A6 3Ltr TDI Getriebeschaden
Bin hier neu und habe eine Frage, fahre jetzt 3 Jahre einen A6 3Ltr TDI ohne Probleme, fast nur Langstrecke, kein Tuning und habe nun bei 195.000km eine Getriebeschaden. Audi lehnt Kulanz ab. Hat jemand ähnliche Schäden gehabt und wie wurde reguliert.
Danke Werner
19 Antworten
Hallo Banker,
bin nicht Deiner Meinung, es ist ein 4F, EZ 18.06.2004. Bei 195.000 km Langstreckenfahrleistung darf ein Getriebe nicht ausfallen mit Totalschaden. Getriebe ist schon getauscht und der Dicke läuft wieder.
Zitat:
Original geschrieben von werner@creform.
Hallo Banker,
bin nicht Deiner Meinung, es ist ein 4F, EZ 18.06.2004. Bei 195.000 km Langstreckenfahrleistung darf ein Getriebe nicht ausfallen mit Totalschaden. Getriebe ist schon getauscht und der Dicke läuft wieder.
Vielleicht wusste Dein Getriebe einfach nur nicht dass es noch gar nicht ausfallen darf??? Wer hat das eigentlich beschlossen dass es das gar nicht darf???
Im Ernst: 200 TKM in drei Jahren (ungefähr 350 km pro Arbeitstag im Schnitt) - da warst Du sicher immer ganz langsam unterwegs, hast nie heftiger beschleunigt, warst nie in Zeitnot, hast die 225 PS und 450 Nm Drehmoment nie in Anspruch genommen. Insofern gibt es sicher keinen Grund dafür dass das Getriebe Verschleisserscheinungen hat, oder?
Erzählt übrigens bitte nichts von "früher", als die Getriebe viel länger hielten. Wer das sagt der soll sich doch einfach mal in einen Mercedes 240D W123 setzen und sich wundern, wie die Getriebe bei der brachialen Kraftentfaltung überhaupt gehalten haben...😁
@Werner: Deinen Ärger kann ich vestehen, würde mir auch so gehen. Es bleibt aber dabei, das es sich hier um mechanisch beanspruchte Teile handelt, die einem Verschleiß unterliegen, gerade beim TDI. Wo willst Du da die Grenze ziehen? 150 tkm, 200 tkm, 300 tkm ? Irgendwann ist das Material dann über Gebühr beansprucht, was bei 200 tkm m.E. nicht üblich, aber durchaus nachvollziehbar ist. Mein Tip bzgl. der Anwaltskosten ging nur in die Richtung, dort kein Geld sinnlos zu versenken, es wird nichts bringen. Vielleicht kann man den 😁 i, Rahmen des geplanten Neuwagenkaufs ja von einer kulanten Kostenbeteiligung überzeugen 😉 ?
Zitat:
Original geschrieben von The Banker
@Werner: Deinen Ärger kann ich vestehen, würde mir auch so gehen. Es bleibt aber dabei, das es sich hier um mechanisch beanspruchte Teile handelt, die einem Verschleiß unterliegen, gerade beim TDI. Wo willst Du da die Grenze ziehen? 150 tkm, 200 tkm, 300 tkm ? Irgendwann ist das Material dann über Gebühr beansprucht, was bei 200 tkm m.E. nicht üblich, aber durchaus nachvollziehbar ist. Mein Tip bzgl. der Anwaltskosten ging nur in die Richtung, dort kein Geld sinnlos zu versenken, es wird nichts bringen. Vielleicht kann man den 😁 i, Rahmen des geplanten Neuwagenkaufs ja von einer kulanten Kostenbeteiligung überzeugen 😉 ?
Hallo Banker,
danke für Dein Mitgefühl, besonders ärgerlich ist nur, durch diese späte Auslieferung des neuen A5 musste der Leasingvertrag verlängert werden und just in dieser Verlängerung hat man dann einen solchen Schaden. Ich halte Dich mit weiteren Informationen auf dem Laufenden. Wir wollen einmal sehen was dabei heraus kommt.
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Zitat:
Original geschrieben von werner@creform.
Hallo Banker,
danke für Dein Mitgefühl, besonders ärgerlich ist nur, durch diese späte Auslieferung des neuen A5 musste der Leasingvertrag verlängert werden und just in dieser Verlängerung hat man dann einen solchen Schaden. Ich halte Dich mit weiteren Informationen auf dem Laufenden. Wir wollen einmal sehen was dabei heraus kommt.
In diesem Fall sollte der Freundliche doch die eine oder andere entgegenkommende Lösung anbieten können... Ein Satz Winterreifen für den A5 zum Beispiel... Kostet ihn weniger als es Dir an Vorteil bringt. Bei einem netten Gespräch könnte man schon versuchen eine solche Lösung anzustreben...😉