A6 3.0 TDI Glühkerzenreparatur - fast ein kleines, neues Auto
Hallo, bin neu hier.
Heut hat mich fast der HerHerzinfarkt erreicht.
Mein A6 3.0 TDI (das aktuelle Modell) - BJ 2004 war zur Inspektion. 80000km. Ein Lämpchen leuchtete und sagte: - Glühkerzen nicht OK. Kann ja mal sein.
Eine ist wohl beim Ausbau abgebrochen, und reingefallen - also Motor komplett auf, auseinander und wieder zusammen - und nun EUR 3500,-- Rechnung. Kulanz gibts angeblich keine. Kommt mal mit "diesen Keramikglühkerzen" vor, und ist "Verschleissteil".
Das kann doch wohl nicht sein, oder?
Gruesse, alf
24 Antworten
HI
Wahnsinn höre sowas zum 1.mal
auf jeden fall keinen cent bezahlen, war heut bei meinem freundlichen weil ich was zutun hatte dort und schilderte denen dein Fall, werde haftet bei so etwas, der Freundliche sagte mir auf jeden fall die von der Werkstatt ( Fachwerkstatt) da gibt es keine diskusion
Ausser natürlich du warst da bei so einem hinterhändler werkstatt , die machen dir dan probleme
ja wie gesagt keinen cenz bezahlen!!!!!!!!!!!
hoffe du hast glück
TURAN
Zitat:
Original geschrieben von TURAN A6
HI
ja wie gesagt keinen cenz bezahlen!!!!!!!!!!!
hoffe du hast glück
TURAN
Jetzt hab ich mal ne frage.
Wenn ich so ein Problem habe und nicht bereit bin zu zahlen. Muß mir dann der 🙂 mein Auto wiedergeben, oder kann er das, sozusagen als Pfand, zurückhalten?
Oder muß ich bezahlen und dann wieder einklagen?
Habe zwar bis jetzt immer eine Rechnung bekommen und später überwiesen, aber noch nie solch hohe Summen die vorher nicht abgesprochen waren.
Wie verhalte ich mich da richtig?
Gruß
Holger
hi
Ahhh ja noch was sagte er ( Freunlicher)
wenn die von der Werkstatt nicht in der Lage sind Glüchkerzen Fachgerecht auszutauschen dann sollen die des auch als Leistung nicht anbieten. Bei solchen fällen sollte der Fachmann ran und nicht der Lehrbube ( schlieslich ist es ja bekannt das da Glüchkerzen abbrechen können)
denke da war ein lehrbube dran und du solltest dies auch in Erwähgung ziehen und dahinter bleiben
wie gesagt viel Erfolg
TURAN
Zitat:
Original geschrieben von hkl540tk
Jetzt hab ich mal ne frage.Zitat:
Original geschrieben von TURAN A6
HI
ja wie gesagt keinen cenz bezahlen!!!!!!!!!!!
hoffe du hast glück
TURAN
Wenn ich so ein Problem habe und nicht bereit bin zu zahlen. Muß mir dann der 🙂 mein Auto wiedergeben, oder kann er das, sozusagen als Pfand, zurückhalten?
Oder muß ich bezahlen und dann wieder einklagen?
Habe zwar bis jetzt immer eine Rechnung bekommen und später überwiesen, aber noch nie solch hohe Summen die vorher nicht abgesprochen waren.
Wie verhalte ich mich da richtig?Gruß
Holger
Hi
Normaler weise erst Zahlen dann Zivilrechtlich einklagen denke ich mal .. so gings einem kumpel von mir.
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Zitat:
Jetzt hab ich mal ne frage.
