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A6 Alufelgen auf A4 eintragen?

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 26. Juli 2023 um 18:55

Hallo erstmal an alle hoffe mir kann hier wer weiter helfen. Und zwar habe ich von einem A6 allroad Alufelgen mit der Teilenummer, 4g9 601 025 c. Nun möchte ich diese auf meinem a4b5 mit einem 225/40R18 oder einem 215/40R18 eintragen lassen. Habe beide reifen Größen da die Felge ist 7Jx18 ET38. Die guten Leute von tüv wollen mir das nicht eintragen aus Gründen die sie mir selbst nicht genau beschreiben können bzw erzählt mir jeder Prüfer eine andere Geschichte. Hat zufällig jemand sich diese Felge schonmal eintragen lassen mit einer dieser Reifengrößen? Oder hat irgend einen Nachweis das eine der Größen auf der Felge funktioniert?

Vielen Dank schon einmal

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24 Antworten

Wurde doch schon hinreichend begründet, seitdem der Impacttest für nicht mit der Felge geprüfte Reifengrößen vorgeschrieben ist.

Bei Verwendung von flacheren Reifen (zwangsläufig nötig, da der Abrollumfang vom A6 4G deutlich größer ist) und damit niedrigerer Flanke, kann eine höhere Belastung der Felge als vom Hersteller vorgesehen passieren. Dafür gibts den Impacttest.

Naja, eigentlich hatte ich vor ein paar wenigen Postings noch begründet, dass es nicht primär auf die Flankenhöhe ankommt...

@hk_do

Achtung, gefährliches Halbwissen:

Bei beiden maßgeblichen Prüfungen kommt es auf die Kombination aus Reifenbreite und Flankenhöhe an.

Beim Impact-Test (möglichst kleiner Abrollumfang) darf die minimale zulässige Reifenbreite nach ETRTO nicht unterschritten, bei der Biegeumlaufprüfung (möglichst großer Abrollumfang) nicht überschritten werden.

Stimmt das so?

Ich glaube die Felge ist eben 1/2 Zoll zu schmal.

Steht hier in der Liste:

https://reifen-groessen.de/.../#trim-b5-facelift-1999-2001-18t--148

Dort steht 225/40 R18 auf 7,5 x 18 ET 38

Die 205er gehen zwar auf 7 Zoll, aber die ET 42 passt nicht.

Gruß

Alex

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 29. Juli 2023 um 09:27:47 Uhr:

Bei beiden maßgeblichen Prüfungen kommt es auf die Kombination aus Reifenbreite und Flankenhöhe an.

Beim Impact-Test (möglichst kleiner Abrollumfang) darf die minimale zulässige Reifenbreite nach ETRTO nicht unterschritten, bei der Biegeumlaufprüfung (möglichst großer Abrollumfang) nicht überschritten werden.

Stimmt das so?

Nicht ganz.

Bei der Umlaufbiegeprüfung kommt es auf den vom Abrollumfang her größten Reifen an; die Laufflächenbreite spielt nur bei Krad-Rädern eine Rolle. Allerdings geht da der dynamische Halbmesser rechnerisch in die Formel für die Prüfkraft ein, man kann also bei größeren Reifen entsprechend umrechnen (und erhält eine kleinere zulässige Radlast).

Beim Impact-Test geht es, wie schon geschrieben, um die geringste Reifenbreite und bei gleich breiten Reifen um den kleinsten Abrollumfang (was bei gleich breiten Reifen identisch ist mit dem kleinsten Querschnittsverhältnis...).

Zitat:

@haumti schrieb am 29. Juli 2023 um 14:31:14 Uhr:

Ich glaube die Felge ist eben 1/2 Zoll zu schmal.

Die Montierbarkeit der Reifen auf der Felge ist nochmal eine eigene Baustelle.

Nach ETRTO dürfen die 225/40R18 auf Felgen von 7,5 Zoll bis 9 Zoll Maulweite, da bräuchte man für 7 Zoll schon eine Montierbarkeitsbescheinigung des Reifenherstellers.

Ob das Fahrzeug die Einpresstiefe verkraftet muss natürlich ebenfalls geprüft werden, aber das ist vom verwendeten Rad unabhängig. Da könnte man ein beliebiges Zubehörrad mit dieser Einpresstiefe suchen und dessen Gutachten als Nachweis verwenden.

Heißt das wenn der TE Felgen von 7,5 x18 ET 38 hätte würden die immer noch nicht abgenommen werden ?

Gruß

Alex

Wenn die Felgen mit den Reifen das Auto verkraften und das Auto die Felgen und Reifen verkraftet und die Reifen das Auto und die Felgen verkraften und dann auch noch alles mechanisch passt: Dann bekommt er es positiv begutachtet ;)

Hierzuthread hatten wir ja zunächst über die Betriebsfestigkeit der Felgen diskutiert: Die ist in Bezug auf den Impact-Test nicht nachgewiesen, weil die Systemgenehmigung der Räder mit breiteren Reifen erfolgt ist und kein Radfestigkeitsgutachten vorliegt. Damit ist das Thema ja eigentlich schon erledigt, weil man beim Impact-Test nicht auf andere Reifendimensionen umrechnen kann.

Danach kam das Argument der Montierbarkeit der Reifen auf den Felgen. Die ist nach ETRTO nicht nachgewiesen, kann aber ggf. über eine Herstellerbescheinigung geregelt werden.

Die Eignung für das Fahrzeug z.B. in Bezug auf den Abrollumfang oder die Einpresstiefe hatten wir noch nicht thematisiert. Der Radanschluss sollte passen, ich meine Audi würde da sehr einheitlich arbeiten (müsste natürlich im Rahmen einer Begutachtung auch noch geprüft werden). Ebenso wie Freigängigkeit und Radabdeckung.

Wenn der TE jetzt andere Felgen hätte als die im OP genannten müsste man halt erstmal wieder komplett von vorne anfangen...

Ich habe letzte Woche was ähnliches eintragen lassen. Zwar Opel, aber das tut ja nichts zur Sache.

Ich fahre Astra H Felgen auf einen Astra G. Was habe ich dem Tüv vorgelegt ?

- Auszug Umrüstkatalog Opel zur Identifizierung der Felge auf dem Astra H als Serienrad mit Reifengröße

- Fahrzeugschein Astra H wegen der Achslast

- Vergleichsgutachten einer beliebigen Felge mit den Maßen der original Astra H Felge mit Zulassung meiner gewünschten Reifengröße auf den Astra G

Das wars. Zum Thema Impact Test darf es wohl je nach Organisation um 2 Größen abweichen. In meinem Fall von 225/40R18 auf 215/35R18. Die haben dafür wohl so Rechner. Haut das schon bei dir nicht hin, scheint das mittlerweile echt ein Problem zu sein.

Gruss

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Juli 2023 um 21:25:32 Uhr:

Naja, eigentlich hatte ich vor ein paar wenigen Postings noch begründet, dass es nicht primär auf die Flankenhöhe ankommt...

Das war doch nur als Beispiel angeführt, um die erhöhte Belastung der Felge zu verdeutlichen. Ein 205/40 17 dämpft halt deutlich weniger Schläge weg als ein 225/55 17.

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