AB - Auffahrunfall - plötzlicher Spurwechsel -

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Autobahn zwei spurig. Geschwindigkeitbegrenzung 120km/h.
Man fährt gemütlich auf der linken Fahrbahn per Tempomat 130km/h.

Man beobachtet, wie ein Auto auf die Autobahn auffährt. Er befindet sich auf der Beschleunigungsspur, vor ihm ist ein Auto.

Um dieses zu überholen, wechselt er die Spur plötzlich, weil er vermutlich die Distanz falsch eingeschätzt hat.
Es kommt zu einem Zusammenstoß, trotz Vollbremse und Auto nach rechts ziehen, um es auszuweichen.

Bei mir ist der Schaden mittig und nach links gezogen, ganze Stoßstange.

Bei ihm ist der Schaden mittig und nach rechts gezogen, geht sogar etwas um die Flanke.

Polizei sieht meine Geschicht als glaubwürdiger, da aber der 19 jährige Fahranfänger meint, er wäre nach links gefahren, und stand schon 15 Sekunden auf der linken Fahrbahn und ich wegen Abstand zu klein und Geschwindigkeit zu hoch hatte, es zu dem Unfall kam.

Völlig inakzeptabel, was der Bursche behauptet.
Als ich aus dem Auto kam, sprachen wir uns kurz aus, ich wollte die Polizei rufen, da bat er mich, eben zu warten weil er seinen Vater anrufen wollte um sich zu informieren.
Da hat er wahrscheinlich aufgesagt bekommen, wenn du auf der Bahn warst, dann ist er aufgefahren , und du hast somit keine Schuld.
Nach dem Telefongespräch sagte er sofort, ja sofort die Polizei rufen.

Naja, die Polizei hat jetzt für beide aufgeschrieben, Geschädigter und Beklagte.
Weil beide Geschichten plausibel klingeln, keiner quasi da war.

Was bedeutet das nun?

Kann ein Anwalt bzw. ein Gutachter mit dem Schadensbild rekonstruieren, was wirklich passiert ist?

Der Schaden ist überschaubar, war ich noch rechtzeitig reagieren konnte trotz dieser Rücksichtlosigkeit.

Rechtsschutz vorhanden, Anwalt wird eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Jeder, der viel fährt, kennt diese inzwischen weit verbreitete Unsitte doch - beim Auffahren auf die Autobahn wird vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Fahrspur gewechselt, weil das Auto vor einem 100 PS weniger hat und man die 2 Sekunden Zeitverlust unbedingt herausholen muss. Und genau das ist nach § 7 Abs. 5 StVO nicht erlaubt, denn man darf einen Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Kommentare wie

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 09:46:14 Uhr:


(...)Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden.(...)

tun eigentlich nichts zur Sache, aber zeigen mir einmal mehr, dass es ein inzwischen ebenso weit verbreiteter Irrtum ist, zu glauben, dass man aufgrund von bloßem Blinken einfach rausziehen kann. So nach dem Motto: Der Hintermann sieht doch, dass ich blinke und rausziehen will, also kann er auch bremsen. Besonders beliebt ist das inzwischen auch bei LKW-Fahrern, die zusätzlich wahrscheinlich noch denken "Ich hab' das größere Fahrzeug, der bremst schon....". Geht gar nicht sowas!

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

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Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 14. Februar 2018 um 22:57:01 Uhr:


Wie wird das *wahrscheinlich* ausgehen vorm Gericht?

Einstellung nach §47 II OWiG

Ist am einfachsten und kostet den Staat nix (der Richter hat wenig Arbeit und der Rechtsanwalt schreibt die Rechnung an die RS-Versicherung). 😉

PS. Dem Anwalt noch sagen daß sich ein Widerspruch ja gar nicht lohnt, da günstiger als Selbstbeteiligung (dann geht das auch schon mal ohne, ist wenig Arbeit und auch ohne SB ist gut verdient).

Gruß Metalhead

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Februar 2018 um 13:24:54 Uhr:


Meine Dashcam läuft mit, hat aber eine Speicherkarte die nur eine Mini Partition formatiert hat und überschreibt das Gefilmte alle paar Minuten.

Ich hab mir extra ne große Speicherkarte geholt. Warum? Hab mal eine Anzeige kassiert und wenn da nach ein paar Monaten ein Briefchen einflattert, will ich zumindest wissen um was es geht.

Überschrieben wird es irgendwann sowieso (es sei denn, ich drücke den Speicherknopf), ansonsten fasse ich das Ding nicht an.

Gruß Metalhead

Guten Tag,

Ich habe einen Brief von meinem Anwalt als Zweitschrift erhalten, er hat den Verursacher direkt angeschrieben, weil die von ihm genannte Versicherung seit dem 01.01.2018 nicht mehr der Versicherer ist, das ergab wohl eine Nachfrage durch meinen Anwalt bei seiner Versicherung.

Was heißt du das nun ?

Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass er woanders versichert ist, weil er damals nicht ganz wusste, wo er versichert ist.

