AB - Auffahrunfall - plötzlicher Spurwechsel -

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Autobahn zwei spurig. Geschwindigkeitbegrenzung 120km/h.
Man fährt gemütlich auf der linken Fahrbahn per Tempomat 130km/h.

Man beobachtet, wie ein Auto auf die Autobahn auffährt. Er befindet sich auf der Beschleunigungsspur, vor ihm ist ein Auto.

Um dieses zu überholen, wechselt er die Spur plötzlich, weil er vermutlich die Distanz falsch eingeschätzt hat.
Es kommt zu einem Zusammenstoß, trotz Vollbremse und Auto nach rechts ziehen, um es auszuweichen.

Bei mir ist der Schaden mittig und nach links gezogen, ganze Stoßstange.

Bei ihm ist der Schaden mittig und nach rechts gezogen, geht sogar etwas um die Flanke.

Polizei sieht meine Geschicht als glaubwürdiger, da aber der 19 jährige Fahranfänger meint, er wäre nach links gefahren, und stand schon 15 Sekunden auf der linken Fahrbahn und ich wegen Abstand zu klein und Geschwindigkeit zu hoch hatte, es zu dem Unfall kam.

Völlig inakzeptabel, was der Bursche behauptet.
Als ich aus dem Auto kam, sprachen wir uns kurz aus, ich wollte die Polizei rufen, da bat er mich, eben zu warten weil er seinen Vater anrufen wollte um sich zu informieren.
Da hat er wahrscheinlich aufgesagt bekommen, wenn du auf der Bahn warst, dann ist er aufgefahren , und du hast somit keine Schuld.
Nach dem Telefongespräch sagte er sofort, ja sofort die Polizei rufen.

Naja, die Polizei hat jetzt für beide aufgeschrieben, Geschädigter und Beklagte.
Weil beide Geschichten plausibel klingeln, keiner quasi da war.

Was bedeutet das nun?

Kann ein Anwalt bzw. ein Gutachter mit dem Schadensbild rekonstruieren, was wirklich passiert ist?

Der Schaden ist überschaubar, war ich noch rechtzeitig reagieren konnte trotz dieser Rücksichtlosigkeit.

Rechtsschutz vorhanden, Anwalt wird eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Jeder, der viel fährt, kennt diese inzwischen weit verbreitete Unsitte doch - beim Auffahren auf die Autobahn wird vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Fahrspur gewechselt, weil das Auto vor einem 100 PS weniger hat und man die 2 Sekunden Zeitverlust unbedingt herausholen muss. Und genau das ist nach § 7 Abs. 5 StVO nicht erlaubt, denn man darf einen Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Kommentare wie

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 09:46:14 Uhr:


(...)Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden.(...)

tun eigentlich nichts zur Sache, aber zeigen mir einmal mehr, dass es ein inzwischen ebenso weit verbreiteter Irrtum ist, zu glauben, dass man aufgrund von bloßem Blinken einfach rausziehen kann. So nach dem Motto: Der Hintermann sieht doch, dass ich blinke und rausziehen will, also kann er auch bremsen. Besonders beliebt ist das inzwischen auch bei LKW-Fahrern, die zusätzlich wahrscheinlich noch denken "Ich hab' das größere Fahrzeug, der bremst schon....". Geht gar nicht sowas!

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

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Nun wurde eine ganz andere Versicherung angeschrieben mit der Geltendmachung einer Forderung.
Kurios, dass man woanders telefonisch mitbekommt, das Fahrzeug sei da versichert, wobei es so nicht war.

Besonderheit hier, es ist wohl ein Firmenfahrzeug, kleine Handwerker-Firma, ob das der Grund dafür war ?!

Ich denke, dass mein Anwalt die Versicherung über die Zulassungsstelle heraus bekommen hat.

Wahnsinn, das meine Foderung an die Versicherung nach rund 10 Monaten erst hingeht..

Mal eine andere Frage:

Von meiner Unschuld bin ich mir 100% sicher, wirklich ganz sicher.
Mich betrifft keine Schuld, er wechselte seine Spur plötzlich.

