AB - Auffahrunfall - plötzlicher Spurwechsel -

Guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Autobahn zwei spurig. Geschwindigkeitbegrenzung 120km/h.
Man fährt gemütlich auf der linken Fahrbahn per Tempomat 130km/h.

Man beobachtet, wie ein Auto auf die Autobahn auffährt. Er befindet sich auf der Beschleunigungsspur, vor ihm ist ein Auto.

Um dieses zu überholen, wechselt er die Spur plötzlich, weil er vermutlich die Distanz falsch eingeschätzt hat.
Es kommt zu einem Zusammenstoß, trotz Vollbremse und Auto nach rechts ziehen, um es auszuweichen.

Bei mir ist der Schaden mittig und nach links gezogen, ganze Stoßstange.

Bei ihm ist der Schaden mittig und nach rechts gezogen, geht sogar etwas um die Flanke.

Polizei sieht meine Geschicht als glaubwürdiger, da aber der 19 jährige Fahranfänger meint, er wäre nach links gefahren, und stand schon 15 Sekunden auf der linken Fahrbahn und ich wegen Abstand zu klein und Geschwindigkeit zu hoch hatte, es zu dem Unfall kam.

Völlig inakzeptabel, was der Bursche behauptet.
Als ich aus dem Auto kam, sprachen wir uns kurz aus, ich wollte die Polizei rufen, da bat er mich, eben zu warten weil er seinen Vater anrufen wollte um sich zu informieren.
Da hat er wahrscheinlich aufgesagt bekommen, wenn du auf der Bahn warst, dann ist er aufgefahren , und du hast somit keine Schuld.
Nach dem Telefongespräch sagte er sofort, ja sofort die Polizei rufen.

Naja, die Polizei hat jetzt für beide aufgeschrieben, Geschädigter und Beklagte.
Weil beide Geschichten plausibel klingeln, keiner quasi da war.

Was bedeutet das nun?

Kann ein Anwalt bzw. ein Gutachter mit dem Schadensbild rekonstruieren, was wirklich passiert ist?

Der Schaden ist überschaubar, war ich noch rechtzeitig reagieren konnte trotz dieser Rücksichtlosigkeit.

Rechtsschutz vorhanden, Anwalt wird eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Jeder, der viel fährt, kennt diese inzwischen weit verbreitete Unsitte doch - beim Auffahren auf die Autobahn wird vom Beschleunigungsstreifen direkt auf die linke Fahrspur gewechselt, weil das Auto vor einem 100 PS weniger hat und man die 2 Sekunden Zeitverlust unbedingt herausholen muss. Und genau das ist nach § 7 Abs. 5 StVO nicht erlaubt, denn man darf einen Fahrstreifen nur dann wechseln, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Kommentare wie

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 09:46:14 Uhr:


(...)Falls er geblinkt hat kann ein Gutachter das herausfinden.(...)

tun eigentlich nichts zur Sache, aber zeigen mir einmal mehr, dass es ein inzwischen ebenso weit verbreiteter Irrtum ist, zu glauben, dass man aufgrund von bloßem Blinken einfach rausziehen kann. So nach dem Motto: Der Hintermann sieht doch, dass ich blinke und rausziehen will, also kann er auch bremsen. Besonders beliebt ist das inzwischen auch bei LKW-Fahrern, die zusätzlich wahrscheinlich noch denken "Ich hab' das größere Fahrzeug, der bremst schon....". Geht gar nicht sowas!

Ich an deiner Stelle würde dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn man muss nicht sonderlich pfiffig sein, um anhand der Faktenlage (z. B. Unfallort genau an der Autobahneinfahrt und wie soll er da schon 15 Sekunden auf der linken Fahrspur gewesen sein) die Aussagen des Unfallgegners zu torpedieren.

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Das kann ich ganz schlecht beurteilen. 🙂

Zitat:

@situ schrieb am 8. Januar 2018 um 21:31:58 Uhr:


Und dann in gleicher Manier geniehaft ohne Interesse an oder gar Kenntnis von maßgeblichen, aber unbekannten Fakten und ohne Fackkenntnis die Zukunft vorhersagen?

