler den Wagen von der Leasing ja übernimmt. zu einem mir unbekannten Preis und mir das Auto dann wieder anbietet. Da ich halt jahrelang nicht im Gebrauchtwagenmarkt unterwegs war, will ich irgendwie vermeiden als "Dubbl den Monats" in deren Pausenräumen zu hängen :-)
Stimmt, dann ist die Leasing abgehakt und sollte wegen des Unfalles keine weiteren Forderungen mehr stellen können. Dass dich der Händler dann quasi über den Tisch ziehen möchte, kann natürlich sein. Bei der doch sehr eingeschränkten Käuferschicht gebrauchter Touaregs wage ich das aber zu bezweifeln. Er muss übernehmen und ist wahrscheinlich froh, wenn du ihm die Kiste sofort abnimmst.
Und Dank des www kannst du deutschlandweit den Marktpreis abfragen.
Als ich meinen 7er übernehmen wollte, habe ich bereits im Vorfeld den Preis abgeklärt - und dann lieber den T2 bestellt.
Viel Erfolg dabei.