Nehmen wir mal an, der Richter , sofern es zum Gericht kommen sollte, eine Teilschuld ausspricht, weil nicht 100% nachvollziehbar beide Ansichten.

Ich darf pro Jahr 1 Unfall machen, ohne hochgestuft zu werden.

Könnte man meine Teilschuld darüber laufen lassen, und seine Teilschuld bekäme ich dann?

Frag deinen Anwalt oder Versicherer.

Ja. Ein Schadensfall ist ein Schadensfall, auch wenn es eine Teilschuld ist.

Hallo,

es geht weiter.
Hatte es nicht ganz aktuell gehalten hier, hole ich hiermit nach.

Mein Anwalt hatte eine Forderung von 50% gestellt, ich hatte mich aber geärgert, weil ich zu 100% keine Schuld hatte, auch nicht 1%.
Demnach sagte ich ihm, er soll bitte auf 100% gehen, der Richter kann dann entscheiden, ihr wisst ja, recht haben und recht bekommen.

Nun hatte er auf 100 % eingeklagt, der gegnerische Anwalt schrieb, aus einem KVA kann man die Schadenshöhe nicht bestimmen, außerdem gab es Vorschäden.

Hatten dazu Stellung genommen , ich hatte meinem Anwalt ein Dokument vom Gutachter zukommen lassen, wo der letzte Schaden nachweislich professionell behoben wurde.

Demnach waren alle anderen Schäden auch beseitigt.
(Die hatte ich komplett beheben lassen aber in keiner Werkstatt)

Jetzt treffen wir uns zum Gütetermin, wenn es zu keiner Einigung kommt , gibts sofort danach die Verhandlung.

Ich muss wohl erscheinen sagte das Gericht, muss an den Tag auch arbeiten .
430 Km zum Gericht, Auto mieten oder per ICE oder Flugzeug?

Ist um 14 Uhr, mit Stau könnte das sehr dauern , wa nervt mich.

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Nimm den Zug, da kannst Du dich entspannen und auf den Prozess vorbereiten.
Mit dem Auto kommst Du eher unausgeruht und genervt dort an, das ist nicht unbedingt förderlich.

Viel Erfolg!!!

Ganz klar ZUG!

Bzgl deiner 100% Anfangsforderung:

Hätte ich auch so gemacht, würde aber realistisch auf 70-80% spekulieren.

HTC

TE, danke, dass du dich noch mal meldest und uns berichtest. Ist nicht selbstverständlich hier!

Mahlzeit

sehr gerne, bin ich dem Forum bei so vielen adäquaten Antworten schuldig.

Um 14 Uhr geht es los, mal sehen wie es ausgehen wird.

Ich hatte meinen Wagen privat fertig machen lassen, alle Teile wie Stoßstange gekauft und von einem Lackiermeister privat machen lassen oder Rechnung.

Dann hatte ich ein KVA von BMW eingeholt, die gegnerische Verteidigung erwähnte immer wieder, dass der Scahdenshöhe nicht bekannt ist, es auch nicht die Aufgabe des Gerichtes ist, dieses festzustellen.

Scheinbar genügt mein KVA nicht, ich wollte kein Gutachter nehmen, weil ich nicht wusste, ob der Gegner die Kosten anstandslos übernimmt.

Wie soll ich mich vor Gericht vor diesem Hintergrund keine Schadenshöhe bekannt, schützen?

KVA, evtl Rechnungen und die Arbeitszeit deines befreundeten Lackierermeisters wären mal ein Anfang...

Pokern wirst du auf Jeden Fall müssen...

HTC

Hey,

danke für deine Antwort.

War extrem unnötig, dass ich da war, im Prinzip habe ich nichts anderes gesagt, was ich per Schreiben durch den Anwalt schon gesagt hatte.
Ebenso wurde der Beklagte angehört.

Der Richter wird jetzt zum Ende des Monats ein Urteil kündigen.
Vorher soll wohl ein Gutachter die beiden Aussagen zur Kenntnis nehmen und den Unfall versuchen zu rekonstruieren.

Da ich als Partei da aufgetreten bin und nicht als Zeuge eingeladen wurde, habe ich auch für meine 2 Tage Urlaub nehmen + 850 Km Fahrt keinen Cent gesehen.

