AB - Auffahrunfall - plötzlicher Spurwechsel -

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Autobahn zwei spurig. Geschwindigkeitbegrenzung 120km/h.
Man fährt gemütlich auf der linken Fahrbahn per Tempomat 130km/h.

Man beobachtet, wie ein Auto auf die Autobahn auffährt. Er befindet sich auf der Beschleunigungsspur, vor ihm ist ein Auto.

Um dieses zu überholen, wechselt er die Spur plötzlich, weil er vermutlich die Distanz falsch eingeschätzt hat.
Es kommt zu einem Zusammenstoß, trotz Vollbremse und Auto nach rechts ziehen, um es auszuweichen.

Bei mir ist der Schaden mittig und nach links gezogen, ganze Stoßstange.

Bei ihm ist der Schaden mittig und nach rechts gezogen, geht sogar etwas um die Flanke.

Polizei sieht meine Geschicht als glaubwürdiger, da aber der 19 jährige Fahranfänger meint, er wäre nach links gefahren, und stand schon 15 Sekunden auf der linken Fahrbahn und ich wegen Abstand zu klein und Geschwindigkeit zu hoch hatte, es zu dem Unfall kam.

Völlig inakzeptabel, was der Bursche behauptet.
Als ich aus dem Auto kam, sprachen wir uns kurz aus, ich wollte die Polizei rufen, da bat er mich, eben zu warten weil er seinen Vater anrufen wollte um sich zu informieren.
Da hat er wahrscheinlich aufgesagt bekommen, wenn du auf der Bahn warst, dann ist er aufgefahren , und du hast somit keine Schuld.
Nach dem Telefongespräch sagte er sofort, ja sofort die Polizei rufen.

Naja, die Polizei hat jetzt für beide aufgeschrieben, Geschädigter und Beklagte.
Weil beide Geschichten plausibel klingeln, keiner quasi da war.

Was bedeutet das nun?

Kann ein Anwalt bzw. ein Gutachter mit dem Schadensbild rekonstruieren, was wirklich passiert ist?

Der Schaden ist überschaubar, war ich noch rechtzeitig reagieren konnte trotz dieser Rücksichtlosigkeit.

Rechtsschutz vorhanden, Anwalt wird eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Jeder, der viel fährt, kennt diese inzwischen weit verbreitete Unsitte doch - beim Auffahren auf die Autobahn wird vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Fahrspur gewechselt, weil das Auto vor einem 100 PS weniger hat und man die 2 Sekunden Zeitverlust unbedingt herausholen muss. Und genau das ist nach § 7 Abs. 5 StVO nicht erlaubt, denn man darf einen Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Kommentare wie

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 09:46:14 Uhr:


(...)Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden.(...)

tun eigentlich nichts zur Sache, aber zeigen mir einmal mehr, dass es ein inzwischen ebenso weit verbreiteter Irrtum ist, zu glauben, dass man aufgrund von bloßem Blinken einfach rausziehen kann. So nach dem Motto: Der Hintermann sieht doch, dass ich blinke und rausziehen will, also kann er auch bremsen. Besonders beliebt ist das inzwischen auch bei LKW-Fahrern, die zusätzlich wahrscheinlich noch denken "Ich hab' das größere Fahrzeug, der bremst schon....". Geht gar nicht sowas!

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

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Mich interessiert wegen deiner Behauptung "wieder mal typisch Deutsch" nicht ein ausweichender Vergleich mit Kanada, sondern einer mit Vergleichbarem in der EU; etwa wie es in Frankreich, Niederlande, Italien gehandhabt wird, wenn sich die Schuld und damit die Haftung nicht einem VT zurechnen lässt. Das kommt ja dort sicher auch vor (ich konnte im von dir für vergleichbar gehaltenem Beispiel Kanada keine Aussage zur Regelung bei verteiltem Verschulden finden).

Zitat:

@situ schrieb am 9. Januar 2018 um 08:23:13 Uhr:


Mich interessiert wegen deiner Behauptung "wieder mal typisch Deutsch" nicht ein ausweichender Vergleich mit Kanada, sondern einer mit Vergleichbarem in der EU; etwa wie es in Frankreich, Niederlande, Italien gehandhabt wird, wenn sich die Schuld und damit die Haftung nicht einem VT zurechnen lässt. Das kommt ja dort sicher auch vor (ich konnte im von dir für vergleichbar gehaltenem Beispiel Kanada keine Aussage zur Regelung bei verteiltem Verschulden finden).

Was hast Du denn falsch verstanden ?
Ich habe etwas dazu geschrieben das der Deutsche Autofahrer es einfach hinnimmt das er auch bei nur anteiliger Schuldquote in genau demselben Masse hochgestuft wird wie bei einer Alleinschuld.
Warum Du jetzt Vergleiche mit anderen Ländern anstellst und von mir dazugehörige Links haben möchtest wirst wohl nur Du Alleine wissen.
Typisch Deutsch ist es so etwas zu akzeptieren und nicht zu hinterfragen.

Guten Abend

Heute bekomme ich Post von der Polizei, und soll 35 Euro zahlen.

Ich soll den Unfall verursacht haben nach deren Meinung, indem ich aufgefahren bin.

Geschwindigkeit überschritten und Abstand, stand drin.

UNGLAUBLICH!!!

Habe ich direkt meinem Anwalt geschickt, die Akte hat er noch nicht bekommen von der Polizei.

Ich bin wirklich dermaßen sprachlos!

Ich soll jetzt die Schuld tragen, weil ich aufgefahren bin, obwohl der, für mich ganz klare Verursacher, plötzlich die Spur gewechselt hat, dementsprechend dieser Unfall er zustande gekommen ist.

