Ab wann Fahrverbot?
Guten Morgen,
ich habe vor einem halben Jahr meinen ersten Punkt bekommen wegen paar km.
Vor einem Monat wurde ich angehalten wegen wirklich leicht getönten Scheiben vorne.. Das wäre der Punkt Nummer zwei.
Gerade eben wurde ich angehalten wegen Smartphone in der Hand, das wäre die Nummer drei.
Das war jetzt verkehrstechnisch wohl meine Pechphase.
Die Zweite Strafe ist noch nichtmal im Briefkasten und die dritte Strafe steht schon bereit.
Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen wenn soviele Punkte hintereinander folgen?
Beste Antwort im Thema
Ich warte sehnsüchtig auf den Chip im Handy, der das Teil im Fahrzeug unbrauchbar macht. Manche lernen es nie.
57 Antworten
Was den Chip angeht - das läßt sich sicherlich so einrichten, das de erkennt, auf welcher Seite im Fahrzeug sich das Telefon befindet. Und wenn nicht, dann lenkt das dann nicht vorhandene Gequassel auch nicht den Fahrer ab.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. November 2016 um 10:48:18 Uhr:
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 25. November 2016 um 10:35:40 Uhr:
Nun gut, teilweise Dinge auf die man erst mal kommen muss.🙄
Aber steter Tropfen höhlt den Stein...😰
Wissen hilft😎 ....manchmal😁
Bußgeldkatalog
Punktesystem
Fahrverbot
weia. Vielleicht sollte man seine Quellen kurz prüfen, bevor man sie zitiert. Diese Aussage:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. November 2016 um 10:48:18 Uhr:
Zitat:
Eine Möglichkeit, ein Fahrverbot zu erhalten, sind Punkte in Flensburg. Ab wieviel Punkten wird das Fahrverbot Realität? Generell kann davon ausgegangen werden, dass ein Fahrverbot zusätzlich zum Bußgeld bei einem 2-Punkte-Verstoß ausgesprochen wird.
ist einfach nur völliger Humbug. Es gibt keinerlei Vorschrift oder Gesetz, die ein Fahrverbot vorsieht, weil man Punkte hat. Es ist auch nicht so, dass man ein Fahrverbot bekommt weil ein Verstoß mit 2 Punkten bewehrt ist. Richtig ist, dass nur schwere Verstöße mit einem Fahrverbot geahndet werden und für die gibt es dann halt auch zwei Punkte.
Dann nenne mir doch einfach mal einen Verstoß der 2 Punkte und Kein Fahrverbot vorsieht 😕
Im Übrigen ist schon 1 Punkt ein schwerer Verstoß, bei 2 schon ein sehr schwerer Verstoß.
Das Wort "Generell" bedeutet im Übrigen "im allgemeinen" und bedeutet es gibt u.U. individuelle oder Spezielle Verfahrensweisen.
Bin kein Jurist und denke das mein Beitrag einer der sachlicheren war.
Wenn Du unbedingt anderer Meinung bist sei so nett und Verlinke entsprechende Beweise ansonsten müsste ich Dich als Postfaktischen Zeitgenossen "Ignorieren"🙄
Hallo TE,
die Moralkeule brauche ich nicht auszupacken und den Begriff "Pechsträhne" kommentieren auch nicht, haben andere ja schon hinreichend getan.
Was vielleicht noch interessant wäre: Du schreibst was von einem Punkt "wegen ein paar km". Wieviele waren es denn genau? Falls es mehr als 25 waren, musst du dich besonders am Riemen reißen, denn ein zweiter Verstoß von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ergibt automatisch einen Monat Fahrverbot.
...wichtig ist zu wissen, wann die Punkte rechtskräftig geworden sind! Am Besten Du forderst einen Auszug aus dem Fahreignungsregister an...dann weisst Du mehr.....
