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A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 16:25

Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?

Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).
Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.
Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.
Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Quelle:

http://www.motorradonline.de/.../729930

Beste Antwort im Thema

Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab

"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."

Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.

"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."

"Was darf ich mit A2 fahren?"

"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"

"Warum ist das so?"

"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."

"Na gut, dann machen wir da so"

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.

An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?

Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?

Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.

Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.

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am 25. Mai 2016 um 7:20

Zitat:

@Sonntagnachtsfahrer schrieb am 24. Mai 2016 um 23:05:42 Uhr:

Zitat:

@juschi2 schrieb am 23. Mai 2016 um 19:51:04 Uhr:

Die Betroffenen schreiben und erklären und schreiben und erklären. Und es wird einfach nicht begriffen.

Da hast du eher was nicht begriffen. Das Alter als Grund hatte ich direkt angesprochen.

Was Ältere A2ler schreiben, zeigt immer wieder nur, dass sie nicht richtig informiert sind, offenbar der Reklame glauben, und meinen, irgendwas geschenkt zu bekommen ("nur Praxisprüfung".."nicht mit den 16jährigen in der FS sitzen"..usw). Im Endeffekt kommen die meisten von denen inkl. Aufstieg nicht billiger weg und haben 2 Jahre die Einschränkungen gehabt.

Insofern nicht schlecht, wenn vielleicht nicht mehr so viele zu diesem nur scheinbar attraktiven Angebot verleitet werden. Wobei ich erwarte, dass dieses Detail dezent verschwiegen wird, so wie die anderen Nachteile jetzt auch schon.

a) Wenn ich mit 16 den A1 bereits gemacht habe, dann entstehen für den A2 und den A ca. 800 EUR zusätzliche Kosten. Den A kann ich mit 16 nicht machen. Für viele stellt sich in dem Alter daher gar keine Frage, was später günstiger wäre, wenn sie mit 16 Mopped fahren wollen.

b) Hat man seinen PKW Führerschein vor 1980 gemacht, kostet der Aufstieg auf A2 und A 800 EUR, anstat 1800 EUR.

Für jeden Anderen ist der Stufenführerschein völlig unsinnig, teurer als A und der macht ihn deswegen auch nicht. Der Stufenführerschein ist eine Lösung für die beiden oben bezeichneten Gruppen.

Und jetzt erkläre mir, was ich nicht begriffen habe.

http://www.bundesrat.de/.../253-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Entsprechend dürfen. 48PS R1 piloten noch innerhalb deutschlands weiter an der eisdiele promenieren...

am 25. Mai 2016 um 16:17

Zitat:

@Natriumdampflampe schrieb am 25. Mai 2016 um 09:20:41 Uhr:

Und jetzt erkläre mir, was ich nicht begriffen habe.

Z.B. dass der Unterschied zwischen A1->A und A1->A2 lange nicht so groß ist, wie von dir dargestellt. Durch A1 spart man auch bei direktem Aufstieg auf A etwas, nämlich 6 Sonderfahrten (ca. 250€). Damit kostet es sicher keine €1800.

Und: man hat keine zweite Praxisprüfung, durch die man mit Pech durchfallen kann, sondern nur die einfache Theorieprüfung. Die Kosten für Drossel + Aufstieg entfallen. Insgesamt der klar bessere Deal.

 

am 25. Mai 2016 um 16:33

Man hat von A1 auf A auch eine Praxisprüfung.

A1 -> A wäre mich teurer gekommen als A1 -> A2 -> A. Zumindest war das damals bei meiner Fahrschule in Süddeutschland so.

Ich habe von A1 auf A offen, den direkteinstieg etwa 750€ in berlin bezahlt! Mein kumpel hat von A1 auf A2 gemacht und 450€ bezahlt... Dazu ggf drosseln etc.

Das lohnt?

am 25. Mai 2016 um 19:42

Zitat:

@Natriumdampflampe schrieb am 25. Mai 2016 um 18:33:54 Uhr:

Man hat von A1 auf A auch eine Praxisprüfung.

Ja, eine. Aber nicht zwei, wie bei A1-A2-A.

Zitat:

A1 -> A wäre mich teurer gekommen als A1 -> A2 -> A. Zumindest war das damals bei meiner Fahrschule in Süddeutschland so.

Das kann so sein, wenn man guter Praktiker ist und bei der zweiten Prüfung kein Pech hat. Muss aber nicht. Und die Kosten für die Drossel sowie die Einschränkungen für 2 Jahre nicht vergessen.

Ich lese gerade in MOTORRAD 12/2016 dass noch nichts entschieden

wurde. Laut MOTORRAD gehen Fachleute sogar davon aus, dass es hier

keinen Bestandsschutz geben wird. Der Bundesrat wird am 8. Juli

entscheiden. Ich schreib das mal ohne weiteren Kommentar.

am 28. Mai 2016 um 1:28

Ich würde als angehender Jurist behaupten, dass das so nicht umsetzbar wäre ! Man kann den Leuten etwas nicht wieder nehmen.

Meiner Meinung nach wird es so ablaufen wie 2013 mit dem A1 Führerschein. Die, die 80kmh fahren durften mussten dies auch weiterhin, also dürfen diejenigen die noch jede Maschine drosseln durften auch weiterhin damit fahren ! Wäre andernfalls rechtlich nicht erklärbar.