Hmm doppelter Spurwechsel auf der Autobahn und Zusammenstoss 200 bis 300 m hinter dem Ende der Auffahrt.
Dazu brauche ich keine Glaskugel.
Alles natürlich unter der Voraussetzung das der TE die Fakten wahrheitsgetreu dargestellt hat.

@ situ woher nimmst Du die Gewissheit das ich keine Fachkenntnis habe ?
Das ich ein Genie bin weiss ich ja selbst .... Danke für die Erwähnung.

Die Vorhersage basierte auf allen zur Verfügung gestellten Fakten im Vergleich mit auf gleicher Sachlage beruhenden Gerichtsurteilen.

Mir sind die Aussagen, die der Anwalt des Unfallgegners für seinen Mandanten macht, gerade entfallen. Sie werden eine Rolle spielen.

Zitat:

@situ schrieb am 8. Januar 2018 um 21:52:59 Uhr:


Mir sind die Aussagen, die der Anwalt des Unfallgegners für seinen Mandanten macht, gerade entfallen. Sie werden eine Rolle spielen.

Keine sehr grosse Rolle jedenfalls.
Wenn der Unfallgegner schon zugegeben hat das er grade auf die Autobahn aufgefahren ist UND der Zusammenstoss 200 bis 300 m nach dem Ende der Auffahrt erfolgt ist UND es widersprüchliche Aussagen der Unfallbeteiligten gibt UND es keine Zeugen gibt.
Dann gilt der Anscheinsbeweis und der Spurwechsler bekommt die Hauptschuld.

Was will der Unfallgegner denn vortragen ? Zu hohe Geschwindigkeit weil er den Überschallknall deutlich gehört hat ?
Gegen den Anscheinsbeweis muss man schon beweisbare Fakten vortragen.

Es wäre schön wenn der TE uns über den weiteren Verlauf informiert - besonders auch über die Argumente des Gegnerischen Anwalts. :-)

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So wird es sein. Sicher sehr beruhigend für den TE, dass er nun schon weiß, wie die Sache ausgehen wird. Da hat sich der Thread ja auf jeden Fall für ihn gelohnt.

@TE: Hauptschuld: Quote hilft immer niemandem wirklich. Haftplicht und Kasko werden belastet - die hohe oder niedrige Höhe ändert ja leider nichts an den Folgen für den VN.

Das mit den Versicherungsprozenten ist mal wieder typisch für D.
Gerecht wäre in einem Quotenfall noch Zwischenstufen.
Da hat aber die Versicherungslobby etwas dagegen und der Deutsche Autofahrer wehrt sich ja nie.
Nicht einmal dagegen das er jetzt die Autobahnen ein zweites Mal bezahlen soll.

Typisch Deutsch wird bisher im Gegensatz zu den meisten Ländern mal wieder nur 1 x bezahlt. Aber 2 x in A, I, F, E, N, S, P, CZ, SRB, GR, BG, USA und ein paar vergessene, die bei uns nicht löhnen müssen. Die Treibstoffsteuer ist dort häufig erheblich höher als bei uns.

Ob es außerhalb D diese Quotenregelung nicht gibt, weiß ich nicht - interessiert aber für vergleichbare Länder, falls jemand da Quellen kennt.

Das meiste "mal wieder typisch Deutsch" erweist sich als alles andere als das; im Regelfall inhaltslose Plattitüden. Vielleicht ja hier eine Ausnahme.

@TE: Erkenne die Zusammenhänge mit deinem Unfall.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. Januar 2018 um 21:05:04 Uhr:


Mal von allem - wirklich 100 % nachvollziehbaren und verständlichen - Ärger abgesehen, ich nehme hier einzig und allein mit, dass bei Tempomat 125 wohl nichts passiert wäre.

…und bei 180 auch nicht, weil der TE die Auffahrt längst passiert hätte, bevor der Unfallgegner nur in der Nähe der Auffahrt gewesen wäre.