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Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 25. November 2016 um 13:15:05 Uhr:
Dann nenne mir doch einfach mal einen Verstoß der 2 Punkte und Kein Fahrverbot vorsieht 😕
es gibt Verkehrsstraftaten, für die es keinen automatischen Entzug der Fahrerlaubnis gibt (z.B. §315b gefährlicher Eingriff, §142 unerlaubtes Entfernen), aber zwei Punkte. Kannst Du hier nachlesen:
http://www.kba.de/.../anlage13.html?nn=736836#2Zitat:
Im Übrigen ist schon 1 Punkt ein schwerer Verstoß, bei 2 schon ein sehr schwerer Verstoß.
nein. Das Bewertungssystem unterscheidet zwischen "verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten" (ein Punkt, kein FV) und "besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten" (zwei Punkte, FV)
Zitat:
Bin kein Jurist und denke das mein Beitrag einer der sachlicheren war.
er kann ja auch sachlich falsch sein. Die Frage des TE war: Bekomme ich ein Fahrverbot, wenn ich mehrere punktebewehrte Verstöße begangen habe. Genau das suggeriert auch Deine Quelle ("Eine Möglichkeit, ein Fahrverbot zu erhalten, sind Punkte in Flensburg"😉. Das ist aber falsch. Ein Fahrverbot bekommt man, wenn der Bußgeldkatalog eins vorsieht, nicht weil man Punkte hat.
Zitat:
@ImmerNey schrieb am 25. November 2016 um 14:20:12 Uhr:
...wichtig ist zu wissen, wann die Punkte rechtskräftig geworden sind! Am Besten Du forderst einen Auszug aus dem Fahreignungsregister an...dann weisst Du mehr.....
warum sollte das in irgendeiner Weise relevant sein?
....daraus ergeben sich Infos, ob überhaupt die Möglichkeit eines Fahrverbotes besteht!!!
Zitat:
@ImmerNey schrieb am 25. November 2016 um 14:30:37 Uhr:
....daraus ergeben sich Infos, ob überhaupt die Möglichkeit eines Fahrverbotes besteht!!!
Welche?
...wer lesen kann ist klar im Vorteil...ich hatte zunächst verstanden, dass das letzte Vergehen auch ein Geschwindigkeitsverstoß ist....
Bei der getönten Frontscheibe musst zu zunächst abwarten, ob sich hieraus überhaupt n Punkt ergibt!!!
Bei der Handybenutzung kommt es auch auf den genauen Sachverhalt an....schreib doch mal, wie die Handynutzung entdeckt wurde, und was Du dazu beigetragen hast...
Zitat:
@ImmerNey schrieb am 25. November 2016 um 14:58:53 Uhr:
Bei der getönten Frontscheibe musst zu zunächst abwarten, ob sich hieraus überhaupt n Punkt ergibt!!!
nö
Zitat:
@ImmerNey schrieb am 25. November 2016 um 14:58:53 Uhr:
Bei der Handybenutzung kommt es auch auf den genauen Sachverhalt an....
nö
Ist doch alles für die Frage eines Fahrverbotes komplett irrelevant.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. November 2016 um 12:06:58 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 25. November 2016 um 10:53:55 Uhr:
Mal für dich korrigiert.
Ist ja nett, nur überflüssig und falsch, da Deine Meinung nicht eine Meinung ist.
Das verstehst selbst Du.
Im Gegenteil, das wurde sogar mehrfach mal vom Mod angesprochen bzw. niedergeschrieben, dass das einfach fehl am Platz ist in solchen Threads. Dafür sind die Strafen eigentlich auch zu niedrig fällt mir gerade mal so auf. 😉
.....aber für den Punktstand..., denn zu viele Punkte können sich später auch zum NICHTFAHREN-dürfen auswirken...
das hat aber weder mit der Frage des TE zu tun (Fahrverbot!) noch ist das im Moment relevant, da von 3 bis 8 Punkte noch ziemlich viel Luft ist. Man könnte jetzt weiterschreiben: Gebührenpflichtige Ermahnung bei 4 Punkten, Möglichkeit der Punktereduzierung, auch das Thema MPU ist ja hier im Board nie fern. Nur hat das alles nichts mit dem relevanten Sachverhalt zu tun.
...das siehst Du so....weil würde er die 2 Punkte gar nicht bekommen, ist er noch weiter von den 8 Punkte entfernt.... sprich noch weiter von einem Führerscheinverlust...ob man es Fahrverbot oder gleich Führerscheinverlust nennt, spielt keine Rolle beim Zufußgehen....
Zitat:
@ImmerNey schrieb am 25. November 2016 um 15:36:09 Uhr:
ob man es Fahrverbot oder gleich Führerscheinverlust nennt, spielt keine Rolle beim Zufußgehen....
das sehen die Leute, denen tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde (und nicht nur ein Fahrverbot verhängt) ganz anders.