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A5 Facelift - Farbe des Tagfahrlichts ändern möglich?

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 6. November 2016 um 13:02

Hallo an alle!

Bevor jemand mich belehren will was erlaubt ist und was nicht, möchte ich sagen, dass ich mir dessen bewusst bin.

Nun zu meiner Frage:

Ist es möglich, beim A5 FL die Farbe des TFL in beispielsweise Rot oder Blau zu ändern?

Hat das schonmal jemand hier gemacht? Falls ja: wie hoch sind die Kosten, Einbauzeit und woher bekommt man was man braucht/ was braucht man alles?

Würde mich sehr interessieren, da ich einen RS6 gesehen habe, welcher Rotes TFL hatte. Sah bombastisch aus!

Danke im Voraus und freundliche Grüße

Beste Antwort im Thema
am 6. November 2016 um 16:50

Ob du es dir bewusst bist oder nicht ist mir egal: Rotes TFL ist ja voll daneben! Und komm mit nicht mit: ist nur für Showzwecke, blabla...

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21 Antworten
am 6. November 2016 um 16:50

Ob du es dir bewusst bist oder nicht ist mir egal: Rotes TFL ist ja voll daneben! Und komm mit nicht mit: ist nur für Showzwecke, blabla...

....und wenn ich so einen Schwachsinnigen gesehen hätte, dann hätte der ganz sicher die nächsten Tage einen bombastischen Termin bekommen...zur TÜV Vorführung.

Typisch MT....

1A Kommentare hier und nichts, was hilft...

Würde mal gerne wissen, wie man einen zur TÜV Vorführung "zwingen" kann^^

Leider kann ich den Artikel gerade nicht finden, aber hatte schon einen A5 gesehen, der die TFL Farbe vorne geändert hat und das TFL Stück unterm Blinker als Blinker geschaltet hatte.

Wenn ich es finde setze ich es hier rein.

Meins ist es auch nicht, aber warum kann man nicht auch einfach helfen und seine Meinung für sich behalten oder es der Frau oder dem Hund erzählen?

Scheinwerfer öffnen und led's wechsel. Ist nicht einfach zu bewerkstelligen aber möglich...

am 6. November 2016 um 19:59

Zitat:

@eddyKLF schrieb am 6. November 2016 um 20:40:49 Uhr:

Typisch MT....

1A Kommentare hier und nichts, was hilft...

ich lege noch einen drauf.

Die Tagfahrlichter sind ein Teil der Sicherheit !

AUSZUG StVZO:

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48/R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

Stärke zwischen 400 und 800 Candela pro Scheinwerfer

weißes Licht

automatisches Einschalten mit der Zündung

Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten.

Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe).

Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. I S. 2085, 2087). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

 

gerne kannst Du aus Deinem A5 eine Kirmesbude machen, außerdem ist ja bald Weihnachten.

vielleicht mal über den Punkt Sicherheit nachdenken, sehen und gesehen werden ... ;)

am 6. November 2016 um 20:37

Zitat:

@eddyKLF schrieb am 6. November 2016 um 20:40:49 Uhr:

Typisch MT....

1A Kommentare hier und nichts, was hilft...

Nimmt leider immer mehr zu.

Zitat:

@eddyKLF schrieb am 6. November 2016 um 20:40:49 Uhr:

Würde mal gerne wissen, wie man einen zur TÜV Vorführung "zwingen" kann^^

glaube mir....Ich kann und darf das und das ist ganz einfach für mich. Leider zeigt Dein Beitrag und genauso die...die noch für den Dünnschiss (Deinen) den Danke Button drücken, wo Euer Tun hin gehört.....In den Baumarkt zum Prollbilligtuning....Aber definitiv nicht in den zivilisierten Straßenverkehr.

Ist das denn so schwierig eine Frage zu beantworten ohne das irgendwelche Paragraphen hier in den Raum geschmissen werden. Ist doch jedem selbst überlassen was der tun möchte.

