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Ab 1.4. keine Einzelabnahmen mehr?!

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 9:20

Ganz frisch aus nem anderen Forum:

 

Angeblich gibt es ab dem 1.4. keine Eintragungen ohne Gutachten mehr. Was das im Klartext heißt sollte ja jedem klar sein.

 

Ich kann mich erinnern, dass vor 2 Jahren ein solches Gerücht schonmal im Umlauf war. Hat jemand hierzu genauere Infos?

Beste Antwort im Thema

würde dann gerne wissen woher die Jungs aus dem anderen Forum, an solche Informationen gekommen sind?!?!? Und was der Freund welcher auch beim TÜV ist, dazu sagen würde???^^

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Das ist eine gute Frage.Habe gerade gegoogelt aber nichts dazu gefunden.Einfach mal beim Tüv nachfragen.

kann ich mir nicht vorstellen, denn gerade dafür ist der TÜV ja mitunter auch da.

Ich glaub da auch nicht dran,ich hab sogar immer noch die Hoffnung,das wegen der EU wir evtl. irgendwann mal mehr Handlungsspielraum bekommen könnten!!

Englische verhältnisse wären natürlich das goilste:D

ich habe dem TÜV-Nord diesbezüglich

gerade eine e-mail geschrieben.

mal sehen was die antworten . ;)

ja also da wär ich jetzt auch mal gespannt:D

also mir ist diesbezüglich über meine Organisation nichts bekanntgegeben worden!

Das einzige was sich vor kurzem geändert hat, ist die StVZO Anlage VIIIa über die Überwachungsorganisationen, diese wurden etwas vereinfacht, ab ich glaube mitte April wird der §21 für die Einzelbetriebserlaubnis geändert, betrifft aber nur die Fz. selber also die komplette Begutachtung und nicht einzelne technische Änderungen welche für den §19 Abs. 2 getätigt werden!

Aber man kann auch nicht alles wissen!

ABER:

generell sind für technische Abnahmen gültige Prüfzeugnisse vorgeschrieben!!!! Ein Festigkeitsgutachten ist kein gültiges Prüfzeugnis!!! Hier dazu eine Dienstanweisung für den Fall:

"Begutachtung nach §19.2: Die ausschließliche Verwendung von Festigkeitsgutachten, d.h. die Beschreibung der Prüfergebnisse am Bauteil, reicht für das gutachtliche Urteil nicht aus, da die gleichmäßige Herstellung einschl. zerstörungsfreier Prüfungen auf Gussfehler, Dichtheitsprüfungen usw. -im Fall von Leichtmetall-Gusswerkstoff /ggf. mit Verchromung besonders wichtig- nicht nachgewiesen ist. Die Ergebnisse im Festigkeitsgutachten gelten damit nur für die (zerstörend) geprüften Teile. Zum positiven Abschluß der Begutachtung müßte der Sachverständige selbst die Bedingungen für die gleichmäßige Herstellung überprüfen."

Da hierbei das Bauteil zerstört ist und sowas halt nicht mehr für den Verbau geeignet ist, dies ist aber leider noch nicht zu jedem Sachverständigen angekommen, kenne noch etliche Prüfer welche USA-Chromfelgen mit Festigkeitsgutachten eintragen. Warum die das machen, weiß ich leider auch nicht!

bis jetzt sind mir keine Änderungen für den §19 bekannt, aber wie gesagt, manche Informationen kommen sehr spät zu einem durch!

@TE

wäre mal interessant wenn du deine Quelle verlinken könntest!

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

@TE

wäre mal interessant wenn du deine Quelle verlinken könntest!

Selbstverständlich:

http://www.wolfsburg-edition.info/.../thread.php?...

Blöderweise muss man sich in diesem Forum anmelden, um den Thread lesen zu können, worauf die Mods ja allergisch reagieren. Deshalb hier mal der 1. Post & die erste Antwort:

Zitat:

Original geschrieben von G2Power

 

hallo,

ich hab auf einer anderen plattform was aufgeschnappt, es geht um die TÜV einzelabnahmen für z.b. motor/brems und sonstige abnahmen wo es kein papier dazu gibt!

scheinbar wird dies ab april nicht mehr möglich sein!

weiß da jemand was genauers drüber?

ich werd morgen früh versuchen "meinen"TÜV mann zu erreichen....

 

schei**, bin voll im ringmöhre bauen, und april ist definitv schon recht bald

Zitat:

Original geschrieben von TouraneR

 

Das gerücht stimmt.

Mein Kumpel beim Tüv meinte, das es somit nur noch Fahrwerk Felgen geben wird, wo Gutachten etc da sind.

Keine Sonderabnahmen, Keine 19.3 etc.