Wie schätzt ihr nun die Lage ein?
Welche Chancen habe ich?

Anwalt ist eingeschaltet, Rechtsschutz vorhanden.

Wie wird das *wahrscheinlich* ausgehen vorm Gericht?

Wegen des plötzlichen Spurwechselns ist der Unfall passiert, er muss 100% die Schuld tragen!

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 14. Februar 2018 um 22:57:01 Uhr:


Welche Chancen habe ich?

Keine Ahnung, aber das sollte dein Anwalt wissen, nachdem der Akteneinsicht hatte. Hier im Forum war ja niemand dabei und man kennt lediglich deine Dsrstellung. Vlt sagt der Unfallgegner ja ganz was Anderes, und vlt. hat der sogar Zeugen, die ihn bestätigen?

Das Rumorakeln hier wird dir wenig bis gar nichts nützen, also warte ab, was der RA sagt. Für den Schaden bist du ja versichert, und die 35 € werden dich kaum ruinieren. 😁

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Du wirst den Nachweis führen müssen, dass der andere Beteiligte einen Spurwechsel im engen zeitlichen Zusammenhang zum Unfall durchgeführt hat.

Durch was kann man diesen Nachweis erbringen?

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 15. Februar 2018 um 11:23:44 Uhr:


Durch was kann man diesen Nachweis erbringen?

Durch Mitfahrer oder Dashcam. Doch ich weis, jetzt kommt wieder die Diskusion über Dashcam.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. Februar 2018 um 11:34:49 Uhr:


.... Doch ich weis, jetzt kommt wieder die Diskusion über Dashcam.

Ich bin dafür das die Dinger Pflicht werden. Ich kann mir gut vorstellen das das Miteinander dadurch besser wird, da man weiß das alles dokumentiert wird.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. Februar 2018 um 11:34:49 Uhr:


Doch ich weis, jetzt kommt wieder die Diskusion über Dashcam.

Da gibt es doch gar nichts zu diskutieren? Das haben doch die Gerichte bereits ausführlich getan. 😉

www.test.de/.../

Vor allem gibt es nichts zu diskutieren, weil der TE kein Videomaterial besitzt.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Februar 2018 um 11:58:40 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. Februar 2018 um 11:34:49 Uhr:


Doch ich weis, jetzt kommt wieder die Diskusion über Dashcam.

Da gibt es doch nichts zu diskutieren. Höchstens wenn jemand das jüngste Gerichtsurteil nicht kennt, nach dem Dashcams vor Gericht unzulässig sind und folglich keine Beweiskraft haben. Zwar unverständlich, ist aber so.

Also ich habe mir sagen lassen, das der Trend genau dahin geht, das wenn die Aufnahmen die Ermittlungen weiter bringen, diese sehr wohl als Beweis heran gezogen werden. Es sind Fallentscheidungen.

Ja, deshalb hatte ich meinen Kommentar auch rasch geändert, aber du warst mit deiner Antwort schneller. 😉
Im Falle des Unfalls der TE dürfte die Cam wohl nicht zugelassen werden, denn der Fall liegt ähnlich wie beim Münchener Urteil. Ist aber eh wurscht, weil die TE ja keine Cam hatte. 😁

Bei den Dashcams wird ein Unterschied zwischen Zivilverfahren und Strafverfahren gemacht.

Ebenso ist es ein Unterschied zwischen nur Sachschaden oder auch Körperverletzung.
Wenn der TE nach dem Unfall dann Nackenschmerzen hatte und das ärztlich bescheinigt wird, hat man schon andere Voraussetzungen.

Meine Dashcam läuft mit, hat aber eine Speicherkarte die nur eine Mini Partition formatiert hat und überschreibt das Gefilmte alle paar Minuten.

Die Rechtsprechung wird sich dazu aber noch ändern wenn wir mehr autonom fahrende Fahrzeuge auf den Strassen haben. Wenn da keine Videoaufnahmen erlaubt sind hat das autonom fahrende Fahrzeug immer schuld, da es keine Aussage vom Fahrer gibt.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 15. Februar 2018 um 13:24:54 Uhr:


Bei den Dashcams wird ein Unterschied zwischen Zivilverfahren und Strafverfahren gemacht.

Ebenso ist es ein Unterschied zwischen nur Sachschaden oder auch Körperverletzung.
Wenn der TE nach dem Unfall dann Nackenschmerzen hatte und das ärztlich bescheinigt wird, hat man schon andere Voraussetzungen.

Meine Dashcam läuft mit, hat aber eine Speicherkarte die nur eine Mini Partition formatiert hat und überschreibt das Gefilmte alle paar Minuten.

Die Rechtsprechung wird sich dazu aber noch ändern wenn wir mehr autonom fahrende Fahrzeuge auf den Strassen haben. Wenn da keine Videoaufnahmen erlaubt sind hat das autonom fahrende Fahrzeug immer schuld, da es keine Aussage vom Fahrer gibt.

Wieso sollte bei Dashcams denn bitte ein Unterschied zwischen Zivilverfahren und Strafverfahren gemacht werden? Eine Aufnahme kann sowohl im Strafprozess als auch im Zivilprozess als Beweismittel anerkannt oder abgelehnt werden ...

Zitat:

@TomF31 schrieb am 15. Februar 2018 um 13:32:35 Uhr:


Eine Aufnahme kann sowohl im Strafprozess als auch im Zivilprozess als Beweismittel anerkannt oder abgelehnt werden ...

... je nach Laune des Richters und welche Rolle für ihn die Datenschutzbestimmungen spielen.

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