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A5 in Chrom.. !!! Hammer !!!

Audi S5 8T & 8F

Hi Leute,

hab den Link sogar hier im Forum gefunden (uurrraalllttt..)

http://www.youtube.com/watch?v=0kDLEboerq8&feature=related

Kann man das wirklich lackieren oder geht das nur per Folie?!?! Folie is ja ned so die Sache; denn da sieht man sehr schnell Kratzerchen...

Aber so lackiert ... hmmm...geht das?!?!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von saar_spezi


Hi Leute,

hab den Link sogar hier im Forum gefunden (uurrraalllttt..)

Warum schreibst du dann nicht in dem Thread weiter?

Ich bin ja der letzte der sich ueber die Honks aufregt die wegen jedem Hasenfurz einen neuen Thread aufmachen aber jetzt wirds echt absurd.

Ausserdem handelt es sich dabei um einen S5, steht sogar in der Ueberschrift vom Video.

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27 Antworten

klar ich hab sogar ein kontakt

Wirklich ?!?! Her damit (per PN)

ist das überhaupt in Deutschland erlaubt?

INTERESSANT!!! schade, passt nicht zu mir sagt meine friseurin 😁😁😁😁

passt aber zu RUSSLAND und seiner GLITZERWELT. 95%arme schlucker und 5% megareiche.

die habe einiges nachzuholen. werde jetzt aber nicht politisch 😎😎

Vladimir Putin hat sich vor einiger Zeit abfällig über die schier unbeschreibliche Geschmacklosigkeit der wohlhabenden Landsleute geäussert. Es kommt nicht oft vor, aber in dem Punkt stimme ich ihm uneingeschränkt zu.

Zitat:

Original geschrieben von saar_spezi


Hi Leute,

hab den Link sogar hier im Forum gefunden (uurrraalllttt..)

Warum schreibst du dann nicht in dem Thread weiter?

Ich bin ja der letzte der sich ueber die Honks aufregt die wegen jedem Hasenfurz einen neuen Thread aufmachen aber jetzt wirds echt absurd.

Ausserdem handelt es sich dabei um einen S5, steht sogar in der Ueberschrift vom Video.

Zitat:

Original geschrieben von s5c_sw



Zitat:

Original geschrieben von Eiscar


ist das überhaupt in Deutschland erlaubt?

blöde Frage:

wieso?

Zitat:

Original geschrieben von turbovectra



Zitat:

Original geschrieben von s5c_sw


blöde Frage:
wieso?

Weil es wohl zu stark blendet...Was anderes fällt mir nicht ein...

Zitat:

Original geschrieben von stullek



Zitat:

Original geschrieben von saar_spezi


Hi Leute,

hab den Link sogar hier im Forum gefunden (uurrraalllttt..)

Warum schreibst du dann nicht in dem Thread weiter?

Ich bin ja der letzte der sich ueber die Honks aufregt die wegen jedem Hasenfurz einen neuen Thread aufmachen aber jetzt wirds echt absurd.

Ausserdem handelt es sich dabei um einen S5, steht sogar in der Ueberschrift vom Video.

Dem kann ich mich nur anschließen....Und, dass der Thread uralt ist, kann ja nur ein Scherz sein...(27.Januar.2010)...

http://www.motor-talk.de/.../audi-s5-in-chrom-t2546204.html?...

Zitat:

Original geschrieben von s5c_sw



Zitat:

Original geschrieben von Eiscar


ist das überhaupt in Deutschland erlaubt?

Doch

Zitat:

Original geschrieben von Der Eisbaer



Zitat:

Original geschrieben von s5c_sw


Doch

Falsch!

Wie ich mir es dachte, ist es gem. §30 StVZO nicht zulässig. Es ist eine Auslegungssache, aber es läuft darauf hinaus....

Hab da was gefunden!!!🙂

Sehr geehrter Herr Held der Landstrasse,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Eine Festlegung des Chromanteils o.ä. gibt es nicht. Es gilt jedoch §30
StVZO, nach dem Fahrzeuge sinngemäß so gebaut und ausgestattet sein müssen,
dass niemand über Gebühr gefährdet oder belästigt wird.

Demzufolge sind größere verchromte/stark spiegelnde Flächen nicht zulässig,
da sich durch damit unter ungünstigen Lichtverhältnissen zu erwartende
Blendung eine Gefährdung ergeben könnte.

Das Anbringen von verchromten Aufklebern oder Chromlacken ist nicht
explizit
verboten.

Es darf jedoch auch unter ungünstigen Verhältnissen zu keiner Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer (§30 StVZO) z.B. durch Reflexionen /
Spiegelungen
oder Blendungen kommen.

Es gibt auch bezüglich der Größe der Fläche keine Einschränkungen. Probleme
treten i.d.R. nur bei großen planen Flächen auf, da es dabei zu Blend- oder
Spiegelungseffekten kommen kann.

Sie sind daher als Fahrzeughalter dafür verantwortlich, dass durch die
Gestaltung (Größe, Anbringungsort, Reflexionsgrad eine Gefährdung
ausgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Zitat:

Original geschrieben von Held der Landstrasse



Zitat:

Original geschrieben von Der Eisbaer


Doch

Falsch!
...

Nein Richtig. Steht doch sogar in deinem Text drinnen: es ist nicht verboten.

Hab schon ein Bild in dem zweiten Thread dazu gepostet, hier nochmal der Abenteuer Auto Defender mit Zulassung:

Zitat:

Original geschrieben von Der Eisbaer



Zitat:

Original geschrieben von Held der Landstrasse


Falsch!
...

Nein Richtig. Steht doch sogar in deinem Text drinnen: es ist nicht verboten.

Hab schon ein Bild in dem zweiten Thread dazu gepostet, hier nochmal der Abenteuer Auto Defender mit Zulassung:

Da hast du wohl recht und eine deutsche Zulassung hat er auch noch, aber nur weil das Bild existiert heißt das noch lange nicht, dass es zugelassen ist, oder?

Auszug aus dem Brief...

"Es darf jedoch auch unter ungünstigen Verhältnissen zu keiner Gefährdung

anderer Verkehrsteilnehmer (§30 StVZO) z.B. durch Reflexionen /

Spiegelungen

oder Blendungen kommen."

Man beachte das Wort "ungünstig". Das kannst du deeeeeehnen bis nach Methusalem. Eine Blendung anderer VT ist in diesem speziellen Fall zu 100% zu bejahen.

Den TÜV, der dem Defender die Chromlackierung abgenommen und für gut befunden hat, möcht ich kennenlernen!🙂
Den gibts nämlich nicht, weil es nicht eingetragen werden kann!

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