Allerdings berücksichtigt, dass diese Aussage nur eine eigene Erklärung meinerseits ist und ich mich mit dem Thema gar nicht beschäftigt habe !

Wieviel hast du denn gelesen? Scheinbar nicht genug...?!

National gibt's ne ausnahmeregelung. Fürs ausland endlich rechtssicherheit.

am 28. Mai 2016 um 8:39

Ich befasse mich mal näher mit dem Thema und melde mich dann nochmal mit näheren Informationen . :) i.d.R. Ist ein solches Vorgehen allerdings nicht möglich.

Zitat:

@Ridars schrieb am 28. Mai 2016 um 03:28:49 Uhr:

... dass das so nicht umsetzbar wäre ! Man kann den Leuten etwas nicht wieder nehmen.

und

Zitat:

@Ridars schrieb am 28. Mai 2016 um 10:39:37 Uhr:

i.d.R. Ist ein solches Vorgehen allerdings nicht möglich.

Wirklich? Genau das ist doch schon lockerflockig gemacht worden. Die Anforderungen an die Fahrerlaubnisinhaber wurden bei den Lkw-Klassen nachträglich erheblich erhöht, die Gültigkeit der Fahrerlaubnis beschränkt. Im Vergleich dazu ist die Beschränkung bei der Klasse A2 doch so winzig, daß es überrascht, daß so heftig darauf reagiert wird.

Es ist sehr sinnvoll, daß man die Anfänger (zukünftig) zwingt, geeignete Mopeds zu fahren. Ein Moped mit u. U. deutlich über 70 KW auf 35 kW zu kastrieren bringt besonders angesichts der meist simplen Drosseln ein nur äußerst schwer zu beherrschendes Fahrzeug. Daß die Fahrer dabei auch auf Fahrspaß verzichten stört die Anfänger nicht, denn sie wissen es einfach nicht besser. Aber diese Drosselmöhren sind nun einmal erheblich schwerer sicher zu bewegen. Ausgerechnet Anfänger sollen mit besonders schlecht und schwer zu fahrenden Mopeds unterwegs sein? Das pervertiert das Ziel des Stufenführerscheins: Die Anfänger sollen leicht beherrschbare und nicht besonders schwer zu beherrschende Mopeds fahren.

Was noch hinzu kommt: Wir kennen doch alle die Pappenheimer. Nicht wenige junge Fahrer überschätzen sich und reissen die Drossel noch vor dem ersten Volltanken wieder raus. Je höher die native Leistung ist, desto gefährlicher ist das. Ein z. B. ab Werk 57 kW starkes Moped kann illegal oder nicht von einem unerfahrenen Piloten viel eher beherrscht werden als eines mit z. b. 100 kW oder mehr.

Die 70 kW Grenze macht also durchaus Sinn.

Ich habe aber den Eindruck, daß die Frage nach dem Bestandschutz den meisten Politikern einen Kilometer am Allerwertesten vorbei geht. Damit lassen sich keine Wahlen gewinnen. Deshalb weiß ich auch nicht, ob man nur für die Zukunft die vernünftige Grenze einführt oder auch die jetzigen A2-Inhaber einschließt und diese zu ihrem Glück zwingt.

Was die Sicherheit im Verkehr angeht, wäre ein Bestandschutz nicht gut, aber aus Gründen der Rechtssicherheit sollte es ihn geben. Die Zahl der zusätzlichen Unfälle wird wahrscheinlich sowieso in den üblichen Schwankungen bei den Unfallzahlen untergehen. Wie groß der Vorteil für die Verkehrssicherheit mit 70 kW Grenze tatsächlich ist, werden wir so oder so nie erfahren, weil wir keine Vergleichserde haben...

 

Gruß Michael

Lieber @cng-lpg,

Ich glaube wir haben mittlerweile alle deinen Standpunkt vernommen. Also schreib demnächst doch einfach mal was neues, dann bleibt der Thread auch interessant ;-)

 

Liebe Grüße,

Janik

Laut MOTORRAD 13/2016 hat das Bundesverkehrsministerium nun

doch die Bestandsschutzregelung in die Gesetzesvorlage aufgenommen.

Diese gilt nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die Beratung über das Gesetz erfolgt am 8. Juli.

am 11. Juni 2016 um 17:49

Richtige Entscheidung, habe ich auch gelesen + den Gutschein für das Kettenspray (<--- nicht das es einer übersieht ;) )

am 29. Juni 2016 um 6:14

Mittlerweile hat sich der Verkehrsausschuss des Bundesrates mit der Vorlage befasst und keine Änderungen an der neuen A2-Regelung mit Besitzstandsschutz gefordert:

Drucksache 253/1/16 (neu)

Damit dürfte die Regelung am 08.07. mit ziemlicher Sicherheit im Bundesrat so beschlossen werden.

 

Allerdings wird wahrscheinlich ein vorgezogener Zwangsumtausch für alle unbefristeten Führerscheine beschlossen:

Zitat:

Die neue Anlage 8e enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. Begonnen wird mit den schätzungsweise noch circa 15 Millionen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten (Papier)Führerscheinen, da diese bislang noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind. So soll bis zum 19. Januar 2024 sichergestellt werden, dass dieses weitgehend vollständig ist und insbesondere auch im Rahmen des Europäischen Führerscheinnetzwerkes Informationen über nahezu alle Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis enthält.

Zitat:

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.

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