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A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 16:25

Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?

Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).
Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.
Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.
Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Quelle:

http://www.motorradonline.de/.../729930

Beste Antwort im Thema

Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab

"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."

Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.

"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."

"Was darf ich mit A2 fahren?"

"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"

"Warum ist das so?"

"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."

"Na gut, dann machen wir da so"

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.

An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?

Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?

Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.

Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.

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Und mit dem Bestandsschutz kommt nunmehr die Gewissheit, im Ausland keine Fahrerlaubnis mehr zu besitzen.

Bisher hätte man sich auf Nichtwissen rausreden können (versuchen). Jetzt ist es Vorsatz.

Nun denn. Bis die EU damit auch nicht einverstanden ist, ist die Sache über die Zeit gegangen. Beste Lösung für alle.

Ich verstehe echt nicht warum alle so ein Problem mit der Ungültigkeit der Fahrerlaubnis im Ausland haben. Mein Vater fährt seit 40 Jahren Motorrad und ihn hat es, obwohl er viele Touren fährt und er es dürfte, noch nie ins Ausland verschlagen, weil es sich einfach nie ergeben hat. Hat er jetzt den Führerschein umsonst gemacht? Oder ist er die letzten 40 Jahre "falsch" Motorrad gefahren?

Ich glaube dieser Zusatz kann von jedem persönlich eingeschätzt werden wie er will und manche sehen es halt als Einschränkung, die überlegen sich dann nochmal welches Motorrad Sie kaufen und andere stört es eben nicht.

Ja, das ist individuell. Ich fahre fast nur noch im Ausland.

Aber ich hatte auch niemals einen Stufenführerschein.

Andere wohnen in Grenznähe. Da wäre das eine deutliche Einschränkung.

am 24. Mai 2016 um 12:01

Was soll das geheuchelte Gejammer? Man bekommt das in der Fahrschule gesagt, bevor man sich für den Führerschein anmeldet. Man hat also volle Entscheidungs und Handlungsfreiheit. Rechtsunsicherheit gab's da nie. Wer unbedingt im Ausland fahren will, kauft sich eine Maschine, die offen nicht mehr als 70KW hat. Wer nicht ins Ausland will, hat keine Einschränkungen. Nachdem der Bestandsschutz nun geklärt ist, wird hier ein Problem herbeigeredet wo keins ist.

Ich wohne übrigens an der schweizer Grenze. Als Motorradfahrer wäre die Schweiz der letzte Ort, an dem ich als Deutscher mit dem Motorrad fahren wollen würde. Es gibt da also durchaus unterschiedliche Präferenzen.

am 24. Mai 2016 um 12:04

Es soll auch Menschen geben, die Fahren mit dem (ungeeigneten) Motorrad um die Welt.

Haben DIE was falsch gemacht?

BananenRepublik Deutschland!

Immer mehr Gesetze werden wider besseren Wissens gemacht.

Irgendwann brauchen wir ein Gericht, welches sich um unrechtmäßige Gesetze kümmert.

TTIP?

am 24. Mai 2016 um 12:19

Zitat:

@Warmduscher-01 schrieb am 24. Mai 2016 um 14:04:44 Uhr:

Es soll auch Menschen geben, die Fahren mit dem (ungeeigneten) Motorrad um die Welt.

Haben DIE was falsch gemacht?

Hä?

 

Zitat:

BananenRepublik Deutschland!

Immer mehr Gesetze werden wider besseren Wissens gemacht.

Irgendwann brauchen wir ein Gericht, welches sich um unrechtmäßige Gesetze kümmert.

TTIP?

Ärgert es dich persönlich jetzt derart, dass durch den Bestandsschutz eine Ungerechtigkeit einer kleinen Gruppe gegenüber verhindert wurde? Die Gesetze werden angepasst, wer in Zukunft den A2 macht, darf keine R1 mehr fahren. Sollte dich EU ergebenen Paragraphenreiter doch zufrieden stellen? Oder hättest du es gerne viel lieber gesehen, wie Moppedfahrer die nichts falsch gemacht haben, niedergeschlagen ihre Maschinen hätten verkaufen müssen? Geht dir generell einer ab, wenn du andere leiden siehst, die für ihr Leid nicht verantwortlich sind und niemandem geschadet haben? Was stimmt mit dir nicht? Generalisierte Misantrophie?

Zitat:

@Natriumdampflampe schrieb am 24. Mai 2016 um 14:19:53 Uhr:

Zitat:

@Warmduscher-01 schrieb am 24. Mai 2016 um 14:04:44 Uhr:

Es soll auch Menschen geben, die Fahren mit dem (ungeeigneten) Motorrad um die Welt.

Haben DIE was falsch gemacht?

Hä?

Ja, das "hä?" trifft's ganz gut.

 

Ob jemand ne Weltreise, durch Wüsten usw. mit (z.B.) einer Fireblade macht, oder auch nicht, hat mit Führerscheinrecht in Europa nämlich rein gar nichts zu tun.

am 24. Mai 2016 um 12:50

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 24. Mai 2016 um 14:36:40 Uhr:

Zitat:

@Natriumdampflampe schrieb am 24. Mai 2016 um 14:19:53 Uhr:

 

Hä?

Ja, das "hä?" trifft's ganz gut.