Ich hatte gesagt, er kam auf die AB, beschleunigte sehr stark und wechselte auf die rechte Fahrbahn. Er musste stark abbremsen da vor ihm ein Wagen nach Richtgeschwindigkeit fuhr. Er wechselte die Spur ohne zu blinken, auf die linke Spur, wo ich drauf war.

Er sagt, er hätte normal beschleunigt, musste bremsen weil der vorausfahrende Wagen langsamer fuhr, dann setze er angeblich den Schulterblick und wechselte. Angeblich wäre er dann 10 Sekunden schon auf der linken Fahrspur gewesen.
Dann passierte der Unfall, ich bremste ab und wollte ausweichen und berührte ihn.

Jetzt muss ich sehen wie es weiter geht. Mein Schaden ist behoben, seiner nicht. Es gibt keine Zeugen.

Wie schätzt ihr den Ausgang ? Denkt ihr eine Partei wird ganz sicher einen 100% Schuldspruch bekommen, oder geht es eher auf geteilte Schuld hinaus?

Im Prinzip wäre ich auch mit einer Teilschuld einverstanden, obwohl ich m.E. keinerlei Schuld an dem Unfall hatte.
Denn ich habe ein Unfall frei, ohne das höher gestuft werden würde. Wenigstens würde ich bisschen Geld zurück bekommen.

Man sagt ja der auffahrende meistens, denkt ihr eher nach einem 50 zu 50, oder eher 70 für mich als Schuld und 30 für ihn ?

Grüße

das hängt jetzt völlig vom Schadenbild ab, das der Gutachter als Ausgang für seine Beurteilung zur Verfügung hat und was der daraus macht;

i.A. hat der Auffahrende Schuld, i.A. hat auch aber derjenige, der die Spur wechselt Schuld;

ohne Zeugen ist eine 50:50 Teilung leider realistisch - meine persönliche Erfahrung bei ähnlichem Fall

Muss ich mit abfinden, hoffentlich nicht mehr wie 50 %, weil ich von hinten kam.
Es ist so ärgerlich, mittlerweile habe ich eine DashCam drinnen. Ich muss jetzt auch womöglich eine Teilschuld nehmen, weil es keine Zeugen gab, obwohl ich absolut nach Vorschrift gefahren war und der junge Bursche ohne zu blinkeln o.ä. die Spur wechselte.

Was bedeutet 50:50 ?

Nehmen wir an, ich habe einen Schaden von 2500 Euro, zahlen die dann die Hälfte ?
Wie sieht es mit den Fahrtkosten aus ?

Hab RV.

Mach dir kein Kopf über Sachen die nicht spruchreif sind.

Warte den Entscheid des Richters ab und dann kann man immer noch weiter sehen...

HTC

PS: Deine Kosten sollten zu erstatten sein, evtl klärst du das mit deinem Anwalt...

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 14. Oktober 2019 um 10:00:07 Uhr:


Was bedeutet 50:50 ?

Du bekommst 50% Deines Schadens ersetzt. Deine HP-Versicherung begleicht 50% des Schadens am anderen Fahrzeug. Was aber nicht gesetzt ist, da beide Verfahren voneinander nicht abhängen, es kann auch sein, dass Deine Versicherung die Zahlung komplett ablehnt.

Hast du einen Anwalt?

Zitat:

Ich hatte gesagt, er kam auf die AB, beschleunigte sehr stark und wechselte auf die rechte Fahrbahn. Er musste stark abbremsen da vor ihm ein Wagen nach Richtgeschwindigkeit fuhr. Er wechselte die Spur ohne zu blinken, auf die linke Spur, wo ich drauf war.

Denn nach der Aussage musst du deutlich schneller gewesen sein als der Wagen der vor deinem Unfallgegner gefahren ist. Und wenn der nach deiner Aussage Richtgeschwindigkeit gefahren ist könnte das recht übel für dich ausgehen.

Ist jetzt halt die Frage inwieweit der Richter eine solche Aussage bewertet oder sich komplett auf ein Gutachten verlässt.

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