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A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?

Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?

Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).

Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Quelle:

http://www.motorradonline.de/.../729930
Beste Antwort im Thema

Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab

"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."

Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.

"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."

"Was darf ich mit A2 fahren?"

"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"

"Warum ist das so?"

"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."

"Na gut, dann machen wir da so"

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.

An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?
Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?

Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.
Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.

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Ich bin ein Betroffener. Habe Anfang des Jahres den A2 gemacht und mir eine gebrauchte, aber relativ moderne 600er mit 98 PS und ABS gekauft. 2 PS zu viel. Wenn ich die jetzt nicht mehr fahren darf, kann ich das Motorrad fahren sein lassen.
Denn, das Geld für den A2 habe ich ja schon ausgegeben, ich müsste nochmal neu A machen so als ob ich A2 nie gemacht hätte. Und das Geld habe ich nicht.
Und eine andere Maschine kaufen, ich schätze ich werde im Verkauf meiner 600er nur noch ein Bruchteil dessen bekommen, was ich bezahlt habe. Welcher A Besitzer will denn mit ner 600er Drehorgel rumfahren? Vielleicht reichts mit Verlust dann noch gerade für eine 250er Zwiebacksäge oder ne ER5 ohne ABS mit Fahrwerk aus den 80ern. Ein wahsinns Sicherheitsgewinn, vor allem wenn ich daran denke von Pirelli Angel GT auf die beliebten Lasertec zu wechseln.

Ich habe wenig Geld (solche Leute soll es auch unter Moppedfahrern geben) und habe daher immer kalkulieren müssen und mir immer genau überlegt, was ich tue. Ich fahre im Übrigen kein Auto, sondern das ganze Jahr Mopped. Für mich wäre das ein übler Reinfall, vor dem mich weder die Fahrschule noch sonst jemand gewarnt hat.

Warum sollte der Preis der 600er sinken? Muss doch nur die Drossel raus, dann ist das wieder ein tolles Motorrad.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 21. Mai 2016 um 11:40:56 Uhr:


Warum sollte der Preis der 600er sinken? Muss doch nur die Drossel raus, dann ist das wieder ein tolles Motorrad.

was fährst du?

Zitat:

@DerZombie schrieb am 21. Mai 2016 um 11:51:48 Uhr:


Es gibt genug Leute die trotz großen Führerschein "nur" ne 600er fahren.

was fährst du?

*meld* 250 ccm😉
Wenn alles nach Plan läuft, kommen da eventuell noch 180 und 680 dazu und nur für letztere brauch ich dann wieder meinen "großen" A-Schein 🙂

Schon absurd. Wenn alles so kommt, wie geschildert, wird im Fall, den "Kraftgel" geschildert hat, ihn der Gesetzgeber zwingen noch knapp zwei Jahre zu warten, bis er den Aufstieg von A2 auf offen machen darf, auf der anderen Seite wird der Gesetzgeber ihm in ein paar Monaten verbieten, bis dahin seine Maschine weiterzufahren, die er bis jetzt legal fahren darf.
Ich glaube, das ist einmalig. Wenn ich mich recht entsinne, ist es heute sogar noch legal Motorräder zu fahren, die weder Rückspiegel noch Bremslicht haben, sind sie nur alt genug. Dem heiligen Bestandsschutz sei Dank.

Und das jetzt alles nur, weil der Gesetzgeber es versaubeutelt hat.

Richtlinie 2006/126/EG ist aus 2006, wie der Name schon sagt.
Fast 10 Jahre lang hat sich unsere Bananenrepublik beharrlich geweigert, vereinbarte Verträge umzusetzen.
Alle Ermahnungen der EU einfach ausgesessen. Und niemand will etwas davon mitbekommen haben? Jaja....
Doch Ignoranz schützt vor Konsequenzen nicht!
Im übrigen ist es durchaus üblich, dass Rechte nicht nur erweitert, sondern auch mal beschnitten werden. Gerade im Fahrerlaubnisrecht.

Zitat:

@fuenfzylinderfan schrieb am 20. Mai 2016 um 12:05:48 Uhr:



Europarecht schlägt Landesrecht. Und ich denke leider, dass es anders auch hier nicht sein wird. Deutschland hat gegen das Europarecht verstoßen und wir müssen das jetzt ausbaden.

Diesen Satz kann man nicht stehen lassen weil er falsch ist. Die EU ist keine gewöhnliche Föderation, Europarecht schlägt nicht Bundesrecht. Das Europarecht hat (leider) gar nix zu melden. Der Bund ist verpflichtet, die RICHTLINIEN der EU umzusetzen, oder, wenn nicht, zu blechen.

Btw: ich finde die Regel gut. Eine Drossel auf 48 PS verhindert nicht die Entfaltung eines gewissen Drehmoments bei einer gewissen Drehzahl. Warum sollte ein Fahranfänger eine gedrosselte RR fahren und auf 120Nm Drehmoment zurückgreifen können, wenn man ihn das Fahren doch auf "zahmen" Bikes lernen lassen will? Eine Drehmomentbeschränkung macht keinen Sinn, weil die Baulichen Unterschiede zwischen den Motorradgattungen so groß sind.

Gruß Martin, A2, ER6-n mit ungedrosselten 76 PS.

Ein gedrosseltes Motorrad wird sein offenes maximales Drehmoment bei keiner Drehzahl erreichen. Drossel bedeutet nicht Vmax Abregelung, sondern Leistungsbeschränkung.

Es gibt genug Drosseln für den Gasgriff, also nur Drehzahlbeschränkung.

das kommt auf das selbe raus. Gaswegbegrenzer senkt, genau wie eine Vergaserdrossel, Drehmoment und Leistung. Denn wenn die Leistung sinkt, sinkt auch das Drehmoment und umgekehrt, denn beides hängt zusammen.

Im Übrigen, wie kommst du darauf, dass der Gasgriff die Drehzahl regelt? Rein nur Drehzahl drosseln ließe sich nur elektronisch lösen. Dass eine solche quick'n dirty Drossel aber eine ABE erhält, halte ich für ausgeschlossen.

Der Gasgriff spult die Landschaft vor oder?

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 21. Mai 2016 um 15:51:41 Uhr:


Der Gasgriff spult die Landschaft vor oder?

ganz anders. Durch ziehen am Gasgriff wendet man Kraft auf, was mal Weg Energie bedeutet. Und da Energie Masse mal Lichtgeschwindigkeit im Quadrat ist, erzeugt man Gravitationskräfte, die nach den einsteinschen Feldgleichungen die Raumzeit krümmen, was dann dazu führt, dass das Mopped sich im Raum innerhalb eines Alcubierre-Van-den-Broeck Feldes bewegt. Das ist auch ganz leicht nachzuvollziehen. Man fahre Höchstgeschwindigkeit und achte darauf, wie sich der Blickwinkel zu einem Tunnel verengt. Man tunnelt sozusagen durch die Raumzeit. Deswegen vergeht die Zeit beim Moppedfahren aufgrund der relativistischen Zeitdilatation auch schneller als für alle, die nicht Mopped fahren. Daher auch der Spruch, es gibt schnelle und es gibt alte Moppedfahrer. Man sieht, so ein Mopped ist schon eine tolle Erfindung.

Ich glaube, ich nehme das gerade mal zum Anlass, durch benzinieren etwas Zeit zu dilatationieren.

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