 

Ob jemand ne Weltreise, durch Wüsten usw. mit (z.B.) einer Fireblade macht, oder auch nicht, hat mit Führerscheinrecht in Europa nämlich rein gar nichts zu tun.

Was hat die Sahara mit dem deutschen A2 Führerschein zu tun?

Ja eben... das ist es ja. Keine Ahnung! Aber darauf hat Warmduscher angespielt.

Na ja, bei den jungen Fahrern knallen jetzt wohl die Sektkorken. Sie dürfen weiter auf dicke Hose machen. Ob mit bescheiden zu fahrenden Blendern oder weil sie illegal auch weiter mit weit mehr PS herumfahren können.

Denn über eines sollte man sich im Klaren sein: Nie und nimmer würde die 70 KW Regel dazu führen, daß auch nur ein Moped mehr als vorher illegal offen gefahren wird. Aber ohne 70 KW Regel ist die offene Leistung halt höher. Ich bin überzeugt, die große Mehrheit der heulenden A2-Inhaber hatten einfach nur Angst um ihre 100 bis 200 PS, denn sie hätten zukünftig eben diese Mopeds nicht mehr nur in den Papieren gedrosselt fahren können. Tja, und maximal 96 PS statt z. B. 150 oder gar 200 PS ist natürlich tatsächlich ein Nachteil...

 

Gruß Michael(*)

 

(*) der hofft, daß die Regelung wie in der Drucksache 253/16 beschrieben kommen wird, weil man als A-Inhaber dann bei den vielen guten A2-tauglichen Mopeds einfach mehr Auswahl hat, weil kein Mensch mit A2 die für würdig hält, beachtet zu werden. Und weil ich an 2 von 3 Tagen auf dem Arbeitsweg im Stau stehe, denke ich im Augenblick über ein zusätzliches Alltagsmoped nach, das besonders wirtschaftlich sein und Fahrspaß bereiten soll. Eine schöne 650er Einzylinder-Enduro etwa. Mir reicht so etwas; ich bin halt nicht so anspruchsvoll wie die heutigen Anfänger.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 24. Mai 2016 um 15:30:06 Uhr:

Und weil ich an 2 von 3 Tagen auf dem Arbeitsweg im Stau stehe, denke ich im Augenblick über ein zusätzliches Alltagsmoped nach, das besonders wirtschaftlich sein und Fahrspaß bereiten soll. Eine schöne 650er Einzylinder-Enduro etwa.

Suboptimal, weil eine Enduro einen breiten Lenker hat, meine TR650 885mm.

Ich nehme lieber meinen kleinen Roller (UK110), 665mm schmal und verbraucht auch weniger.

Damit komme ich durch Nadelöhre durch, wo die ganzen besten Motorräder der Welt nur hilflos davor stehen.

Wenn's sein muss kann man ne Enduro auch mit M-Lenker ausstatten.

Wäre dann eine Art Cafe Scrambler. :D

Zitat:

@tomS schrieb am 24. Mai 2016 um 16:19:49 Uhr:

Suboptimal, weil eine Enduro einen breiten Lenker hat, meine TR650 885mm.

Nö. Die üblichen Endurolenker sind so zwischen 70 und 90 cm breit. Der Lenker an meiner XV bringt es auf über einen Meter... *gggg*

Ist aber im Grunde egal, denn die Tourer mit den schmaleren Lenkern haben dafür Seitenkoffer. Irgendwie kommt man immer durch. ;-)

 

Gruß Michael

am 24. Mai 2016 um 16:33

Mein Beitrag bezog sich auf die Antwort (ich fahre nur in D!)

Nein es tut mir nicht weh, dass der Bestandschutz mit in das Gesetz aufgenommen wurde.

Da er wie ich, bereits mehrfach, geschrieben habe ungültig ist und durch die nächste Normenkontrollklage weggeklagt wird.

Nichts desto trotz ist es so, dass nur in D damit gefahren werden darf.

Ich denke wir sind uns einig, obschon dies ein Hinweis sein könnte, ein Gesetz zu erlassen welches in der EU nicht bestand haben wird.

Aber nur zu! Mir sind die, die sehenden Auges auf die Nase fallen und dann jammern eh am liebsten.

am 24. Mai 2016 um 21:05

Zitat:

@juschi2 schrieb am 23. Mai 2016 um 19:51:04 Uhr:

Die Betroffenen schreiben und erklären und schreiben und erklären. Und es wird einfach nicht begriffen.

Da hast du eher was nicht begriffen. Das Alter als Grund hatte ich direkt angesprochen.

Was Ältere A2ler schreiben, zeigt immer wieder nur, dass sie nicht richtig informiert sind, offenbar der Reklame glauben, und meinen, irgendwas geschenkt zu bekommen ("nur Praxisprüfung".."nicht mit den 16jährigen in der FS sitzen"..usw). Im Endeffekt kommen die meisten von denen inkl. Aufstieg nicht billiger weg und haben 2 Jahre die Einschränkungen gehabt.

Insofern nicht schlecht, wenn vielleicht nicht mehr so viele zu diesem nur scheinbar attraktiven Angebot verleitet werden. Wobei ich erwarte, dass dieses Detail dezent verschwiegen wird, so wie die anderen Nachteile jetzt auch schon.

 

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