Was lernen wir daraus, schnell fahren ist die bessere Wahl, man fährt dem Unfall davon und ist schneller am Ziel. 😉 😁

Gruß

Uwe

Zitat:

@situ schrieb am 8. Januar 2018 um 22:41:17 Uhr:


Typisch Deutsch wird bisher im Gegensatz zu den meisten Ländern mal wieder nur 1 x bezahlt. Aber 2 x in A, I, F, E, N, S, P, CZ, SRB, GR, BG, USA und ein paar vergessene, die bei uns nicht löhnen müssen. Die Treibstoffsteuer ist dort häufig erheblich höher als bei uns.

Wenn Du die Autobahnmaut meinst .... Wir Steuerzahler haben die Autobahnen in D doch schon bezahlt.
Dann gibt die Betreibergesellschaft einen Kredit an den Staat und der Autofahrer finanziert den Kredit durch die Maut. Das nenne ich dann 2 Mal für die gleiche Ware bezahlen.

Das gute für die Regierung ist doch das es dadurch wieder eine schwarze Null herauskommt und der Bundeshaushalt üppiger wird.
Sorry lassen wir das Thema - es wird OT und trägt nichts zur Fragestellung des TE bei.

Natürlich trägt OT nichts bei - das ist jedem OT-Eröfnner klar.

Tritzdem hätte ich gern eine Quelle, welchr die Quotenregelung als "wieder mal typisch Deutsch" belegt.

Die "Bezahlung" über die Treibstoffsteuer im Ausland wurde wohl nicht verstanden, die geplante Reduzierung der Steuern in D nicht zur Kenntnis genommen.

Zitat:

@situ schrieb am 8. Januar 2018 um 23:02:26 Uhr:


..... die geplante Reduzierung der Steuern in D nicht zur Kenntnis genommen.

Sorry - bin vor Lachen vom Stuhl gefallen. Glaubst Du wirklich das was Politiker so versprechen um Wählerstimmen zu bekommen. Ich schon lange nicht mehr.

Zitat:

@situ schrieb am 8. Januar 2018 um 23:02:26 Uhr:



Tritzdem hätte ich gern eine Quelle, welchr die Quotenregelung als "wieder mal typisch Deutsch" belegt.

ich habe nicht die Quotenregelung als typisch Deutsch gemeint, sondern das es sich der Deutsche Autofahrer gefallen lässt auch bei einer Teilschuld genau so hochgestuft zu werden wie bei der vollen Schuld.

Ähm, der Stufungsschaden gehört doch zum ersatzfähigen ... huch, da ist ja die Glaskugel. 🙂

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Januar 2018 um 23:20:44 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 8. Januar 2018 um 23:02:26 Uhr:



Tritzdem hätte ich gern eine Quelle, welchr die Quotenregelung als "wieder mal typisch Deutsch" belegt.

ich habe nicht die Quotenregelung als typisch Deutsch gemeint, sondern das es sich der Deutsche Autofahrer gefallen lässt auch bei einer Teilschuld genau so hochgestuft zu werden wie bei der vollen Schuld.

Bei der Regulierung geht es ja nicht um das Maß der Schuld (nie), sondern ob gelöhnt werden muss (immer egal, wie viel, ob nun per Quote oder nicht).

Und das ist im Ausland anders? Quelle?

Zitat:

@situ schrieb am 8. Januar 2018 um 23:26:09 Uhr:



Zitat:

Und das ist im Ausland anders? Quelle?

Und das ist im Ausland genau so ? Quelle ?

Es ist in vielen Ländern anders. Z.B. in Kanada wo man eine höhere Versicherungsprämie zahlen muss wenn der Versicherungsvertreter bei der jährlichen Kontrolle einen Schaden am Fahrzeug feststellt.
Egal ob selbst oder Fremdverschulden oder in die Garage zu schnell reingefahren.
In jedem Land gibt es unterschiedliche Regelungen.

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