Es geht natürlich wieder über ein paar Ecken, weswegen Informationen aus 1. Hand schön wären.

totaler Schwachsinn in meinen Augen! Der deutsche Staat hat dem Bürger das Recht eingeräumt, sich individuell seiner Vorstellung gestalten zu können, dies betrifft auch technische Abnahmen!

heute hat mein TÜV aufgrund vom Rosenmontag frei, kläre das morgen mal ab!

aber da gibt es nichts meiner Meinung, betreffend des §19

achja sonst seid ihr immer skeptisch, wenn mal wer was schreibt, warum glaubt ihr den Schrott aus dem anderen Forum??? Wobei noch nichtmal genaue Quellen genannt werden, der Kumpel vom TÜV, den es nicht gibt oder den TÜV Mann der morgens in seiner Werkstatt die Autos prüft und dann wieder verschwindet in die nächste Werke?!?!?

hier mal die antwort vom tüv nord

 

 

Sehr geehrter Herr .........,

 

 

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

 

 

 

Wir empfehlen Ihnen nur solche Teile zu erwerben,

für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine

Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt

und in dem / der die Verwendung an Ihrem Fahrzeugtyp geprüft

und für zulässig erklärt ist. Nur wenn die Zuordnung im TGA / der ABE

zu Ihrem Fahrzeugtyp eindeutig ist und die im Gutachten aufgeführten

Auflagen und Hinweise beachtet wurden, kostet die Begutachtung 47,85 €.

 

 

 

In den Auflagen und Hinweisen des TGA bzw. der ABE

sind immer die entsprechenden Bedingungen genannt,

die beim Anbau zu beachten sind. Wenn Sie sich diese

Hinweise vor dem Kauf sorgfältig durchlesen,

können Sie selbst feststellen, ob Karosserieänderungen

erforderlich oder andere Bedingungen zu beachten sind.

 

 

 

Bei Anbauteilen für die kein TGA bzw. keine ABE vorhanden ist,

kann nur dann begutachtet werden, wenn folgende Nachweise vorliegen:

z.b. bei Rädern/Felgen

Bestätigung über die Tragfähigkeit der Räder von einer beim

Kraftfahrt-Bundesamt akkreditierten Räderprüfstelle

Bestätigung einer anerkannten Zertifizierungsstelle, dass der Radhersteller

ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9000 installiert hat.

Das Bundesverkehrsministerium hat die Technischen Prüfstellen im Dezember 2007

noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Begutachtung nur zulässig ist,

wenn die o. a. Voraussetzungen erfüllt sind.

 

 

Bei der Begutachtung des Anbaus ohne TGA oder ABE muss

der Sachverständige alle Untersuchungen vornehmen,

die sonst für das Erstellen des TGA bzw. der ABE erforderlich wären.

Dies wird nach dem erforderlichen Zeitaufwand zum Satz von 116,- € je Stunde berechnet.

Und spätestens an dieser Stelle werden Sie feststellen, dass der Kauf von Anbauteilen

mit TGA oder ABE kostengünstiger ist…

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Bert Korporal

TÜV NORD Mobilität

www.tuev-nord.de

-----------------------------------------------------------

 

hallo, ich habe in verschiedenen autoforen lesen müssen,

das ab dem 01.04.2009 keine einzelabnahmen mehr durch den tüv

durchgeführt werden sollen / dürfen, wenn keine papiere bzw. gutachten

zu den z.b. felgen, spoilern, fahrwerken oder kompletten motorumbauten 

vorhanden sind ? dies war doch sonst immer fast problemlos machbar.

ist an diesem gerücht wirklich etwas drann ?

ich würde mich über eine antwort ihrerseits freuen.

mit freundlichen gruß ron

 

Na dann is ja alles klar,Einzelabnahme bleibt also möglich,sehr schön!!!

Hi,

ich wollte auch mal ne anfrage dies bezüglich stellen aber jetzt ist ja alles klar und bin wieder erleichtert.

Sehr schön ......

würde dann gerne wissen woher die Jungs aus dem anderen Forum, an solche Informationen gekommen sind?!?!? Und was der Freund welcher auch beim TÜV ist, dazu sagen würde???^^

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

würde dann gerne wissen woher die Jungs aus dem anderen Forum, an solche Informationen gekommen sind?!?!? Und was der Freund welcher auch beim TÜV ist, dazu sagen würde???^^

Ach da war bestimmt die "stille Post" mit einem nicht unerheblichen Teil mit beteiligt und so wurde aus der Mücke ein Elefant

ich habe mal nem Kunden von den ab 2010 geplanten AU Änderungen erzählt, das dann wohl keine AU Plakette vorne aufs Kennzeichen kommt, diese aber noch durchgeführt wird und dann wie heute auch bei G-Kat/Diesel diese Bestandteil der HU ist usw.

der Typ ist raus hat sich mit nem Kollegen an der Kasse unterhalten und dann hießt es schon, ach ab 2010 fällt die AU ja weg und es wird billiger^^ Und da waren keine 2min dazwischen!

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