Was hat denn der "hervorragende Anwald" seit Februar gemacht?
Ein Antuf bei dem Zentralruf der Versicherer und es wäre sofort bekannt, ob und wo versichert.

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Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 22. September 2018 um 14:37:30 Uhr:


...
Was heißt du das nun ?
....

Ich befürchte das heißt das Dein Anwalt von Februar bis September noch nichtmal das geschafft hat, was ein Privatmensch mit dem Kennzeichen und einem Telefon in 2 min erledigt.
Über den Zentralruf der Versicherer die Versicherung des Unfallgegners ermitteln.

Frage Deinen Anwalt was er die Monate über in Deiner Sache getan hat und frage Ihn ob er gedenkt in Deiner Sache die jetzige Geschwindigkeit beizubehalten.

Frag mal Deine Versicherung ob die schon gezahlt haben.

Meine Versicherung hat bestimmt nicht bezahlt, ich habe von denen nie was gehört, wieso auch, habe keine Schuld an dem Unfall!

Ja, darüber war ich nun auch sauer, im Raum stand erst, dass er auf 50:50 versuchen will, weil ohne Zeugen das schwer einzuschätzen wäre und vll. doch ich die ganze Schuld bekommen würde.

Nach hin in her habe ich ihm die Info gegeben, jetzt und 100 % anfordern, dann kam eben diese Info mit der Versicherung.

Was sagt ihr zu meiner Frage ?
Wenn er jetzt keine Versicherung haben würde ?

Und wenn doch, wo ?

Hast Du sein Kennzeichen und ein Telefon?

Habe ich, da werde ich bei dem ZR mal fragen, ok.

Aber, welche Konsequenz hätte das alles, fragen siehe oben.

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 22. September 2018 um 17:43:14 Uhr:


Aber, welche Konsequenz hätte das alles, fragen siehe oben.

Die Konsequenzen ergeben sich unterschiedlich, je nachdem ob das Fahrzeug des Unfallgegners zum Zeitpunkt des Unfalls versichert war oder nicht.

Daher der erste Schritt:
Beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen und das kannst du auf der Stelle machen

Der zweite Schritt:
Uns das Ergebnis des Anrufs mitteileilen und erst dann macht es Sinn die Konsequenzen zu diskutieren.

Gruß

Uwe

Ich muss gerade schon offenbaren, womöglich einen Saft-Anwalt erwischt zu haben?!

Ich habe eben angerufen und mitgeteilt bekommen, dass er bei der Versicherung X versichert ist..

Oh man!

OK, so einen Penner hatte ich auch:

Den Anwalt anweisen, daß er die geforderten 100% bei der gegnerischen Versicherung geltend macht.

2 Wochen Zeit geben, sollte da nichts passiert sein, selber bei der Versicherung anrufen und den aktuellen Stand erfahren...

Falls die Versicherung sich quer stellt ergeben sich 2 Möglichkeiten:

1. Selber feilschen und eventuell einigen
2. Vor Gericht gehen und in der Vorinstanz feilschen oder eben direkt eine Verhandlung bestreiten....

Bei mir kam in der Vorverhandlung schon das passende Angebot, und sowohl ich als auch die gegnerische Versicherung waren zufrieden...

HTC

Ich habe heute mit dem Anwalt gesprochen, er sagte mir, dass er 2x dem Zentralruf der Autoversicherer ein Schreiben geschickt hatte.

Jedesmal bekam auch er die Info von dem ZRDAV, der Verursacher sei bei der Versicherung X.

Er schrieb die Versicherung an, die Antwort der Versicherung war bis heute, zum Zeitpunkt des Unfalls Bestand keine Versicherung bzw. der Verursacher war da nicht versichert..

Das muss jetzt nicht heißen, dass er gar keine Versicherung hatte.

Soweit ich mich erinnere, war das ein Gewerbe, es handelte sich um ein altes Firmennauto von einem Klein-Handwerker-Unternehmen.

Merkwürdig ist doch, wieso der ZRDAV behauptet, da ist der Typ versichert, die Versicherung das aber abstreitet?

Ob der Typ irgendwie rückwirkend gekündigt wurde?
Und deshalb nicht mehr versichert war, obwohl er davon ausgegangen war?..

Was denkt ihr ?

Der Anwalt hat den Verursacher direkt angeschrieben und will ebenfalls über die Zulassungsstelle gehen.

Mitunter weiß die Versicherung nicht direkt, dass ein Fahrzeug im Rahmen einer Flottenversicherung bei ihr versichert ist. Das kann auch der Fall sein, wenn das Leasingmodell die Versicherung umfasst. Das sollte sich aber klären lassen.

Klingt interessant, ich bin gespannt!

Evtl ist er gar nicht dort versichert:

Versicherung läuft zB auf die Frau und er als Fahrer wurde dort nicht angegeben... oder ähnliche Situationen wie Berlin-Paul schon schrieb...

Knifflig... hoffe es geht alles gut aus!!!

HTC

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