Damals beim BMW gab es zb für die Angel eyes leds die beim ersten zünden weiß waren und beim zweiten übernachten rot oder blau.

Möchtest du denn die fl oder VfL Scheinwerfer die Farbe ändern?

am 6. November 2016 um 21:26

Zitat:

@cic55 schrieb am 6. November 2016 um 22:15:51 Uhr:

Ist doch jedem selbst überlassen was der tun möchte.

Damals beim BMW gab es zb für die Angel eyes leds die beim ersten zünden weiß waren und beim zweiten übernachten rot oder blau.

es ist nicht jedem selber überlassen. Dafür gibt es ja die StVZO !

Es ist illegal und sieht dazu noch schei billig aus. beim 3er oder Opel Astra mag das passen

Ich bin echt kein Anwalt aber was wenn er ein tuning Fahrzeug aufbaut?

Oder so wie ich gesagt habe beim ersten anschalten bleiben die tfl Weiss und wenn der irgendwo auf einem privat Parkplatz steht macht er den Lichtschalter einmal mehr an und es leuchtet rot. Was spricht dagegen.

Ich denke jeder der ein Kfz Führerschein besitzt weiß ganz genau das keine technischen Änderungen am Fahrzeug ohne Abnahme vom TÜV erlaubt sind. Wozu die ganze Aufregung dann hier?

An alle paragraphen Besserwisser. *applaus* an euch. Ihr habt rausgegangen das rote tfls nicht im StVO erlaubt sind. Bravo

Bei der Reparatur meiner RS6 Scheinwerfer ist aufgefallen, wenn man die Polung der LEDs vertauscht dann leuchten die rot, jedoch nicht so hell.

 

Gleiches gilt für die Audi LED Fussraumleuchten, dreht man die Polung werden diese auch rot.

 

Wie sich das mit den A5 Scheinwerfern verhält weiß ich jedoch nicht.

Andere LEDs lassen sich jedoch einlöten.

am 7. November 2016 um 4:42

Vielleicht musst du etwas über dem großen Teich suchen und schauen, ob es da was gibt.

Mich persönlich erinnert es auch ein bisschen an Kirmes aber nunja..

https://www.youtube.com/watch?v=bDATHtunbgw

Themenstarteram 7. November 2016 um 8:44

Dann kläre ich euch mal darüber auf, das die StVZO nur auf ÖFFENTLICHEN Straßen geltend ist!

Und Ausstellungen sind gewöhnlich wo? Richtig. Auf einem abgesperrten Gelände. Ich möchte diese TFL in Rot Bzw Blau nur für tuningtreffen einbauen und zwar dort auf dem Gelände und sie dort wieder abbauen! Also bitte ich euch, euch weniger sorgen darüber zu machen, was erlaubt ist und was nicht und mir hier vielleicht einfach zu helfen, denn dafür ist das Forum da! Ihr seid wohl kaum die "MotorTalk Polizei".

am 7. November 2016 um 12:16

Hör mir doch mit diesem Gelabber auf!! Jaja nur auf Treffen und danach wieder abbauen... Wers glaubt. Das hab ich in 20Jahren Tuning schon 1000mal gehört.

Mir ist es eigentlich wurscht wer was macht und ich bin auch kein Moralapostel oder MT Polizei, aber dein rotes TFL kann mich theoretisch persönlich treffen und das wortwörtlich.

Was ist wenn sich jemand auf das vorhergehende Fahrzeug konzentriert und orientiert aber es fährt gar nicht voraus sondern kommt einem entgegen? Machs von mir aus blau, grün, oder was weiß ich aber lass so ein Scheiß mit dem Rot bleiben!

 

Ich hab schon mal so ein Vollpfosten gesehen mit roten LEDs im SW. Sieht sehr verwirrend aus wenn dir so rotes Licht mit 100 Sachen entgegenkommt.

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