Wenn ich so ein Problem habe und nicht bereit bin zu zahlen. Muß mir dann der 🙂 mein Auto wiedergeben, oder kann er das, sozusagen als Pfand, zurückhalten?Gruß
Holger
Hi,
ja der Händler darf das Fahrzeug als Pfand behalten!
siehe hier:
Das Pfandrecht des Unternehmers
Der Unternehmer kann die vereinbarte Vergütung erst verlangen, wenn der Besteller das hergestellte Werk, also die Reparaturleistung, abgenommen hat. Der Unternehmer erbringt somit seine Leistung praktisch im voraus und kann erst nachher seine Vergütung einfordern. Um den Unternehmer wegen seiner Vergütungsforderung abzusichern räumt das Gesetz ihm ein sogenanntes "Werkunternehmerpfandrecht" ein. Gemäß § 647 BGB hat der Unternehmer für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind. Der Unternehmer kann also das zum Zwecke der Reparatur übergebene Fahrzeug des Bestellers nach den Vorschriften über das Pfandrecht verwerten, wenn der Besteller die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt. Das Pfandrecht des Unternehmers erstreckt sich auch auf den Fahrzeugschein, der in der Praxis regelmäßig bei Erteilung des Reparaturauftrags dem Unternehmer übergeben wird.
Streit über die Höhe der VergütungZitat:
Oder muß ich bezahlen und dann wieder einklagen?
Habe zwar bis jetzt immer eine Rechnung bekommen und später überwiesen, aber noch nie solch hohe Summen die vorher nicht abgesprochen waren.
Wie verhalte ich mich da richtig?
Zu Unstimmigkeiten über die Höhe der Vergütung kommt es, wenn entweder mehr Leistungen berechnet werden als beauftragt waren, oder wenn eine unerwartet hohe Vergütung geltend gemacht wird.
Hinweis: Auch die Höhe der Vergütung sollte ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei umfangreicheren Reparaturarbeiten sollte vor Erteilung des Reparaturauftrags ein schriftlicher Kostenvoranschlag eingeholt werden. Der Unternehmer darf dann nicht ohne Rücksprache mit dem Besteller wesentlich von dem in dem Kostenvoranschlag vorgesehenen Leistungsumfang abweichen. Sinnvollerweise sollte auch vereinbart werden, daß der Unternehmer eine beabsichtigte Abweichung von dem Leistungsumfang des Kostenvoranschlags nur nach Rücksprache mit dem Besteller vornehmen darf.
Herausgabe des Fahrzeugs/Fahrzeugscheins
Bei Unstimmigkeiten über die Vergütung oder den Leistungsumfang verweigert mancher Unternehmer die Herausgabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugscheins, wenn nicht der Besteller sich der Meinung des Unternehmers anschließt und die volle Vergütung zahlt.
Hinweis: In einer solchen Situation kann der Besteller zunächst die volle Vergütung an den Unternehmer zahlen, um sein Fahrzeug herauszubekommen. Allerdings sollte noch vor Ort in Zeugengegenwart oder schriftlich mit Bestätigung des Unternehmers ein Vorbehalt erklärt werden, wonach sich der Besteller vorbehält, einen überzahlten Betrag zurückzufordern und wegen etwaiger Schlechterfüllung durch den Unternehmer Schadensersatz- und/oder Gewährleisungsansprüche geltend zu machen. Mit der Durchsetzung der Ansprüche des Bestellers kann sinnvollerweise ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Ich hoffe dir mit dem Text geholfen zu haben.
Grüße, HarryKF
Zum rechtlichen kann ich nicht viel beitragen, wenn aber ein Stück Glühkerze in den Zylinder fällt, dann muß nur der Kopf runter, bei zwei Kerzen schlimmstenfalls beide Köpfe. Der rückwärtige Kettentrieb macht das zwar bestimmt nicht einfacher aber 3500 sieht irgendwie nach mehr aus. Z.B wenn der Mechaniker das nicht merkt, daß ein Teil der Kerze fehlt und es erst beim Start des Motors durch unschöne Geräusche aufällt. Dann wird der Aufwand natürlich wesentlich größer.
Zitat:
Original geschrieben von HarryKF
Ich hoffe dir mit dem Text geholfen zu haben.
Grüße, HarryKF
Aber voll und ganz hast Du das.
Danke Dir.
Moinsen,
1) es muss in vorkasse getreten werden
2) mit rechnung zum anwalt und nem gutachter (alles in vorkasse)
3) klage einreichen
....man gibt einen wagen zur reparatur / inspektion ab und der wird dann noch kaputter gemacht und dann soll der kunde die zeche zahlen, den würd ich was husten!!!!
viel glück
gruss